Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 9 (1930-1931)
- Issue
- 4 (12.1930)
- Date
- 1930-12-01
- Page
- Seite 97 (sequence 7)
- Language
- German
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den. unsere Religiosität zu mehren und uns zu lehren, unser altes Glaubensgut recht zu würdigen und Toleranz und Menschenliebe als das messianische Ziel zu erkennen. Ehe ich schliesse, muss ich noch von etwas Kunde geben, was ich nicht bloss um Seligmanns willen der Vergessenheit entrissen sehen möchte. Wie wohl nicht allgemein mehr bekannt, hatte der Badische Oberrat der Israeliten es Ende des vorigen Jahrhunderts unternommen, ein Einheitsgebetbuch für den liberalen Gottesdienst in Deutschland zu schaffen. Aus welchen Gründen es erst in jüngster Zeit gelungen ist, ein solches zur Einführung zu bringen, das übrigens gleichfalls Seligmann zum Hauptverfasser hat, kann hier 'unerwähnt gelassen, aber der Tatsache soll hier laut Erwähnung getan werden, dass die poetischen Gebetsübertragungen und die Nachdichtungen, die wegen ihrer unnachahmlichen Schönheit und Kraft beim Erscheinen des Entwurfs des badischen Gebetbuchs hei den Kennern Aufsehen erregt haben, zu einem grossen Teil von unserem Seligmann herrühren. Wer je seinen Vater mit dem Lied „Hamawdil" den Ausgang des Sabbats hat begleiten hören, wird nicht ohne tiefste Rührung und höchste Bewunderung für Seligmanns dichterische Gaben seine Uebertragung dieses Liedes lesen, und er wird gewiss gern zu ihr greifen, wenn er an einem stillen Sabbatabend „dawenen", der Väter gedenken will. Ja. die Frankfurter Gemeinde ist stolz auf ihren Seligmann, und wenn er an seinem siebzigsten Geburtstag mit den Worten des Mussaph-Gebets am Versöhnungstag zu dem Ewigen, unserem Gott und unserem Erlöser, beten wird: „Herr, verwirf mich nicht in den Tagen des Alters, wenn meine Kraft schwindet", so wird sie mit ihm mit den Worten des gleichen Gebets beten: „Herr, verwirf uns nicht von Deinem Angesicht und nimm Deinen heiligen Geist nicht von uns" in dankbarer Erkenntnis, dass Seligmann es gewesen ist, der sie diesen heiligen Geist zu verspüren gelehrt hat und, wills Gott, betreut von der gleichgestimmten Gattin und umgeben von begabten Kindern und Enkeln noch lange, lange lehren soll. Aufgabe und Bedeutung der Kasualrede Von Rabbiner Dr. Arnold Lazarus Rabbiner Dr. Seligmann tritt in diesen Tagen in gottgesegneter Frische und Rüstigkeit an die Schwelle des sogenannten „biblischen Alters". Luther sagt in seiner Wiedergabe des bezüglichen Psalmverses von einem Leben, das diese Zeitspanne umfasst: „Wenn es köstlich gewesen ist, so ist es Mühe und Arbeit gewesen." Mag diese allbekannte Uebersetzung auch unzutreffend sein — der in ihr ausgesprochene Gedanke ist erhebend. Seine Wahrheit trifft auf das Wirken des geistigen Führers unserer Gemeinde zu, dem wir uns in Dankbarkeit und Verehrung neigen. In seiner jahrzehntelangen Amtstätigkeit hat er in der Fülle seines vielseitigen Schaffens Hervorragendes auch auf dem Gebiet der Seelsorge geleistet und hier wiederum einen wesentlichen Teil seiner Kraft der Aufgabe des rabbinischen Amtes gewidmet, von der hier gesprochen werden soll. Nicht was das Synagogenjahr in seinem regelmässigen Ablauf an Ereignissen und Ideen bringt, nicht was die Gesamtheit Ganz-Israels angeht, fällt hierunter. Die besonderen Vorgänge im religiösen Leben der Einzelnen, der Familien, der Gemeinde, des Vaterlandes s u b s p e c i e aeternitatis zu betrachten, zu erfassen und darzustellen, ist Sache der Kasualrede. Die nüchterne Bezeichnung von „c a s u s" Fall weist bei uns Juden hin auf Brissmiloh, Barmizwoh, Mädcheneinsegnung, Trauung, Beerdigung, auch auf die Proselytenaufnahme oder die Synagogenweihe, Friedhofsweihe, sowie Amtseinführung, Amtsabschied und Amtsjubiläum des Rabbiners und anderer Funktionäre der Gemeinde und schliesslich auch auf patriotische Gottesdienste. Diese hier nicht in aller Vollständigkeit aufgezählten Ereignisse scheiden sich deutlich in zwei Gruppen. Die eine umfasst das Dasein einzelner Menschen, 2umal in ihren Beziehungen zur Familie. In der anderen sind besondere Vorkommnisse des gemeindlichen oder staatlichen Lebens zusammengestellt. Sie alle sollen mit religiöser Weihe umkleidet werden. Es geschieht auf einem doppelten Wege. Zunächst ist es fast immer die Verwendung eines Feststehenden Gebetrituals, häufig in Verbindung mit der Auswirkung altüberlieferter SymboLik. Sie bringen das allgemeingültige, objektive Element der religiösen Vorstellungswelt zum Ausdruck und vollziehen so in jedem „Fall" die notwendige Verknüpfung mit der Allgemeinheit. Man kann ihrer nicht entraten. am wenigsten im Judentum, dessen Religion einen ausgesprochen sozialen Charakter hat bei aller Anerkennung der Möglichkeit und des Rechtes zum ganz persönlichen Erleben des Einzelnen. Gerade die heutige Zeit will freilich ihren Individualismus auch in der Religion besonders stark zur Geltung bringen. Um kennzeichnende Beispiele für das hier behandelte Gebiet zu nennen: kaum noch wird, aus welchen Gründen auch immer, eine Brissmiloh in der Synagoge vollzogen; Trauungen werden vielfach im Hause im engsten, oft gar aller engsten Kreis der Beteiligten gehalten; Beerdigungen finden „in der Stille" statt. Begünstigt ist die Vorliebe unserer Zeitgenossen, den Zusammenhang mit der Religionsg e m e i n s c h a f t zu lockern oder womöglich zu lösen, durch die neuere Zivilstandsgesetzgebung, die den staatlichen Organen die Matrikenführung, die Eintragung in das Geburts- und Sterberegister, wie auch die Schliessung und Scheidung der Ehe übertragen hat. Es hatte seinen guten Grund, dass frühere Geschlechter bei uns Juden die Kasualr e d e fast garnicht, im wesentlichen nur bei den Leichenbegängnissen hervorragender Männer gekannt haben. Dem religiösen Erleben, das tief im Gemeinschaftsbewusstsein verwurzelt war, hat ehedem der kultische Vorgang (Liturgie, Symbolik) vollauf genügenden I Ausdruck gegeben. Aber auch heute wirken für das Beibehalten der religiösen Veranstaltungen die Pietät gegenüber lebenden oder verstorbenen Anverwandten, ferner die konventionelle Verpflichtung der gesellschaftlichen Sitte, I selbst auch ein gewisser Aberglaube (wenngleich im Juden- | tum den in Frage kommenden Funktionen jede magischsakramentale Macht, gehandhabt von p riestert icher Gewalt, durchaus mangelt). Trotz alledem ist noch viel echtes seelisches Bedürfnis bei uns in weiten Kreisen vorhanden, das nach religiöser Weihe verlangt. Hierfür mag als deutlicher Beweis die Dankbarkeit gelten, die dem vollziehenden Funktionär oft dargebracht wird. Immerhin bedeutet ja die Heranziehung eines Rabbiners oder anderer Gemeindebeamten an sich eine Anerkennung des Gemeinschaftscharakters der Religion. Darüber hinaus tritt an den fungierenden Vertreter der Gemeinde heute mit umso stärkerem Forderungscharakter die früher vernachlässigte Aufgabe in ihrer ganzen Grösse und Schwierigkeit heran, dem individuellen Bedürfn;s der Menschen, die es im gegebenen Augenblick angeht, Rechnung zu tragen und ihren Empfindungen eigener, subjektiver Art den richtigen und angemessenen Ausdruck zu verleihen. Seine Pflicht ist es, die jeweilige Besonderheit der gegebenen Verhältnisse klar zu erfassen und das zeitlich Bedingte in den Zusammenhang des Ewigen hineinausteilen. Die Verwertung dieser persönlichen Momente ist nicht leicht. Mit ihr ist vor allem die Gefahr verknüpft, dass der Redner kein genaues und sicheres Wissen von ihnen besitzt. Zumal in Grossgemehulen wird er sich auf die „Informationen" der Beteiligten selbst oder irgendwelcher Angehöriger stützen müssen. Diese werden nicht etwa mit Absicht falsch oder ungenau gegeben. Das über den Alltag hinausragende Ereignis, besonders der Tod lässt die im