Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 8 (1929-1930)
- Issue
- 8 (4.1930)
- Date
- 1930-04-01
- Page
- Seite 307 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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307 bürgern immer aufs neue bestätigt, indem Verfehlungen eines einzelnen Juden der jüdischen Allgmeinheit zur Last gelegt werden. Die Schandtat eines Sohnes gereicht so all seinen Brüdern zur Schande. Alle Verfehlungen haben letzten Endes die gleiche Ursache, die Ueberschätzung des Materiellen. Diese verleitet zum Götzendienst des Mammonismus, zum Tanz um das goldene Kaib. Der Mammonismus ist der Widersacher, der Erzfeind, gegen den der Kampf gerade in unseren Reihen erbittert geführt werden muss. Verfehlungen Einzelner sind es, die immer von neuem wieder unsere bisher allein beachtete Aussenseite schänden. Die Verbreitung jüdischer Ideale und die Weckung des Verantwortlichkeitsgefühls jedes einzelnen Juden gegenüber der Allgemeinheit sind die Gegenmittel. Wenn es gelingt, einen jeden Juden zum bewussten Träger der Mission des Judentums heranzubilden, wird die Betätigung nach aussen, die äussere Mission, ganz selbsttätig bewerkstelligt. Die Aufklärung unserer christlichen Mitbürger über das Wesen des Judentums mit dem Ziel, Fremdheit und Vorurteil gegen Juden und Judentum zu überwinden, kann nicht wirksamer erfolgen, als durch ein vorbildlich rechtschaffenes und gottgefälliges Leben eines jeden Juden im Sinne der Mission des Judentums. Die Juden in Unteritalien Von Dr. Willy Cohn (Breslau) Zu den Epochen jüdischer Geschichte, von denen in der Regel nur selten die Rede ist, gehört das Schicksal der Juden in Unteritalien und Sizilien nach dem Ausgang der Hohenst au f enzeit. Man erinnert sich aus der allgemeinen Geschichte, dass der grosse Kaiser Friedrich IL, jener seine eigene Zeit weit überragende Mensch, im Jahre 1250 starb und dass dann, nachdem auch sein Sohn Konrad IV. dahingegangen war, der Papst einen französischen Herrscher Karl von Anjou dorthin schickte, um das „Viperngezücht'" der Stauf er völlig auszurotten. Wir besitzen nun aus jener Epoche der Anjous in last lückenloser Folge ihre Verwaltungsregister, und diese ermöglichen es uns, in das Innere des Staatslebens einen tiefen Einblick zu tun. Bei der Bedeutung, die in jenem Staate das Judentum hatte, ist in den Registern auch häufig von jüdischen Dingen die Rede. Aus diesem eigenartigen Material sei hier einiges mitgeteilt. Der Zeitraum der normannischen und staufischen Herrscher in Unteritalien bedeutet für die Juden eine ausserordentlich glückliche Spanne. Regenten, wie der schon genannte Staufenkaiser Friedrich, und sein Grossvater Roger II. waren von einer sonst im Mittelalter seltenen Toleranz auch ihren jüdischen Untertanen gegenüber. Die Beschlüsse des lateranischen Konzils von 1215, die verlangten, dass die Juden auf ihrer Kleidung ein Abzeichen trugen, waren von Friedrich II. kaum durchgeführt worden. In seinem Kreise lebten hervorragende jüdische Gelehrte, die er besonders zur Uebersetzungstätigkeit heranzog. Jüdische Handwerker hatte sein Grossvater a^us Griechenland geholt, und so spielten die Juden in den verschiedensten Zweigen des Staatslebens eine bedeutsame Rolle, Diese so sehr günstige Situation musste sich mit dem Regierungsantritt Karls I. ändern. Denn dieser König war in einem erheblichen Umfange von der Kirche, der er alles verdankte, abhängig und so gezwungen, für die Ausbreitung des Christentums auch unter den Juden zu sorgen. Auf diese Weise wird in sein Königreich eine Stimmung hineingetragen, die dem bisherigen Schicksal der dortigen Judenheit fremd war. Es wird ein Renegatentum gezüchtet, das, von der Staatsregierung durch Geld unterstüzt, nun seinerseits sich bemüht, neue Täuflinge der Regierung zu liefern. Davon spricht eine Verfügung des Königs vom 1. April 1267. Der Jude Manufortis hat, so heisst es in ihr, dem jüdischen Glauben abgeschworen und versucht nun auch seinerseits, andere Juden auf den Weg der Wahrheit zu bringen. Deswegen werden ihm sechs Unzen aus den Einkünften der Staatsfärberei in Trani zugewiesen.1) Drei Jahre später erscheint er noch einmal in den Akten des Staates: Die regelmässige Einnahme mag ihn besonders dazu veranlasst haben, Denunziationen zu liefern, vielleicht dass er hoffte, auf diese Weise zu noch stärkeren Verdienstmögliehkeiten zu kommen. Er zeigt nun bei der Regierung jüdische Bücher an und behauptet, dass sich in ihnen i) Nur ein geringer Teil der Register der Anjous ist gedruckt. Der grösste Teil harrt noch der Erschliessung. Die beiden angezogenen Dokumente über den Juden Manufortis finden sich in d e 1 Giudice: Codice diplomatico del regno di Carlo I e II d'Anjou, Napoli 1863 ff. Bd. I, S. 314 und Bd. III, S. 200. Schmähungen auf Christus und die Jungfrau Maria befinden. In der lateinischen Verfügung, die wir hier zu Grunde legen, werden diese Bücher als talmuct, Carrboct und Sedur bezeichnet. Daraufhin bleibt der Regierung nichts Anderes übrig, als den schärfsten Judengegnern jener Tage, den Dominikanermönchen, den Franziskanern und der Geistlichkeit zu gestatten, diese Bücher zu beschlagnahmen und sie an den Sitz der Regierung zu schicken. Man beachte, dass Karl sich aber nicht entschliessen kann, das Verfahren gänzlich der Kirche zu überlassen, denn im Interesse seines Staates versucht er, die Juden, soweit es geht, zu schützen. Wiederholt mag es zu Ueber griffen untergeordneter Instanzen gekommen sein, über die man sich bei der Staatsregierung von jüdischer Seite beschwert hat. Sorgsam wird dann in jedem einzelnen Falle die Beschwerde untersucht und das Notwendige veranlasst. So scheint es im Jahre 1277 in verschiedenen Provinzen des grossen Staates vorgekommen zu sein, dass die Postenläufer, die den regelmässigen Verkehr zwischen den einzelneu Amtsstellen vermittelten, bei ihrem Durchgang durch Orte, an denen Juden ansässig waren, die Gelegenheit benutzten, von diesen unrechtmässig erhebliche Summen zu erpressen. Deshalb wendet sich der König mit recht bestimmt gehaltenen Verfügungen an die betreffenden Dienststellen, um diesen Missbrauch abzustellen. Es scheint mitunter zu direkten Ausschreitungen gegen einzelne gekommen zu sein, man hat jüdische Häuser erbrochen und aus ihnen Betten, Kleider, Gefässe und alles mögliche andere bewegliche Gut entfernt. Der König hält darauf, dass dies ihnen wieder zugestellt wird und weist die Beamten an, in Zukunft ähnliche Ausschreitungen nichtmehr zu gestatten. Derartige Verfügungen gingen an Neapel, Salerno, Girgenti, Gravina und Brindisi heraus. Bei der Anordnung für diesen letzteren Ort handelt es sich besonders darum, dass die Juden versuchen, sich dem immer wachsenden Steuerdruck der Regierung durch Abwanderung auf Territorien zu entziehen, die nicht unmittelbar der Staatsregierung unterstehen. Der Geschädigte hierbei ist nicht, wie es den Anschein hat, der Staat, sondern die zurückgebliebene Judengemeinde, weil ja die Steuererhebung damals nicht auf Grund persönlicher Veranlagung von statten ging, sondern die Gemeinde als solche haftete und ihre Last naturgemäss grösser wurde, wenn sich einzelne leistungsfähigere Juden ihrer Steuerpflicht entzogen. Hier ist es wiederum die Regierung, die unbedingt für Gerechtigktei eintritt, auch da, wo sie ein unmittelbares pekunäres Interesse nicht hat.2) Bei der Eigenart des uns zur Verfügung stehenden Materials sind wir nicht in der Lage festzustellen, wie diese Verfügungen des Königs sich ausgewirkt haben. Wir besitzen nämlich nicht mehr die Akten der in Frage kommenden jüdischen Gemeinden, die in den späteren Schicksalen, die über das Land gingen, verloren gegangen sein werden. Auch Karl I. beschäftigte, wie seine staufischen und normannischen Vorgänger, Juden als Uebersetzer. Wir hören von einem Juden Farasius, dem im Jahre 1267 sein Gehalt angewiesen wird und der darüber Quittung leistet. Er hat einige Bücher übertragen. Welche es gewesen sind, war nicht festzustellen. Wahrscheinlich wird es sich um arabische Werke gehandelt haben, wohl medizinischen oder naturwissenschaftlichen Inhaltes, wie das aus dem ganzen Kulturkreise des Landes zu erschliessen ist. Stirbt mitunter der eine Uebersetzer während der Abfassung des Werkes, so ist man bemüht, andere zu finden, die es fortsetzen, und dafür ist eigentlich immer Geld vorhanden. Neben dem Farasius, der mehrfach in den Registern erscheint, hören wir auch noch von der Tätigkeit eines Kopisten Saly aus Florenz, für den Gelder angewiesen werden. Diese Bücher wurden auch von Mönchen sorgsam mit Miniaturen versehen, und es ist vielleicht eine eigenartige Feststellung, dass hier Juden und Christen friedlich Kulturarbeit zusammen leisteten, während auf der anderen Seite die Kirche mit aller Macht versucht, den jüdischen Unglauben auszurotten. Wir hören da des öfteren von einem medizinischen Werke, von Elhany verfasst, das der genannte Farasius aus dem Arabischen ins Lateinische übersetzt hat. So müssen die Juden, wenigstens die gebildeteren unter ihnen, damals zum mindesten vier Sprachen beherrscht haben, denn zu den eben genannten trat noch als Umgangssprache das sich immer mehr verbreitende Italienisch.3). 2) Die angezogenen Urkundenstücke sind im lateinischen Urtext noch nicht veröffentlicht. Man findet sie im Registro A n g i o i n o n. 31 fol. 118, n. 32 fol. 184, n. 32 fol. 198, n. 32 fol. 207, n. 32 fol. 214, n. 33 fol 210. 3) Neben dem schon erwähnten Werk von del Giudice findet man in den zahlreichen Publikationen von M i n i e r i Riccio ausserordentlich viel Hinweise auf die Uebersetzertätigkeit der Juden, in den lateinischen Registern sind offenbar häufig die arabischen und hebriiischen Namen stark verstümmelt. Späterer Forschung bleibt es vorbehalten, auch hier noch manches Licht in das Dunkel zu bringen.