Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 9 (1930-1931)
- Issue
- 5 (1.1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 158 (sequence 12)
- Language
- German
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158 Aufgaben, die der Gemeinde obliegen, deshalb braudie man audi in der augenblicklichen Notzeit keinerlei Kosten für eine konservative Synagoge im Westen oder für die Beschaffung eines Baugeländes hierfür auszugeben. Uebrigens sei die Synagoge Unterlindau ein Ueberschussbetrieb, sodass, wenn einmal die Verhältnisse geordnet seien, der Gemeinde ein wirkliches Aktivum erstehen könnte. Wenn auch in der Praxis durch den Vorstandsbeschluss eine Vergemeindung bereits ausgesprochen sei, so sei im gegenwärtigen Augenblick eine Vergemeindung' de jure nidit diskutabel. Der von Herrn Fromm gebrauchte Ausdruck „Geschäftsaufsieht" treffe die tatsächlichen Verhältnisse. Es habe sich gezeigt, dass die äusseren Umstände stärker sind als die Verwaltung der Religionsschule. Daraus folge die .Notwendigkeit, die Geschäftsführung des Vereins den Verhältnissen anzupassen und sie derjenigen Körperschaft zu unterstellen, welche hierzu in der Lage ist. Der Verein sollte die Erleichterung anerkennen, welche nicht nur kein Misstrauensvotum bedeute, sondern eine Massnahme, die im gegenwärtigen Augenblick gerechtfertigt und erforderlich ist. Herr Werner stellt fest, dass für die Annahme des Vorstamlsbeschlusses weitgehende Stimmung herrscht. Er geht gleichfalls auf die Entwicklung der Religionsschule ein, hebt nochmals die Leistungen dieser Schule ebenso ,der Synagoge Unterlindau im Gemeindeinteresse hervor und vergleicht die von dieser Anstalt übernommenen Lasten mit den von der Gemeinde in den letzten 10 Jahren ausgegebenen Beträgen für das Philanthropin und für den Friedhof. Es frage sich übrigens, ob nicht bei einer Subhastation der Synagoge Unterlindau (es sei etwas ähnliches schon einmal in Frankfurt vorgekommen) die Gemeinde als Käufer aufgetreten wäre. Dr. Mainzer: Das Amendement Wolf lässt den Willen hervortreten, noch klarer als es der Vorstand in seinem Beschluss zum Ausdruck gebracht hat, die Verwaltung der Religionsschule der notwendigen Aufsicht zu unterwerfen, etwas anderes bedeute es nicht. Man möge es zusammen mit dem Vorstandsbeschluss annehmen. Dr. Geiger erklärt seine persönliche Gegnerschaft gegen den Vorstandsbeschluss analog seiner Stellungnahme zu dem Beschluss der gemischten Finanzkommission. Abgesehen davon scheint es ihm nicht verständlich, dass man gegen das Amendement Wolf Stellung nimmt. Wenn man der Ansicht sei, dass man die Religionsschule demnächst vergemeinden müsse, so müsse man das Amendement annehmen, denn die schwierige Finanzlage der Gemeinde, welche die schwersten Sorgen über die finanzielle Entwicklung aufkommen lasse, gestatte der Religionsschule gegenüber das bisherige Zuschussverfahren nicht. Wenn man so weiter arbeite, dann komme man ins Uferlose. Er sei überzeugt, dass der vom Vorstand bewilligte Betrag von M. 10 000.— für die Deckung der laufenden Bedürfnisse in diesem Rechnungsjahr in keiner Weise ausreiche, nachdem schon die gemischte Finanzkommission festgestellt hat, dass hierzu mindestens ein Betrag von M. 25 000.— erforderlich sei und dass er deshalb an die Bewilligung der M. 10 000.— die Bedingung geknüpft haben wollte, dass die Religionsschule aus sich die restliehen M. 15 000.— aufbringe. Da im gegenwärtigen Augenblick kein Zwei Tel darüber besteht, dass der Religionssdiule dies nicht möglich ist, so werde der Betrag von M. 10.000— verbraucht sein, ohne dass die Ueberbrückung gelungen ist und man werde alsbald mit neuen Forderungen zu rechuen haben. Der mehrFnch gebrauchte Ausdruck, man solle die Religionssdiule nicht ihrem Sdiicksal überlassen, könne an der Entwicklung nicht das geringste ändern, denn man werde sie eines Tages übernehmen müssen. In dieser Hinsidit hätten sich die Ansichten geändert. Während früher die Verwaltung der Religionssehule gegen die von der Gemeindeverwaltung geforderte Vergemeindung gewesen sei, haben sich in der letzten Zeit gewichtige Stimmen (ausser dem Redner auch der verstorbene Herr Sondheimer) gegen die Vergemeindung ausgesprochen. Wenn es zu einer Vergemeindung, insbesondere des Unterrichtsbetriebs, kommen werde, so werden seitens der liberalen Fraktion in dieser Beziehung Ansprüche angemeldet werden. Dr. Geiger ist sich darüber klar, dass seine persönliche Ansicht nidit durchdringen werde und glaubt, dass man unter den obwaltenden Umständen das Amendement Wolf annehmen solle, obgleich es die grosse Verantwortung, welche der Vorstand durch seinen Beschluss hinsiditlich der Verwaltung des Vereins zu übernehmen beabsichtigt, noch verstärken wird. Herr Felix Meyer wirft die Frage auf, was ge- NAUMANN5 KERNSEI FE MIT GARANTIE-STEMPEL ^^^^^^^M^^^^^Jj ist das beste Waschmittel, für das es keinen Ersatz gibt. 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