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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1931-03-01 · 7 (3.1931) · p. Seite 218

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
9 (1930-1931)
Issue
7 (3.1931)
Date
1931-03-01
Page
Seite 218 (sequence 8)
Language
German
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218 men, aber wir versudien, den Begriff der Sesshaftmachung, des Zuhauseseins mit den uns zu Gebote stehenden Mattein zu verkörpern. Eine Zahl zeigt die Notwendigkeit unseres Heinis: im Kalenderjahr 1929 wurde unser Heim insgesamt mit 5 5 5 8 Ueber nachtun gen in Anspruch genommen. Unter unseren Besuchern befinden sich auch Frauen und Kinder. Eine Zahl, die mit zu den erschütterndsten gehört, soll nodi bekannt gegeben werden: im letzten Jahr hatten wir 250 Ueber nachtungen von Kindern unter 14 Jahren. Die Wanderer erhalten aussei- Schlafen im Heim auch Frühstück. Abendessen, am Sdiabbos und Jomtov auch Mittagessen, während sonst die Mittagsverpflegung gemäss Vereinbarung von der Suppenanstalt für israel. Arme verabreicht wird. ■Wir wissen, dass Menschen gehetzt werden, und dass Menschen asozial werden, weil sie wandern; weil sie wandern und wandern müssen, denn es sind zu wenig der Stellen, die sidi mit dem Grundproblem der Wanderung befassen : Sesshaft machung. Die Verhältnisse erlauben heute weniger denn Je. die Menschen immer wieder ins Ungewisse hinauszustossen und uns dadurch mitschuldig zu werden, an denen, die ein Teil unserer Gemeinschaft sind. Eine Stätte des Ausr.uhens, des Atemsdiöpfens und ein winziges Flecklein zur Sesshai'tmachung in der gesamtjüdischen sozialen Arbeit, das ist der Zweck und Sinn unseres Heims. Es hat sdion mandi einer nadi vielen Tagen, Wochen oder Monaten Aufenthalt in unserem Heim Arbeit gefunden, und manch einer hat von hier aus auch den Weg nach Hause und zur Familie wieder gefunden. Und so hoffen wir. dass das jüdisdie Durchwandererheim die Stätte bleibt, die den Aermsten der Armen ein Heim bietet. Möge die „Jüdisdie Wohlfahrtspflege" recht viele Gönner und Förderer finden, damit wir in Frankfurt gemäss unserer Tradition den Wandere]- aufnehmen, und er sidi wohl fühle in „seinem Heim". Aus der Geschichte der Gemeinde Ein Frankfurt-Mannheimer Prozess. Von Berthold Rosenthal (Mannheim). Die Mannheimer judengemeinde hat seit ihrem Entstehen zu Beginn der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderts rege Beziehungen zu ihrer älteren und bedeutenderen Schwestergemeinde in Frankfurt unterhalten. Die auch für damalige Verhältnisse geringe Entfernung beider Städte — mit dem Postwagen konnte man in knapper Tagesfrist von einer zur anderen und auf dem Reitpferde in einem Tage hin und zurück gelangen — begünstigte wesentlich den gegenseitigen Verkehr. Es waren aber nicht allein gesdiäftbdie, sondern audi verwandtschaftbche und religiöse Anknüpfungspunkte, die die Judenschaft beider Städte einander näher brachten. Schon bald fanden Uebersiedlungen Frankfurter Judenfamiben nach Mannheim statt. So erhielt Abraham Drach, nachdem er seinem Gegner Isaak Kann unterlegen war, 1679 auf Verwendung des pfälzisdien Kurfürsten Karl Ludwig gegen Zahlung von 4000 Rtlr. und das Verspredien. innerhalb Jahresfrist ein konzessionsmässiges Haus zu bauen, nebst seinen Angehörigen, in Mannheim eine Zufluditsstätte. Mehrfache Einträge in den Rats-Protokollen geben über seinen Aufenthalt in dieser Stadt Auskunft. Als 1688 die Franzosen in die Pfalz einrückten und sidi der Feste Friedridisburg, die Mannheim gegen den Rhein hin vorgelagert war, näherten, verbraditen die Juden, wie sie in einem Schreiben an ihre W7ormser Glaubensbrüder ausführten, allen ihren Besitz an Waren. Silber, Gold und anderen beweglichen Sachen nadi Frankfurt. Dass die Mannheimer Juden regelmässige Besucher der Frankfurter Messen waren, bedarf bei der Bedeutung dieser Einrichtung eigentlich keiner besonderen Erwähnung. Damit die Messgäste auch über das zur Anzahlung ihrer Einkäufe nötige Geld verfügten, hatte sich bei Kreditgeschäften die Uebung entwickelt, dass als Fälbgkeitstermin die Frankfurter Messen festgelegt wurden. Ueber ein Messegeschäft und seine Folgen berichten auch zwei Urkunden, die in der Abteilung „Judensachen" des Mannheimer Städt. Archivs aufbewahrt sind: Während der Frankfurter Spätjahrsmesse 1701 hatte der Mannheimer Schutzjude Salomon Hammel von mehreren jüdischen und christHchen Kaufleuten in Frankfurt Waren gekauft und war dafür annähernd 8000 Rtlr. schuldig gebUeben, die zur Ostermesse 1702 zahlbar waren. Der Schuldner war nicht in der Lage, dieser Verpflichtung nachzukommen, und als seine Gläubiger auf Zahlung drängten, machte er sich aus dem Staube. Am 10. Oktober 1702 sdiloss der Mannheimer Schutz jude LeherElkan als Bevollmächtigter Hammels, „der durch verschiedene ihm zugestossene Unglücksfälle in solche Sdiuldenlast geraten, dass er nicht weiter zahlen kann", mit seinen Gläubigern in Frankfurt einen Vergleidi auf der Grundlage ab, dass jene % ihrer Forderungen nachliessen. Die zu zahlende Quote von 25% sollte innerhalb dreier Monate abgetragen werden. Der Sdiuldner -haftet hierfür mit seinem gesamten Hegenden und fahrenden Vermögen. Die unter der stark besdiädigten Urkunde verzeidmeten Gläubiger waren; soweit die Namen nodi zu entziffern sind: Benedict David zum Pfan, Isaac Heydelborg, David Flesdi, Meir bar Natan Katz (in hebräischer Schrift), Herz Nathan u. Lazarus, Salomon zur guld. Arg, Joseph Ceim zur Sichel, Leser zur Maisse, Joseph Bielefeld z. guld. Leither, Feit zum Hirsch Horn, Jakob David, Abraham v. d. Lahr, Hans Midiael Kuprecht, Johannes Olenschlager, David Vienne, Joh. Phil. Günther, Sani. n. Daniel Hoffstadt, Johann Wilhelm Stadel, Heinrich Noel, Sdiott u. Schedel. Ueber den weiteren Verlauf der Angelegenheit unterriditet die zweite Urkunde, eine Zuschrift des Bürgermeisters und Rats der Stadt Frankfurt vom S. März 1703 an jenen in Mannheim, die der mit Extrapost eingetroffene Frankfurter Advokat Hyronimus Ulrich überreidite. Am 12. März 1705 war, wie aus den Sitzungs-Protokollen hervorgeht, Salomon Hammels Ehefrau vor versammeltem Rate erschienen. Sie will nidits von den Sdiulden ihres Ehemannes gewusst haben, wohl aber von dem vereinbarten Vergleidi. Ihr Mann habe ihr von Livorno aus. wo er sich bei reidien Verwandten aufhält, gesdiriebeh, dass sie ihm nach a bgesdilossenem Akkord nadi Italien folgen möge. Sie denke aber nicht daran und hoffe, dass ihr Mann wieder hierherkomme. Der ebenfalls vorgeladene Leser Elkau behauptete, im Auftrage Hammels den Vergleich veranlasst zu haben. Der Besdiluss des Stadtrats lautete: Die Ehefrau Hammel ist entweder in persona arrestierlich anzuhalten, oder sie hat Kaution in Höhe des akkordierten Betrags zu leisten. Ihr Haus darf vorerst weder verkauft noch verpfändet werden. Wie aus einem weiteren Eintrage, vom 11. Mai 1705, hervorgeht, konnte sie die verlangte Kaution nicht stellen und musste deshalb Sdiuldhaft über sich ergehen lassen. Auch Leser Elkan wurde bestraft, weil er den Gläubigern wider besseres Wissen Unglücksfälle vortäuschte, die Hammels Zahlungsunfähigkeit verursacht hätten. . Die fernere Entwicklung dieser Angelegenheit lässt sich aktenmässig nicht weiter verfolgen. In dem vom Stadtrate anlässlidi der Erhebung einer Kopfsteuer 1719 aufgestellten Verzeichnis der Mannheimer Judenschaft ist Salomon Hammel in der Klasse der Minderbemittelten mit einer Steuerschuld von 2 11. aufgeführt. Mithin war er wieder zu Frau und Kindern zurückgekehrt. Neben diesen Verbindungen geschäftlicher Art lassen sich aber auch verwandtschaftliche Bande zwischen Frankfurter und Mannheimer Judenfamilien ermitteln. Auf Grund der von jüdisdien Brautpaaren 'abgeschlossenen Eheverträge, die erst, nachdem sie in die Rats-Protokolle eingetragen worden waren, Rechtskraft erhielten, wäre es möglich, das vortreffliche „Stammbuch der Frankfurter Juden" von Dietz an mandier Stelle zu ergänzen. Audi in geistiger Hinsicht lassen sich Beziehungen feststellen. Hier war die Frankfurter Judengemeinde mit ihrer stolzen, viel älteren Tradition mehr der gebende Teil. Namenthdi im XVIII. Jahrhundert wurde gar mandie Einriditung, die die Frankfurter Judenschaft zur Erstarkung des religiösen Lebens getroffen hatte, von Mannheim übernommen, besonders zur Förderung jüdischen Wissens und zur Wohlfahrtspflege. FRANKFURTER BANK Neue Mainzerstr. 69 Getar-1854 Telefon-Anschluß: Sammelnummer Hansa 20901. Nachtruf Hansa 24116 Telegramm-Adresse: Frankfurterbank Post soheok-Konto: 154 Frankfurt a. ■. Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen Annahme verzinslicher Gelder Laufzelt naoh Vereinbarung - GUnstige Verzinsung. - Errichtung von Hauskonten mit generellen Zahlungsaufträgen. Spareinlagen gegen Sparbuch. Eintrag 6«/o Reionssohuldbuonforderungen auf unseren Namen. Beleihung u_ Verwaltung derselben. - Verwahren. Verwalten und Beleihen von Wertpapieren. Vermittlung aller in das Bankfaoh einsohl. Geschäfte zu günstigen Bedingungen. Wöchentliche Börsen- und Wirtsohaftsberichte. Diskontierung und Elnkassierung von Weohsein.

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