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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1932-01-01 · 5 (1.1932) · p. Seite 111

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
10 (1931-1932)
Issue
5 (1.1932)
Date
1932-01-01
Page
Seite 111 (sequence 9)
Language
German
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Obwohl die Prozentzahl der letzten Altersgruppe bedeutend höher ist als die der ersten, ergibt sich eine Zunahme der jugendlichen Erwerbsbeschränkten, da von den über 30jährigen nur etwa 4,8% schon vor Erreichung des 20. Lebensjahres erkrankt waren. Die Ursachen der Erwerbsbeschränkung waren: geistige Beschränkung bei 41 (35%), ausgesprochener Schwachsinn bei 11 (9%), Geisteskrankheit bei 8 (6%), Nervenkrankheit bei 14 (11%), Basedowsche Krankheit bei 2, Herzleiden bei 6, Tuberkulose bei 3, ansteckende Krankheiten bei 2, Schwerhörigkeit bei 4, Taubstummheit bei 2, Gehunfähigkeit bei 3, allgemeine Körperschwäche bei 11 (9%), moralische Minderwertigkeit bei 14 (11%). In den Fällen, in denen sich die Grenzen der Defekte verwischen, ist jeweils nur die vorherrschende Ursache gezählt. Die Wurzeln der Defekte sind in fast allen Fällen in Herkunft und Milieu zu suchen: erbliche Belastung, drückendste Armut und mangelnde Erziehung. Für die zwischen 1910 bis 14 Geborenen spielt außerdem der Krieg eine verhängnisvolle Rolle; Kindheit und Jugend dieser Generation fiel in die, Periode der größten Not. Unter ernährte, körperlich und geistig schwächliche Menschen, deren Charakterentfaltung durch die demoralisierenden Elemente der Nachkriegszeit gelitten hat, sind das Ergebnis. Nur 35% der Jugendlichen und 24% der 21—30jährigen stammen aus Ehen, in denen beide Partner mindestens bis zum zwanzigsten Lebensjahr der Tochter am Leben waren. 1% der Jugendlichen sind Vollwaisen,. 30% Halbwaisen, 28% uneheliche Kinder. Bei den 21—30jährigen sind die entsprechenden Zahlen 18% Vollwaisen, 33% Halbwaisen, 4,4% Uneheliche und 4,4% aus geschiedenen Ehen, bei 15% ist die Herkunft unbekannt. Also nur 35% bezw. 24% dieser Mädchen genossen normales Familienleben und Erziehung von Vater und Mutter. Die Zahl der Vollwaisen ist verhältnismäßig klein, doch verliert in der Praxis das Kind sehr oft durch den Tod des einen Elternteils auch den anderen. Die Mutter ist so wie so nicht zu ersetzen, auch nicht durch die Stiefmutter, die noch dazu häufig nur Streit und Eifersüchteleien in die Familie bringt. Die verwitwete und ebenso die uneheliche Mutter ist meistens zu verdienen gezwungen und muß daher entweder die Erziehung ihrer Kinder vernachlässigen oder sie in Erziehungsheime oder private Pflegestellen geben. Trotzdem die Kinder hier oft in einein besseren Milieu sind als viele der im Elternhaus Aufgewachsenen, leiden sie an der Wurzellosigkeit, am Gefühl, unter fremden Menschen zu leben; sie fühlen sich den andern gegenüber benachteiligt, was unter Umständen, besonders bei ungünstiger ererbter Veranlagung, den geistigen, körperlichen oder moralischen Defekt auslösen kann. Auch die individuellste Behandlung der Heimzöglinge ersetzt keine Familie, aber die strenge Abschließung in den Heimen erzeugt oft eine Opposition, die sich inder Freiheit dann in einem Ueber-die-Stränge-Schlagen Luft macht. Den nachteiligen Einfluß der wirtschaftlichen Notlage finden wir bestätigt durch den hohen Prozentsatz dsr Erwerbsbeschränkten unter den Ausländerinnen (etwa ein Drittel), deren Verhältnisse ja im Durchschnitt trostloser sind als bei ihren deutschen Glaubensgenossen. Im Jahr 1930 wurden durch den Arbeitsnachweis 357 Stellen besetzt, davon 57 — 16% durch Erwerbsbeschränkte. Diese Zahlen entsprechen nicht völlig der Wirklichkeit, da die Vollerwerbsfähigen es häufig unterlassen, die vermittelte Arbeit zu melden. Trotzdem wurden mehr Erwerbsbeschränkte vermittelt, als ihrem Prozentsatz unter allen Gemeldeten entspricht: die Vollerwerbsfähigen finden auch anderweitig Stellung, was bei den Erwerbsbeschränkten nicht der Fall ist. Letztere wechseln ihre Stellen sehr häufig und werden mehrmals in einem Jahr vermittelt (bis zu 3mal in einem halben Jahr). Auf den Kopf der Erwerbsbeschränkten fallen 1930 1,6 (in zwei Jahren 2,1) Vermittlungen, wobei aber 71% (bezw. in zwei Jahren 42,5%) überhaupt nicht untergebracht werden konnten. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage erschwert die Unterbringung der Erwerbsbeschränkten: die Arbeitsgelegenheiten in sämtlichen Berufen häuslicher, kaufmännischer und gewerblicher Arbeit nehmen ständig ab, und gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Arbeitskräfte. Keine Firma und kein Haushalt ist heute mehr in der Lage, Personal mitzuernähren, das nicht notwendig gebraucht wird und nicht bis zum äußersten angespannt werden kann. Da von der Erwerbsbeschränkten in keinem einzigen Beruf die tüchtige Leistung zu erwarten ist, die sich auch trotz der Wirtschaftskrise durchsetzen würde, ist die Berufswahl sehr schwierig. Von den 37, die eine Berufsausbildung genossen haben, mußten 20 den erlernten Beruf sehr bald, 8 nach etwas längerer Zeit wegen Unbrauchbarkeit aufgeben. Am ehesten zu empfehlen sind, immer noch die häuslichen Berufe (obwohl sich auch hier die Bedingungen sehr verschlechtert haben); hier sind auch die Zahlen der getätigten Vermittlungen am günstigsten: während 47% der erwerbsbeschränkten Hausangestellten vermittelt werden konnten, gelang dies nur bei 26% des kaufmännischen und 30% des gewerblichen Personals. ADLER-APOTHEKE Infi Apotheker H. Nußbaum Tel. 25262 - Trierische Qjsse 16 Gegr. 1783 Niederlage särntl. homöopathischen Präparate. Speziallaboratorium für H^rnuntersuchnn^fn. Kostenloser Eilbotendienat in alle Maditeile. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Neuwahl von Synagogenvorstehern Gemäß § 37 der Gemeindeverfassung und § 3 ff. der Synagogenordnung finden demnächst Ersatzwahlen für die bestimmungsgemäß ausscheidenden Mitglieder der Synagogen vorstände statt. Die Benennung der Kandidaten erfolgt durch eine Versammlung der Platzinhaber. In der Synagoge am Börneplatz findet die Wahlversammlung Donnerstag, den 4. Februar 1932, 17 Uhr, im Hörsaal statt. Alle Inhaber von Synagogenplätzen sind zur Teilnahme berechtigt. Mazzenbäckerei. Die Mazzenbäckerei der Gemeinde stellt auch in diesem Jahr Mazzen mit neuzeitlichen Maschinen in automatischer Fabrikation her. Bestellungen nehmen alle unter Aufsicht' stehenden Bäckereien entgegen. Wir bitten die Gemeindemitglieder, ihren Bedarf ausschließlich aus der Mazzenbäckerei unserer Gemeinde zu decken. Wer seine Mazzen aus der Gemeindebäckerei bezieht, kauft eine in der Qualität hervorragende und kartellfreie Ware, fördert die Interessen der Gemeinde und hilft die Preise verbilligen. Preise und Lieferungsbedingungen werden in der nächsten Nummer bekanntgegeben. _ Ausschreiben Die Stellung des leitenden Arztes in der R ö n Ig e nabteilung unseres Krankenhauses (200 Betten, 6 Abteilungen) ist zum 1. April 1932 neu zu besetzen. Jüdische Bewerber, die über die erforderliche wissenschaftliche und praktische Fachausbildung verfügen, wollen sieh unter Beifügung des Lebenslaufs und der Zeugnisabschriften, sowie unter Angabe der Referenzen bis zum 15. Februar an den unterfertigten Vorstand wenden. Frankfurt a, M., Fahrgasse 146. Vorstand der Israelitischen Gemeinde. Anmeldung von Barmizwa-Knaben. Die Anmeldung für den Barmizwa-Unterricht geschieht für die Gemeindesynagogen im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Die Anmeldung soll mindestens fünf Monate vor der Feier erfolgen; bei geringen Vorkenntnissen ist ihre Anmeldung schon 6 Monate vorher ratsam. Anmeldung von Trauungen. Jede Trauung muß, wenn sie von einem Gemeinderabbiner vollzögen werden soll, mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37, unter Vorlegung der standesamtlichen Papiere und unter Angabe der Zeit und des Ortes der Feier angemeldet werden. _ Gedächtnislichter. Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: für ein Licht am Jahrzeit s tag Rm. 1.— für ein Licht während des Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 75.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschließlich Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.— Bekanntmachungen des Friedhofsamtes. Meldung von Sterbetällen. Bei vorkommenden S t e r b e f ü 11 e n ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr. Zepp. Samraelnummer 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung.

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