Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 8 (1929-1930)
- Issue
- 4 (12.1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- Seite 139 (sequence 23)
- Language
- German
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139 überschätzten „Internationalen jüdischen Kapitals" und der von ihnen befürchteten Depossedierung zur Last. Diese Meinungsäußerung gibt Herr Dr. Mainzer dem Vorstand zu bedenken gegenüber seinem, wie er glaubt, verfehlten Beschluß, seinen Vorsitzenden an den Gründungsarbeiten der Agency teilnehmen zu lassen, einer Tatsache, die nach der Meinung weiter Kreise der Frankfurter Gemeinde nicht zu verantworten sei. Herr Dr. Baerwald protestiert namens des Vorstands gegen die Aeußerung des Vorredners, wonach der Vorstand seine Kompetenzen überschritten hätte unter Hinweis auf § 36 der Gemeindeverfassung, wonach Zustimmung der Gemeindevertretung nur bei Vereinigung mit anderen Gemeinden und bei Beitritt zu einem Bezirksverband erforderlich sei. Diese Verfassungsbestimmungen habe der Vorstand immer beachtet und werde sie weiter beachten. Dagegen - enthalte die Verfassung kein Wort darüber, daß der Vorstand die Genehmigung der Gemeindevertretung einzuholen habe, wenn er von irgend einer Seite eingeladen werde, bei einer Angelegenheit mitzuarbeiten. Herr Dr. Baerwald erklärt ferner, im Gegensatz zu Herrn Dr. Mainzer, daß sich der Vorstand seiner Verantwortung durchaus bewußt sei; man könne nicht annehmen, daß angesichts der Tatsache, daß der Vorstand von der Gemeindevertretung einstimmig gewählt sei, diese die Meinung des Herrn Dr. Mainzer in dieser Hinsicht teile. Herr Felix Meyer erklärt namens der konservativen Fraktion, daß sie nicht völlig mit der Rückäußerung des Vorstands einverstanden sei. Es habe sich bei der Jewish Agency nicht um irgend eine Versammlung gehandelt, wie es Herr Dr. Baerwald dargestellt, sondern um eine Angelegenheit von außerordentlicher Wichtigkeit und ungeheurer Tragweite. Eben deshalb freue er sich darüber, daß der Vorstand bei dieser Sache mitgearbeitet habe. Er hätte aber vorher die Gemeindevertretung befragen müssen. Soweit Herr Dr. Mainzer davon spreche, daß bis tief in die konservativen Kreise Bedenken gegen diese Mitarbeit bestehen, müsse gesagt werden, daß die Unterschriften unter einem ihm vorliegenden Aufruf zeigen, daß bis tief in die liberalen Kreise hinein der Jewish Agency Sympathien entgegengebracht werden. Herr Dr. Wolf erklärt sich mit den Ausführungen des Herrn Dr. Mainzer, soweit sie die formale Seite der Angelegenheit betreffen, einverstanden. Der Vorstand hätte unbedingt die Pflicht gehabt, die Zustimmung der Gemeindevertretung zu seinem Beschluß einzuholen, auch wenn dies nicht in der Gemeindeverfassung vorgesehen sei. Denn dem Sinn und der Bedeutung nach handle es sich bei der Jewish Agency um viel mehr als um den Beitritt zu irgend einem Gemeindeverband. Herr Dr. Wolf will aber nicht auf die juristische Streitfrage eingehen, sondern auf die praktische Seite. Sie sei so wichtig, daß man nicht begreifen könne, daß der Vorstand diese Unterlassung begangen habe. Die Ansicht, daß der Vorstand sich seiner Verantwortung nicht bewußt gewesen sei, müsse zurückgewiesen werden. Herr Dr. Wolf hält ein Eingehen auf die Frage, ob die Mehrheit der deutschen Juden für oder gegen die Gründung der Jewish Agency sei, angesichts des Umstandes, daß die Mehrheitsverhältnisse hierüber völlig unbekannt sind, für müßig und zwecklos. Wenn der Vorstand in Kenntnis aller Umstände die Verantwortung für die Mitarbeit auf sich genommen habe, sei er sicher davon überzeugt gewesen, daß unter der Aegide der Agency der wirtschaftliche Aufbau Palästinas leichter zu bewerkstelligen sei, als vorher. Diese Ueberzeugung müsse man billigen und deshalb auch dem Vorstandsbeschluß zustimmen, wenn man auch wünschen müsse, daß vor dessen Zustandekommen die Gemeindevertretung hätte gefragt werden sollen. Rechtsanwalt Simon : Die Mehrheit der Juden der ganzen Welt und Deutschlands sind ohne Rücksicht auf die zionistischnationale Einstellung der Ansicht, daß ein Friedenswerk geschaffen ist. (Widerspruch) Insbesondere ist die in der Achduth zusammengeschlossene Gemeindeorthodoxie für die Agency. Die Agudo ist der Agency deshalb nicht beigetreten, weil von ihr auch Kulturfragen behandelt werden. Wie man aber auch in Bezug auf die Mehrheitsverhältnisse stehe, so viel sei sicher, daß das Werk unabhängig von Sympathie oder Gegnerschaft bestehen werde. Deshalb müsse man es weit von sich weisen, dem Vorstand, der aus pflichtgemäßer und sachlicher Ueberzeugung gehandelt habe, einen Vorwurf zu machen. Redner hätte gleichfalls gewünscht, wenn durch übereinstimmenden Beschluß des Vorstands und der Gemeindevertretung der Welt gezeigt worden wäre, daß die Frankfurter Gemeinde von der immer als „Ir wem b' Jisroel" gesprochen werde, sich tatsächlich als solche betrachtet. Der Vorstand habe vollkommen richtig gehandelt und man müsse infolgedessen auch seinen Beschluß billigen. Herr Dr. Geiger hält die Ausführungen des Vorredners für zu sehr von dessen subjektivem Standpunkt aus gemacht. Daß die Arbeit der Agency ein Friedenswerk sei, müsse zunächst noch bestritten werden, zumal ihre Auswirkung z. Zt. nichts weniger als eine friedliche ist. Ob die Mehrheit des Weltjudentums mit dieser Arbeit sympathisiere, sei mindestens stark zu bezweifeln, zumal ein ziffernmäßiger Beweis nicht einmal für Frankfurt vorliege. Es handle sich aber gar nicht um die Beurteilung dieser Frage, soudern einzig und allein um die Betrachtung der Angelegenheit vom Standpunkt einer deutschen Israelitischen Religionsgemeinde aus, und da müsse gesagt werden, daß die Wirksamkeit der Agency letzten Endes jüdisch-nationale Ziele verfolgt. Lediglich aus diesem Grund habe Redner dem Vorstand einen Vorwurf daraus gemacht, daß er einen Vertreter in das Initiativkomitee entsandt habe. Das allein sei ausschlaggebend, und es müsse aus praktischen und politischen Gründen als im höchsten Grad unklug und schädlich bezeichnet werden. Herr Dr. Merzbach will nicht auf die Folgen der Agencygründung für das deutsche Judentum hinweisen, die sich bereits in der Oeffentlichkeit bemerkbar machen. Doch „Edelweiss"-Großwäscherei Taunusstraße 19 Inhaber: Carl Eisner Tel. Hansa 1880/81 Erstklassige Ausführung in Herrenstärkewäsche, Damenu. Haushaltungswäsche Abholung und Lieferung frei Haus. Postversand nach auswärts. 9, bekannte 20P4*g. ^gme^o gV>-^— OcLgittalkLsien mit°oZ ^ahali / WILHBENDER» 3wnkMam]M{lW,flasetl{jaSSe 9, gegenüber ierMatüHail^- Rüttgers & Co. Inh.: Walter Zedner Gegr. 1887 TAPETEN LINOLEUM Am Schauspielhaus 2 TELEFON AMT HANSA 2804