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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1931-08-01 · 12 (8.1931) · p. Seite 367

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
9 (1930-1931)
Issue
12 (8.1931)
Date
1931-08-01
Page
Seite 367 (sequence 5)
Language
German
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367 sein, die fast am Beginn des zweiten Teiles des Werkes stehen. Die Fachleute seien auf die genannte Veröffentlichung und die an sie anknüpfenden Untersuchungen bezüglich aller Einzelheiten verwiesen. Hier nur neben einigen erläuternden Bemerkungen Einiges auszugsweise in deutscher Uebersetzu ng! Die betreffenden Ausführungen beginnen: „Unsere Weisen haben in den Sprüchen der Väter gelehrt: „Wisse, was Du dem Epikuräer (Gottesleugner) zu erwidern hast!" Die rechte Erklärung dieses Spruches ist nach dem, was ich mir aus den im „Midrasch Samuel" dargebotenen Erklärungen zusammengestellt habe, die folgende: fange Du nicht an, mit dem „Epikuräer" zu streiten, aber wenn er einen Einwand gegen Dich erhebt, dann wisse, was Du ihm zu erwidern hast, damit der Name des Himmels nicht entweiht wird. Das will der Ausdruck „wisse, was Du dem Epikuräer zu antworten hast" besagen und mit dem Wort: „wisse" will der Verfasser des Spruches hervorheben, dass Deine Erwiderung aus Deinem Wissen und Denken kommen muss. Entstammt sie aber nicht Deinen eigenen Gedanken, und ist sie Dir nur aus einem Buche oder vom Hörensagen zugeflogen, dann wirst Du sofort verstummen müssen, wenn der „Epikuräer" einen Einwand gegen Deine Erwiderung macht, und Du wirst nicht wissen, was Du ihm entgegnen sollst. Das ist die Erklärung dieser Mischna, die in den Tagen unserer alten Weisen, deren Gedenken zum Segen sei, in einer Zeit gelehrt worden ist, in der die Arölker der Sonne, dem Mond, den Sternen usw. dienten, und die eifrigsten ihrer Bekenner darauf bedacht waren, Israel zu bereden und zu ihrem Götzendienst zu verführen. Und eben das sind die „Epikuräer". Aber auch inbezug auf die ihrem Glauben Ergebensten, die sich unter den Völkern finden, in deren Mitte wir wohnen, ist zu sagen, dass sie nicht ..Epikuräer" sind, nachdem sie den, der gepriesen sei, den lebendigen Gott, den König der Welt, den Schöpfer von Himmel und Erde bekennen, nur dass sie ihm ein anderes Wesen beigesellen. Wir jedoch, die wir die Lehre Moses, die die Wahrheit ist, die Einzigkeit dessen, der gepriesen sei, auf uns .genommen haben, sind verpflichtet, unser Leben selbst dann hinzugeben, wenn wir zu ihrem Bekenntnis gezwungen werden sollten, wie das im 422. Kapitel auseinandergesetzt wird. Darum sind wir ebenso sehr verpflichtet, uns gegenüber der Lehre von der Beigesellung verteidigen zu können, wie wir in den Tagen der alten Weisen verpflichtet waren, gegenüber der vollkommenen Leugnung Rede stehen zu können." Diese Darlegungen enthalten nun noch nichts, was die persönliche Auffassung von Joseph Hahn näher bezeichnete: sie mussten indessen hierher gesetzt werden, »im alles das, was folgt, verständlich zu machen. Allenfalls ist die Auswahl, die Joseph LJahn unter den vorhandenen Erläuterungen des bekannten Spruches trifft, doch schon von einer gewissen Wichtigkeit. Die letzten Sätze aber geben nur das wieder, was die fast übereinstimmende Auffassung der religionsgesctzlichen Autoritäten über die Stellung des Judentums gegenüber dem Christentum ist und für die religionsgesetzliche Praxis zur Anerkennung im Schulchan- Aruch gelangte (Orach Chajim Kap. 156 TTagga nach Rabbenu Tarn in Toss. Bechoroth 2b u. a. Quellen). Die christliche Lehre gilt danach weder als Götzendienst noch als ungetrübter Monotheismus: sie wird „Beigesellung" oder „Beiordnung" genannt, wie Michael Guttmann den Begriff in dem ersten Bande seines auf schluss reichen Buches „Das Judentum und seine Umwelt" übersetzt hat. Der Leser, der sich für diese Fragen interessiert, möge dort S. 147 ff. und hei TT. Cohen, Die Religion der Vernunft nach den Ouellen des Judentums alles Nähere auch über den Begriff des Noachiden nachlesen, der seit Tohannes Seiden und Hugo Grotius eine so grosse Bedeutung für die allgemeine Kulturgeschichte sowie für die Entstehung und Ausbildung des Völkerrechts erlangt hat und seit dem Buche „Das unbekannte Heiligtum" von Aime Falliere vielen Christen und Juden vertraut ist. Hier sei nur an einem Beispiel verdeutlicht, welche Folgerung sich aus der Tatsache ergibt, dass das Judentum die christliche Auffassung zwar für den Juden auf das schärfste ablehnt, dennoch aber für den Christen gelten lässt. Unter den Gutachten meines Vaters, deren erster Teil in diesen Monaten zur Veröffentlichung kommt, befindet sich ein längeres Schreiben, das die Frage behandelt, ob ein Jude zum Bau einer katholischen Kirche einen Beitrag geben darf, und ob er nicht durch die Gewährung eines solchen Beitrages das Verbot „Du sollst vor einem Blinden keinen Anstoss legen" übertritt. Auf Grund der auch hier von Joseph LTahn kurz angedeuteten halachischen Ansicht kommt der Angefragte zu dem Ergebnis, dass keine religionsgesctzlichen Bedenken bestehen. So widerspruchsvoll diese Auffassung dem Aussenstehenden erscheinen mag, ist sie unseres Erachtens nicht nur religionsgesetzlich, sondern, was das Verhältnis des Judentums zum Christentum angeht, auch religionsgeschichtlich vollkommen zu begreifen. Der Jude, der sich aus innerer Ueberzeugung dem christlichen Dogma zuwenden würde, könnte nur durch das polytheistische Element, das in ihm enthalten ist, angezogen worden sein, nachdem er den Monotheismus in seiner reinsten Ausprägung im Judentum hat. Die Bekenner des Christentums aber sind im Ganzen betrachtet aus dem Heidentum hervorgegangen. Und das macht ja eben vom Standpunkte des Judentums aus angesehen die weltgeschichtliche Bedeutung des Christentums aus, dass es einen grossen Teil der Menschheit aus dem Heidentum zu einer höheren Stufe der Religion emporgeführt hat. Allerdings konnte es diesen Erfolg nur.durch Zugeständnisse an heidnische Vorstellungen erringen. Der im Christentum Geborene, für den die Ueberlieferungen seines Glaubens einen Pietätswert haben und durch die Jahrhunderte geheiligt sind, hat die Möglichkeit über das Polytheistische hinwegzusehen oder es in einer Weise zu deuten, die für ihn mit dem Monotheismus vereinbar ist. Für den Juden ist diese Möglichkeit nicht gegeben. .... Doch kehren wir zu Joseph Hahn zurück! Die jetzt unmittelbar folgenden Mitteilungen bilden die sehr eindrucksvolle eigentliche Einleitung zu dem. was zu sagen ihm vor allem am Herzen liegt, und was gleich danach folgt. — Er geht davon aus, dass die Verpflichtung bei Religionsstreitigkeiten die rechte Antwort zu finden, von besonderer Wichtigkeit ist „in einer Zeit in der die Kinder des heiligen Bundes in Prag gezwungen worden sind, in die Kirchen zu gehen" und erzählt dann: „Danach ist es so gekommen, dass im Jahre 1635 ihre Prediger zu Worms in ihren Predigten verlangt haben, dass die Juden auch dort in die Kirchen kommen, damit sie ihre Predigten hören: sie drangen dann in den dortigen Rat, dass er das den Juden auftrage. Dadurch haben auch hier ihre Prediger in ihren Predigten oftmals die gleichen Forderungen erhoben zu der Zeit, in der Veränderungen an dem Karmeliterkloster vor sich gingen, und viele von den regierenden Herren, den ersten Leuten des Landes hier waren .... und die ganze Stadt Frankfurt ausser Rand und Band war .... Was wäre aus uns geworden, wäre Gott uns nicht zur Seite, gewesen, der der Regierung in den Sinn gab, unsere Angelegenheiten dem Rat zu überantworten . . . Dieser hat nun zum zweiten Male seine schützende Hand über uns gehalten, um ans vor den Zähnen der Löwen zu bewahren, die so gegen uns losbrüllten, dass alle unsere Nachbarn gegen uns scharf gemacht und aufgehetzt worden sind. Möge Gott dem Rate, dessen Glanz sich erhöhen möge, alles Gute vergelten, das er uns getan hat, denn wäre er uns nicht zur Seite gewesen, wir hätten wirklich nicht gewusst. was wir tun sollton. — Nachdem nun die Absicht und das Bestreben der obenerwähnten Prediger ist, uns, das Volk Gottes, von unserem Glauben abspenstig zu machen, und ein Wormser Pfarrer ein Buch herausgab, das zum Ziele hat, uns, Gott behüte, in den Augen von Fürsten und Volk schlecht zu machen, zu welchem Zwecke er dieses Buch in jenen schweren Tagen hier verbreiten und verteilen Hess, ist es jetzt angesichts aller dieser Dinge für jedermann eine heilige Verpflichtung. Rede stehen zu können in der Stunde einer Religionsclisputation". Das Prager Dekret vom Jahre 1630. von dem Joseph Hahn hier ausgeht, und das die Juden zwang, die Kirchen zu besuchen und Missionspredigten anzuhören, ist längst bekannt. Wer noch nichts von ihm weiss, kann alles Nähere darüber aus dem 10. Bande der Geschichte der Juden von H. Graetz oder aus dem 6. Bande der Weltgeschichte, des jüdischen Volkes von S. Dubnow erfahren. Dass in Worms und danach hier in Frankfurt Predigten gehalten wurden, die mit diesem Dekret in unmittelbarem Zusammenhang stehen, erfahren wir hier zum ersten Mal mit solcher Deutlichkeit. Allerdings wusste man schon bisher dank den gelehrten Untersuchungen des um die heimische Geschichtsschreibung und insbesondere um die Kirchengeschichte Frankfurts hochverdienten H. Dechent. dass der evangelische Geistliche L. Pauli, der von 1616—1648 hier wirkte, sich im Jahre 1633 „dazu fortreissen Hess, gegen die Juden zu predigen und dabei auch die Obrigkeit anzugreifen, welche die Juden dulde." Auf Grund des städtischen Exh-aktbuches, dem Dechent diese Angaben entnimmt, konnte festgestellt werden, „dass der Rat dieses .Ansinnen zurückwies und verlangte, dass man überhaupt der Juden in den Predigten nicht Erwähnumr tue." (Dechent. Kirchengeschichte von Fr. a. M. seit der Reform. TT. S. 57). Alles das stimmt mit der von Joseph Hahn gesehenen Darstellung vollkommen überein. die das dort Mitgeteilte nur nach der Richtung ergänzt, dass Pauli mit seinen Angriffen unter den damaligen evangelischen Geistlichen nicht allein stand, und dass diese Angriffe ihren Ausgangspunkt von Worms nahmen. Durch das Studium der 1696 und 1709 erschienenen Bücher Judaeus Convertendus und Judaeus Conversus von

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