Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 9 (1930-1931)
- Issue
- 1-2 (9.1930)
- Date
- 1930-09-01
- Page
- Seite 24 (sequence 26)
- Language
- German
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24 II. Einreiehung von Landes wahlvorschlägen. Der Rat des Preussisdien Landesverbandes jüdischer Gemeinden hat am 15. Juli d: J. in seinem Verwaltungsblatt eine Bekanntmadiung erlassen, in der gemäss § 12 der Wahlordnung für die Wahlen zum Verbandstage des Preussisdien Landsverbandes jüdischer Gemeinden zur Einreichung von I^ndeswahlvorschlägen aufgefordert wird. Die Landeswahlvorschläge sind spätestens am 14. November bei dem Büro des Preussisdien Landesverbandes jüdisdier Gemeinden, Berlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 158, sdiriftlich einzureichen. Inhalt und Form , der Wahlvorschläge sind' im übrigen durch die Wahlordnung des Landesverbandes geregelt. Gemäss § 12 der Wahlordnung für die Wahlen zum Verbandstag des Preussisdien Landesverbandes jüdischer Gemeinden ergeht hierdurdi die öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Landeswahlvorsc h lägen. Die Landeswahlvorschläge sind spätestens am 14. November bei dem Büro des unterzeichneten Landesverbandes, Berlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 158, schriftlich einzureichen. Jeder Landeswahlvorsdilag muss von mindestens 20 Wählern unterzeichnet sein. Wahlberechtigt und wählbar zum Verbandstag sind alle volljährigen, einer Verbandsgemeinde angehörigen Juden beiderlei Gesdiledits, die mindestens ein Jahr vor Auslegung der Wählerlisten innerhalb einer Verbandsgemeinde ihren Wohnsitz gehabt haben, sofern sie nicht entmündigt sind oder unter vorläufiger Vormundschaft stehen oder rechtskräftig die bürgerlichen Ehrenrechte verloren haben. In jedem Landeswahlvorsdilag muss ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter bezeichnet werden, die zur Abgabe von Erklärungen bevollniäditigt sind. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der Erstunterzeichnete als Vertrauensmann, der zweite als sein Stellvertreter. In den Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu sdiriftlich erklärt hat. Die Erklärung muss spätestens am 14. November bei dem obengenannten Büro des Landesverbandes eingegangen sein; andernfalls wird der Bewerber gestrichen. Die Namen der Bewerber eines Landeswahlvorschlages müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Ein Bewerber darf nur in einem Landeswahlvorsdilag genannt werden; andernfalls wird er in sämtlichen Landeswahlvorschlägen gestrichen. Die Benennung in einem Kreiswahlvorschlag sehliesst die Benennung in einem Landeswahlvorsdilag nidit aus, wenn für den Kreiswahlvorschlag die Erklärung abgegeben wird, dass die auf ihn entfallenden Plus- oder Minusstimmen (§ 57 der Wahlordnung) dem betreffenden Landeswahlvorsdilag zuzurechnen sind, oder wenn in einem Wahlkreise, in dem nur ein einziger Kr eis wähl Vorschlag zugelassen ist, mit Zustimmung der betreffenden Bewerber oder einzelner von ihnen eine Erklärung abgegeben wird, dass sie sich dem betreffenden Landeswahlvorsdilag anschliessen (§ 11 der Wahlordnung). Mehrere Landeswahlvorsdiläge können in der Weise miteinander verbunden werden, dass sie anderen Wahlvorschlägen gegenüber als ein einziger Wahlvorschlag zu behandeln sind. Die Verbindung muss von den Unterzeichnern der betreffenden Wahlvorschläge oder ihren Vertretern (s. oben) . übereinstimmend spätestens am 16. November bei dem obengenannten Büro des Landesverbandes schriftlich erklärt werden. Nach der Einreichung können die Landeswahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden, es sei denn, dass der Rat oder der von ihm Beauftragte sie beanstandet. Die Landeswahlvorschläge werden, soweit sie zugelassen sind, in fortlaufender Reihenfolge veröffentlicht. Berlin-Charlottenburg, den 15. Juri 1930. Der Rat des Preussisdien Landesverbandes jüd. Gemeinden Freund. Anmeldung von Trauungen. Jede Trauung muss, wenn sie von einem Gemeinderabbiner vollzogen werden solL mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37, unter Vorlegung der standesamtlichen Papiere und unter Angabe der Zeit und des Ortes der Feier angemeldet werden. Anmeldung von Barmizwa -Knab en. Die Anmeldung für den Barmizwa-Unterricht geschieht für die Gemeindesynagogen im Gerneindebü ro, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Die Anmeldung soll mindestens fünf Monate vor der Feier erfolgen; bei geringen Vorkenntnissen ist ihre Anmeldung schon 6 Monate vorher ratsam. Für die Synagoge Unterlindau ist lediglich die Inanspruchnahme des Herrn Gemeinderabbiners auf dem Gemeindebüro anzumelden. Jugendgottesdienst am Versöhnungstage. Der im vorigen Jahre" eingeführte Jugendgottesdienst am Nachmittag des Versöhnungstages im Philanthropin (liberaler Ritus) hat allgemeine Anerkennung gefunden. Audi am kommenden Versöhnungstag wird wiederum ein solcher Jugendgottesdienst im Philanthropin abgehalten, der aussdiliesslidi von Jugendlidien geleitet wird und daher für Kinder besonders geeignet ist. Bekanntmachungen des Friedhofsamtes. Meldung von Sterbefällen. Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhof samtes (Fernspr. Zeppelin Sammelnummer 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgelullter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt ) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Friedhöfsgärtnerei. Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde ist durch die mit allen neuzeitlichen Anlagen ausgestattete Friedhofsgärtnerei in der Lage, sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde auszuführen. Es übernimmt die Neubepflanzung der Grabstätten mit Efeu, Sedum, Immergrün und Blumen, sowie deren dauernde und jahrweise Pflege. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei durch die Friedhofsgärtnerei, Eckenheimer Landstr. 238 (Fernspr. Zeppelin' 52041 und 52042) oder durch das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37, (Fernspr. Hansa 27544) zur Verfügung gestellt Die Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen der auf den Friedhöfen befindlichen Verkaufsstellen zu bedienen. Nähere Auskunft erteilen die Pförtner. Mit Rücksicht auf das Verkauf sverbot am Sonntasr werden die Friedhofsbesucher gebeten, ihre Blumenbestellungen bis spätestens Freitag nachmittag in der Friedhofsgärtnerei aufzugeben. Auf dem neuen Friedhof an der Eckenheimer Landstrasse werden laut Gemeindebeschlüss alle gärtnerischen Arbeiten in eigener Regie des Friedhofsamts der Gemeinde ausgeführt Friedhof in Bockenheim. Der Gemeindefriedhof in Bockenheim ist in der Zeit vom 28. bis einschliesslidi 30. September in der Zeit von 9—17 Uhr und am 1. Oktober in der Zeit von 9—13 Uhr für Besucher geöffnet. Rabbiner Rabbiner Rabbiner Rabbiner Rabbiner Andere Sprechstunden der Gemeinderabbiner. Dr. Hoffmann, Börneplatz 16, Fernspr. Hansa 22024, 15—16 Uhr Dr. Horovitz, Staufenstr. 30, Fernspr. Maingau 77 963, 15—16 Uhr (außer Mittwoch) Dr. Lazarus, Cronberger Str. 30, Fernspr. Maingau 79 482, 15—16 Uhr Dr. Salzberger, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Zeppelin 56 920,15VS—16Vs Uhr. Dr. Seligmann, Friedrichstr. 29, Fernspr. Maingau 71 124, 17—18 Uhr. Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Gemeindebibliothek (Börnestraße 54). Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13, 16—17 Uhr, Freitag 12—13 und Sonntag 9—10 Uhr. Lesezeiten: Dienstag und Donnerstag 19—21 Uhr, Samstag und Sonntag 10.30—13, Samstag 15.30—18 Uhr. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, von den reichen und vielseitigen Beständen der Bibliothek, vor allem auf dem Gebiet der neuesten populärwissenschaftlichen und Unterhaltungsliteratur, regen Gebrauch zu machen. Auch Bücherspenden sind erwünscht. . *-**-"-w«awMe4»*aÄ^«5a^^ /r.rjr^yq«fflgxF« ZJ^6SSaha^S3«iJ3taSKUiii^