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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1930-07-01 · 11 (7.1930) · p. Seite 445

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
8 (1929-1930)
Issue
11 (7.1930)
Date
1930-07-01
Page
Seite 445 (sequence 17)
Language
German
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445 doch bereitgestellt werden. Das sei eine Flucht , ans der Wirklichkeit, die die Jugend nicht verstehen würde. Ebenso bedeute es eine Flucht aus der Wirklichkeit, wenn gesagt werde, die jüdische Gemeinschaft sei ausschliesslich eine Religionsgemeinschaft. Man sollte nicht durch derartige Vorurteile Gedankengänge einleiten, die mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen. Würde man an einer solchen Fiktion festhalten, würde man glauben, dass es nur die Alternative gäbe, entweder ausschliesslich Religionsgemeinde oder Abirren vom Judentum, so könnte man in die Zukunft des Judentums wenig Vertrauen setzen. Es gelte aber mit Vertrauen auf längere Sicht an die Arbeit im Dienste des. Judentums heranzugehen. Aus diesem Grunde könne auch der vorliegende Notetat nicht zur Richtschnur für künftige Dispositionen gemacht werden. Er sei eine augenblickliche traurige und erzwungene Erscheinung und erfordere allerdings für den Moment starke Abstriche. Man solle diese aber nicht weiter treiben, als unbedingt notwendig und nicht die Gefahr der Verkümmerung hochentwickelter Einrichtungen heraufbeschwören, wie es insbesondere beim Philanthropin geschehen sei. Andererseits dürfe man auch nicht den Standpunkt vertreten, dass diese Schule nun alles in erstklassiger Weise haben müsse und nicht an der allgemeinen Forderung der äussersten Einschränkung teilhaben solle. Auch das entspräche nicht der Wirklichkeit und gefährde nur die Existenz der Schule auf einer schmalen Basis. Herr Dr. Baerwald erwidert namens des Vorstands auf einige Punkte aus den Ausführungen der Vorredner: Was die Stellung des Syndikus anbetreffe, so sei es natürlich, dass dieser durch seinen tagtäglichen Verkehr mit dem geschäftsführenden Vorsitzenden des Vorstands und durch die regelmässige Teilnahme an den Vorstandssitzungen tatsächlich das Haupt der Gemeindeverwaltung darstelle und demgemäss mit dem Vorstand in engster Beziehung stehe. Ebenso selbstverständlidi sei es, dass der Syndikus jederzeit der Gemeindevertretung zur Verfügung stehe, wenn sie seiner bedürfe und sich seiner reichen Erfahrung bedienen wolle. Der Vorstand kann nicht in Aussicht stellen, der Gemeindevertretung bezw. ihren Kommissionen seine Sitzungsprotokolle über das jetzige Mass hinaus zur Verfügung zu stellen. Man könne in Erwägung ziehen, Einzelnes, was die Oeffentlichkeit interessiert, aus den Beschlüssen des Vorstands zu veröffentlichen. Ein starkes Interesse besteht jedoch hierfür nicht, da das gesamte Material, soweit es überhaupt in den Protokollen des Vorstands niedergelegt ist, der Gemeindevertretung regelmässig zugeht. Gegen die von der Gemeindevertretung gewünschten Veröffentlichungen über die Arbeiten der Konferenzgemeinschaft bestehen keine Bedenken. Der Vorstand wird in dieser Beziehung den Wünschen der Gemeindevertretung nachzukommen suchen und die Berichte über diese Sitzungen, welche übrigens nur selten stattfinden, vorlegen. In die Verwaltung der I c a wurde neuerdings auch der Redner entsandt, sodass Frankfurt wie in früheren Jahren durch zwei Mitglieder daselbst vertreten ist. Ueber die Arbeiten dieser Organisation erhalten die Gemeindevertreter alljährlich einen gedruckten Jahresbericht, der angelegentlichem Studium empfohlen wird. Ob darüber hinaus noch Einzelheiten zu berichten sind, wird erwogen werden. Der Landesverband leidet an einer Ueberorganisation und an einem Parlamentarismus, die dazu führen, dass sehr wichtige Einzelprobleme auf den Verbandstagungen, welche innerhalb einer bestimmten Zeit beendigt sein müssen, infolge der Knappheit der im Uebermass durch Reden ausgefüllten Zeit nicht behandelt werden können. Die Wähler sollten nur solche Verbandsmitglieder wählen, welche für den Abbau dieser Ueberorganisation eintreten, dann würde in dieser Beziehung vielleicht eine Besserung herbeigeführt werden. Trotzdem müssten die Leistungen des Landesverbandes anerkannt werden. Der Vorstand tue das und beabsichtige nicht, die Mitgliedschaft der Gemeinde zu kündigen. Dazu dürfe es nicht kommen. Was sollten die kleinen Gemeinden sagen, wenn eine Grossgemeinde auch nur die Absicht kundgeben würde, aus dem Verband auszuscheiden. Ohne den Landesverband wären die von der Preussischen Regierung zur Verfügung gestellten Mittel zur Fürsorge für leistungsschwache Gemeinden, für die Hinterbliebenen von Rabbinen, für Lehrer, für Bildungsanstalten usw. nicht vorhanden und die Gemeinden müssten selbst hierfür aufkommen. Der Religionsunterricht steht an den höheren Lehranstalten, wie zugegeben werden muss, zum Teil leider auf dem Papier, trotz aller dankenswerten Bemühungen des ausserordentlich rührigen Referenten. Die Schwierigkeit beruht zum wesentlichen Teil darin, dass ein Inspektionsrecht mindestens bezüglich der höheren Schulen in Frankfurt a. M. fehlt und dass es schwer ist, immer die geeigneten Lehrkräfte zu finden. Insbesondere leidet der Unterricht unter dem Mangel an geeigneten akademischen Religionslehrern — Rabbiner braudien nidit immer hervorragende Pädagogen zu sein —, sodass der Vorstand Veranlassung genommen hat, die .Rabbinerseminare auf die dringend erforderliche pädagogische Schulung ihrer Hörer hinzuweisen. Herr Dr. Baerwald geht weiter anstelle des leider verhinderten Finanzreferenten auch auf die Finanzlage ein, indem er darauf hinweist, dass nach Auffassung des Vorstands der in diesem Jahr zur Erhebung kommende Steuersatz von 15% auf die Dauer nicht tragbar ist und gesenkt werden muss. Eine dauernde Herabsetzung der Ausgaben sei also notwendig. Eine Möglichkeit hierzu bestehe bei all den Posten, bei denen die Gemeinde keine absolut bindenden Verpflichtungen habe. Es sei der Gemeindevertretung bekannt, dass der Vorstand angesichts der heutigen Lage die Erhaltung einer höheren Schule vom Kindergarten bis zur Universität nicht mehr für möglich hält Die Erhaltung einer Volksschule wird er dagegen als eine notwendige und dringende Aufgabe der Gemeinde ansehen. Wenn der Vorstand für dieses Jahr einen Betrag von Mk. 300.000.— für das Philanthropin bewilligt hat, so steht er auf dem #%S Niemals im Brotkasten, lagern! Nur an einem trockenen, kühlen u. luftigen Orte aufbewahren! Verpackung entfernen! Standpunkt, dass es wohl möglich sei, damit die Schule innerhalb der Verpflichtungen, die ihm der Vertrag von 1843 auferlege, aufTccht zu erhalten. Dazu ist der Vorstand bereit, aber zu nicht mehr. Aus diesem Grunde habe er auch den Aufbau nur für eine Reihe von Jahren bewilligt, diese Frist ist abgelaufen. Er kann infolgedessen Zuschüsse für den Aufbau nicht mehr bereitstellen. Eine dauernde Verankerung der hinsichtlich des Aufbaues nur für eine bestimmte Zeit übernommenen Verpflichtung lehnt der Vorstand ab. Er lässt sich angesichts dieser klaren Rechtslage nicht festlegen. Wenn auch die von der Finanzkommission der Gemeindevertretung beantragte Erhöhungvon Mk. 12.000.— keine entscheidende Rolle spielt, so sollte doch kein Zweifel darüber bestehen, dass die Schule als lebendes Individuum steigende Bedürfnisse hat und damit eine steigende Ausgabenlast erfordert, welche der Vorstand angesichts der gegenwärtigen Lage nicht verantworten kann. Demgemäss musste der Vorstand die Folgerungen ziehen und hat sie gezogen, indem er den Beschluss des Schulrats hinnehmen musste, wonach zum 1. April 1931 Kinder in die untersten Klassen des Philanthropins nicht mehr aufgenommen werden. Die Bedeutung dieser Tatsache ist klar. Es wird sich dann in Zukunft darum handeln, dass die Gemeinde eine konfessionelle Volksschule bekommen muss. welche mit Unterstützung der Stadt, ebenso wie es bei der Volksschule der Israelitischen Religionsgesellsdiaft der Fall ist, erhalten werden muss. Die Gewalt der Ereignisse ist nun leider auch in der Sdiulfrage stärker als der Wunsch oder der Wille des Einzelnen. Der Versuch, in gemeinschaftlicher Arbeit die Aufgaben der Gemeinde möglichst restlos zu erfüllen, ist nach dem Empfinden des Vorstands die selbstverständliche Pflicht der Gemeindeverwaltung. Es ist deshalb im höchsten Masse bedauerlich, wenn in den Berichten der Kommission von einer Seite darauf hingewiesen worden ist, dass wegen der in der Schulfrage anders gearteten Stellung des Vorstands die Beziehungen der Gemeindevertretung zum Vorstand abgebrochen werden sollten. Der Vorstand ist jedoch der Meinung, dass die Aeusserung nicht ganz so ernsthaft gemeint gewesen ist. und erklärt sieh bereit, auch weiterhin seine gesamte Kraft in den Dienst der Gemeinde zu stellen. Die weiterhin geäusserte Ansicht, der Vorstand versuche seinen Machtstandpunkt durchzusetzen, wenn er die Auffassung vertrete, dass bei Ziffer« massig voneinander abweichenden Beschlüssen bezüglich des geringeren Betrags ein Gcniciiidebcschluss zustande gekommen sei, sei unrichtig. Tatsache sei folgendes: Wenn die Gemeindevertretung Mk. 312.000.— bewillige, der Vorstand jedoch nur Mk. 300.000.—, so müsse doch logischerweise der letztere Betrag als bewilligt gelten. Die Schule müsse doch weiter leben, die Lehrergehälter müssen bezahlt, der Zuschuss also in irgend einer Höhe bewilligt werden. Nichts liegt dein Vorstand ferner, als ein Machtstandpunkt. Er wünsche nur, dafür zu sorgen, dass die Schale und die Gemeinde leben kann und dazu müssten alle zur Gemeindearbeit' Berufenen helfen. Herr Dr. Freimann (kons.) hält es für erforderlich, einige Punkte, die in den Berichten der Finanzkommissiou erwähnt worden sind, in vertraulicher Besprechung zu behandeln, da ihre Erörterung sich in öffentlicher Sitzung nicht eigne. Die Einnahmeziffern des Krankenhausetats sollten in der Einnahmeseite des Haushaltsplans der Gemeinde erscheinen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass verfassungsmässig die Möglichkeit vorhanden ist, im Falle einer voneinander abweichenden Beschlussfassung der beiden Gemeindekörperschaften in einer lebenswichtigen Frage, wie sie die Schule ist, eine Einigung herbeigeführt werden kann. Wenn Herr Dr. Geiger auf die nach seiner Ansicht verfassungswidrige Einrichtung der Dachtrennung und der Kohanimgräber auf dem neuen Friedhof hingewiesen habe, so müsse doch gesagt werden, dass auf der anderen Seite die Konservativen Grund genug hätten, auch die Einrichtung des Blumenverkaufsladens als verfassungsvidrig zu bezeichnen. Die Jugend, mit der Redner in engster Fühlung steht, beklage sich darüber, dass die Gemeinde nicht die geringsten Beziehungen zu Jugendlichen unterhalte und es sei dringend zu empfehlen, dass die Mitglieder der Gemeindeverwaltung in die Jugendorganisationen hineingehen und dort führend mitarbeiten. In Verbindung damit bezeichnet Redner den Religionsunterricht als durchaus mangelhaft. Er versage fast vollkommen, hauptsächlich aus dem Grunde, weil die meisten akademischen Religionslehrer viel zu alt seien und die Ansichten und die seelische Einstellung der Jugend garnicht verstehen. Auch die Fortbildung der ostjüdischen Jugend sei eine wichtige Aufgabe der Gemeinde und es könne deshalb nicht verstanden werden, wenn über die Bewilligung eines verhältnismässig geringen Betrags an den Verein Ez Chaim mit so viel Stimmaufwand debattiert werde. Dr. Mainzer (üb.) ist der Ansicht, dass in der Frage, ob bei abweichenden Beschlüssen der ziffermässig niedere Beschluss als angenommen zu gelten habe, der Vorstand übersehen habe, dass der Zuschussbetrag für das Philanthropin auch für die Oberstufe verlangt werde, während der Vorstand die Verwendung des Zuschusses hierfür ablehnt. Hier klaffe eine Lücke in der Verfassung, die ehestens geschlossen werden t

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