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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1929-12-01 · 4 (12.1929) · p. Seite 134

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
8 (1929-1930)
Issue
4 (12.1929)
Date
1929-12-01
Page
Seite 134 (sequence 18)
Language
German
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134 können, daß manche Kreise von vornherein das Esperanto als „Erfindung eines Juden" abgelehnt hätten. Das wollte er verhüten; er hielt sich so lange im Hintergründe verborgen, bis der Erfolg seiner Sprache gesichert war, bis der Sieg des Esperanto den Namen seines Urhebers von selbst bekannt gemacht hatte. Erst in späteren Jahren war es Dr. Samenhof beschieden, mit dem Sieg seiner Sprache auch seinen Namen anerkannt und geehrt zu sehen. Nun aber ward ihm Anerkennung und Ehrung in reichem Maße zuteil. Er besaß viele Auszeichnungen, war Ritter der französischen Ehrenlegion, Offizier des Isabellenordens von Spanien. Die Verleihung dieses letzteren Ordens ist ein Witz der Geschichte, der einer gewissen Tragik nicht entbehrt. Es ist der Orden jener frommen Isabella von Kastilien, deren Beichtvater im Jahre 1492 das Edikt zur Vertreibung der Juden aus Spanien verfaßte. Nun hat einer, der mit den vor vierhundert Jahren aus Spanien Vertriebenen volksverwandt ist, eine Weltsprache erfunden, der er einen spanisdien Namen und den Wohllaut der spanischen Sprache gab. Samenhof war ein bewußter Jude. Ein jüdischer Esperantist schreibt über ihn: „Wie ein gewaltiger Baum mit weithin ragenden Aesten fest in der Erde wurzeln muß, so wurzelte Samenhof mit seinem Wesen tief im Judentum. Daß Samenhof Jude war, ist kern Zufall. Die Wurzeln seiner Kraft, die Stärke seines ethischen Gewissens ruhen im Judentum. Nur vom Judentum aus kann seine Erscheinung begriffen werden." Gerade als Jude fühlte sich Samenhof der ganzen Menschheit verhaftet. Die Berufung, eine Weltsprache als Friedensinstrument zu schaffen, und die Kraft, diesen Plan auszuführen, hat Samenhof nicht zuletzt aus dem Judeutum empfangen . . . Unermüdlich war Samenhof am Werk, unausgesetzt arbeitete er an dem Ausbau seiner Sprache. Wie alle großen Sprachschöpfer übte audi er die Kunst seiner Sprache an der Uebersetzung des ältesten Buches der Menschheit, an der Bibel. Samenhof hat das ganze Alte Testament in Esperanto übersetzt. Diese Bibel-Uebersetzung ist das monumentalste Werk in der Esperantosprache. Doktor Ludwig Lazarus Samenhof starb am 14. April 1917 in Warschau. Aus der Geschichte der Gemeinde Statistik der Frankfurter Juden von den Anfängen bis zum Jahr 1866 Von Dr. Josef Unna. (Fortsetzung) Entsprechend der oben gegebenen Gliederung der Bevölkerung in Einheimische und Fremde kommen wir jetzt zu der Frage der Stammeszugehörigkeit. Sie können wir in diesem speziellen Gebiete natürlich nicht stellen. An ihre Stelle tritt die Frage der Zugehörigkeit zur Stättigkeit. Die Orte der Herkunft der Familien sollen später bei der Frage der Wanderbewegung behandelt werden. Der älteste Stättigkeitsvertrag ist der von 1424. Es sind darin die Bedingungen für die Aufnahme enthalten. Vor 1616 wurden alle Juden unter denselben Bedingungen in das Bürgerrecht aufgenommen wie Nichtjuden. Es konnte jedoch von da an in die Stättigkeit nur aufgenommen werden, wer ein Vermögen von mindestens 1000 fl. und ein Wohnhaus hatte, der Gemeinde nichts schuldete und ein Leumundszeugnis von den Baumeistern brachte. *) Mehr als 500 Familien sollten nicht eingeschrieben, -) mehr als 6 fremde Personen sollten jährlich nicht aufgenommen werden.3) Genaue Angaben über die Zahl der Nichtstättigen haben wir kaum. Im Jahre 1451 sind unter 102 Einwohnern 8 Fremde, 1475 unter 146 Einwohnern 25 Fremde. Für 1694 ersehen wir, daß von 414 Haushaltungen 17 keine Stättigkeit haben. 4) — Die Stättigkeit von 1807, die auch die Höchstzahl von 500 Familien vorschreibt, 5) läßt daneben noch das Vorhandensein von sog. Schutzjuden zu.6) Als solche werden alle bezeichnet, die gegen ein jährliches Schutzgeld von mindestens einem Gulden in den Schutz eingeschrieben werden. Die Einteilung der Einheimischen in Stättigkeits- und Schutzjuden fällt erst Ende 1811 weg. 7) Nach § 54 der Stättigkeit müssen alle fremden i) Stättigkeit, §§ 106—7. V Das. § 104. 5) Das. § 105. 4) s. Büdier, S. 565 u. 570. 6) Siättigkeit, § 59. Stättigkeit. § 42. 7) Wer im einzelnen als Sdiutzjude gilt und wer seine Eintragung in die Liste der Sdmtzjudeu beantragen kann, bestimmen die §§ 50—54. Juden, ebenso wie die fremden Christen, wenn sie sich über 8 Tage in der Stadt aufhalten wollen, um einen Permissionsschein einkommen. Diese Einrichtung dauerte bis zum Jahre 1864. „Betteljuden" müssen, nachdem sie ihr Almosen empfangen haben, wieder die Stadt verlassen. 8) Erst aus den schon mehrfach genannten Verzeichnissen der Stättigkeits- und Schutzjuden des Jahres 1808 können wir für dieses Jahr das Verhältnis berechnen. 9) Mit Rücksicht auf die Angaben des Jahres 1811 können in dieser Berechnung die Erwachsenen berücksichtigt werden. Es sind im Jahre 1808: 850 Personen in der Stättigkeit .gegenüber 700 Sdiulzjuden, also ein Verhältnis von 54,9% zu 45,1%. Eine genaue Gliederung der jüdischen Bevölkerung zeigt folgendes Verhältnis zwischen Stättigkeits-, Schutzjuden und Permissionisten. lü) Es gliedern sich danach die 1445 Erwachsenen des Jahres 1811 (s. o.) in: 569 Stättigkeits juden 25.54% der Erwachsenen, 565 Schutz juden 25.26% der Erwachsenen, 711 Permissionisten 49.20% der Erwachsenen. Mit Rücksicht auf die spätere Entwicklung, durch die von Ende 1811 an nur zwischen Einheimischen ohne Permissionistenschein und Fremden mit einem solchen unterschieden wird, hätten wir 50.88% Einheimische neben 49.2% Fremden. Im Jahre 1817 kennt die amtliche Statistik 5175 Juden (gemeint sind Einheimische) neben 1156 Fremden oder 75.6% und- 26.4%. 1825 ist das Verhältnis 5242 zu 1288 oder 71.65 zu 28.44%. 1858 ist das Verhältnis 5226 zu 2499 oder 56.55 zu 45.65%. 1864 ist das Verhältnis 4160 zu 5460 oder 54.59 zu 45.41%. Ueberblickt man diese Zahlen, so zeigt sich, daß zu Beginn des Jahrhunderts die Zahl der Schutzjuden immer fast gleidi war mit der der Stättigkeitsjuden. — Die hohe Zahl der Permissionisten im Jahre 1811 mag vielleicht damit zu erklären sein, daß man auf weitere Erleichterungen gehofft hatte, nadidem im Jahre 1807 der erste bedeutende Schritt gemacht war. Später verminderte sidi die Zahl der Fremden wieder, sodaß sie erst wieder in der Mitte des Jahrhunderts, wohl als Folge des Gesetzes vom Jahre 1849, der der Einheimischen fast gleich kam. Eine genaue Altersgliederung läßt sich erst für das 19. Jahrhundert aufstellen und zwar: 1. Auf Grund der Populationslisten der israelitischen Gemeinde. 2. Auf Grund der Verzeichnisse der in die Stättigkeit und in den Schutz Eingeschriebenen (1808). 5. Auf Grund der amtlichen Quellenwerke. Es sei hier nur die Altersgliederung, wie sie sich aus Nr. 2 und 5 darstellt, wiedergegeben, da doch die Populationslisten aus der gleidien Zeit stammen wie das Verzeichnis von 1808. Unter Nr. 5 sind zu nennen: die genaue Altersgliederung in dem Jahre 1858 und die Zahl der sdiulpflichtigen Kinder nach der Volkszählung des Jahres 1864.u) Es waren nach dem genannten Verzeichnisse im Jahre 1808: Alter Stättigkeitsjuden: Schutzjuden: Summe: Linter 1 Jahr 24 15 59 1— 5 Jahre 512 94 406 6—10 260 70 550 11—15 176 52 228 16—20 177 72 249 21—25 179 88 267 26—50 126 116 242 51—55 „ 109 82 191 56—40 155 96 229 41—45 109 65 174 46—50 111 66 177 51—55 „ 92 45 157 56—60 75 51 124 61—65 60 40 100 66—70 4r 59 80 71—75 18 54 52 76—80 9 18 27 81—85 5 6 11 86—90 1 2 3 Summe 2015 105 PS) 506612) 8) Stättigkeit, § 58. . .. 9) Die Populationslisten sind hierfür nicht so gut zu gebrauchen, weil sie. wie oben gezeigt wurde, nur einen Teil der jüdischen Bevölkerung enthalten. 10J Audi hier sind nur die Erwachsenen in die Rechnung einbezogen. Es muß betont werden, daß ..Gesinde und Haushaltsgehilfen", sowie „Handlungsdiener" als Fremde unter die Permissionisten gezählt wurden, obwohl das von vornherein nicht absolut sicher ist. Für die 2. Hälfte des IS. Jahrhunderts finden sidi z. B. in den Heiratslisten viele einheimische Mäide. In der späteren amtlidien Volkszählung von 1S25 wurden die „Gewerbe- und Hauslialtungsgehilfen" nebst den Permissionisten in die Rubrik „Fremde" einbezogen; wahrscheinlidi ist das gleidie sdion im Jahre 1817 gesdiehen. ") Beiträge, Band 1 u. 2. 12) Der Untersdiied in dieser Summe gegenüber den oben gegebenen Zahlen ist so zu erklären, daß nur bei 16 der nicht mehr anwesenden Sdiutzjuden das Alter angegeben war und auch in diese Tabelle mit aufgenommen wurde.

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