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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1930-04-01 · 8 (4.1930) · p. Seite 326

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
8 (1929-1930)
Issue
8 (4.1930)
Date
1930-04-01
Page
Seite 326 (sequence 26)
Language
German
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An die Leser! In jeder Nummer des Gemeindeblatts sind viele leistungsfähige Firmen mit Anzeigen ihrer Erzeugnisse verzeichnet Unsere Gemeindemitglieder bitten wir, das Gemeindeblatt dadurch zu fördern, daß sie bei Einkäufen, bei Vergebung von Arbeiten und dergleichen unsere Inserenten berücksichtigen und hierbei auf die Anzeigen in unserem Blatt Bezug nehmen. Aus der Gemeindevertretung Sitzung vom 12. März 1930. Sitzungsbericht von Bürodirektor I. Meyer. In Anwesenheit von 23 Mitgliedern der Gemeindevertretung und 7 Mitgliedern des Vorstands eröffnet der stellv. Vorsitzende, Herr L L. Goitein die Sitzung. Der Entwurf des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950/51 nebst den dazu ergangenen Vorstandsbeschlüssen ist sämtlichen Mitgliedern der Gemeindeverwaltung im Umdruck zugegangen. Er wird namens des Vorstands durch dessen Vorsitzenden, Herrn Justizrat Dr. Blau, lörmiich überreicht, wobei dieser folgendes ausführt: „Im Namen des Vorstands beehre ich mich, Ihnen den Haushaltsplan der Gemeinde für das Rechnungsjahr 1930/31 zu überreichen. Ueber das, was die Gemeinde im Rechnungsjahr 1929/30 geleistet hat, kann ich mir versagen, zu Ihnen zu sprechen, umso mehr als alles, was geschehen, unter Ihrer verfassungsmässigen Mitwirkung zustande gekommen ist und die im Gemeindeblatt enthaltenen Mitteilungen alles Wissenswerte enthalten. Ich glaube daher, mich im wesentlichen auf die Erläuterungen beschränken zu können, die der Vorstand dem Haushaltsplan beigegeben hat, und die Sie sicherlich bereits einer eingehenden Durchsicht unterzogen haben, — nur einzugehen mir erlaubend auf die Gründe, die den Vorstand veranlasst haben, ihnen als Steuersatz für 1950/51 den Zuschlagssatz von 15% der Reichseinkommensteuer vorzuschlagen. Was die Einnahmeseite angeht, so haben wir im Vorstand die Frage eingehend geprüft, ob sich neue Einnahmequellen auf steuerlichem Gebiet für die nächste Zeit erschliessen lassen, und wir haben nach reiflicher Erwägung geglaubt, diese Frage verneinen zu müssen. Im übrigen haben wir, immer unter Wahrung des Grundsatzes der Etatwahrheit, einzelne Einnahmen erhöht und einzelne Ausgaben im Hinblick auf die Finanzlage, die es verbietet, in diesem Jahre erhöhte oder neue Ausgaben, wenn audi werbende, zu machen, vermindert bezw. zeitweilig gestrichen. Nach dieser Richtung kommen vorzugsweise zwei Posten in Betracht: das Philanthropin und die Wohlfahrt. Der Zuschuss für das Philanthropin ist auf RM. 500.000.— festgesetzt worden und umfasst die Leistungen der Gemeinde für das gesamte Schulwerk unter Aussdiluss der Obersekunda, der Frauenschule und des Kindergartens und unter Einschluss eines freiwilligen Zuschusses für die Volksschule, wobei ausdrücklich festgestellt worden ist, dass über die Fortführung der Oberstufe, der Frauenschule und des Kindergartens ein übereinstimmender Gemeindebeschluss erforderlich ist. Ich mass hierbei namens des Vorstands die Erklärung abgeben, dass der Vorstand angesichts der Finanzlage, die «ine Besserung in absehbarer Zeit nicht erwarten lässt, eine Fortführung des gesamten Schulwerks in der bisherigen Weise nicht verantworten zu können glaubt, und dass nadi seiner Ueberzeugung die blosse Herabsetzung des bisherigen Zuschusses auf RM. 500.000.— nicht zu dem erwünschten Ziele führen kann, weil dann im Laufe des Etatsjahres Nadiforderungen kommen'müssen, die den ganzen Etat umzustürzen geeignet sind, selbst wenn sie sich zu dem Zuschlagssatz von 15% der Reichseinkommensteuer entschliessen, auf den wir gemeinsam für das zweite Halbjahr des Etats jahres 1929/50 bereits gekommen sind. Im übrigen ist der Vorstand zu einer Aussprache mit dem Schulrat bereit und hat hierzu bereits seine Delegation vorgenommen. Der Wohlfahrtsetat ist notwendigerweise und trotz der unbezweifelbaren Tatsache, dass in schwierigen Zeiten die Anforderungen an ihn nicht geringer werden, sondern wachsen, um RM. 50.000.— gesenkt worden. Meine Damen und Herren, der Vorstand verkennt durchaus nicht die Gefahren, die bei einem Festhalten an dem Steuersatz von 15% der Gemeinde erwachsen können. Er sieht sich aber ausserstande, Ihnen einen geringeren Steuersatz vorzuschlagen, da unter allen Umständen, angesichts der Erfahrungen des vergangenen Jahres, eine Erhöhung de» Steuersatzes im Laufe des Etatsjahres und vor allen Dingen vermieden werden muss, dass in das Etatsjahr 1951/52 mit einem ungedeckten Defizit hineingegangen wird, zumal, wir ein solches aus dem Vorjahr bereits übernommen haben. Wenn es auch wahr ist, dass die anderen Konfessionsgenieinden mit einem geringeren Steuersatz, so die evangelische, mit 12% glauben auskommen zu können, so darf doch nidit vergessen werden, dass der Aufgabenkreis einer jüdischen Gemeinde, namentlich einer solchen von der Art der Frankfurter, teilweise ein anderer und ein grösserer ist, und dass unsere Gemeinde im Gegensatz zu den anderen Konfessionsgemeinden Institutionen erhält, und wohl auch zur Zeit noch erlialten muss, deren Unterhaltungskosten sehr beträchtlich sind. Ich nenne besonders das Sdiulwerk, die Friedhöfe und das Krankenhaus. Wenn die Gemeindevertretung die Etatberatung in einer gemischten Kommission vornehmen will, so erkläre ich mich namens des Vorstands gern hierzu bereit. Zum Sdiluss halte ich es für erforderlich, Sie als die gewählten Vertreter der Gesamtgemeinde zu bitten, in allen Kreisen der Gemeinde, mit denen Sie in Berührung kommen, immer wieder Verständnis für die schwierige Finanzlage der Gemeinde zu wecken und insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Ihnen vorgelegte neue Etat in seinen Ersparungsmassnahmen bis an die Grenze des Erträglidien geht. Weitere Einschränkungen, die zur Aufhebung wichtiger Gemeindeinstitutionen führen müssten, glaubte der Vorstand nicht verantworten zu. können. Der Vorstand hat das Vertrauen, dass die Gesamtgemeinde diese gleichermassen von dem Gefühl der Verantwortung gegenüber der GeschichteN der Gemeinde als auch von vollstem Verständnis für die Sdiwierigkeit unserer Zeit getragene Finanzpolitik als die einzig mögliche anerkennen und billigen wird. Und so wünsdie ich denn im Namen des Vorstands Ihren Beratungen einen guten Erfolg und bitte nochmals um eine möglidist sofortige Entsdieidung in der Frage des Steuersatzes.'' Namens sämtlicher Fraktionen teilt Dr. Geiger (üb.) mit, dass von einer Generaldebatte bis nach Durchberatung des Etats durch die Finanzkommission der Gemeindevertretung abgesehen werde. Herr Dr. Geiger gibt dabei der Hoffnung Ausdruck, dass es hierbei gelingen möge, einen Konflikt der durch die verschiedenartigen Meinungen zwischen Vorstand und Gemeindevertretung in einer bestimmten Frage zu entstehen drohe, aus dem Wege zu räumen und dem von beiden Seiten gehegten Wunsch nach einer Einigung im Sinne der gebotenen Ausgabenersparnis zum Erfolg zu verhelfen. Unter Dankesworten an den Vorstand und die bei der Etataufstellung beteiligten Beamten beantragt Herr Dr. Geiger Verweisung der Vorlage an die Finanzkommission. Es wird demgemäss beschlossen. Der Vorstand hat den Kultussteuersatz für das Rechnungsjahr 1950/51 (1. April 1950 bis 51. März 1951) auf 15% Zuschlag zu der für das Steuer jähr 1929 oder für die im Kalenderjahr 1929 endenden Steuerabschnitte veranlagten Reichseinkommensteuer der Gemeindeinitglieder einschliesslich der Kapitalertragssteuer unter dem Vorbehalt der Abänderung im Laufe des Rechnungsjahres festgesetzt. Herr Dr. Wolf (lib.) erklärte es zunächst für bedauerlich, dass auch in diesem Jahr wieder der Steuersatz festgelegt werden müsse, ehe die Beschlussfassung über den Etat erfolgen könne. Zwar sei gegenüber dem Vorjahr ein gewisser Zeitgewinn erzielt worden; aber es sei zu wünschen, dass es dem Vorstand im nächsten Jahr gelinge, trotz aller bestehenden Schwierigkeiten den Etat so rechtzeitig vorzulegen, dass er vor der Beschlussfassung über den Steuersatz verabschiedet werden könne. Für dieses Jahr müsse man sich eben die Abänderungsmöglichkeit vorbehalten. Denn die Finanzkommission und die Gemeindevertretung hätten erst noch zu prüfen, ob die vorgenommenen Abstriche unter Beachtung der Etatwahrheit aufrecht erhalten werden können, andererseits aber aüch, -ob nicht weitere Abstriche an den Ausgaben möglich seien. Zunächst müsse man die Annahme zugrundelegen, dass sich der Zuschussbedarf im ganzen gegenüber dem Etatentwurf des Vorstands nicht wesentlich verändern werde. Es sei also zu prüfen, ob für die Deckung dieses Zuschussbedarfs ein Zuschlag von 15% zur Einkommensteuer erforderlich und ausreichend sei. Der Vorstand habe diesen Satz vorgesehen auf Grund der Schätzung, dass die steuerpflichtigen Einkommen der .Gemeindemitglieder 1929 um 15% niedriger gewesen seien als 1928. Diese Schätzung könnte zwar als pessimistisch gelten, wenn man berücksichtige, dass nadi jahrzehntelanger Erfahrung bisher noch keine Wirtschaftskrise im Deutschen Reich die Tendenz zur ständigen Aufwärtsbewegung des volkswirtschaftlichen Einkommens vollkommen aufgehoben habe. Auch für 1929 sei mit einer kleinen Steigerung des deutschen Volkseinkommens zu rechnen. Aber in Frankfurt a. M. sei die Entwicklung wesentlich ungünstige r gewesen als im Reidisdurchschnitt,' weil hier eine Reihe von Erwerbszweigen massiert seien, die besonders stark von de*r Depression be-

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