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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1930-06-01 · 10 (6.1930) · p. Seite 390

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
8 (1929-1930)
Issue
10 (6.1930)
Date
1930-06-01
Page
Seite 390 (sequence 2)
Language
German
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390 das Meer und alles was darinnen ist, und am siebenten Tag hat er geruht, darum hat Gott den Sabbattag gesegnet und ihn geheiligt"? Und wird dasselbe Gebot nicht zugleich, am klarsten in der Fassung, die es im fünften Buche Mose erfährt (Kap. 5, 14), sozial, also „sittlich" begründet: „auf dass ruhe dein Knecht und deine Magd wie du"? Und welche Stelle nimmt das fünfte Gebpt ein, das die Ehrfurcht vor Vater und Mutter gebietet, also logisch zu den sittlichen .zählt und dennoch nach allgemeiner Anschauung auf die erste Tafel zu stehen kommt? Aus der theoretischen Unterscheidung ist aber, was verhängnisvoll war, die praktische Scheidung geworden. Zwar das Christentum nimmt keine eindeutige Stellung ein zu dem Gesetz überhaupt und zu dem Zweitafelgesetz insbesondere. Auf der einen Seite erklärt Jesus, er sei nicht gekommen das Gesetz aufzuheben, sondern es zu erfüllen und zeigt inbezug auf das Verbot des falschen Eides1) oder des Ehebruchs,2) bis zu welchem Extrem dies Erfüllen sich erstrecken sollte. Als ein Geheilter ihn fragt, wie er des ewigen Lebens teilhaftig werden könnte, antwortet Jesus: „Kennst du die Gebote: du sollst nicht töten, du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch Zeugnis geben, du sollst niemanden berauben, ehre Vater und Mutter?" (wobei das Wort „du sollst niemanden berauben" vielleicht das zehnte Gebot: „du sollst nicht begehren" widergeben soll).3) Wie der Mann erwidert: „Meister, das habe ich alles gehalten von meiner Jugend an, da schaute Jesus auf ihn und liebte ihn."4) Dass Jesus die „rein-religiösen" Gebote der ersten Tafel hier nicht erwähnt, kann unmöglich bedeuten, dass er sie für minder wichtig hält, betont er doch im Gegenteil immer wieder, dass der Glaube an den Vater im Himmel und das unbedingte Vertrauen auf ihn das Entscheidende der Frömmigkeit sei. Paulus, der eigentliche Stifter des Christentums, aber ist in seiner Haltung gegenüber dem Gesetz merkwürdig widerspruchsvoll: einmal feiert er es mit höchstem Lobe und dann wieder erklärt er es für den Stachel zur Sünde und erblickt das Neue, das mit Jesus in die Welt getreten sei, eben darin, dass er „des Gesetzes Ende" bedeute. Und so ist Paulus auch vom späteren Christentum verstanden worden; laut ihm sei der Heiland gekommen, um die alten Tafeln zu zerbrechen und an die Stelle des Gesetzes die Gnade zu rücken, die dem Gläubigen, freilich nur dem Christusgläubigen, zuteil werde.. Es war natürlich nicht möglich, mit dem Gedanken ernst zu machen, dass das Gesetz schlechthin wirklich aufgehoben sei und der Glaube allein selig mache. Nicht nur das Sittengebot, nein auch das im engeren Sinne religiöse Gesetz musste wieder aufgerichtet werden und ist wieder aufgerichtet worden. Aber wie sich auch katholische und protestantische Kirche, Luthertum und Calvinismus in der Bedeutung des Gesetzes für das religiöse Leben im einzelnen unterscheiden, darin sind sie alle einig, dass der Glaube weit höher zu bewerten sei als das Tun. Die Gefahr, die in dieser Scheidung zwischen Religion und Sittlichkeit liegt, wurde weithin sichtbar, als durch die Wissenschaft, zumal die Naturwissenschaft, der Glaube aufs stärkste erschüttert wurde. Es handelte sich schon bald gar nicht mehr um die Frage, ob Gott ausserweltlich oder innerweltlich, ob er dreieinig oder einzigeinig sei, sondern ob es überhaupt einen Gott gebe. Die 1) Matthias 5, 33 ff. 2) ebendort V. 27 ff. 3) Vergl. Josef Klausner, Jesus von Nazareth, Seite 508. *) Markus 10, 19; Lukas 18, 18—21. Wissenschaft Hess ihn, wenn überhaupt, so nur als die Kraft hinter den Erscheinungen der wahrnehmbaren Welt gelten. Die Philosophie nahm ihn als metaphysischen Begriff in ihr System auf — der persönliche, lebendige Gott, der da von sich sprechen kann, ich bin da, der da gebieten kann: du sollst und. du sollst nicht, fristete allenfalls in der Theologie ein kümmerliches Dasein. In Wahrheit war die erste der beiden Tafeln zerbrochen. Was von ihr noch faktisch geblieben ist, sind die Gebote, die sich auf Einrichtungen beziehen (Einrichtungen überdauern immer die Anschauungen). Es ist die Heilighaltung des gerichtlichen Schwures und die Heiligung des allwöchentlichen Ruhetages. Aber bezeichnenderweise ist der bürgerliche Eid neben dem religiösen zugelassen, und das Arbeitsverbot des Sonntag wird nicht wegen der religiösen Weihe, sondern um der Volksgesundheit willen gesetzlich geschützt. Aber es blieb ja noch die zweite. Tafel, so getröstete man sich. Ja erst jetzt schien die Moral zu ihrer Würde, weil zu ihrer Autonomie zu gelangen. Wie alle Gebiete des Wissens und des Lebens, so hatte sich in dem Prozess der allgemeinen Säkularisation schliesslich auch das Ethische von der Religion emanzipiert. Kein fremder Wille und wäre es der Wille eines Gottes, durfte uns Menschen aufgedrungen werden, „das Sittliche versteht sich immer von selbst." Die Erfahrung hat gelehrt, dass das Sittliche sich durchaus nicht von selbst versteht. Was wedtschauende Geister längst vorausgesagt haben, ist eingetroffen.Nachdem die erste Tafel zerschlagen war, ist auch die zweite brüchig geworden. Vor mehr als anderthalb sagte R. Rüben in einem Gespräch mit einem Philosophen: Niemand leugnet die Verbindlichkeit der Gebote: Ehre deinen Vater und deine Mutter, du sollst nicht morden, du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsches Zeugnis aussagen wider deinen Nächsten, du sollst dich nicht gelüsten lassen, solange er nicht die Wurzel geleugnet hat, und niemand geht den Weg der Sünde, solange er nicht den geleugnet hat, der ihm die Sünde verbot (Tosefta Sch'wuoth 3, 6). Was versteht sich denn in unsrer Zeit von den sittlichen Geboten des Zehnworts von selbst? „Du sollst nicht morden!" Aber wir vernehmen heute Stimmen: nicht der Mörder, der Gemordete ist schuld. „Du sollst nicht ehebrechen!" aber welche Einrichtung ist heute so fragwürdig und so umstritten wie die Ehe? „Du sollst nicht stehlen!" Fordert dieses Gebot die Unantastbarkeit des Eigentums, so ist eben das Eigentum uns zu einem grossen Problem geworden. „Du sollst dich nicht gelüsten lassen!" aber die Psychoanalyse lehrt uns, welch unwiderstehliche Macht die ins Unterbewusste verdrängten Affekte des Menschen über seinen Willen besitzen. Und selbst die Säule, auf der der Bau der Sittlichkeit sicher ruhte, selbst das Gebot der Ehrfurcht vor Vater und Mutter gilt heute nicht mehr unbedingt. Warum Vater und Mutter ehren, fragt die Jugend, warum ihnen dankbar sein für das Geschenk des Lebens, das wir von ihnen gar nicht erbeten, gar nicht gewünscht haben? Man missverstehe nicht, es handelt sich nicht darum, ob unsere Gegenwart unsittlicher sei als frühere Zeiten, ob heute mehr gemordet, gestohlen und die Ehe gebrochen wird als ehedem; sie ist ganz gewiss aufrichtig und wahrhaftig und schon darum nicht als unsittlich zu verwerfen. Sie zieht nur die Konsequenzen. War der Glaube an Gott nur eine Täuschung, auch nur eine fromme Selbsttäuschung, um dem Sittengebot die nötige Autorität zu verleihen, so musste, wenn der Autor fiel, auch die Autorität fallen, mit dem Gesetzgeber schliesslich auch die Unantastbarkeit seines Gesetzes. *) Die beiden Bilder von Prof. Erich Wolfsfeld sind mit frdl. Erlaubnis dem Mitteilungsblatt d. Jüd. Reformgemeinde* zu Berlin v.!. 3. 1929 entnommen. Asdikenasisdier Thoraschreiber (gez. v. Erich Wolfsfeld) Jahrtausenden schon

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