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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1930-07-01 · 11 (7.1930) · p. Seite 439

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
8 (1929-1930)
Issue
11 (7.1930)
Date
1930-07-01
Page
Seite 439 (sequence 11)
Language
German
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a Sitzungsbericht von Bürodirektor I. Meyer. Beratung des Haushaltsplans 1930/31. Wie bereits in der letzten Ausgabe kurz berichtet, wurde in den Sitzungen vom 14. und 15. Mai der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1930/31 von der Gemeindevertretung beraten. Es liegen vor: der Etatentwurf, die dazu ergangenen Beschlüsse des Vorstands, eine Gegenüberstellung dieser Beschlüsse zu dem Ergebnis der Etatberatungen der Finanzkommission der Gemeindevertretung und als Anlage hierzu die Sitzungsprotokolle dieser Kommission. Sämtliche Materialien sind den Mitgliedern der Gemeindeverwaltung in Umdruck zugegangen. Ausserdem liegen vor die Sonderetats des Krankenhauses, des Philanthropins, der Israelitischen Religionsschule, der Jüdischen Wohlfahrtspflege und oiner Anzahl weiterer, von der Gemeinde subventionierten Anstalten und Einrichtungen. Herr Dr. Geiger weist als Vorsitzender der Finanzkommission zunächst darauf hin, dass in diesem Jahr im Gegensatz zu der bisherigen Uebung ein Generalbericht über die Beratungen der Kommission nicht erstattet, an dessen Stelle auf Grund eines besonderen Kommissionsbeschlusses eine Uebersicht über die Ergebnisse der Etatberatung der Finanzkommission unter Beifügung der Sitzungsprotokolle als Anlage vorgelegt werde. Da naturgemäss diese Protokolle stellenweise dasjenige, was der betreffende Redner habe ausführen wollen, nicht immer genau wiedergeben, hat sich in manchen Kreisen gegen die Versendung dieses Materials einiger Widerspruch erhoben, sodass es nötig gewesen ist, durch Rundschreiben auf den vertraulichen Charakter (der Kommässionsberatung ausdrücklich hinzuweisen. Demgemäss ersucht Herr Dr. Geiger von dem Inhalt der Protokolle in der Oeffentlichkeit nicht Gebrauch zu machen. Herr Dr. Geiger spricht alsdann namens der liberalen Fraktion zum Etat. Er will sich in seinen Darlegungen darauf beschränken, in Anlehnung an die einzelnen Kapitel des Etats die wichtigsten Angelegenheiten möglichst nur von grösseren Gesichtspunkten aus zu behandeln. Er dankt zunächst dem Vorstand für die von ihm geleistete Arbeit bei der Aufstellung des Etats und für die mühevolle und erfolgreiche Geschäftsführung im abgelaufenen Jahr. Der Vorstand hat diesen Dank umso mehr verdient, als im letzten Jahr erhebliche Schwierigkeiten durch Personalwechsel und länger andauernde Verhinderungen in wichtigen Dezernaten zu überbrücken waren. Der vorgelegte Etat, der infolge der ausserordentlich gespannten Finanzlage in allen Ausgabekapiteln stark gedrosselt ist, konnte, was hervorgehoben werden muss, balanciert werden. Die ganze Vorlage leidet aber an einer grossen Unübersichtlichkeit dadurch, dass lediglich der Entwurf des Syndikus mit Erläuterungen und die Abänderungsbeschlüsse des Vorstandes vorgelegt sind. Letztere enthalten doch meist keine Begründung, sodass die Finanzkommission der Gemeindevertretung bei einigen in ihren Berichten kenntlich gemachten Positionen nicht ersehen konnte, welche Gründe und Ursachen der Abänderung zugrunde gelegen haben. Herr Dr. Geiger wünscht demgemäss für die Zukunft möglichst übersichtliche und vollständige Vorlage aller Materialien, damit eine gründliche Durchberatung möglich sei. Redner bemängelt weiterhin den Umstand, dass der Syndikus bei den Beratungen der Finanzkommission gefehlt habe. Die Kommission könne auf seine Anwesenheit nicht verzichten und hätte mindestens bei den Erörterungen zu Kapitel X. des ordentlichen Etats und zum ausserordentlichen Etat, der völlig habe umgestaltet werden müssen, seine Anwesenheit für notwendig gehalten. Die Angelegenheit habe auch eine grundsätzliche Seite. Die Stellung des Syndikus sei nicht diejenige, die von der Gemeindevertretung verlangt werden müsse. Es habe sich, wenn auch nicht de jure, so doch de facto die eigenartige Situation herausgebildet, dass der Syndikus — es handle sich nicht etwa um die Person, sondern lediglich um die Einrichtung als solche — sich als Syndikus des Vorstands, nicht aber als Syndikus der Gemeinde betrachte. Infolgedessen trete der Syndikus bei den immerhin nicht seltenen Differenzen zwischen Auffassungen des Vorstands und der Gemeindevertretung regelmässig als Vertreter des Vorstands der Gemeindevertretung entgegen. Hieraus ergebe sich für den Syndikus eine vollkommen' schiefe Stellung, welche weder den Arbeiten der Gemeinde, noch der Stellung des Syndikus zuträglich sei und die, wenn nicht eine gründliche und klare Aenderung erfolge, dazu führen könne, dass das Vertrauen zu dieser Einrichtung in breiten Kreisen der Gemeinde erschüttert werde. Herr Dr. Geiger geht nunmehr auf Fragen der Geschäftsordnung und der Gemeindeverfassung ein. Er weist darauf hin, dass die im Vorjahre angestrebte sogenannte kleine Verfassungsreform, d. h. die Zusammenlegung bezw. Auflösung einzelner Verwaltungskommissionen zu dem gewünschten Ergebnis nicht geführt habe. Er hat die bestimmte Empfindung, dass eine Arbeitserleichterung nicht erzielt worden ist, insbesondere sei die Ueberlastung der Verwaltungsbeamten und -Gremien nicht wesentlich beseitigt worden, sodass es notwendig erscheine, in dieser Beziehung weitere und zwedcmässigere Massnahmen durchzuführen. Von Einzelvorschlägen will Redner jedoch im Augenblick absehen. Ueber die Frage, ob eine Aenderung der Gemeindeverfassung als Ganzes notwendig und zweckmässig erscheint, will Redner sich gleichfalls nicht im Einzelnen verbreiten. Er weist vielmehr auf die zu dieser Angelegenheit vorliegenden Abänderungsentwürfe hin, die von ihm selbst und vom Syndikus herrühren, und. sich in grundsätzlicher Hinsicht zwar gegenüber stehen, die aber doch das Gebiet genau begrenzen. In Einzelheiten hierauf einzugehen, hält Herr Dr. Geiger umso weniger notwendig, weil das gesamte Material bereits der für die Bearbeitung eingesetzten Kommission zugegangen ist. Die Frage der Eingemeindungen beginne infolge der in den letzten Jahren erfolgten politischen Einbeziehung der Vororte, der sich naturgemäss die Eingemeindung der jüdischen Vorortgemeinden anschliessen könne, besonders dringlich zu werden. Es sei aber von vorneherein darauf hinzuweisen, dass nicht etwa in Bausch und Bogen verfahren werden dürfe, sondern dass mit aller Sorgfalt und von Fall zu Fall zu prüfen sei, welche Sonderheiten in Bezug auf die finanzielle Seite, auf die religiösen, unterrichtlichen und kulturellen Erfordernisse sich bei jeder enzeinen Gemeinde ergeben, und wie die ideellen und materiellen Interessen der Frankfurter und der einzugemeindenden Gemeinden gegeneinander abzuwägen sind. ~~" ~' Wenn es in diesem Jahr zu Wahlen komme (Gemeindewahlen und Wahlen zum Landesverband), so habe das gleichfalls heute gewählte Wahlamt ausserordentlich schwierige und verantwortungsvolle Arbeit zu leisten. Zu -wünschen sei in dieser Hinsicht Anwendung der grössten Sorgfalt bei Aufstellung der Wählerlisten und möglichst Zusammenlegung der beiden Wahlen auf einen Tag. Hierbei berührt Redner auch die notwendigen verfassungsmässigen und technischen Vorkehrungen, wie Offenlegung der Wählerliste, Einhaltung der erforderlichen Fristen und die Verschiedenheit der beiden in Betracht kommenden Wahlordnungen. Nach diesen beiden Ausführungen geht Redner in sachlicher Hinsicht auf den Etat ein. Der ausserordentiche Etat zeige schlaglichtartig die missliche Vermögenslage der Gemeinde. Abgesehen von den beiden Posten 1 und 4 von je Mk. 300.000.— in Einnahme und Ausgabe, welche übrigens nicht bedeuten sollen, dass nun ein Grundstück zum Preis von Mk. 300.000.— verkauft werden müsse, um das Haus an der Eschersheimer Landstrasse zum Gemeindehaus einzurichten, sondern lediglich (pro memoria) die Möglichkeit zu entsprechenden Beschlüssen bieten sollen, hat die Finanzkommission den ausserordentlichen Etat durch Einstellung eines die schwebende Schuld mit Mk. 300.000.— darstellenden Passivpostens und eines entsprechenden Deckungspostens (Kreditaufnahme) in gleicher Höhe umgearbeitet, um darauf hinzuweisen, dass die Gemeindeverwaltung sich der Notwendigkeit bewusst werde, diese schwebende Schuld zurückzuzahlen. Daraus ergebe sich auch die Notwendigkeit, etwas über die Vermögenslage der Gemeinde zu sagen. Sie sei durchaus nicht so, dass man mit Freude davon sprechen könne. Es bestehe bedauerlicherweise eine Bankschuld, deren Umwandlung — worauf die Kommission gleichfalls hingewiesen habe — in eine feste Anleihe wünschenswert sei. Das mobile bezw. greifbare Kapital sei auf ein Minimum herabgesunken und es bestehe Anlass, dem hier und auswärts oft begegneten Gerede, von der Sommerliche Unterkleider undSäiliipkr besonders preiswert Schlüpfer 995 Charmeuse, erstklassige Qualität [ -=- mit kleinen Fehlern..... U Unterkleid 190 Charmeuse mit und ohne Spitze \^ Unterkleid 790 Charmeuse, elegante Ausführung m \J mit Crepe de Georgette-Spitze ■ Goethestr. 7 Bergersfr. 181 Hasengasse 2

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