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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1930-03-01 · 7 (3.1930) · p. Seite 273

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
8 (1929-1930)
Issue
7 (3.1930)
Date
1930-03-01
Page
Seite 273 (sequence 21)
Language
German
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die ausgezeichnete Führung des Schulwerks, trotz ihrer parteiinässigen Einstellung Anerkennung gezollt haben. Weiterhin sucht Herr Simon die Befürchtungen des Herrn ür. Wolf in Bezug auf die erhöhten Ausgaben bei Uebernahme der Verantwortlichkeit durch den Hinweis auf die vertragsmässig von der Gemeinde übernommenen Verpflichtungen zur Deckung des Defizits zu widerlegen. Insofern sei also das erwähnte Sicherheitsventil praktisch wirkungslos. Im Gegenteil lasse sich an einzelnen Positionen des Schuletats höchstwahrscheinlich mehr sparen, wenn man die Möglichkeit habe, in die inneren Zusammenhänge hineinzuleuchten. Auch die befürchtete Einflussnahme der. staatlichen Schulbehörden bei einer Uebernahme auf die Gemeinde könne nicht so radikal sein, wie es von den Gegnern der Vergemeindung dargestellt werde, zumal von einer solchen weitgehenden Beeinflussung bei der Samson Raphael-Hirsch- Schule, die ja tatsächlich von einer gemeindlichen Schulkommission verwaltet werde, nichts zu merken sei. Das könne deshalb auch nicht der Grund sein, weswegen der Schulrat auf eine Staatssubvention verzichtet habe. Der wirkliche Grund war vielmehr, dass die Genehmigung zum Aufbau, welche von dieser Verzichtleistung abhängig gemacht wurde, und die Kon '.essionierung der Volksschule den Herren des Schulrats wichtiger erschienen als eine Subvention. In dieser Hinsicht hat also der Schulrat sich nicht als Sicherheitsventil für die Regulierung der Ausgabenpolitik gezeigt. Im übrigen sei die moralische Verpflichtung zur Erhaltung der Schule gleich gross, ob sie jetzt unter einem Schulrat oder unter der Verwaltung der Gemeinde stehe. Der Unterschied sei kein taktischer, sondern ein formalistischer. Aus diesen Gründen müsse die Vergemeindung verlangt werden. Namens des Vorstands erklärt Herr Dr. Baerw a l d : Der Vorstand glaube nicht, die f raktionsmässig gebundene Stellungnahme der Mitglieder der Gemeindevertretung erschüttern zu können, halte sich aber für verpflichtet, seine Stellungnahme in Angelegenheiten der Schule auf den entscheidenden Hauptpunkt zurückzuführen. Schon vor einem Jahr habe der Vorstand bei den Beratungen über den Etat, obwohl damals die Finanzlage bei weitem nicht so schwierig gewesen sei, wie heute, erklärt, dass es auf die Dauer unmöglich sei, rund 25% des Steuersolls für die Schule zu verwenden und er habe deshalb bereits im März 1929 der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht, dass er einen Abbau derjenigen Teile der Schule, auf welche der Vertrag von 1S43 sich nicht beziehe, für unumgänglich notwendig halte. Seitdem habe die Finanzlage sich, wie allgemein bekannt, ungeheuer -verschlechtert. Der Vorstand sei der Auffassung, dass, wenn nicht ganz bedeutende Steuererhöhungen beschlossen würden, an die er nicht denke, der seitherige Zuschuss für die Schule unter keinen Umständen gewährt werden könne. Er habe sich bemüht, Subventionen von der Stadt zu erhalten, aber der Magistrat habe sie noch neuerdings auf das bestimmteste abgelehnt, und es sei ganz ausgeschlossen, dass die Stadtverordnetenversammlung etwa entgegengesetzte Beschlüsse fasse, selbst wenn die Finanzlage der Stadt eine günstigere wäre, als sie es tatsächlich ist. Andererseits sei die Schule ein lebender Körper, der immer wieder mit neuen Anforderungen herantrete, sodass gerade jetzt der Schulrat erneut die Freimachung von Räumen für die Volksschule und die Anstellung von Lehrern gefordert habe. Dem könne nicht entsprochen werden. Wenn die Gemeindevertretung dem Beschluss des Vorstands wegen Abbau einzelner Teile des Schulwerks nicht zustimme, so könne der Vorstand es angesichts der sonstigen, der Gemeinde obliegenden Verpflichtungen nicht verantworten, die Dinge so weiter laufen zu lassen, und er habe unbeschadet aller Anerkennung für die ausgezeichneten pädagogischen Leistungen des Direktors und für die hingebungsvolle Arbeit des Lehrerkollegiums, das unter schwierigsten Verhältnissen seine Pflichten erfülle, schon vor Wochen dem Schulrat erklären müssen, dass in dem diesjährigen Etat höchstens ein Zuschuss von RM. 300.000.—, statt RM. 360.000.— im Vorjahr — Gibst Du Deinen Zehnten für den Armen? Denkst Du an die vielen, die Arbeit suchen und nicht finden? Jüdische Wohlfahrtspflege Frankfurt a. M. Langeslr. 30 Postscheckk. 54S93 Tel. Hansa 954S für die Schule bewilligt werden könne, wobei der Vorstand glücklich sein werde, wenn es überhaupt gelinge, einen solchen Betrag bei der Beratung des Etats herauszuwirischaften. Die Gemeindevertretung werde bei der Etatberatung zu diesem Beschlüsse des Vorstands Stellung zu nehmen haben, und der Schulrat werde sehen müssen, wie er mit den zu bewilligenden Beträgen auskommt. Die Gemeindevertretung müsse sich über den Ernst der Sachlage im Klaren sein. Auf die Dauer gehe es nicht an, dass sie in den wichtigsten Fragen des Gemeindelebens eine andere Stellung einnehme, als der aus ihrer Wahl hervorgegangene Vorstand. Nach parlamentarischen Regeln müsste eigentlich der Vorstand zurücktreten und bei einzelnen Mitgliedern desselben läge — wie der Gemeindevertretung nicht unbekannt — ein solcher Gedanke auch sehr nahe. Einstweilen müsse der Vorstand sehen, unter schwierigen finanziellen Verhältnissen durchzukommen und es nicht so gehen zu lassen, wie beim Neubau des Friedhofs. Damals habe in den Inflationsjahren die Gemeindevertretung auf Grund fraktionsmässiger Bindungen das vom Vorstand vorgelegte Projekt verworfen, das mit einem Bruchteil der jetzt für die Friedhofsanlage ausgegebenen Beträge hätte erstellt werden können. Die Gemeinde habe allerdings dafür einen weitaus schöneren Friedhof erhalten, aber dafür schleppe sie die grossen Kosten für den neuen Friedhof jetzt als Last des Extraordinariums herum und kranke an dieser Ausgabe. Dieser Hinweis solle zeigen, wie ernst jetzt die Situation ist. Mit Schlagworten allein könne man ihr nicht beikommen. Dr. M erzbac h (lib.): Die finanziellen Bedenken des Vorstands sind allen Mitgliedern der Gemeindeverwaltung bekannt. Die Angelegenheit des Friedhofsbaues solle man der Gemeindevertretung nicht immer wieder ankreiden. Die Situation war damals finanziell eine ganz andere. Die Inflation ist nicht nur von der Gemeindevertretung nicht immer verstanden worden. Auch der Vorstand habe damals die finanziellen Gründe nicht angeführt; er wolle, um die Situation nicht zu verschärfen, nicht falsche finanzielle Feststellungen des Vorstands in andern Fragen darlegen. Festzustellen ist, dass die Ausführungen des Vorstandsvertreters im allgemeinen etwas versöhnlicher gehalten sind als früher. Der Vor st a nd sbcschluss betr. die Schliessung der Obersekunda wird nicht zur Folge haben, dass der Zuschuss für das Philanthropin auf den Betrag von RM. 300.000.—, den er für 1930 bewilligen will, heruntergeht. Er wird sich dadurch höchstens auf BM. 340.000.—, vielleicht aber noch nicht einmal auf diesen Betrag ermässigen, weil durch die mit der geplanten Schliessung in Verbindung stehende Abwanderung von Schülern eine Mindereinnahme an S c h u l g e 1 d in die Erscheinung treten wird. Demgegenüber besteht im Schulrat der ernstliche Wille, den Züschussbetrag von sich aus herabzumindern. Dieser bitte dringend, in harmonischer Zusammenarbeit mit dem Vorstand Gelegenheit zu haben, die einzelnen Schulangelegenheiten nochmals eingehend zu prüfen. Der Schul rat sei bereit, jedes Opfer zu bringen, damit das Todesurteil über ein in ganz Deutschland beispielloses Kulturwerk nicht gesprochen werde. Der Redner erklärt namens des Schulrats, dass dieser sich im Interesse einer gedeihlichen und freundlichen Zusammenarbeit jederzeit zur Verfügung stelle. In dem Schlusswort geht Herr Dr. Geiger nochmals auf die Stellungnahme des Vorstandsvertreters ein, indem er gleichfalls darauf hinweist, dass die vom Vorstand in Rechnung gestellte Ermässigung des Znschussbetrags von RM. 30.000.— sich bestenfalls erst nach 3 Jahren auswirken würde. Auf die von Herrn Rechtsanwalt Simon im Ans-hluss an die Ausführungen des Herrn Dr. Wolf geäusserte Ansicht, dass es nur einen formalen Unterschied bedeute, ob die Schule von einem Schul rat oder von der Gemeinde selbst verwaltet werde, erwidert er, düss im ersteren Fall der Vorstand jegliche Verantwortung ablehnen könne, während er im letzteren Fall als alleiniger Träger jegliche Verantwortung sowohl in finanzieller, als auch iu anderer Hinsicht übernehmen müsse. Es entspricht auch weder der Meinung der Kommission, noch der Ansicht der liberalen Fraktion, wenn gesagt würde, dass die Uebernahme der Schule im „gegenwärtigen Zeitpunkt", wie es von Herrn Rechtsanwalt Simon dargestellt sei, abgelehnt wurde. Richtig sei, dass diese Uebernahme nicht nur aus den augenblicklichen finanziellen Erwägungen, sondern hnuptsiichFch aus der grundsätzlichen Erwägung heraus abgelehnt würde, dass die Schule im Falle ihrer Uebernahme auf die Gemeinde in stärkerem Masse als bisher dein sie schädigenden Eiufluss der Parteipolitik werde unterliegen müssen. Auch sei die Ans eht des Herrn Simon, wonach die Gemeinde durch den Vertrag von 1S43 verpflichtet sei, so oder so den Fehlbetrag zu decken, nicht richtig, denn hinsichtlich des Oberbaues sei ''er Zuschuss nur befristet bewilligt, hinsichtlich der Volksschule bestehe eine Verpflichtung nach Ansicht der Mehrheit der Kommission überhaupt nicht. Erst bei der Uebernahme auf

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