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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1929-07-01 · 11 (7.1929) · p. Seite 399

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
7 (1928-1929)
Issue
11 (7.1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 399 (sequence 19)
Language
German
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Landesverbandes wurde mit kleinen Abänderungen genehmigt. — Eine Anregung der Berliner Jüdischen Gemeinde, die Rabbinergeh älter in den verschiedenen Gemeinden einander anzugleichen, soll in der Reichsarbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände beraten werden. — Eine Dienstanweisung für jüdische Gefangene n se e l s o r g e soll im Einvernehmen mit dem Sozialen Ausschuß des Allgemeinen Deutschen Rabbineroerbandes vom Preußischen Landesverband dem Justizministerium eingereicht werden. Das Dezernentenkollegium wurde ermächtigt, die Dienstanweisung für den Fall, daß es keine sachlichen Bedenken gegen sie hat, dem Ministerium zu übersenden. — Dr. Freund erstattete einen ausführlichen Bericht über den Stand der S t a a t s b e i h ils e n. Nach längerer Aussprache wird beschlossen, in Zukunft nur noch diejenigen Gemeinden aus Staatssubventionen zu unterstützen, die lediglich dem Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden angehören. — lieber die Uebergangsbestimmung zum Iüdengesetz sür die Provinzen Hannover und Hessen-Kassel fand eine eingehende Aussprache statt, in der besonders die Vertreter dieser Provinzen Gelegenheit hatten, sich zu äußern. Einstimmig wurde beschlossen, jedes Sondergesetz sür diese Provinzen abzulehnen und lediglich Uebergangsbestimmungen zu schassen, ohne sich jetzt schon Saraus festzulegen, für welchen Zeitraum sie gelten sollen. — Von der früher in Aussicht genommenen Gründung einer Kantorenschule durch den Landesverband soll abgesehen werden, dagegen soll die vom Kantorenverband entworfene Prüfungsordnung allen Ratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht werden, so daß sie durch Beschluß der nächsten Ratssitzung eingeführt werden kann. — Für den vom Liberalen Kultusausschuß vorgeschlagenen Ausschuß zur Herausgabe eines musikalischen Anhangs zum Einheitsgebetbuch wurde ein Betrag bis zu 500 RM. bewilligt. — Der Beschluß des liberalen Kultusausschusses, ein praktisches Probejahr für die Rabbinatskandidaten einzurichten, wurde allseitig gebilligt. Für die Beratung über die Ausgestaltung dieses Probejahres soll eine Sonderkommission eingesetzt werden, deren Zusammensetzung dem Dezernentenkollegium überlassen worden ist. —^ Die Möglichkeit der R a d i o ü b e r t r a g u n g von Gottesdiensten wurde von der Mehrheit des Rates bezweifelt, dagegen war man darüber einig, daß insbesondere mit Rücksicht auf die kleinen Gemeinden, die den Gottesdienst entbehren müssen, religiöse Vorträge durch Radio übertragen werden sollen. R e ch t s a u s s ch u tz. Am 9. Juni tagte zu Berlin unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Jsmar Freund der Rechtsausschuß des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. Dieser Sitzung kommt dadurch eine besondere Bedeutung zu, daß sie sich mit einer Generalrevision der Verfassung des Landesverbandes beschäftigt hat und die gefaßten Beschlüsse — wenn ihnen Verbandstag und Rat beitreten — die Struktur des Landesverbandes wesentlich verändern dürften. Die Beschlüsse beziehen sich insbesondere auf die Zusammensetzung der beiden Hauptkörperschaften des Landesverbandes, den Berbandstag (Parlament) und den Rat (Exekutive). Während bisher auf 3000 Seelen ein Abgeordneter zum Vecbandstag entfiel, soll in Zukunft erst auf je 4000 Seelen ein Mandat kommen. Dadurch würde sich die Zahl der Abgeordneten um et^a 25 bis 30 verringern. Auch der Rat soll eine Einschränkung seiner Mitgliederzahl erfahren, und zwar dadurch, daß statt sechs Vertretern des Rabbinerstandes nur zwei und statt Zwei Vertretern der Lehrerschaft nur einer dem Rate an- 399 gehören sollen. (Dies schließt natürlich nicht aus, daß als Vertreter der Gemeinden bzw. Provinzen auch Rabbiner und Lehrer bestellt werden.) Ferner sollen die bisher vom Verbandstag in den Rat delegierten Vertreter fortfallen, so daß der Rat in Zukunft außer den Rabbinern und Lehrern nur noch aus den Vertretern der Gemeindeverwaltungen bestehen würde. Insgesamt würde der Rat dadurch von 36 auf etwa 25 Mitglieder verkleinert werden. Maßgebend für diese Beschlüsse war vor allem der Gesichtspunkt der Kostenersparnis. Man war aber auch der Ansicht, daß, je kleiner die Gremien sind, desto größer ihre Beweglichkeit und Arbeitsfähigkeit ist. Zur Erhöhung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landesverbandes wurde beschlossen, in der Verfassung die Möglichkeit für eine Jndiviudalbesteuerung vorzusehen, wie sie anderwärts, beispielsweise in Bayern, längst eingeführt ist. Von dieser Möglichkeit soll jedoch so lange kein Gebrauch gemacht werden, als das neue Judengesetz nicht genehmigt ist. Durch entsprechende Verfassungsänderung wurde bestimmt, daß in Zukunft ein Etat für mehrere Jabre zugleich aufgestellt werden kann. Die übrigen vorgeschlagenen Berfassungsäüoerungen sind zwar für die interne Arbeit wichtig, dürften aber die Öffentlichkeit weniger interessieren. Nach Durchberatung der Verfassung war die Herausgabe eines S t e u i? r n o r m a t i v's für die Synagogengemeinden Gegenstand eingehender Aussprache. Dieses Steuernormativ hat den Zweck, den Gemeinden eine Handhabe zur Modernisierung ihres Steuerwesens zu geben. Es lehnt sich an die neuen Kirchensteuergesetze für die evangelische und katholische Kirche an, indem es neben der Reichseinkommensteuer auch die Reichsvermögenssteuer zum Maßstabe der Kultussteuern macht, geht aber in wichtigen Punkten darüber hinaus, indem es zum erstenmal den Versuch macht, die steuerlichen Ungerechtigkeiten zu beseitigen, die sich aus der bisherigen Steuergesetzgebung in bezug auf Familienaktiengesellschaften, G. m. b. H.'s usw. ergeben haben. Es kann damit gerechnet werden, daß die Erfahrungen, die mit diesen Neuregelungen gemacht werden, maßgebend sein werden auch für die Gestaltung des Steuerwesens der Kirchen. Neben diesen Fragen sind die Regelungen von besonderem Interesse, die sich beziehen auf Personen, die in Mischehen loben und die einen doppelten Wohnsitz haben. Wegen genereller Genehmigung des Steuernormativs soll demnächst mit dem Kultusministerrum verhandelt werden. Neben diesen beiden umfangreichen und komplizierten Materien, deren Beratung sich bis in die Abendstunden ausdehnte, konnten nur noch zwei Punkte der Tagesordnung erledigt werden. Einmal die Frage des strafgesetzlichen Schutzes gegen Störung von Gottesdiensten. Der Rechtsausschuß machte sich dahin schlüssig, daß von Fall zu Fall entschieden werden muß, ob von Ken einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches Gebrauch gemacht werden kann. Wenn die Gemeinden es für notwendig halien. können sie in ihre Statuten eine Bestimmung aufnehmen, wonach ein Gemeindemitglied, das den Gottesdienst empfindlich stört, von diesem ausgeschlossen werden kann. Sodann wurde eingehend über die verschiedenen Möglichkeiten zum Schutze des Wortes „Koscher" beraten. Zu einer Beschlußfassung kam es nicht, die Angelegenheit wird vielmehr ihrer grundsätzlichen Bedeutung wegen weiter geklärt werden und den Rechtsausschuß noch einmal beschäftigen müssen. Verein zur Aussteuerung hiesiger israel. Bürgsrstöchter e. V. Die Vergebung einer Brautaussteuer aus der Dreyfus-Jeidels'schen AussteuerungS-Stiftung findet am 3. September 1929 statt. Zur Bewerbung sind nach den Satzungen der Stiftung zugelassen: 1. Nachkommen der Eltern der Stifter: Jsaac und Judithe Dreyfus geb. Bernheim aus Sierentz im Elsaß und Moses und Bunte Jeidels geb. Pfeiffer aus Würzburg. 2. Hiesige Bürgerstöchter, die den Bedingungen der Z8 1 und 2 der Satzungen unseres Vereins entsprechen. Anmeldungen sind bei Herrn Dr. E. Sichel, Hier, Praunheimerstraße 26, vormittags 8—9 Uhr bis spätestens 31. Juli 1929 einzureichen. Frankfurt a. M.. den 30. Zum 1929 Der Vorstand. 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