Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 9 (1930-1931)
- Issue
- 7 (3.1931)
- Date
- 1931-03-01
- Page
- Seite 219 (sequence 9)
- Language
- German
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Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Aufforderung betr. Kultussteuer. D i e 1 o h n s t e u e r p f lieh ti gen Mitgliederder Gemeinde, soweit sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, werden hiermit aufgefordert, bis zum 15. März 1951 den Gesamtbetrag ihres Bruttoeinkommens im Kalenderjahr 193 0, sowie die hierauf entrichtete Lohnsteuer uns schriftlich mitzuteilen oder auf unserer Steuerverwaltung, Fahrgasse 146, werktäglich von 8.30 bis 12.50 Uhr zu Protokoll zu geben. Die für Ledigensteuer und Reichshilfe abgeführten Beträge, von welchen ein Zuschlag nicht erhoben wird, sind gesondert anzugeben- Die Anforderung einer Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. de- Finanzamtes über die Richtigkeit der gemachten Angaben bleibt vorbehalten. Schriftliche Vi* raulagung zur Kultussteuer wird den Lohnsteuerpflichtigen später zugehen. Lohnsteuerpflichtige, welche dieser Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, werden im Wege der Schätzung veranlagt. Vorstand der Israelitischen Gemeinde. Preisausschreiben. Zur Erlangung guter Schriftmuster für die Beschriftung von Grabsteinen setzen wir einen Preis von Hundert Reichsmark aus. Die Entwürfe sollen lateinische oder hebräische oder beide Schriftarten umfassen und sind bis spätestens 51. März beim Gemeindevorstand, Fahrgasse 146, einzureichen. Die Einsendungen dürfen nicht bezeichnet sein, der Name des Verfassers ist in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung eines Kennworts beizufügen. Der Preis wird unter Ausschluss des Rechtswegs von uns zuerkannt. Gegebenenfalls kann der ausgesetzte Betrag auch in Teilbeträgen vergeben werden. Vorstand der Israelitischen Gemeinde. Neuwahl von Synagogenvorstehern. Gemäss § 57 der Genieindeverfassung und § 5 ff. der Synagogenordnung finden demnächst Ersatzwahlen für die bestimmungsgemäss ausscheidenden Mitglieder der Synagogenvorstände statt. Die Benennung der Kandidaten erfolgt durch eine Versammlung der Platzinhaber, und zwar: in der Hauptsynagoge Freitag, den 20. März 1951, 17 Uhr. in der Wochensynagoge, in der Westendsynagoge Montag, den 16. März 1951, 18% Uhr, im Sitzungszimmer, in der Synagoge Bockenheim Dienstag, den 10. März 1951, 20 Uhr, Cafe Goldberg, Leipzigerstrasse. Alle Inhaber von Synagogenplätzen sind zu den Wahlversammlungen eingeladen. Mazzos-Bestellungen. Bei den unter Aufsicht der Ritualkommission stehenden Bäckereien (s. Verzeichnis am Schluss des redaktionellen Teiles) werden Bestellungen auf Mazzos entgegengenommen. Der Preis für das Pfund beträgt RM. 0.56. Die Mazzos sind in der nach den neuesten technischen und hygienischen Erfahrungen eingerichteten Bäckerei der Gemeinde hergestellt und von erstklassiger Qualität. Um baldige Aufgabe der Bestellungen wird gebeten. Kaschern für Pessach. Das Kaschern für Pessach findet Montag, den 50. und Dienstag, den 31. März 1931, durch von uns bestellte Aufseher statt: 1. in der Synagoge am Börneplatz (Eingang Stoltzestrasse), nachmittags von 14—17 Uhr. 2. in der Frankfurt-Loge, Eschersheimer Landstrasse 27, vormittags von 10—12 Uhr. Die zu kaschernden Geräte dürfen 24 Stunden vorher nicht in Gebrauch gewesen sein. Ritualkommission der Israelitischen Gemeinde. Anmeldung von Trauungen. Jede Trauung muss, wenn sie von einem Gemeinderabbiner vollzogen werden soll, mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37, unter Vorlegung der standesamtlichen Papiere und unter Angabe der Zeit und des Ortes der Feier angemeldet werden. Anmeldung von Barmizwa-Knaben. Die Anmeldung für den Barmizwa-Unterricht geschieht für die Gemeindesynagogen im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Die Anmeldung soll mindestens fünf Monate vor der Feier erfolgen: bei geringen Vorkenntnissen ist ihr Anmeldung schon 6 Monate vorher ratsam. Bekanntmachungen des Friedholsamtes. Meldung von Sterbefällen. Bei vorkommenden Sterbe fällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr. Zeppelin Sammelftummer 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhofsgärtnerei. Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es übernimmt die Neubepflanz u n g der Grabstätten mit Efeu, Sedum, Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jähr weise Pflege. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch die Friedhofsgärtnerei, Eckenheimer Landstr. 238 (Fernspr. Zeppelin 52041 und 52042) oder durch das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 57, (Fernspr. Hansa 27544) zur Verfügung gestellt. Die Gemeindemitgileder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanze n und Schnittblumen der auf den Friedhöfen belindlichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die Pförtner. Mit Rücksicht auf das Verkaufsverbot am Sonntag werden die Friedhofsbesucher gebeten, ihre Blumenbestellungen bis spätestes Freitag nachmittag in der Friedhofsgärtnerei aufzugeben. Auf dem n e u en F r i e d hol' an der Eckenheiraer L a u d s t r a s s e werden laut Gemeindebeschluss alle gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie des Friedhofsamts der Gemeinde a u s g e f ü h r t. Gesangskräfte gesucht. Für den liberalen Filialgottesdienst im Philanthropin werden zu den kommenden hohen Feiertagen musikalisch gebildete Damen und Herren gesucht. Meldungen an den Chorleiter, Herrn Kapellmeister Mor. Meier, Sömmeringstrasse 101. erbeten. Berichtigung. In der Bekanntmachung über die Neuwahl der Gemeindevertretung (Gemeindeblatt, Dezember 1930, S. 119) muss es unter Nr. 32 statt Aron Rosenwasser Abraham Rosenwasser heissen. Sprechstunden der Gemeinderabbiner. Rabbiner Dr. Hoffmann, Börneplatz 16, Fernspr. Hansa 22024, 15—16 Uhr Rabbiner Dr. Ho r o v i t z, Staufenstr. 30, Fernspr. Maingau 77 963, 15—16 Uhr (außer Mittwoch) Rabbiner Dr. Lazarus, Cronberger Str. 30, Fernspr. Maingau 79 482, 15—16 Uhr Rabbiner Dr. Salzberge r, Eschersheimer Landstr 67, Fernspr. Zeppelin 56920, 16—17 Uhr. Rabbiner Dr. Seligmann, Friedrichstr. 29, Fernspr. Maingau 71124, 17—18 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden Gemeindebibliothek (Börnestraße 54). Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13, 16—17 Uhr, Freitag 12—13 nnd Sonntag 9—10 Uhr. Lesezeiten: Dienstag und Donnerstag 19—21 Uhr, Samstag und Sonntag 10.30—13, Samstags 15.30—18 Uhr. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, von den reichen und vielseitigen Beständen der Bibliothek, vor allem auf