Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 8 (1929-1930)
- Issue
- 1 (9.1929)
- Date
- 1929-09-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
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13 leidigt bat nämlich." — Nach der allgemeinen Auffassung enthält jedoch jenes Schriftwort das Gebot, in religiöser und sittlicher Beziehung den Nächsten zurecht zu weisen, auch wenn dieser uns persönlich nichts zuleide getan hat. Der (Leser Auffassung zugrunde liegende Gedanke der Verantwortlichkeit des Einzelnen für das Allgemeine ist dem Judenthum zu tief eingeprägt, als daß die Bekämpfung desselben hätte unangefocuten bleiben können. Und bekämpft hat Mendelssohn diese Auffassung entschieden genug, indem er das Recht der Zurechtweisung ausdrücklich nur auf die Fälle der persönlichen Beleidigung einschränkte, und außerdem, natürlich in Folge seiner Auffassung, nicht von einer Pflicht, sondern von dem Rechte „Verweise" zu geben, spricht: „Du kannst" etc. — R. Pinchas ruft erregt aus: „Das soll sich nicht auf religiöse und sittliche Zurechtweisung beziehen; denn was schadet ihm das, wenn sein Nächster sündigt und jeder Mensch nach den Leidenschaften seines Herzens wandelt!" Die von Mendelssohn in der Uebersetzung ausgesprochene Auffassung haben auch ältere und hochangesehene Erklärer ausgesprochen; was R. Pinchas, diesen genauen Kenner der Literatur der Bibelkommentare, hier erregte, war daher unmöglich die Auffassung selbst, sondern die Entschiedenheit, mit der hier die allgemeine Auffassung zurückgewiesen wurde. R. Pinchas selbst schrieb einen umfangreichen Kommentar zur Bibel, den wir noch näher werden kennen lernen, und die Erklärungen, die er da gab, weichen gar wesentlich ab von der allgemeinen Auffassung. Aber er trug sie nicht vor in dem Sinne, als ob sie die einzig richtigen wären, sondern mit dem allen derartigen Erklärungen und Auslegungen zugrunde liegenden Gedanken, daß der Text der Schrift „neunundvierzig" Auffassungen zulasse, wenn, diese „ueunundvierzig" alle im Geiste des Judenthums gehalten sind oder im Dienste einer sittlichen Wahrheit stehen. Eine Uebersetzung der Bibel ist nun von der mehr nur als Möglichkeit sich gebenden „Erklärung" darin grundverschieden, daß sie für eine bestimmte Auffassung sich entscheiden muß, um den entsprechenden Ausdruck finden und geben zu können. Bei vielen, besonders solchen Stellen, die verschiedene Deutungen zulassen, entgeht jedoch der Uebersetzer den Schwierigkeiten der Entscheidung dadurch, daß er, dem Textworte getreu, so übersetzt, daß den gleichsam historisch gewordenen Deutungen der im Originale eröffnete Raum weiter verbleibe. "Wenn Mendelssohn hier z. B. es bei seiner Uebersetzung: „Du kannsv (oder Du sollst) deinem Nächsten Verweise geben ', hätte bewenden lassen, so wäre nichts dagegen einzuwenden gewesen; aber er fügte etwas hinzu, was wohl wahr sein könnte, jedoch durchaus n.cht im Texte steht: „Wenn er Dich beleidigt hat nämlich". — Er schränkte also das Wort der Schrift, ohne einen Beweis aus derselben zu haben und auf Kosten einer Auffassung ein, die die allgemeine war und die den liebgewordenen Gedanken der Solidarität im jüdischen Volke zum Ausdruck brachte. — Was für Mendelssohn maßgebende Veranlassung war, der Zusammenhang des Satzes mit dem vorangegangenen und nachfolgenden, das war für R. Pinchas nicht hinreichend, um die Schrift, gleich??,m an eine Auffassung zu binden und jede andere auszuschließ:-!!. Auch an der Stelle, wo R. Pinchas am feurigsten spricht, hebt er hauptsächlich nur hervor, daß der „Neuerer" mit seiner Uebersetzung uns anredet: „Nehmet meine Ansicht an und meine Auffassung des Schriftwortes und verwerfet alles, was die Weisen in Gemara^ Midrasch und Bibelerklärungen, gesagt haben!" —• Es ist hier der Ort nicht, zu untersuchen, wie weit dieser Vorwurf berechtigt war; es steht aber fest, daß er nicht im entferntesten etwas mit dem gemein hat, was man gewöhnlich von einem Angriffe gegen Mendelssohn aus jener Zeit erwartet. Und die Thatsache, daß die Rede, die diesen Angriff zur Veranlassung und zum Zwecke hatte, mit keinem einzigen Worte dessen erwähnt, als ob die Wiedergabe des biblischen Textes in gediegener deutscher Uebersetzung an sie Ii etwas Sündhaftes wäre, genügt, um zu verstehen, daß nur die einzelnen Auffassungen, nicht aber die deutsche Uebersetzung Gegenstand der Anfeindung war. Damit stimmt auch die Thatsache überein, daß R. Pinchas die Erläuterung und deutsche Uebersetzung der Festgebete von Wolf Heidenheim in warmen Worten empfohlen hat. In den Festgebeten wurden auch mit der Liturgie verbundene Abschnitte der heiligen Schrift übersetzt; aber R. Pinchas hatte eben gegen die Arbeit Heidenheims nichts auszusetzen. Ueber das Schriftwort, dessen Auslegung hier den Ausgangspunkt des Streites bildete, hat R. Pinchas eine Bemerkung gemacht, die uns beweist, daß er, so heftiger Ausdrücke er sich auch in der Rede bediente, weit entfernt davon war, dabei die Persönlichkeit Mendelssohns und die Bedeutung seiner Verdienste um die Hebung des Ansehens seiner Glaubensbrüder zu unterschätzen. Bei Zurechtweisungen, betonte R. Pinchas, müsse man sich davor hüten, daß in dieselbe irgendwie eine Mischung von Sündhaftem, von dem Bestreben, den Zurechtgewiesenen zu beschämen, zu verkleinern, komme, daher wiederhole die Schrift: „Zurechtweisen, zurechtweisen sollst du deinen Nächsten." Zurechtweisen, sonst nichtsl-- Der Gedanke der Solidarität, dessen mittelbare Bekämpfung Mendelssohn in der Rede vorgehalten wurde, war für R. Pinchas die Grundlage nicht allein des religiösen, sondern auch des sittlichen humanen Strebens und Wirkens. Ihm waren nicht nur die Juden, sondern die Menschen als Menschen für einander verantwortlich. Wenn es in der heiligen Schrift heißt: „So dein Bruder verarmt und seine Hand mit dir wankt: unterstütze ihn", so sieht er darin eine Bekräftigung seiner aus seiner ganzen Weltauffassung fließenden Anschauung, daß Reiche und Arme eine Seelen Verbindung mit einander haben, daß aus der Armut des Dürftigen eine Zugehörigkeit zum Reichen sich ergebe und die Trostlosigkeit des Armen ein Schmerz, eine Wunde und zugleich eine Anklage für den Reichen bedeute. „Wenn dein Bruder verarmt, da wankt seine Hand mit dir", dann bist du mitbedroht, denn ihr gehört zusammen. . . ." 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