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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1932-04-01 · 8 (4.1932) · p. Seite 168

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
10 (1931-1932)
Issue
8 (4.1932)
Date
1932-04-01
Page
Seite 168 (sequence 6)
Language
German
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168 gewesen" . . . Die Aufführungen fanden „14 Tag vor und 14 Tag nach dem Purim" statt, „haben auch umb den großen Zulauff abzuhalten zwey Soldaten an die Thür des Hauses, worin sie agirt, gestellt". Aufgeführt wurde das Spiel von Joseph und das von David und Goliath. Vom ersteren sind die gedruckten Exemplare beim Brand (1711) vernichtet Avorden, und so mußte 1713 eine zweite Auflage erscheinen. Wie Schudt erzählt, machte sich bei einem Teil der Juden eine starke Gegnerschaft gegen solche Aufführungen bemerkbar. Ein Jude soll ihm im Vertrauen gesagt haben, daß nach solchen Aufführungen die Sterblichkeit bei den Frankfurter Juden zugenommen habe. Man betrachte dies als eine Strafe, weil man sich der Belustigung hingegeben habe. Die immer stärker anwachsende Askese bei den Juden führte dann auch dazu, daß man in den offiziellen Kreisen, bei den Rabbinern und Gemeindevorstehern, diese Volksvergnügungen nicht gern sah. Von verschiedenen Rabbinern des 18. Jahrhunderts wird über die Lustbarkeiten bei den Juden geklagt; so Jonathan Eybschütz in seinem „Jaaroth dewasch" und andere. Allerdings gab auch der Text solcher Spiele oft Anlaß zu der geschilderten Stellungnahme der Gemeindevorsteher. So war es mit dem „Esther- oder Achaschweroschspiel'*, das — wie Schudt erzählt — immer am Purimfest in Frankfurt gespielt wurde, bis diese Aufführung von den Vorstehern verboten wurde und nach der Versicherung eines Juden „die Exemplaria verbrandt" worden seien. „Dahero sind dieselbige jetzt rar", doch sei es ihm (Schudt) gelungen, ein Exemplar aus dem Jahre 1708 zu bekommen, das er zusammen mit dem Josephspiel und anderen jiddischen (jüdisch-deutschen) Texten im dritten Teil der Merkwürdigkeiten abgedruckt. Schon auf den ersten Blick kann man sehen, warum dieses Achaschweroschspiel das Verbot der Frankfurter Vorsteher heraufbeschworen hat. Schudt sagt davon, es sei gar „albem und abgeschmackt" und bemängelt, daß Mordechai zum Hanswurst gemacht worden sei. Tatsächlich ist Mordechai in dem bei Schudt abgedruckten Spiel aus dem Jahre 1708, wie in dem im handschriftlichen Nachlaß von Wagenseil erhaltenen Estherspiel vom Jahre 1697 die Rolle der komischen Figur — des Pickelhärings — zugefallen, der der Belustigung halber recht anstößige Ausdrücke gebraucht. Im ganzen sind oft einzelne Sätze wie auch ganze Szenen vorhanden, die nicht ganz frei von Obszönitäten sind und manche derbe Ausdrücke sind gegen die jüdischen Gemeindevorsteher gerichtet. Dadurch wird das Verbot der Aufführung wohl verständlich. Die verdorbenen Texte sind aber nicht ursprünglich in dieser Form entstanden. Bei einer genauen Betrachtung erkennt man, daß diese Texte nicht einheitlich sind; vielmehr zeigen sie viele ältere Schichten auf, die später zusammengewürfelt wurden. Der Text ist nicht die Schöpfung eines Dichters oder Schriftstellers, sondern vielmehr die Niederschrift des „traditionellen" Stoffes. Estherspiele hat man in den jüdischen Ghetti schon vor dem Ende des 17. Jahrhunderts aufgeführt. Den Text haben die jüdischen „Spieler" Paus dem seit der Reformation in Deutschland verbreiteten christlichen Estherdrama nach ihrem Muster umgearbeitet. Man kann vermuten, daß jede solche Spielergruppe den Text für sich zuschnitt und nur das herausgriff, was gemäß den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten am besten für sie paßte. Später haben sich die einzelnen Texte im Laufe der Zeit vermischt, so daß die erhaltenen eine Zusammenfügung mehrerer Bruchstücke aus verschiedenen Texten darstellen. Dasselbe gilt auch für die komische Figur. Unter dem Einfluß der englischen Komödianten, die im Jahre 1592 zum ersten Male in Deutschland auftraten, bürgerte sich die komische Figur unter verschiedenen Namen, wie Hanswurst, Pickelhäring, Harlekin,. im deutschen Drama ein, bis sie Gottsched feierlich vertrieb. Im jüdischen Estherspiel hieß diese Figur Prinz Mondrisch und wurde wie ihr Bruder auf der deutschen Bühne in mannigfachen Interludien eingeführt. Dagegen war Mordechai im Spiel eine durchaus ernste Figur, die voller* Würde aufzutreten pflegte. Während der Zeit aber, in der der Text von Mund zu Mund ging, begannen sich die beiden Figuren, Mondrisch und Mordechai, zu vermengen. Man führte ja das Spiel nicht nur in einem speziellen Gebäude auf, sondern pflegte die „Kunst" auch nach Hause zu tragen und während der Purimmahlzeit in den Häusern derjenigen Leute, bei denen man auf eine Belohnung -rechnen konnte, Einzelszenen zu spielen. Hier mußte man aus Raummangel äußerst sparsam mit den Personen umgehen, so daß auf einen Spieler zwei oder noch mehr Rollen entfielen. So kam es, daß sich die Rolle der komischen Figur allmählich mir der des Mordechai vermischte, und so in den erhaltenen Texten als eins erscheinen. Jeder derartige Darsteller pflegte dann noch aus dem Stegreif von sich aus Spaße und Scherze hinzuzufügen, die später in dem „traditionellen" Text ihren Niederschlag fanden. Außer den Estherspielen mit der komischen Figur gab es aber auch solche, die ganz und gar in ernstem xon gehalten waren. Bis jetzt ist nur ein einziges, allerdings defektes, Exemplar eines im Jahre 1718 erschienenen derartigen Spieles bekannt.1) Auf dem Titelblatt ist angegeben, das Stück sei neu „gleich einer Oper" gedichtet, aus den verschiedenste!! Midraschim „ausgezogen" und „auf eine solche Manier gestaltet gleich wie es von rechten Komödianten gestellt wird ... auch vor Fürsten und Herin gespielt worden." Das Spiel selbst ist, wie man schon aus der Uebersohrift sehen kann, opernartig umgestaltet' worden mit Arien und großen Monologen, die den na ch Mi drasch und Talmud interpretierten Stoff des Estherbuches wiedergeben. Unter dem Einfluß der zeitgenössischen Oper sind breite Massenszenen eingefügt. Letztens ist es uns nun gelungen, ein neues Stück dieser Art aufzufinden, das aus Frankfurt stammt und dort um die Mitte des 18. Jahrhunderts aufgeführt wurde. Das Manuskript befand sich im Besitz von J. F. H. Schlosser in Frankfurt und kam nach seinem Tode an das bischöfliche Seminar in Mainz.2) Die Handschrift bildet einen stattlichen Oktavband, von 232 Blättern, auf deren rechter Seite mit sehr großen jüdischen Schriftzügen das Spiel niedergeschrieben ist. Auf der linken Seite läuft bis Blatt 80 eine parallele Uebersetzung des Textes in hochdeutscher Sprache. Das Spiel hat den Titel „L e-llama n", was bei derartigen Spielen äußerst selten vorkommt (sie heißen alle Esther oder Achaschwerosch-Spiel). Damit soll hier vielleicht gesagt werden, daß die Hauptfigur Haman ist. Tatsächlich endet das Spiel mit der Hinrichtung Hamans. Das ganze Titelblatt lautet (in lateinische Buchstaben umgeschrieben): „Le-Haman, ein Juden teitschich Schauspil wie solches vun Frankfurter Juden hat solen aufgeführt werden, welches aber damals von dem Rat ist untersagt worden. Im Jahr nach christlicher Zahl 751" {— 1751). Daraus geht nicht ganz klar hervor, ob die Aufführung v:\ Jahre 1751 untersagt wurde, oder ob dies früher geschehen war und das Stück erst im Jahre 1751 niedergeschrieben wurde. Jedenfalls kann man annehmen, daß das Verbot um diese Zeit erlassen wurde. Dieses Verbot ging nun nicht von den jüdischen, sondern von den städtischen Behörden Frankfurts aus. Die Gemeindevorsteher hätten auch keinen Grund gehabt, dieses Spiel zu unterdrücken; es enthält nichts Anstößiges und gibt nur in langen, oft recht langweiligen Dialogen, verschiedene Ereignisse aus dem Buche Esther, mit Interpretation des Midrasch, Targum Scheni und anderer jüdischer Quellen wieder. Dagegenkann man den Grund für das Verbot der Behörden vermuten. Infolge der Streitigkeiten, die innerhalb der Gemeinde ausgebrochen waren (die sogenannten Kulp- Kannschen Wirren) rückte im November 1749 in die jüdische Gasse Militär ein, das -auf Ordnung zu halten hatte. Diese militärische Wache, die erst im Juni 1751 auf die Hälfte vermindert wurde, pflegte nach dem Abendläuten die Wirtshäuser abzusuchen, damit sich niemand mehr außerhalb' seiner Wohnung befinde. Der Streit wurde eigentlich erst Ende 1752 beigelegt. Bis dahin hatte der Rat auch die Hauptwache verstärkt und jegliche Zusammenrottung verboten.3) So ist es leicht verständlich, daß der Rat die jüdischen Vorstellungen untersagte. Der Schreiber des Ganzen heißt „L ö b 0 k s", wie er selbst am Rande des Titelblattes angibt. Es. gab viel Mitglieder der Familie Oks in Frankfurt, doch ist um diese Zeit keiner dieses Namens nachzuweisen. Löb Oks war übrigens sicherlich kein Jude mehr. Schon die Bezeichnung des Jahres „nach christlicher Zahl" kann dies beweisen. Außerdem hat er dem Ganzen einen „Vorbericht" vorgeschickt, der schon keinen Zweifel läßt, daß wir es hier mit einem Täufling zu tun haben.4) Für uns ist aber dieser Vorbericht hauptsächlich von einer anderen Seite her interessant. Zunächst erfährt man daraus, daß das Spiel tatsächlich in Frankfurt aufgeführt wurde (sicherlich, bevor das Verbot herauskam). Das ergibt sich daraus, daß der Vorbericht über die Aufführung selbst und über die szenischen Mittel, deren man sich dabei bedient hat, berichtet. Von den Personen war „Mordechai Harlekin sehr jüdisch wohl aus Ge: sieht, seine Tracht war ein weiter Kittel und sehr langer Bart". Wir sehen hier, daß die Tradition der oben erwähnten Estherspiele, in denen Mordechai die Rolle des Narren spielte, so stark war, daß man ihm auch hier mindestens die Kleidung eines Narren gab, obwohl das ganze Stück in ernstem Ton gehalten war und eine komische Figur gar keinen Platz darin hatte. *) Befindet sidi in der Rosentaliana-Amsterdam. Nach einer Mitteilung Friedbergs soll in einer der europäischen Bibliotheken nodi ein komplettes Exemplar vorhanden sein. Die Angabe Friedbergs (in Beth Eked Sepharim), dies Exemplar sei in Dessau gedruckt, ist durch nichts begründet. Freudenthal („Aus der Heimat Mendelssohns") zählt diese Ausgabe nicht unter den Dessauer Drucken auf. 2) Dem bischöflichen Seminar in Mainz, das mir freundlicherweise das Ms. ausgeliehen hat und mir erlaubte, es zu veröffentlichen, sei hier herzlich gedenkt. Das Spiel wird von mir zusammen mit einer anderen Hs. dieser Art herausgegeben werden. 3) Genaueres darüber bei I. Kracauer, Geschichte der Juden in Frankfurt a. 3!. Bd. n. S. 190 ff. 4) Interessant ist, daß auch die Leipziger Handschrift vom Jahre 1697 von einem Täufling geschrieben ist. Vgl. Steinschneider in MGAVJ. 1905, S. 88.

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