Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 10 (1931-1932)
- Issue
- 8 (4.1932)
- Date
- 1932-04-01
- Page
- Seite 177 (sequence 15)
- Language
- German
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177 „Habaita", nach Hause, Arbeitsschluß, sagt der Maschgiach, und die Araber verbreiten es singend durch den ganzen Pardeß. Heimweg: In den arabischen Pardessim geht die Arbeit noch weiter, und die „Genossen" vom anderen Volk stehen noch auf der Leiter. „Hamse", es ist fünf, rufen wir ihnen über den Stacheldraht hinweg zu, „musch lasem bischtrel", man muß jetzt nicht mehr arbeiten. „Lasem bischtrel", man muß arbeiten, erschallt die Antwort von innen. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands LESER! Tragt die gute CARSCH-Kleidung Spezialität: »ITO- Verarbeitung. Erweiterung des Barmizwa-Unterrichts. Unter Beibehaltung des Unterrichts, den bisher die zuständigen Kantoren zur Vorbereitung für die Synagogenfeier (Segenssprüche, Thoraabschnitt usw.) und zur Einführung in die Ritualien erteilt haben, soll den Barmizwaknaben auch der wesentliche Inhalt der jüdischen Glaubens- und Sittenlehre durch die Gemeinderabbiner nahegebracht werden. Die Gemeinderabbiner haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, den Knaben zu diesem Zweck unentgeltlich einen halbjährigen Gruppen -Unterricht von einer Stunde wöchentlich (mit Ausnahme der Schulferien) zu erteilen. In jedem Jahr finden zwei Kurse statt: Ostern bis Herbst und Herbst bis Ostern. Den Unterricht erteilen für die Synagoge Börneplatz: Herr Rabbiner Dr. Hoffmann; vereint für die Synagoge Bockenheim und Unterlindau: Herr Rabbiner Dr. Jakob Horovitz; vereint für die Hauptsynagoge und Westendsynagoge: die Herren Rabbiner Dr. Seligmann, Lazarus, Salzberger. Den Gemeindemitgliedern steht in den liberalen Synagogen die Wahl des Rabbiners frei, der dann auch die Einsegnung der betr. Knaben vornehmen wird. Die Anmeldungen auf dem Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37, haben so zeitig, mindestens sechs Monate vor der Feier, zu erfolgen, daß die volle Teilnahme an dem entsprechenden Halbjahrskurs vor der Barmizwafeier gewährleistet ist. Umgehende Anmelduntgen_für den nach den . Osterferien beginnenden Unterricht werden dringend erbeten. Anmeldung von Trauungen. Jede Trauung muß, wenn sie von einem Gemeinderabbiner vollzogen werden soll, mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37, unter Vorlegung der standesamtlichen Papiere und unter Angabe der Zeit und des Ortes der Feier angemeldet werden. Gedächtnislichter. Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedäehtnisliditer gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht während des Trauerjahres (tl Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 75.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschließlich Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.— Bekanntmachungen des Friedhofsamtes. Meldung von Sterbefällen. Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr. Zepp. Sammelnummer 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhofsgärtnerei. Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es übernimmt die Neubepflanzung der Grabstätten mit Efeu, Sedum, Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jähr weise Pflege. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch die Friedhofsgärtnerei, Eckenheimer Landstraße 258 (Fernspr. Zeppelin 52041 und 52042) oder durch das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37 (Fernspr. Hansa 27544) zur Verfügung gestellt. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen der auf den Friedhöfen befindlichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die. Pförtner. Mit Rücksicht auf das Verkaufsverbot am Sonntag werden die Friedhofsbesucher gebeten, ihre Blumenbestellungen bis spätestens Freitag nachmittag in der Friedhofsgärtnerei aufzugeben. Auf dem neuen Friedhof an der Eckenheimer Landstraße werden laut Ge m e i ndebesch1uß alle gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie des Friedhof samtes der Gemeinde ausgeführt. Warnung Wir warnen vor einem Belrüger, der in letzter Zeit wiederholt versuchl hat. mit falschen Angahen Geldbeträge für angeblich gelei.-tete Totenwachen zu erlangen. Die Vergülung für Leistungen unseres Friedhofsamtes werden nur in der Form von tarifmäßig aufgestelllen schriftlichen Gebührenrechnungen angefordert. — Soweit es sich im Einzellall um die Vergülung für Totenwachen im Krankenhaus handelt, ist der zur Einziehung Berechtigte mit einem schriftlichen Ausweis des Pflegamts des Krankenhauses versehen. Mazzenpreis. Die Mazzen aus der Gemedndebäckerei werden bei sofortiger . Barzahlung zum Preis von 50 Pfennig für das Pfund geliefert. Kaschern für Pessach Das Kaschern für Pessach findet Montag, den 18. und Dienstag, den 19. April 1932, durch von uns bestellte Aufseher statt: 1.in der Synagoge am Börneplatz (Eingang Stoltzestraßej, nachmittags von 14—17 Uhr. 2.in der Frankfurt-Loge, Eschersheimer Landstr. 27, vormittags von 10—12 Uhr. Die zu kaschernden Geräte dürfen 24 Stunden vorher nicht in Gebrauch gewesen sein. Rituaikommission der Israelitischen Gemeinde Preissenkung Für die nachstehenden Druckschriften gelten folgende neuen Preise: 1. Kracauer, Geschichte brosch. Ausgabe Bd. I statt RM 9.— RM 6.— „ II „ „ 12.50 „ 8.— Ausgabe in Leinen „ I ., „ 13.— „ 8.50 „ II „ „ 15.— „ 9.50 Halblederausgabe „ I „ „ 16.— „ 10.50 „ H „ „ 17.— „ 11.50 2. Seligmann, Gebetbuch 1. Teil..... „ „ 5.50 „ 4,— 2. Teil..... „ „ 5.— „ 3.50 3. Franz Rosenz weig- Gedenkschrift .... „ „ 3.— „ 2.50 4. Unna, Statistik der Frankfurter Juden .... „ „ 3.— „ 2.50 5. Nachrufe auf Rabbiner N. A. Nobel s. A..... „ „ 1.— „ 0.75 Beglaubigte Abschrift. 15 C Ar 10/32 Nr. 1. Ausfertigung. Beschluß vom 7. 3. 1932. In der Sache der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M., vertreten durch ihren Vorstand, Frankfurt a. M., Fahrgasse 146, Antragstellerin, — Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Drucker, Dr. Eckstein und Dr. Cerf in Leipzig — gegen den Verband der Aerzte Deutschlands — Hartmannbund — vertreten durch seinen Vorstand, Leipzig C1, Plagwitzev Straße 8, Antragsgegner, wird bei Vermeidung der gesetzlichen Zwangsstrafen für jeden einzelnen Zuwiderhandlungsfall dem Antragsgegner aufgegeben, im Wege einstweiliger Verfügung 1. Die Verbreitung der Behauptung durch Wort und Schrift zu unterlassen, von der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M. oder vom Pflegamt des Krankenhauses dieser Gemeinde sei versucht worden, den leitenden Arzt für die Röntgenabteilung, Prof. Dr. David, zu einer Regelung seiner Bezüge zu veranlassen, die sich mit dem allgemeinen Standpunkt der Aerzteschaft nicht verträgt und als standesunwürdig anzusehen sei, und 2. in den „Aerztlichen Mitteilungen41, die von ihm herausgegeben werden, unter der Abteilung „cavete collegae" den Abdruck der leitenden Arztstelle der Röntgenabteilung im Israelitischen Krankenhaus Frankfurt a. M. zu unterlassen. Der Antragstellerin wird die Befugnis zugesprochen, innerhalb eines Monats nach Erlaß dieser einstweiligen Verfügung einmal ihren Wortlaut auf Kasten des Antragsgegners in den „A e r z tliehen Mitteilungen" in der Größe einer Viertelseite zu veröffentlichen. Eine weitergehende Veröffentlichungsbefugnis war abzulehnen, weil die Veröffentlichung in den „Aerztlichen Mitteilungen" als auareichend erscheint.