Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 8 (1929-1930)
- Issue
- 4 (12.1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- Seite 128 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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nun kommt bald die Versetzung, Du wackelst und Mäxchen" (mein Freund, der ebenso bei Wertheim in Pension war) „wackelt auch; einen von Euch, kann ich. schließlich durchbringen, wie machen wir das?" Darauf ich: „Ich bin der einzige Sohn jneiner Eltern, die sich sehr grämen würden, wenn ich sitzen bliebe" Der gütige Herr Wertheim blieb nicht ungerührt und Mäxchen mußte daran glauben. Das schadete ihm weiter nichts, und er hat es trotzdem im Leben sehr weit gebracht. Eine Nummer für sich war der Turnlehrer Schulz, der es sich zur Aufgabe setzte, militärischen Geist in die Schule zu tragen. Die Aufseher der einzelnen Klassen brachten wöchentlich einmal renitente Schüler in die Turnhalle zu Herrn Lehrer Schulz. Da gab es große Verhöre und lange Verhandlungen, die oft mit einer nicht allzu empfindlichen körperlichen Züchtigung für die Bösewichte ihr Ende fanden. Es sei noch des Lehrers Baruch Frank gedacht, dem ich persönlich nahe stand. Auch bei ihm war ich ein paar Jahre in Pension und verbesserte bei ihm meine Kenntnisse in Deutsch und Rechnen. Nachmittags im Sommer schwammen wir unter seiner Aufsicht bei Kleeblatt. Wir fuhren vom Obermaintor im Nachen bis an die Schwimmanstalt. Damals ging es noch gemütlich zu, und Zeit hatten wir genug. Dr. Adolf Brüll, unser ReligionsIehrer,~ der große Gelehrte, konnte uns nicht viel beibringen und, wenn ich heute darüber nachdenke, wie dieser bedeutende Wissenschaftler seine Last mit uns hatte, meine ich, daß er seine Perlen vor die „Unwürdigen" geworfen hätte. Ein herrlicher Schülerfreund war Professor Dr. Kracauer. Er verstand es wie keiner, auf uns junge Menschen einzuwirken. Er sprach und schrieb ein vollendetes Deutsch und seine interessanten Unterrichtsstunden wurden in ihrer unvergleichlich fesselnden Art von uns herbeigesehnt. Er brachte uns bei, wie ein guter, deutscher Aufsatz geschrieben werden soll. Diesen Mann hatten wir alle gern. Ich habe die Lehrer genannt, mit denen ich in Berührung gekommen bin, und beim Niederschreiben dieser Zeilen erstehen vor meinem geistigen Auge die schönen Tage der sorglosen Schulzeit: ' „Es sei, wie es wolle, Es war doch so schön!" Leopold Sonnemann und das Philanthropin.. Am 30. Oktober jährte sich zum 20. Male der Tag, an dem Leopold Sonnemann die Augen schloß. Dieser Tag mag ein Anlaß sein, der Bedeutung Sonnemanns nicht nur als des Zeitungsbegründers und Journalisten, als des Frankfurter Stadtverordneten, des Reichstagsabgeordneten und Mitbegründers der damaligen Deutschen Volkspartei zu gedenken, sondern auch daran zu erinnern, wie dieser große jüdische Vorkämpfer für Demokratie und für die Freiheit des Geistes in der Bismarckscheii Aera sich in erfolgreicher Weise im Deutschen Reidistage für eine jüdisdie Frage einsetzte. Darüber ist in der von Alexander G i e s e n unter dem Titel „Zwölf Jahre im Reichstage" herausgegebenen Sammlung der Reichstagsreden Leopold Sonnemanns folgendes zu lesen: Der Interpellant machte dazu folgende Ausführungen: Interpellation Sonnemanns zur Verhandlung, die sich auf eine die Berechtigung der israelitischen Realschule zu Frankfurt a. M. beeinträchtigende Verfüf;ung des Provinzial-Schulkollegiums zu Kassel bezog. Die nterpellation lautete: 1. Anfrage: ob dem Bundeskanzleramt von der Prüfung des königl. Provinzial-Schulkollegiums zu Kassel vom 18. Februar 1871 Mitteilung gemacht worden sei. "IBO Restauration Goldenes Ross Grosser Hirschgraben 12 Uebernahn e von Hochzeiten und Familien-Festlichkeiten in jeder gewünschten Preislage. Lieferung auch einfacher Mahlzeiten ins Haus Hansa 2335 L. Löwenstein 2. Anfrage: ob das Bundeskanzleramt beabsichtigt, anzuordnen, daß die der israelitischen Realschule zu Frankfurt a. M. einmal gewährte Berechtigung zur vollen Durchführung gelange. .' Der Interpellant macht dazu folgende Ausführungen: „Meine Herren, die Sache scheint äußerlich unbedeutend zu sein, sie ist es aber gewiß nicht. Es ist mehrfach im Laufe dieser Debatten und ganz besonders beider Adresse und den Wahlprüfungen von den verschiedensten Seiten des Hauses hervorgehoben worden, daß die Frage des Glaubensbekenntnisses bei den Reichsangelegenheiten aus dem Spiele bleiben solle, und es ist dies bei verschiedenen Gesetzen, namentlich bei dem Freizügigkeitsgesetze ja ganz ausdrücklich hervorgehoben. Nun ist in der Angelegenheit, die ich durch die Interpellation hier angeregt habe, entschieden ein Eingriff in die Glaubensfreiheit vorliegend. Es wird die in Frankfurt bestehende israelitische Realschule seit vielen Jahren von einer Anzahl christlicher Zöglinge besucht. Diese Tatsache ist gewiß ein Beweis der religiösen Toleranz, die in Frankfurt herrscht, da dieser Besuch ein ganz freiwilliger ist, und da ja neben dieser Schule eine größere Anzahl anderer höherer Bildungsanstalten existiert. Nach der Einverleibung Frankfurts in den preußischen Staat hat diese Schule nun die Berechtigung zur Erteilung von Qualifikationszeugnissen für den freiwilligen Dienst nachgesucht, und es ist ihr diese Berechtigung durch den Herrn Bundeskanzler im September 1868-erteilt worden. Nachher ist durch eine Verfügung des Herrn Staatsministers von Mühler diese Berechtigung dahin eingeschränkt worden, daß sie nur auf die israelitischen Zöglinge Bezug habe, auf die christlichen, welche die Schule besuchen, aber nicht. Es lag darin eine indirekte Aufforderung an die Eltern, ihre Söhne aus der israelitischen Schule zu nehmen und sie anderen Anstalten anzuvertrauen. Gegen dieses Reskript wurde von Seiten der Frankfurter Behörden reklamiert, und es folgte darauf von Seiten des Provinzial-Schulkollegiums in Cassel eine Verfügung, nach welcher es bei dem früheren Beschlüsse sein Bewenden haben müsse, und zwar wurde als Grund angegeben, daß die Schüler, welche die israelitische Realschule besuchen, einen Tag weniger per Woche Schule haben sollen, indem Sonnabends dort keine Schule sei; dies mache in sechs Jahren ein Jahr aus. Diese Schüler hätten demnach ein Jahr weniger Schulbesuch als alle anderen, und aus diesem Grunde könnten sie nicht in die Qualifikationszeugnisse mit einbegriffen werden. Außerdem ist ausdrücklich in der Verfügung gesagt, es seien ja noch Schulen genug in Frankfurt vorhanden, in welche man diese Schüler schicken könnte. Nun ist aber dabei übersehen, daß Knaben, die nahezu 4 bis 5 Jahre sdion die Schule besucht haben, darunter sind, und daß für diese die ganze Schulzeit in gewisser Beziehung verloren ist, wenn sie solche Qualifikationszeugnisse erlangen wollen. Die Behauptung, daß die Schüler weniger Schulzeit genießen, als in anderen Schulen, ist übrigens eine vollständig unrichtige, da nach dem dortigen Schulplan die Schüler sog-ar einen halben Tag mehr in der Woche Unterricht genießen, als in anderen Schulen. Audi sind sie keineswegs im Genüsse ihres Religionsunterrichtes und an Besuch der Kirchen irgendwie gehindert. Die dazu erforderliche Zeit ist ihnen vollständig freigegeben. Und daß trotz diesem Verbot die Schule, die früher von 70 christlichen Zöglingen besucht war, heute noch von 40 besucht ist, nachdem die Sache schon zwei bis drei Jahre schwebt, ist Ihnen ein Beweis, wie sehr die Eltern dieser Kinder an dieser Schule hängen, und wie sehr sie von der Tüchtigkeit der Sdiule überzeugt sind. Die städtischen Behörden haben nun bisher den Weg nicht eingeschlagen, die Sache an den Bund zu bringen, und erst jetzt während der Session habe ich Anlaß genommen, den Herrn Präsidenten des Bundeskanzler- Amts darüber zu interpellieren. Es ist durch diese Verfügung des Kultusministeriums offenbar eine Verordnung des Bundeskanzlers verletzt. Die Berechtigung zur Ausfertigung solcher Qualifikationsscheine ist im Allgemeinen erteilt, ohne auf irgend eine Konfession beschränkt zu sein; durch die Verfügung des Kultusministeriums sind aber die christlichen Konfessionen ausgeschlossen. Es ist dies keine Frage, die unsere israelitische Gemeinde betrifft, sondern sie betrifft die christlichen Angehörigen der Schule; diese werden in ihren verfassungsmäßigen Rechten beeinträchtigt: Um hier die geeignete Remedur zu veranlassen, habe ich mir erlaubt, diese Interpellation einzubringen, und ich hoffe, daß die Antwort des Herrn Präsidenten des Bundeskanzler-Amts eine befriedigende sein wird und daß diesem Mißstande durch das Bundeskanzler-Amt abgeholfen wird." Der Präsident des Reichskanzleramts, Delbrück, gab darauf eine entgegenkommende Antwort, worin er vorbehaltlieh der näheren Prüfung der Tatsachen es als Aufgabe des Bundeskanzlers anerkannte, die auf Grund der Gesetze getroffenen Anordnungen zur Durchführung zu bringen. Fortan wurde diese Berechtigung auch an die christlichen Schüler erteilt." B. F.