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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1930-06-01 · 10 (6.1930) · page 1

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
8 (1929-1930)
Issue
10 (6.1930)
Date
1930-06-01
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Stantfuttcv SMvatüüfibtB 4$>tmtinbtbi<ttt SfmtJfc&e* örgatt i>i? &fvatliitfiben <3cmcinbt Die Gemeindemitglieder erhallen das Blatt unentgeltlich. Anzeigenpreis für die 6-gespallene Nonpareillezeile 40 Pfg. Preis der Einzelnummer 50 Pfg. v Zustellung durch die Post. im Text und auf den Umschlagseiten 60 Pfg. / Bei Wieder¬ Fernsprecher: Hansa 27544. Postscheckk.: Frankfurt a. M. 33521 holungen Rabatt. / Anzeigenverwaltung: Gemeindehaus Schrif'tleitung und Verwaltung: Fahrgasse 146 Fahrgasse 146 Erdgeschoß. 8. Jahrgang Frankfurt a. M, Juni 1930 Nr. 10 Die Schriftleitung übernimmt für den Inhalt des Gemeindeblatts nur die preßgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Erlaubnis gestattet. Aus dem Inhalt Das Zweitafelgesetz (G. Salzberger)........... 389 Ueber die Flora der Bibel (W. Schwarz)........ 391 Bevölkerungsbewegung der Frankfurter Juden (W. Hanauer).................. 394 Die Zersetzungsgefahren bei den deutschen Juden (E. Kahn).................... 395 Die Mosesgestalt in der bildenden Kunst (A. Galliner) . 400 Bericht über den israelitischen Religionsunterricht in Frankfurt a. M., für das Schuljahr 1929/30 .... 402 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands...... 404 Neuerscheinunsen. Die starke Nachfrage nach dem inzwischen vollständig vergriffenen Rosenzweig-Heft des Gemeindeblatts hat den Vorstand veranlasst, die verschiedenen Beiträge in einer besonderen Gedenk schrift herauszugeben. Die Schrift wird auch die bei der Trauerfeier der Gemeinde gehaltene Gedenkrede von Rabbiner Dr. Leo B aeck enthalten, ferner zwei nachträgliche Beiträge von Prof. Viktor v. Weizsäcker und Dr. Ernst Simon. Die mit drei Bildnissen Franz Rosenzweigs versehene Schrift ist zum Preis von RM. 3.— für das kartonierte Exemplar beim Vorstand der Gemeinde, Fahrgasse 146, zu beziehen. Da nur eine kleine Auflage hergestellt wird, empfiehlt sich baldige Bestellung. Auf Wunsch zahlreicher Gemeindemitglieder wurde die von Herrn Rabbiner Dr. Hoff mann am 1. Pessachtag in der Synagoge am Börneplatz gehaltene Predigt dem Druck übergeben und ist soeben unter dem Titel „Die Schicksalsfrage der deutschen Juden1' im Verlag von J. Kaufmann erschienen. Näheres im Inseratenteil Das Zweitafelgesetz Von Gemeinderabbiner Dr. Georg Salzberger. Als Mose vom Sinai herabstieg und Israel tanzen sah. um das goldene Kalb, da zerbrach er in heiligem Zorn die beiden steinernen Tafeln, auf denen er dem Volke die Worte des Ewigen brachte. Er zerbrach sie beide, obwohl das Volk, da es sich ein Bildnis und eine Gestalt von Gott gemacht, sich davor zu bücken und ihm zu dienen, doch eigentlich nur die erste, nur das eine Gebot der ersten Tafel gebrochen hatte. Aber es waren eben die „zwei Tafeln des Bundes", und der Bund, den sie begründeten, band sie beide so unauflöslich wie Gott und sein Volk, wie Schöpfer und Geschöpf zusammen. Was auf der ersten und auf der zweiten Tafel geschrieben steht, war wohl von einander zu unterscheiden, nicht aber zu trennen. Fiel das eine zu Boden, so zog es das andere notwendig mit in seinen Fall. Aus der Gemeindevertretung............. 405 Aus den Gemeinden.................. 406 Anstalten und Vereine, Versammlungskalender..... 408 Bücherschau ..................... 411 Veränderungen im Personenstand........... 412 Persönliche Nachrichten......... .... 412 Gottesdienstlicher Anzeiger.............. 413 Statistische Uebersicht..............415 u. 416 Katalog der Gemeindebibliothek............ 417 Es ist ein Irrtum zu meinen, die Geschichte der Religion sei in einer allmählichen und stetigen Entwicklung eines sittlich indifferenten Götterglaubens und eines unsittlichen Götzendienstes zum „ethischen Monotheismus" des Judentums aufgestiegen. Es war vielmehr eine revolutionäre Tat, bedeutend und folgenschwer wie keine zweite in der Geschichte des Menschengeistes, die heidnischen Götter nicht etwa nur als falsche Götter, sondern als „Nichtse" zu entlarven und zu entthronen und den Einzigen, der da ist, als Gott zu erkennen. Dieser Gott vertrat nicht die Stelle der Götter, er war ein gänzlich anderer als sie alle: er war nicht nur einer statt vieler, ein geistiger statt der körperhaften, ein ewiger statt der vergänglichen, sondern auch ein heiliger statt der bloss naturhaften. Es war die Offenbarung eines vollkommen Neuen, das damit in die Welt brach. Dieser Gott war geheimnisvoller und offenbarer als alle die Götter der Völker, geheimnisvoller, denn sein Wesen blieb und bleibt allen Sterblichen verborgen, offenbarer denn er sprach zu Menschen und tat ihnen klar und deutlich seinen Willen kund. Was dieser Wille von dem Menschen will, ist etwas Göttliches und Menschliches zugleich; dass sie das werden sollen, was sie ihrer Anlage nach sind: Ebenbilder Gottes. „Du sollst dir kein Bildnis machen von Gott" — aber du sollst aus dir selbst das Bild Gottes herausgestalten. So wird in der Religion Israels das Sittliche nicht etwTa nur mit dem Religiösen verknüpft, sondern wird ein Kernhaftes und Wesentliches der Religion, ohne das sie zum blossen Glauben verblasste. Darum ist die Unterscheidung zwischen religiösen Geboten im engeren Sinne, also solchen die sich auf das Verhalten des Menschen Gott gegenüber, und sittlichen Geboten, die sich auf das Verhalten des Menschen gegenüber den Menschen beziehen, im Judentum, wenigstens dem der Bibel, nicht durchzuführen. Gibt es doch kein religiöses Gebot, hinter dem nicht die Beziehung zum Mitmenschen stände, gibt es doch kein sittliches Gebot, hinter dem nicht zu denken wäre, was als Schluss vieler sittlicher Gebote, was insbesondere als Schluss des Satzes von der Nächstenliebe steht, der sie alle in sich begreift: „Ich bin der Ewige." Das gilt auch von den zehn Worten am Sinai. Man bezeichnet wohl die ersten fünf als die rein-religiösen (schon dies Wort drückt eine Verlegenheit aus), die letzten fünf als die sittlichen Gebote; aber erscheint nicht das Verbot des falschen Eides einmal als religiöses: „Du sollst den Namen des Ewigen deines Gottes nicht zur Unwahrheit aussprechen" und einmal als sittliches: „Du sollst kein falsches Zeugnis aussagen gegen deinen Nächsten"? Wird nicht das Gebot der Sabbatruhe rein-religiös begründet: ,.Denn in sechs Tagen hat der Ewige Himmel und Erde geschaffen,

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