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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1932-02-01 · 6 (2.1932) · p. Seite 128

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
10 (1931-1932)
Issue
6 (2.1932)
Date
1932-02-01
Page
Seite 128 (sequence 10)
Language
German
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1 Unsere Erwerbslosen und die Vorstadt-Randsiedlung Von Rechtsanwalt A. Horovitz. Durch die dritte Notverordnung ist die gesetzliche Grundlage für die Kleinsiedlung in der Umgebung von Städten und größeren Industrie-Geineinden und für die Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose gegeben. Das Reich hat einen Reichskommissar zur Durchführung dieser Hilfsmaßnahmen für Erwerbslose bestellt, und an allen hierfür in Betracht kommenden Orten wird nun Siedlungsgelände ausgesucht und ausgewählt. Die Vergebung von Kleinsiedler-Stellen soll davon abhängig gemacht werden, daß der Bewerber persönlich geeignet ist und während einer gewissen Mindestzeit an der Aufsehließung des Geländes oder der Errichtung von Bauten mitgearbeitet hat. Der Siedler muß sich auch einer Beratung für die Bewirtschaftung des Geländes unterwerfen und sich zu einem genossenschaftlichen Zusammenschluß insbesondere für den Absatz der Erzeugnisse verpflichten. Die Klein- Siedler stellen sollen aus einem einfachen Wobngebäude mit einem kleinen Stall bestehen und mit einer Landzulage ausgestattet werden. Es soll auch Vorsorge getroffen werden, daß. diese Landzulage später noch erweitert werden kann. Auch bei der Zuteilung von Kleingärten für. Erwerbslose soll ihnen aus dem Ertrag ihrer Gartenarbeit und Kleinviehhaltung eine Besserung ihrer Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Vor allem und zugleich soll bei beiden Maßnahmen den Erwerbslosen eine Aufgabe gestellt werden, die sie aus der seelisch niederdrückenden Beschäftigungs- und Hoffnungslosigkeit heraushebt. Die Kleinsiedler-Stellen sollen nicht unter 600 qm und nicht über 5000 qm groß sein. Hier in Frankfurt denkt man vorläufig nur an die Bereitstellung von Kleinsiedlerstellen mit etwa 600 qm, wobei aber eine zukünftige Erweiterung mit Pachtland in der Nähe des Hausgrundstücks ins Auge gefaßt werden soll. Es sollen vorläufig in Frankfurt 172 Kleinsiedlerhäuser errichtet werden, die aber später wohl bis auf 400 gebracht werden können. Die Wohnungs- und Stallbauten sollen in einfachster Form und Ausstattung ausgeführt werden. Jedes Haus soll eingeschossig sein und aus Wohnküche sowie zwei Schlaf räumen bestehen: außerdem soll ein Stall zur Kleinviehhaltung oder Hühnerzucht angebaut werden. Die reinen Baukosten einschl. der festen Einrichtung, aber ohne Inventar und ohne die allgemeinen Bauarbeiten sollen RM- 2600.— nicht überschreiten; diese RM. 2600.— stellt die Stadt bezw. das Reich zur Verfügung. Der einzelne Siedler soll mithelfen und evtl. mit seinen erwachsenen Kindern das Haus fertigstellen. Ob und inwieweit man die Siedler hierwegen in Arbeitskolonnen zusammenfaßt, steht noch nicht völlig fest. Jedenfalls müssen Bauarbeiter in erheblicher Zahl mit herangezogen werden. Schulungskurse sind auch für die Mithilfe bei den Bauarbeiten in Anregung gebracht. Vor allen Dingen werden diejenigen Erwerbslosen, die mit im Krieg waren, auch wenn sie niemals bisher den Spaten und die Schaufel geführt haben, bei gehörigem Bemühen und ordnungsmäßiger Einarbeitung in der Lage sein, mitzuhelfen. Zu den RM. 2600.—, die etwa für die reinen Baukosten in Aussicht genommen sind, sollen noch RM. 500.— treten, die für die Arbeit bei der Errichtung und Herrichtung sowie für die Einrichtung in Frage kommen. Werden es auch einfache Häuschen sein, die so in den Siedlungen erstehen, so werden sie doch, gar mit dem anschließenden Gartenland, den Bewohnern Segen und Freude bringen können. Später sollen die Siedlerstellen den Bewerbern pacht- oder mietweise übertragen werden. In den ersten drei Jahren soll eine vertraglich zu vereinbarende Miete -für Wohnung und Land geleistet werden, die sich auf jährlich etwa RM. 180.— beläuft, die aber im ersten Jahr unter gewissen Voraussetzungen erlassen oder ermäßigt werden kann. Später sollen die Grundstücke den Siedlern zu Eigentum oder in Erbpacht überlassen werden, falls sie ihren Verpflichtungen drei Jahre hindurch entsprochen haben. Hier in Frankfurt denkt man im wesentlichen zurzeit an Heimstätten und nicht an Erbpachtrecht. Die Siedlerstellen, die die Stadt plant, sind in der Gegend von Schwanheim und Goldstein und ein kleiner Bezirk auch in der Gegend von Sossenheim gelegen. Für unsere jüdischen Siedler wird wobl am besten die Gegend von Sossenheim in Betracht kommen, weil dort der Anschluß an die jüdische Gemeinde Höchst auch wegen der religiösen und der rituellen Versorgung usw. leicht ist Jedenfalls muß darauf hingewirkt werden, daß die jüdischen Siedler möglichst in einer Kameradschaft zusammengefaßt werden. Solche Ka nie radschaften mit einem Sprecher will die Stadt ohnehin mit je etwa 20 Siedlern zusammenfassen, damit gemeinsam gearbeitet wird und man schneller vorwärts kommt, damit auch eine Einarbeitung durch die in der Gruppe befindlichen Facharbeiter erfolgen kann. Bei der Auswahl der Siedler wird man vor allen Dingen die körperliche Eignung der Siedler prüfen. Ausführliche Fragebogen und Merkblätter sind von der Stadt geplant, die in aller Kürze herausgegeben werden sollen. Da die Meldungen für die Siedlerstellen recht zahlreich einlaufen werden, wird eine genaue und vorsichtige Siebung erfolgen. Um so nötiger ist es, daß aus unseren Kreisen sieh möglichst viele wirklich geeignete Bewerber melden, und dabei spielt nicht nur die Eignung des Siedlers selbst, sondern auch die Eignung der Ehefrau für Wirtschaftsführung und Mithilfe auch im Garten bei der späteren Gartennutzung und evtl. der erwachsenen Kinder, die bei der Herrichtung des Hauses mit an die Hand gehen können, eine große Rolle. In anderen Siedlungen sind dem Siedler auch Verwandte und Freunde, die ebenfalls unter Erwerbslosigkeit leiden, an die Hand gegangen, damit er schneller zu seiner Siedlerstelle kommt. Vielleicht darf man hier auf ähnliches rechnen. . Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten hat die ganze Frage der Vorstadt-Randsiedlung sofort nach Erlaß der 3. Notverordnung als eine auch für unsere jüdischen Frontkameraden, die Opfer der Zeit und der Arbeitslosigkeit geworden sind, wichtige Aufgabe erkannt. Inzwischen hat sich der Wirtschaftsausschuß des Preuß. Landesverbandes jüd. Gemeinden und andere Vereinigungen und Einzelpersönlichkeiten, so auch der Halberstädter Bund, und haben sich auch die verschiedenen Arbeitsnachweise mit der Sache befaßt. Hier in Frankfurt ist es gelungen, den Verein ^Berufsberatung und Arbeitsnachweis für Juden" dafür zu gewinnen, daß er zusammen mit der Ortsgruppe des Reichsbunds jüd. Frontsoldaten die Zusammenfassung der von jüdischen Siedlern und Bewerbern hier ergehenden Meldungen übernimmt. Alle Interessenten müssen daher gebeten werden, sich mit dem Jüd. Arbeitsnachwels, hier, Langestraße 30, oder im Jüdischen Jugendheim, Eschersheimer Landstraße 65, Dienstags und Donnerstags von 9—11 Uhr, in Verbindung zu setzen. Nach den allgemeinen Bestimmungen können sich alle Erwerbslosen, Wohlfahrtserwerbslose und Krisenunterstützungsempfänger melden, um den Vorteil der Vorstadt-Randsiedlung oder der Vergebung der Kleingärten zu genießen. Kurzarbeiter sollen hier vorläufig nicht in Frage kommen. Die Zahl der jüdischen Erwerbslosen in Frankfurt ist so groß, daß die Hoffnung ausgesprochen werden darf, es möchten sich arbeitstüchtige und arbeitsfreudige Menschen genug unter ihnen finden, die an der Erstellung einer jüdischen Kameradschaftssiedlung im Rahmen der Gesamtsiedlung mitarbeiten und so eine neue Zelle jüdischen Gemeindelebens und jüdischen Gemeinschaftslebens ' am Rande unserer alten Gemeinde schaffen. Es sei schließlich noch darauf hingewiesen, daß auch jugendlichen Erwerbslosen in Wiesengelände rings um die Stadt bei entsprechenden Meldungen und entsprechender Eignung von den Städtischen Behörden die Möglichkeit gegeben werden soll, ein bestimmtes Gelände zur Edelobstzucht, Erdbeerkulturen, Hühnerzucht oder für ähnliche Zwecke herzurichten. Eine jugendliche Gruppe hat bereits begonnen, ähnliche Pläne auf einem ihr zugewiesenen Gelände zu verwirklichen und kann sich dort Baracken errichten, um gleich an Ort und Stelle die werdende Saat ihrer Arbeit zu überwachen. Vielleicht bietet auch ein solcher Zusammenschluß jüdischer Jugendlicher, die ohne Hoffnung und ohne wahre Freude in den Straßen der Stadt herumstreifen, den Anfang einer mühevollen, aber auch sinnvollen Arbeit für das Wohl der Gesamtheit, für körperliche Ertüchtigung und für Verbesserung der Lebensmöglichkeiten. Auch hierüber werden Auskünfte gern von dem „Verein Berufsberatung und Arbeitsnachweis für Juden" gegeben. Richtigstellung. In dem in der vorigen Ausgabe veröffentlichten Aufsatz „Jüdische Kult- und Kunstdenkmäler im Rheinland" sind die ersten beiden Absätze eine Vorbemerkung der Schriftleitung; ein diesbezüglicher Hinweis ist versehentlich unterblieben. Der Autor legt Wert auf die Feststellung, daß seine Ausführungen nur zur Lektüre des dort erwähnten Buches anregen wollten. Schriftleitung.

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