Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 10 (1931-1932)
- Issue
- 10 (6.1932)
- Date
- 1932-06-01
- Page
- Seite 216 (sequence 10)
- Language
- German
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216 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Kultussteuer I. 1. Im Rechnungsjahr 1932/33 (1. April 1932 bis 31. März 1933) wird als Kultussteixer der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M. ein Zuschlag von fünfzehn vom Hundert der für da* Steuer jähr 1931 oder für die im Kalenderjähr 1931 endenden Steuerabschnitte veranlagten Reichseinkommensteuer der Gemeindemitglieder einschließlich der Kapitalertragssteuer erhoben. 2. Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, den Steuersatz im Lauf des Rechnungsjahres abzuändern, sowie weitere Steuerquellen heranzuziehen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden die für die Reichseinkfrnmensteuer geltenden Verzugszinsen erhoben. 4. Einsprüche gegen die Veranlagung sind innerhalb vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids zu erheben. Nicht rechtzeitig eingelegte Einsprüche können nicht berücksichtigt werden 5. Einsprüche, sowie Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlaß der Kultussteuer sind unter Angabe der Steuernummer und der genauen Adresse ausschließlich an den Vorstand der Israelitischen Gemeinde zu richten. n. Durch Beschluß vom 23. Mai 1932 wurde die Steuerordnung der Gemeinde wie folgt ergänzt: § 3a. „Durch Gemeindebeschluß kann angeordnet werden, daß die Kultu:<steuerpflichtigen Vorauszahlungen auf die Kultussteuer zu emriehten haben. Die Vorauszahlungen betragen je nach der Zahl der Zahlungstermine einen entsprechenden Bruchteil der für das vorangegangene Rechnungsjahr veranlagten Kultussteuer." Auf Grund dieser Bestimmung wird vom Rechnungsjahr 1932 ab. ebenso wie bei der evangelischen und katholischen Kirchensteuer, auch die Kultussteuer im Wege der Vorauszahlung erhoben. HL Auf Grund des § 3a der Steuerordnung der Gemeinde sind bis zürn Empfang des Kultussteuerbescheides für 1932,33 Vorauszahlungen a u f d i e Kultusst euer 19 3 2/33 zu leisten. Sie betragen je K von 7 5 v. H. der für das K u 11 u s s t e u e r j a h r 1 9 31/32 zuletzt festgesetzten Kultussteuer und sind, zusammen mit der Vorauszahlung auf die Reidiseiriküinmensteuer für 1932 am 10. Juni 1 93 2 und 10. September 1932 fällig. (Bereehnungs-Beispiel: Kultussteuer 1931,32 =-_: 120 RM. 7o% 90 RM. Vorauszahlungen in diesem Falle am 10. Juni und 10. September 1932 je Vk hiervon, d. s. 2-2.50 RM.) Die Gemeindemitglieder werden gebeten, die nach diesem Beispiel auf Grund ihrer Kultussteuer für 1931/32 von ihnen zu berechnenden Kultussteuer-Vorauszahlungen bis 10. Juni 1932 und, falls bis dahin der neue Kultussteuerbescheid für 1932/33 ihnen noch nicht zugestellt sein sollte, bis 10. September 1932 unter Angabe der Steuernummer an die für sie zuständige Finanzkasse zu zahlen. Die Vorauszahlungen werden nach Zustellung des Kultus- Steuerbescheides für 1932/33 auf die darin festgesetzte endgültige Kultussteuer verrechnet. Eine besondere Z a h - 1 u-n gsauff orderung für dieseVorauszahlungen wird jedem Gemeindemitglied seitens des zuständigen Finanzamtes in Kürze zugehen. Zur Vermeidung von Verzugszinsen wird um pünktliche Zahlung gebeten. IV. Den N u r - L o h n s t e u e r p f 1 i c h t i g e n wird pro 1932/33, wie im Vorjahre, eine besondere Veranlagung seitens des Vorstandeszugehen. Alles Nähere über Höhe des Betrages, Fälligkeit usw. geht aus dem Steuerbescheid hervor. Synagogenplätze In den Genieindesynagogen sind noch Plätze frei Schriftliche Anträge auf Zuteilung von Platzkarten wolle man gefl. an den Vorstand der betreffenden Synagoge richten, und zwar: 1. Haupt Synagoge, Allerheiligenstraße 75 an Herrn Ferd. Stiefel, Brüder-Grimm-Straße 58 2. Synagoge am Börneplatz, Börneplatz 18 an Herrn Jakob Bickhardt, Schwanenstraße 20 3. Westendsynagoge, Freiherr v. Steinstraße 30 an Herrn Jakob Stern-Bing, Haonmanstraße 11 4. Synagoge Bockenheim, Schloßstraße 5 an Herrn Jul. Hermann, Königstraße 89. Erweiterung des Barmizwa-Unterrichts. Unter Beibehaltung des Unterrichts, den bisher die zuständigen Kantoren zur Vorbereitung für die Synagogenfeier (Segenssprüche, Thoraabschnitt usw.) und zur Einführung in die Ritualien erteilt haben, soll den Barmizwaknaben auch der wesentliche Inhalt der jüdischen Glaubens- und Sittenlehre durch die Gemeinderabbiner nahegebracht werden. Die Gemeinderabbiner haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, den Knaben zu diesem Zweck unentgeltlich einen halbjährigen Gruppen-Unterricht von einer Stunde wöchentlich (mit Ausnahme der Schulferien) zu erteilen. In jedem Jahr finden zwei Kurse statt: Ostern bis Herbst reformiert oder katholisch oder Jude sein. Darauf sieht Gott "all nicht, sondern auf das. wie jeder gesinnt ist, und was er tut!" und Herbst bis Ostern. Den Unterricht erteilen für die Synagoge Börneplatz: Herr Rabbiner Dr. Hoff mann; vereint für die Synagoge Bockenheim und Unterlindau: Herr Rabbiner Dr. Jakob Horovitz; vereint für die Hauptsynagoge und Westendsynagoge: die Herren Rabbiner Dr. Seligmann, Lazarus, Salzberger. Den Gemeindemitgliedern steht in-den liberalen Synagogen die Wahl des Rabbiners frei, der dann auch die Einr< ^. Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank Hervorgegangen aus dem im Jahre 1321 gegründeten Bankhaus L. A. Hahn FRANKFURT A. M. KAISERSTRASSE 30 DEPOSITENKASSEN: FRANKFURT AM MAIN, Konstabier Wache Allerheiligenstr. 89 Leipzigerstr. 50 Hanauer Landstr. 125 FRANKFURT M.-HÖCHST, Dalbergstrasse 3 OFFENBACH AM MAIN, Frankfurterstr. 54