Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 8 (1929-1930)
- Issue
- 4 (12.1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- Seite 135 (sequence 19)
- Language
- German
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135 Die graphische Darstellung dieser Tabelle, bei der die unter 1 Jahr alten Kinder zu den 1—5jährigen gerechnet wurden, ergibt für die Gesamtbevölkerung eine Spindelform, wie sie nach Georg von MayrJ3) von einer Bevölkerung mit viel Wanderungszuwachs zu erwarten ist. Wenn wir es auch hier nicht mit einem eigentlichen Wanderungszuwachs zu tun haben, denn dieser war doch durch die Stättigkeitsordnung (1616 und 180?) unmöglich gemacht, so mußte doch die plötzliche Aufnahme aller Schutzjuden im Jahre 1807 in dieser WTeise wirken. Vom 60. Lebensjahre an etwa, wo wir nicht mehr mit Wanderungen zu rechnen haben, ist die Pyramidenform fast genau. Besonders interessant ist ein Vergleich zwischen dem Altersaufbau der Stättigkeitsjuden mit dem der Schutzjuden. Er zeigt, wie sehr sich die Gruppe der Schutzjuden im allgemeinen aus Zugewanderten zusammensetzt. Die einzelnen Altersklassen bis zu 15.Jahren sind bei den Schutzjuden in viel geringerem Verhältnis vertreten als bei den Stättigkeitsjuden; es müßten dann 402:0- bis 15jährige gewesen sein, während es nur 251 sind. Für die folgenden 15 Jahre nimmt die Zahl der Schutzjuden erheblich zu, sodaß sie in der Gruppe der 26—50 Jahre alten Personen fast gleich ist mit der der Stättigkeitsjuden. Hier zeigt sich also im besonderen Maße der Charakter dieser Bevölkerungsgruppe als Einwanderungsbevölkerung. Es muß gerade für diese Altersklasse diese Erscheinung am deutHchsten auftreten, weil die meisten Zugewanderten in diesen Jahren stehen. Für die späteren Altersklassen ist der zahlenmäßige Unteischded zwischen Stättigkeits- und Schutzjuden nicht mehr so groß wie in den ersten Jahren. Daß die Aeltesten, die von 70 Jahren an, bei den Schutzjuden sogar mehr sind als bei den Stättigkeitsjuden, liegt wohl daran, daß nach § 40 der Stättigkeit (1807) ein Witwer im Alter seine Stättigkeitsnummer an seine Kinder abgeben konnte. Aehnliches schrieb auch § 51 für die Witwen vor. Die so aus der Stättigkeit ausgetretenen Personen wurden in den Schutz eingeschrieben.u) Für einzelne Altersklassen den Anteil an der Gesamtbevölke rung zu berechnen, hätte keinen großen Wert, da uns für diese Zeit jeglicher Maßstab fehlt. Was die Kinder zahl pro Haushaltung anlangt, so hat sie Bücher für die Mitte des 15. Jahrhunderts berechnet; in gleicher Weise seien hier die Zahlen, die sich aus den Visitationslisten ergeben, den Bücherschen Zahlen angereiht. Eine solche Untersuchung für das 19. Jahrhundert anzustellen, ist unmöglich, da nur für 1864 die Zahl der Haushaltungen bekannt ist. Auch sie ist aber ohne Belang für uns, da eine „Haushaltung" des Mittelalters nicht mit einer solchen des 19. Jahrhunderts identisch ist. Es entfielen auf eine ansäßige Haushaltung (s. o.): im Jahre 1431 2.1 Kinder „ ., 1447 5.4 .. „ 1473 2.7 .. „ 1694 2.6 „ „ 1703 2.5 „ „ 1709 2.8 Bücher bemerkt zu seinen Zahlen15): „Dies sind im Vergleich zu den Nürnberger Zahlen recht ansehnliche Ziffern. Freilich sind sie nur aus sehr kleinen Grundzahlen gewonnen und bedürfen anderweiter Bestätigung". Mit diesen neuen Ergebnissen aus der Wende des 17. zum 18. Jahrhundert ist die von Bücher geforderte Bestätigung seiner Zahlen bei einer größeren Bevölkerung erbracht. Wie schon früher erwähnt wurde, hat Bücher16) für die allgemeine Bevölkerung Frankfurts im Jahre 1440 ziemlich genaue Angaben der Zahl und Bedeutung der vorkommenden Berufe auf Grund der Steuerlisten gemacht. Was die Berufe der Juden betrifft, so sind sie in diese von Bücher aufgestellte Berufsliste nicht aufgenommen. Bis zu Ende des 17. Jahrhunderts, wo wir die Zahl und Häufigkeit der Berufe aus den Visitationslisten kennen, haben wir keine genauen Angaben über die Berufe. Wir können sie nur aus einzelnen Akten, unter denen die Gerichtsakten eine hervorragende Stelle einnehmen, ersehen. Auch im übrigen sind zur Ermittlung der Berufstätigkeit der Juden nur vorhanden: 1. Die Berufsliste aus dem Jahre 1700. 2. Die Populationslisten der israelitischen Gemeinde. 3. Mehrere Angaben über die Anzahl der Handeltreibenden aus den Jahren 1825 und 1855. 4. Die Eintragungen in das israelitische Bürgerbuch vom Jahre 1824. 17) Nur aus diesen Quellen läßt sich eine vollständige Berufsgliederung der jüdischen Bevölkerung Frankfurts ermitteln. Für die Jahre 1694 und 1703 zählt Bothe 1S) 1 6 8 JSJ Band 2 § 30. S. 77. ") Stättigkeit (1S07) 5 50 f. iß) S. 564. 16) II. S. 216 ff. 17) Daß dieses Buch aus dem Jahre 182-t stammt, ergibt sich aus dem Fascikel A. 169 lSTr. 26 der Senatsakten des Stadtarchivs. Das Bürgerbuch ist verzeichnet unter ..Rechneiregistratur nach 1816": 47 18) 13. verschiedene Berufsbezeichnungen. Er faßt sie in mehrere Berufsgruppen zusammen.J,J) Aehnliche bis ins einzelne gehende Angaben finden sich in den anderen Quellen.-0) Die Gewerbelisten des Jahres 1835 sollen an dieser Stelle nur insoweit Berücksichtigung finden, als sie alle Berufsarten umfassen.-1) Diejenigen aber, die ausschließlich die Handlungen bezw. Händler nennen, werden später gesondert zu betrachten sein. Wenn im folgenden eine Uebersicht über alle Jahre mit vollständiger Berufs- Jahres 1835 nicht mit eingerechnet werden. In dem Aktenangabe gegeben wird, so können die Erwerbstätigen des Bericht des Vorstandes der israelitischen Gemeinde, dem diese Zahlen entnommen sind, hat man bestimmte Gruppen gebildet.22) Sie lassen sich in das Schema der Hauptliste nicht einreihen. Es wird einleitend darauf aufmerksam gemacht, daß diese Register nur die Befähigung zu dem Berufe, nie aber die Ausübung der Berufe berücksichtigen. Sie sind auf Grund der Zulassungsberechtigung in Verbindung mit den Börsenanschlägen festgestellt. In der folgenden Uebersicht ist immer, wenn mehrere Berufe angegeben waren, nur der erste hier berücksichtigt unter der Voraussetzung, daß dieser der Hauptberuf ist. Berufsangaben in den einzelnen Jahren. Beruf:_1694 1700 1705 1824 A. Handel 1. Selbständige Kaufleute: a) Ohne Angabe des Geschäftszweiges 40 15 26 46 b) Kurze Waren 10 4 7 15 c) Textilwaren 76 75 74 192 d) Kleiderhandel 2t 26 29 24 e) Pelzwaren 2 2 2 4 1) Geldgeschäfte 40 33 62 149 g) Geschworene Warenmakler — — — 4 h) Spedition und Commission 2 2 5 5 i) Pfänderverleiher — 3 — — k) Metall waren 9 9 8 14 1) Juwelier 10 7 10 9 m) Lebensmittel 27 25 44 24 n) Wirt 6 1 5 10 0) Papierspekulation t 1 1 40 p) Buchhandel 8 5 2 3 q) Maske und Malerei — — — 1 r) Häute 9 3 5 1 s) Lederwaren — 4 11 t) Beleuchtungsgegenstände 2 3 2 — u) Bettwerk 3 17 2 v) Federvieh — — — 3 vv) Roßkamm 1 — 1 — x) Porzellan y) Korb z) Farbstoffe — 1 2. Kaufmännische Angestellte: 1 — B. Freie Berufe 33 18 C. Handwerker a) Bönhase ohne Handel — — b) Bönhase mit Handel — — c) Metzger 10 2 d) Schächter 2 2 e) Bäcker 4 — f) Schneider 5 — g) Näherin — — . h) Putzmacherin — — 1) Steinschleifer — — k) Wachstuchfabrik — — 1) Wachskerzen — — D. Niedere Berufe 9 6 E. Rentner und ohne Berufsangabe 48 20 F. A r m e 7 — _ _ _ 2 _ 1 — — 59 69 35 17 8 1 12 48 9 9 4 1 2 1 33 125 78 384 269 429 939 Summe: 19) Beiträge, S. 163 ff. (Beilage No. 19a.). 20) Diese Einteilung stammt offenbar aus dem Original. Die Obertitel stimmen, wie Bothe selbst bemerkt, nicht immer mit dem Inhalt überein. 21) Bei den Populationslisten sind nur im Jahre 1806—07 und 1808 die Berufe angegeben. Es erübrigt sich wohl, aus beiden Jahren die Zahlen anzugeben. Sie sind sehr unvollkommen, da diese Bücher nur die Gemeindemitglieder enthalten. Außerdem ist bei sehr vielen Personen keine Angabe gemacht. 22) Für das Jahr 1S53 haben wir mehrere Berufslisten, insbesondere über die Zahl der Handlungen, da in diesem Jahre die pünktliche Einhaltung des Gesetzes vom 1. September 1824 geprüft wurde. Es handelte sich hierbei vor allem um Artikel 9 dieses Gesetzes, der folgenden Wortlaut hat: „Die jetzt vorhandene Zahl der israelitischen Waren- und Kleinhändler soll von einem Jahre zum anderen nicht über das Verhältnis ihrer gegenwärtigen Population zur künftigen vermehrt werden können; jedoch kann in den nächsten Jahren, wo die israelitischen Bürger bei Handwerken oder Gewerben noch nicht ihr gehöriges Unterkommen finden, eine billige Ausdehnung stattfinden." (Gesetz- und Statuten-Sammlung Band III. S. 227). Bei dieser Prüfung wurden von verschiedenen zuständigen Behörden vergleichende Gutachten und Gewerbelisten für die Jahre 1825 und 1855 aufgestellt. Da allerdings jede dieser Behörden ihr estimmtes Interesse an dem Ergebnis hatte, sind auch die Zahlen, wenigstens zum Teil, mit einem srewissen Mißtrauen anzunehmen.