Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1930-03-01 · 7 (3.1930) · p. Seite 272

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
8 (1929-1930)
Issue
7 (3.1930)
Date
1930-03-01
Page
Seite 272 (sequence 20)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3094266-3094348-3094354--2247-3096989
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

wesen eine völlige Umgestaltung erfahren und demzufolge sind die Niditvollanstalten fast völlig verschwunden. Es gibt in Frankfurt keine Realschule, auch kein Lyzeum mehr. Die Berufung auf das Hassel'sdie Institut und auf eine Privatschule in Sachseuhausen ist durchaus verfehlt, da es sich hier um Privatunternehmungen mit ganz bestimmten Sonderzwecken handelt. Das Philanthropin kann nur existieren als Schule von gleichem Rang und gleichem Wert neben den anderen Schulen der Stadt, wie das seit mehr als 100 Jahren der Fall ist. Das ist die historische Begründung des Ausbaues. Und der Ausbau ist durchaus organisch erfolgt, d. h. bei voller Wahrung des Charakters der Schule. Die Oberstufe ist nicht äusserlich angefügt, sondern in den Schulorganismus so hineingebaut, dass ihre Aufhebung nun in der Tat eine Rumpf schule zurücklassen würde, die nicht mehr lebensfähig wäre. Sie müsste dann — bei den heutigen Bildungsbestrebungen — aus der Reihe der höheren Schulen ausscheiden, etwa zur Mittelschule herabsinken, als solche aber ein ganz anderes Schülermateriäl erhalten, als wir es heute haben, d. h. die historisch und organisch gewordene Schule würde verschwinden. Die Denkschrift möchte ferner die jüdische Jugend nicht zu lange von der andersgläubigen Umgebung abschliessen. Das will auch unsere Schule nidit; so wie sie jedem offen steht, so hindert sie audi niemanden, in andere Schulen überzugehen und ihre ganze Tendenz — der Name Philanthropin bezeugt es — zielt nidit auf Abschluss, sondern auf Ansdiluss. Aber die Denkschrift verkennt vollkommen den Entwicklungsgang der Jugend, wenn sie behauptet, dass „wer noch nicht mit 16 Jahren in jüdischen Anschauungen gefestigt sei, es auch mit 19 Jahren nidit sein werde". Gerade die Jahre der beginnenden Reife, die kritischen Jahre der Entwicklung sind entscheidend für die Bildung wissenschaftlidier, ethisdier und vor allem religiöser Anschauungen und damit grundlegend für das spätere Leben. Es ist nicht gleichgültig, wie und wo der junge Mensdi diese Entwicklung durchmadit. Die Denksdirift bezeidinet es des weiteren aus sozialen Gründen als unerwünsdit, dass die Zahl der jüdischen Akademiker vermehrt werde. Das mag sein, wir mögen es bedauern, aber durdi den Abbau der Oberstufe des Philanthropins wird dieser Zustand gewiss nidit geändert, selbst wenn dadurch einige wenige nicht zur Reifeprüfung gelangen sollten, was übrigens nidit zu erweisen ist. Die heutige soziale Lage verlangt ja leider nidit nur für das Universitätsstudium, sondern für eine grosse Zahl praktischer Berufe die Abschluss-. prüfung einer Vollanstalt, und das können wir nidit ändern. Wir müssen im Gegenteil dieser Zeitforderung, die zugleich' ja eine Forderung des Lebens ist, in jeder Weise Redmung tragen. Die Denkschrift führt als weiteres Argument die geringe Frequenz der Schule an, das trifft gewiss für einige Mittelklassen zu, aber man müsste die Ursachen, die innerhalb und ausserhalb der Schule liegen können, genau erforsdien, und man würde vielleicht eine wesentlidie Ursache gerade darin sehen können, dass der Ausbau zur Vollanstalt sdion zu spät gekommen ist. Beweis: die unteren Klassen sind wieder ausserordentlich stark besudit. Wenn schliesslich in der Denksdirift gesagt wird, widitiger als die Existenz der Sdiule, ist die Existenz der Gemeinde, so ist dem vollkommen zuzustimmen. Aber ohne Schule ist die Gemeinde nicht das, was sie sein soll, denn die Sdiule gehört — und darin ist sidi die überwiegende Mehrheit der Gemeindevertretung einig — zum Wesentlichen der Gemeinde. Das eine Gute werde diese Philanthropindebatte haben, dass nämlich nidit nur in der Gemeindeverwaltung, sondern darüber hinaus in der breiten Ocffentlichkeit die Ueberzeugung gefestigt werde, dass der Bestand dieser Schule in ihrem gesamten Umfang gesichert ist. Herr Dr. Wolf (lib.) spricht nur zu der Frage, ob die Sdiule auf die Gemeinde übernommen werden solle, da im Für Bewachung nur übrigen bereits eine einheitliche Auffassung der gesamten' Gemeindevertretung für die Erhaltung der Sdiule in Ersdieinung getreten sei. Der Redner spricht sich gegen die V e r g e m e i n d u n g aus, weniger aus Furdit vor den Einflüssen der Parteien, als deshalb, weil die Gemeindeverwaltung im ganzen nidit darauf eingerichtet sei, die Sdiule zu verwalten, sodass die versdiiedensten aussersadiüdien Einflüsse auf die pädagogisdie Arbeit zu befürditen seien. Im übrigen bringe die Vergemeindung nidit den geringsten Fortschritt in der einzigen Frage, die ernstlidie Schwierigkeiten hervorrufe, in der Finanzierung der Sdiule. Auch wenn heute der Beschluss gefasst werde, die Sdiule in dem seitherigen Umfange weiterbestehen zu lassen, sei das Finanzproblem nidit versdiwuuden. Durdi eine Vergemeindung der Sdiule sei in dieser Hinsidit nidits gewonnen. Im Gegenteil, wenn die Gemeinde die Verantwortung audi für die Einzelheiten des Sdiulbetriebs übernehme, entstünden grössere Ausgaben, die im gegenwärtigen Zeitpunkt nidit geleistet werden könnten, und es sei zweifellos ein taktischer Fehler, sidi in eine soldie Gefahr zu begeben und das in der Institution des Sdiulrats bestehende Sicherheitsventil versdiwinden zu lassen. Eine Sidierung der Sdiule auf die Dauer sei vielleicht nur durdi öffentliche Zuschüsse möglich, die man allerdings nur erhoffen könne, wenn man den städtischen und staatlidien Instanzen grösseren Einfluss einräume, als bisher. Deshalb wäre es unzwedemässig, jetzt die Organisation der Sdiule zu ändern. Ausserdem werde die Erlangung von Zusdiüssen gewiss nicht leiditer werden, wenn die Gemeinde anstelle der jetzigen, mindestens teilweise umstrittenen Unterhaltspllidit eine unbestrittene Verpfliditung setze. Aus all diesen Gründen sei in der gegenwärtigen Uebergangszeit eine Uebernahme der Sdiule auf die Gemeinde abzulehnen. Herr Goitein (Volksp.) bedauert, dass die Sdiuldebatte überhaupt akut werden konnte. Kein jüdisdier Mann dürfe gegen eine jüdisdie Sdiule sein oder vom Abbau von Teilen eines jüdischen Sdiulwerkes,. der doch nur eine Verniditung bedeute, spredien. Es gebe in dieser Frage kein Paktieren, sondern nur die einhellige Meinung, dass die Gesamtheit der Schule erhalten werden müsse. Herr Dr. Freimann (kons.) weist darauf hin, dass im Gegensatz zu dem gesamten parlainentarisdien Verwaltungssystem der Gemeinde die Diktatur des Sdiulrats als Ueberbleibsel einer früheren Epodie nodi bestehe und wünsdit, dass ebenso, wie sidi das innere Gefüge der Sdiule gewandelt hat, audi ihre Verwaltung sidi ändern möge. Die Gründer der Sdiule hätten im Auge gehabt, die Erziehung armer Kinder jüdisdier Nation. Die Entwicklung der Schule zeige eine stetige Hebung des sozialen Niveaus und des allgemeinen Bildungsniveaus. Dagegen habe sich das jüdisdie Bildungsniveau viel zu wenig gehoben. Zu der Frage der Vergemeindung der Sdiule sei au sagen, dass die konservativen Kreise der Gemeinde ja lediglidi die Errichtung von parallelen Volkssch ulklassen unter Leitung einer Persönlidikeit ihres Vertrauens und unter Verwaltung eines besonderen Sdiulrats wünschen, eine Forderung, die, weil ohnedies Parallelklassen eingerichtet werden müssen, keine Kostenfrage, sondern nur eine organisatorische Frage darstellt. Eine solche Forderung könne aber nadi den bisherigen Erfahrungen nur erfüllt werden, wenn die Verwaltung der Sdiule bei der Gemeinde liegt. Der Vorstand sei in dieser Hinsicht viel objektiver als der Schulrat. Nicht um parteipolitisdie Erwägungen gehe es, sondern um Erziehungs- und Weltansdiauungsfragen. Abgesehen davon könne auch die Gemeinde den Sdiulctat besser übersehen und eingehender prüfen als der Sdiulrat. Es gebe doch zahlreiche Sdiulen in anderen Gemeinden, wo alle diese Sdiwierigkeiten, die man als Gegenargument anführte, garnidit existieren. Die konservative Fraktion ist deshalb einstimmig der Meinung, dass für sie nur eine Uebernahme der Schule auf die Gemeinde in Frage kommt und erklärt, dass sie bei Ablehnung der Vergemeindung bei allen übrigen Fragen, die die Sdiule betreffen, ihr Desinteressement dadurdi bekundet, dass sie sich bei der Besdilussfassung über die übrigen Punkte der Stimme enthalten wird. Der Antrag auf Uebernahme des Schulwerks auf die Gemeinde ist inzwisdien von den Herren Heinrich Rothschild und Gen. förmlich gestellt worden. Herr Rechtsanwalt Simon sieht in der Ansicht des Herrn Dr. Wolf, der im gegenwärtigen Augenblick die Uebernahme der Sdiule auf die Gemeinde nicht für riditig hält, einen Fortschritt in der Ideologie der Gegner der Vergemeindung, zeigt den Gegensatz der in Frankfurt bestehenden SdiulVerwaltung als selbständiges grosses Gremium mit eigenem Büro und eigenem Syndikus gegenüber den entsprcdienden Einriditungen anderer Gemeinden und verweist insbesondere auf das Berliner Beispiel, wo auch Liberale dem Vorstand für seine Geschäftsführung und für

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.