Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 10 (1931-1932)
- Issue
- 9 (5.1932)
- Date
- 1932-05-01
- Page
- Seite 198 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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198 Unid an dieses Gespräch reiht der Verfasser der alten Jugendschrift die Moral an, indem er von dem einen der Knaben sagt: „Ludwig, der von sedner Kindheit an nichts anderes wußte, als daß alle Menschen Kinder Gottes sind, und daß man sie ebendeswegen auch alle .schätzen, heben und, wenn man's könne, ihnen auch dienen müsse, Ludwig, und ebenso auch sein Bruder, denken noch bis dies« Stunde so. Ihnen fällt es nie ein. einen Menschen.(und das sind die Juden auch) zu verspotten, zu necken, wie's wohl manchmal unartige Kinder machen, /besonders bei armen Leuten und bei Juden." An das anständige Verhalten der beiden Knaben knüpft der Verfasser die Mahnung an alle seine kleinen Leser, auch so verständig zu werden, und so Avird der Gang durch die Judengasse ein Stück Erziehung im Sinne der Humanität, wie sie aan Ende des Buches noch einmal in den Worten zusammengefaßt -wird: ..Sind wir doch alle Menschen, haben alle einen Gott, welcher jeden als Vater liebt, der gut ist; er mag nun Kaiser oder Bettler, reich oder arm, lutherisch, Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Kultussteuer 1. Im Rechnungsjahr 1932/33 (1. April 1932 bis 31. März 1933) wird al Kultussteuer der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M. ein Zuschlag von fünfzehn vom Hundert der für das Steuerjahr 1931 oder für die im Kalenderjahr 1931 endenden Steuerabschnitte veranlagten Reichseinkonimensteuer der Gemeindemitglieder einschließlich der. Kapitalertragssteuer erhoben. 2. Die Gemeindeverwaltung behält sich vor. den Steuereatz im Lauf des Rechnungsjahres abzuändern, sowie weitere Steuerquellen heranzuziehen. 3. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden die für die Reichseinkommensteuer geltenden Verzugszinsen erhoben. 4. Einsprüche gegen die Veranlagung sind innerhalb vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids zu erheben. Nicht rechtzeitig eingelegte Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 5. Einsprüche, sowie Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlaß der Kultussteuer sind unter Angabe der Steuernummer und der genauen Adresse ausschließlich an den.Vorstand der Israelitischen Gemeinde zu richten. Erweiterung des Barmizwa-Unterrichts. Unter Beibehaltung des Unterrichts, den bisher die zuständigen Kantoren zur Vorbereitung für die Synagogenfeier (Segenssprüche, Thoraabschnitt usw.) und zur Einführung in die Ritualien erteilt haben, soll den Barmizwaknaben auch der wesentliche Inhalt der jüdischen Glaubens- und Sittenlehre durch die Gemeiuderabbiner nahegebracht werden. Die Gemeinderabbiner haben sich dankenswerterweise bereit erklärt-, den Knaben zu diesem. Zweck unentgeltlich einen halbjährigen Gruppen-Unterricht von einer Stunde wöchentlich (mit Ausnahme der Schulferien) zu erteilen. In jedem Jahr finden z w e i" K u r s e statt: Ostern bis Herbst reformiert oder katholisch oder Jude sein. Darauf sieht Gott all nicht, sondern auf* das, wie jeder gesinnt ist, und was er tut!" Das Buch, das solche Ansichten unter der Jugend verbreitet, ist 1797 geschrieben. Es gehört also einer längst überwundenen Zeit an! S. H. „Ein unbekanntes Frankfurter Estherspiel". Zu diesem in der vorigen Ausgabe veröffentliditen Aufsatz teilt uns Herr Rechtsanwalt Otto Rothbarth folgendes mit: Das von dem Verfasser des Aufsatzes erwähnte bisher unbekannte Manuskript, das sich im Besitz von I. F. H. Schlosser befunden habe, stamme offenbar aus dem Besitz von Johann Georg Schlosser, dem Schwager Goethes. Man hatte bisher immer angenommen, daß Goethe als Vorbild für das in dem „Jahrmarktsfest zu Plunders w eiler" enthaltene Estherspiel ein in der Bibliothek seines Vaters vorhanden gewesenes, weit verbreitetes Ahasver-Spiel in jüdisch-deutscher Mundart verwandt habe (vgl. H. Teweles, Goethe und die Juden, S. 31 f; Goethes Werke, Jub.-Ausg. Bd. 7, S. 554). Es erscheine nunmehr wahrscheinlich, daß das Schlossersche Manuskript Goethes Vorbild war. Näheres müßte die Textvergleichung ergeben. und Herbst bis Ostern. Den Unterricht erteilen für die Synagoge Börneplate: Herr Rabbiner Dr. Hoft'mann; vereint für die Synagoge Bockenheim und Unterlindau: Herr Rabbiner Dr. Jakob Horovitz; vereint für die Hauptsynagoge und Westendsynagoge: die Herren Rabbiner Dr. Seligmann, Lazarus, Salzberger. Den Gemeindemitgliedern steht in den liberalen Synagogen die Wahl des Rabbiners frei, der dann auch die Einsegnung der betr. Knaben vornehmen wird. Die Anmeldungen auf dem Gemeindebüro, Fahrgasse. 146, Zimmer 37, haben so zeitig, mindestens sechs Monate vor der Feier, zu erfolgen, daß die volle Teilnahme an dem entsprechenden Halbjahrskurs vor der Barmizwafeier gewährleistet ist. Umgehende Anmeldungen für den nach den Osterferien beginnenden Unterricht w erden dring enderbeten. Hebräische Unterrichtsanstalt der Israelitischen Gemeinde In den Schulräumen der Westendsynagoge, Freiherrvom-Stein-Straße 30, I., wird an Schüler und Schülerinnen (Anfänger und Fortgeschrittene) unentgeltlich hebräischer Unterricht erteilt. Anmeldungen nimmt Gemeinderabbiner Dr. Arnold Lazarus in seiner Wohnung, Friedrichstraße 29, werktags *15—16 Uhr entgegen. Anmeldung von Trauungen. Jede Trauung muß, wenn sie von einem Gemeinderabbiner vollzogen werden soll, mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Gemeindebüro , Fahrgasse 146, Zimmer 37, unter Vorlegung der standesamtlichen Papiere und unter Angabe der Zeit und des Ortes der Feier angemeldet werden. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes. Meldung von Sterbefällen. Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr. Zepp. Sammelnummer 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. r Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank Hervorgegangen aus dem im Jahre 1321 gegründeten Bankhaus L. A. Hahn FRANKFURT A. M. KAISERSTRASSE 30 DEPOSITENKASSEN: FRANKFURT AM MAIN, Konstabier Wache Allerheiligenatr. 89 Leipzigerstr. 50 Hanauer Landstr. 125 FRANKFURT M.-HÖCHST, Dalbergstrasse 3 OFFENBACH AM MAIN, Frankfurterstr. 54