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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1930-12-01 · 4 (12.1930) · page 3

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
9 (1930-1931)
Issue
4 (12.1930)
Date
1930-12-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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$tttttgfitt»te? 3teaeütif$e& ätemeittfeefrtoti iftmtJfcfte? (bvgan i>c?&ftatiii\fäen <8cmtinbt Die Gemeindemilglieder erhallen das Blatt unentgeltlich. Anzeigenpreis für die 6-gespaltene Nonpareillezeile 40 Pfg. Preis der Einzelnummer 50 Pfg. v Zustellung durch die Post. im Text und auf den Umschlagseiten 60 Pfg. / Bei Wieder¬ Fernsprecher: Hansa 27544. Postscheckk.: Frankfurt a. M. 33521 holungen Rabatt. / Anzeigenverwaltung: Gemeindehaus Schriftleitung und Verwaltung: Fahrgasse 146 Fahrgasse 146 Erdgeschoß. 9. Jahrgang Frankfurt a. M., Dezember 1930 Nr. 4 Die SclirifUeilung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblatts nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis gestattet. Ans dem Inhalt GcMUlch und menschlich (F. Rosenzweip) .... 93 Caesar Seligmann zum siebzigsten Geburtstag . . 95 Beitrage von: J. Blnu — A. Lazarus — G. Salzberger — S. Sdieuermnnn — L. Bnedc — M. Freudcntlial — B. Italiener — M. Dienemann H. Vogelstein — M. Wiener — J. Norden — S. Samuel — C. G. Monteflore — IL Stern — M. Snsmann — N. Bncr — E. Mny.er. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands ... 119 Zur ersten Jahrzeit: 8. Kislew (28. November) Göttlich" und menschlich Den Aussprechern im Lehrhaus1) Von Franz Rosenzweig Das Wort1), nur die Erwählung -des Volkes selber sei von Gott und alles Einzelne im Gesetz sei nur von Menschen, hat midi betroffen. Ungefähr so hätte und habe ich es vor mir selber auch formuliert; aber wenn man von einem andern seine eigene Meinung hört, wird sie einem plötzlich problematisch. Kann man wirklich eine so starre Grenze zeichnen zwischen dem was göttlich und dem was menschlich ist? wobei es ja ohnehin klar ist, dass zu Auserwähltheit auch ein Gesetz, das Gesetz im Ganzen, gehört, durch das sich die göttliche Wahl in menschliches Wählen, die Passivität des Berufen- und Ausgeschiedenseins in die Aktivität der scheidenden und dadurch entscheidenden Tat umsetzt; und nur dass oder wieweit sich dieses Gesetz überhaupt, dieses Gesetz der Erwählung mit dem überlieferten jüdischen Gesetz decke, nur das ist uns zweifelhaft. Und zweifelhaft doch wohl mit jenem echten Zweifel, der ebenso bereit ist, sich zum Ja belehren zu lassen wie zum Nein. Wie ich darüber nachdachte, fiel mir eine andre Grenze ein; die zwischen dem, was von Gott aussprechbar und'erfahrbar ist. Aussprechbar, objektiv formulierbar ist da be- *) Im Wintersemester 1924/25 fanden im Freien Jüdischen Lehrhaus Ausspracheabende der Jugend statt. Einige Teilnehmer berichteten Franz Rosenzweig, der damals schon nicht mehr persönlich dabei sein konnte, regelmässig mündlich und schriftlich. Mit dem hier abgedruckten Brief an die vier Hauptwortführer (Martin Goldner, Nachum Glatzer, Hans Epstein, Lotte Fürth) griff er Ende November 1924 in die Diskussion ein. Die hier angeschnittenen Fragen hat Franz Rosenzweig später in einigen seiner Aufsätze (z. B. Die Bauleute und Das Neue Denken) ausführlich behandelt. a) Eines der Teilnehmer an der Aussprache. Aus der Gemeindevertretung....... 120 Aussprache: Die Preise ritueller Lebensmittel . . 121 Aus den Gemeinden.......... 121 Anstalten und Vereine, Versammlungskalender . 124 Veränderungen im Personenstand..... 135 Persönliche Nachrichten ........ 134 Gottesdienstlichcr Anzeiger ....... 137 Statistische Ucbersicht......... 139 kanutlich (nicht bekantlich) höchstens das Allerallgemeinste, nämlich dass er „ist", erfahrbar aber ist sehr viel, unendlich viel. Jenes Aussprechbare, etwa gar Beweisbare, verhält sich zu dem andern wie die leere Mitteilung, dass zwei Leute verheiratet sind, oder gar der vorweisbare Trauschein zu der allstündlichen Wirklichkeit der Ehe. Davon ist keinem Dritten Mitteilung zu machen, sie geht niemanden etwas an, und dennoch ist sie das Eigentliche, und jenes Objektive bekommt erst durch dieses ganz Private, Unmitteilbare überhaupt Inhalt. Sodass schliesslich selbst jene allgemeinste Tatsache der Ehe erst da wirklich wird, wo sie aus der objektiven Aussprechbarkeit heraus und in das Geheimnis der Fest- und Erinnerungstage des Privatlebens ' hinein tritt. Genau so ist das, was der Mensch von Gott erfährt, zwar schlechthin unmitteilbar, und wer davon erj zählt, macht sich lächerlich; die Scham muss auch diese Zweii einsamkeit umhüllen; und dennoch weiss jeder, dass dies j Unaussprechliche keine Selbsttäuschung ist (für die es freij lieh der Dritte halten darf — wer den Psychologen vors | Messer läuft, hat es sich selbst zuzuschreiben, warum schwätzt er?); sondern die eigene Erfahrung in ihrer Unaussprechlichkeit ist erst, auch hier, die Erfüllung und Verwirklichung der aussprechbaren Wahrheit. Man mass sie nur — machen. Und nun meine ich, ebenso wie bei dieser Fülle der Erfahrungen, von denen doch immer nur die gilt, die grade gemacht wird, und mir dem gilt, von dem sie gemacht wird, ebenso liegt die Sache auch für das Einzelne im Gesetz. Auch hier ist die Grenze der gott-menschlichen Beziehung nicht starr festgelegt; was festliegt, ist auch hier nur die Grenze zwischen Aussprechbarem und Unaussprechbarem. Aussprechbar, theologisch formulierbar, so dass auch ein Christ ihn als „Glaubensinhalt'' verstehen kann, ist jener Zusammenhang Erwählung-Gesetz; kein einzelnes Gebot, keine

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