Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 9 (1930-1931)
- Issue
- 11 (7.1931)
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 341 (sequence 5)
- Language
- German
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füllet die Erde, und macht sie euch Untertan, und herrschet über Fische im Meer und über Vögel unter dem Himmel und alles Tier, das auf Erden kriechet." Jedenfalls umschreiben diese Worte in geradezu klassischer Weise das tatsächliche Verhältnis, das zwischen Tier und Mensch besteht und von jeher bestanden hat. Insofern die Tierwelt sich als schädlich erwies, wurde sie aufs schärfste bekämpft, den übrigen Teil suchte man sich so weit als möglich nutzbar zu machen, und das führte ganz von selbst dazu, ihn zu hegen üncl.zii pflegeii; Damit erfüllte man eine Forderung des gesunden Menschenverstandes; ganz abgesehen davon, dass zwischen den Menschen und den ihnen ani nächsten stehenden Haustieren eine gegenseitige Zuneigung erwuchs. Unter allen Umständen galt grausame Quälerei als Beweis einer boshaften, rohen Natur. Israel insbesondere durfte für sich in Anspruch nehmen, dass es immer ein Herz für die Tiere hatte; in seiner Eigenschaft als Ackerbau treibendes Volk War es zu sehr mit der Natur verwachsen, als dass es in ihnen nidit Gottes Geschöpfe gesehen und geachtet hatte. Tierschutz vereine gab es im alten Israel nicht, waren auch nicht nötig; denn züni Ueberfluss war noch die „Lehre" da, die mit deutlichen Worten auf Schonung und Güte, auch gegen die Tiere hinwies: „Du sollst kein Werk tun, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh" u. s. f. heisst es von der Sabbatruhe, an der also auch letzteres seinen Anteil haben sollte. Zusammenfassend konnte Salomo in den Sprüchen sagen: „Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs, aber das Herz des Gottlosen ist unbarmherzig." So erklärt es sich von selbst, dass seit uralten Zeiten von jüdischer Seite eine Methode der Tötung der Tiere angewendet wird, die ausdrücklich bestimmt ist, jedwede Quälerei von ihnen fernzuhalten. Dass freilich das Abschlachten an sich nichts weniger als schön oder ästhetisch wirken kann, ist nicht in Abrede zu stellen. Wer einmal im Schlachthaus einer Grosstadt dem Massenmord von Schlachtvieh beiwohnt, wird leicht den Appetit zum Fleischgenuss überhaupt verlieren, gleichgültig ob dabei rituell oder nicht rituell verfahren wird. Der Anblick massenhaft fliessenden Blutes, der zahlreichen -frischen Tierleichen mit noch dampfenden Eingeweiden macht es verständlich, dass die Hindus aus religiösen Gründen ganz und gar auf Fleischgenuss verzichten. Aber die überwiegende Mehrzahl der Menschheit kann und will dem Fleischgenuss nicht entsagen — man stelle sich übrigens vor, welche gewaltige Umwälzung auf dem Gebiete der Landwirtschaft und Volkswirtschaft das bedeuten würde — und so hilft alles nichts: „Wer den Weg will, muss auch das Mittel wollen." Die sogenannte Schächtmethode, der Juden berechtigt zu der Behauptung, dass sie grundsätzlich allen Anforderungen entspricht, die man stellen kann, ganz abgesehen von Vermeidung der Tierquälerei auch denen der Hygiene. Fleisch ist eine leicht verderbliche Ware, und so beginnt die Fürsorge für seine Haltbarkeit bereits mit dem Tötungsakt. Wollte man nidits weiter als die Humanität walten lassen, so könnte man eigentlich nichts Besseres vorschlagen als die Injektion schärfster Gifte. Dass ein solches Verfahren undenkbar ist, bedarf keiner Auseinandersetzung. Es ist vielmehr eine möglichst starke Entblutung der Schlachttiere notwendig, denn das Blut ist es, welches am ehesten der Fäulnis anheimfällt und deshalb, soweit es angeht, am Durchtränken des Fleisches gehindert werden muss. Beide Forderungen, die der Humanität und der Hygiene, werden zweifellos in vollkommener Weise durch den Schächtschnitt erfüllt, der die grossen, zum Gehirn führenden Blutgefässe des Halses durchtrennt. Dadurch entsteht sofort völlige Blutleere dieses Organes, damit verbunden absolute Gefühl- und Schmerzlosigkeit. Zugleich entströmt das Blut mit gewaltiger Kraft dem Körper; die überwiegend grosse Menge wird entleert. Zwar ist der Tod in dem Moment noch nicht eingetreten, den nicht sachverständigen Zuschauer mögen die Bewegungen des Tieres, sein Röcheln, die Streckkrämpfe am Ende des Lebens unangenehm genug berühren, aber das ändert nichts an der Tatsadie, dass es sich hier um kein fühlendes Wesen mit Bewusstsein mehr handelt; ja die Krampferscheinungen sind insofern von Vorteil, als sie die Entfernung der letzten Blutreste wesentlich fördern. Nur in einem Punkte ist eine Beanstandung angezeigt. Das Schächten ist nur ausführbar am liegenden Tier. Zu dem Zweck wird das Kleinvieh — Kalb, Hammel, Ziege — einfach auf ein hohles Gestell gelegt und festgehalten, dagegen muss das Grossvieh zu Boden geworfen werden. Das geschieht, indem die beiden Hinterbeine und das eine Vorderbein mit starken Stricken zusammengebunden werden, die man so lange zuzieht, bis das Tier stürzt. Gerade diese Prozedur macht entschieden einen unerfreulichen Eindruck, deshalb hat man neuerdings einen „N i e - derlege-A p p araf konstruiert, von dem berichtet wird, dass er das Niederwerfen schnell in schonender Weise bewirkt. Seit Jahren sind heftigste Angriffe gegen das Schächten gerichtet worden. Ihre Träger sind vor allen Dingen die Tierschutzvereine, denen sich gewisse politische Parteien anschliessen; ihre Bemühungen sind bereits in manchem Ländern von Erfolg gekrönt worden, kürzlich u. a. noch in Bayern. Was also während der langen Jahrhunderte des Ghetto ruhig geduldet wurde, was eine grosse Religionsgesellschaft, der Islam, übernommen hat, was praktisch ausgeübt wurde von den grossen Militärschlächtereien, die die Fleischkonserven für das Heer herstellten, soll auf einmal als sdieussliche Grausamkeit stigmatisiert und verboten werden. Man könnte dem zustimmen, falls der Nachweis gelänge, dass andere Methoden jede Quälerei vermieden oder wenigstens mit weit geringerer als das Schächten verliefen; es wäre dann der Grundsatz massgebend^ dass das Bessere der Feind des Guien ist. Worin besteht das Bessere? Die Schlachttiere werden betäubt, sei es durch Schlag mit dem Hammer auf den Schädel, sei es durch die Schussmaske, durch die ein eiserner Bolzen ins Gehirn getrieben wird, neuerdings sind Versuche mit Anwendung der Elektrizität gemacht Avorden. Richtig ist, dass das Tier sofort bewusstlos wird und stürzt; unmittelbar im Anschluss daran folgt das Abstechen durch ein scharfes Messer. Auch hier ist das Leben nicht gleich erloschen, es bietet sich vielmehr dasselbe Bild wie beim Schächten: Entströmen des Blutes, Röcheln, Streckkrämpfe. Es handelt sich also darum, zu untersuchen, ob das Eintreten der Be wu s s tlosigkeit sich merklich rascher vollzieht als beim Schächten. Wer objektiv beobachtet, wie der Schächtschnitt schnell wie der Blitz ausgeführt wird vermittelst eines haarscharfen Messers, das vor jedem Gebrauch auf etwaiges Vorhandensein selbst kaum merkbarer Scharten geprüft wird, die zuvor beseitigt werden müssen, kann unmöglich diese Tötungsart in Grund und Boden verurteilen, um die andere in den Himmel zu heben, sie kann vielmehr auch vor der strengsten Kritik durchaus bestehen. Selbst wenn es sich bestätigen sollte, dass in tausend oder zehntausend Fällen ein Mal infolge ungeschickten Schächtens das arme Tier mit halb durchschnittenem Halse sich erhöbe und noch herumliefe, so wäre damit — die Wahrheit solcher fragwürdigen Berichte unterstellt — für den Wert oder Unwert der Schächtmethode nichts gesagt. Auch nichts für den Wert oder Unwert der Betäubungsmethode, weil gelegentlich der Hammerschlag fehlgeht. Das liegt nun einmal in den menschlichen Dingen oder den Dingen, die von Menschen ausgeführt werden: selbst bei grösster Gewissenhaftigkeit oder Gewandtheit sind Versager unausbleiblich. Wenn es zum Ueberfluss an Gutachten medizinischer und veterinärärztlicber Autoritäten aus früheren Jahren wie aus der Jetztzeit nicht fehlt, die sich durchaus günstig und anerkennend für das Schächten äussern, dann sollte man eigentlich erwarten, dass alle Vorurteile aufhören. Das trifft aber nicht zu, und so lässt sich der Verdacht nicht abweisen, dass hier etwas anderes dahintersteckt, was mit dem angeblichen Mitleid für das grausam gequälte Tier nichts zu schaffen hat. Mehr als verdächtig ist jedenfalls der unheimliche Eifer, mit dem sich der Antisemitismus der Antischächtagitation annimmt. Mögen unter den Mitläufern der Tierschutzvereine manche, die von Sachkenntnis nicht beschwert sind, gutgläubig an dem Dogma der Tierquälerei festhalten, im Grunde sind bei den eigentlichen Drahtziehern politische, besser gesagt rassenkämpferische Motive massgebend. Sie verbergen sie unter der Maske der Humanität, weil es doch nicht angeht, gegen einen religiösen Brauch anzustürmen, der Tausenden und Abertausenden heilig ist. Diese Leute überzeugen zu wollen, wäre ein Versuch mit untauglichen Mitteln, sie lassen sich nicht eines Besseren belehren, weil sie jede Belehrung schroff von sich weisen. Deshalb hat eine Abwehrstellung ihnen gegenüber keinen Sinn, richtig ist es vielmehr, den alten strategischen Grundsatz anzuwenden, demgemäss die beste Verteidigung der Hieb ist. In der Hinsicht fällt es nicht schwer, einen AngrifFsounkt zu finden: man lenke die ^Aufmerksamkeit des grossen Publikums und der Tierschutzvereine auf ein anderes Gebiet, bei dem ihnen weit eher Lorbeeren winken als beim Schächten, auf die Jagd. Schon das Objekt unterscheidet sich bei beiden wesentlich voneinander. Die Schlachttiere sind von einer unglaublichen Indolenz; sie stehen dabei, wenn zu Dutzenden einer nach dem anderen ihrer Artgenossen dem gewaltsamen Tode verfällt, aber sie rühren sich nicht, kein Flucht-, kein Widerstandsversuch. Dagegen zeigt das Wild durchschnittlich hohe Intelligenz. Das gilt auch von dem sonst etwas gering geachteten Meister Lampe, der sehr wohl seinen Feind jugendlichen Referenten zur Diskussion stellen sollen. Es wird in Aussicht genommen, die nächsten Veranstaltungen kennt und ihm ausweicht, und nun gar von den Rehen und Hirschen. Wenn sie in Rudeln beisammen sind, so „sichert" zuvor das Leittier, bis sich seine Herde ungestört dem Genüsse des Aesens hingeben darf. Deshalb muss der Jäger