Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 7 (1928-1929)
- Issue
- 10 (6.1929)
- Date
- 1929-06-01
- Page
- Seite 353 (sequence 21)
- Language
- German
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353 ist, diesen Lebensgrößen über den Tod hinaus eine Erinnerung und ein verpflichtendes Gedenken zu wahren. Nirgends wird aber das Standbild oder das körperliche Bildnis eines dahingeschiedenen großen Menschen stärker wirken, als über seiner Grabstätte, während an allen anderen Stellen Standbilder und Denkmäler Zusammenhanglos und für unser Empfinden kitschig wirken. Jedoch an der Stelle, welche die sterblichen Reste eines Geistes birgt, werden sie immer von Eindruck sein und in dem Beschauer Erinnerung lebendiger werden lassen. Diesem Bedürfnis der Völker, ihre großen und hervorragenden Toten zu ehren, soll man mit künstlerischer Voraussicht entgegenkommen und bei Neuanlage eines Friedhofes bestimmte Punkte für die Ruhestätten solcher Menschen' auswählen, und von ihnen ausgehend die gesamte Anlage für die Masse orientieren. Dabei braucht bei Anlage eines Friedhofes derjenige noch gar nicht bekannt zu sein, der einst an dieser bevorzugten Stelle begraben werden soll, von der aus die Anlage orientiert ist. Die sinnlose Reihung von Erbbegräbnissen an der Friedhofsmauer entlang ist ein auf dem Verwaltungswege geschaffener Mangel, der künftig gutgemacht werden wird, wenn nicht Gemeindevorstände oder Verwaltungsbeamte, sondern der gestaltende und fühlende Künstler die Anordnung der Grabstätten bestimmt. Wie aber der ehemalige Adel, der sich durch Vorrechte der Geburt gebildet hatte, bis in die neueste Zeit seine besonderen Familiengrüfte reservierte, so wird man billigerweise, nachdem das Jahrhundert der Revolutionen solche feudalen Rechte ausgelöscht bat, ss nunmehr jedem, der das Bedürfnis dazu fühlt, es überlassen müssen, ob er in anspruchsloser Demut — in dem Gemeinschaftsacker des Friedhofes — bestattet sein will oder für seine Gebeine eine besondere Ruhestätte ersehnt. Fürsten und Könige haben sich Pyramiden und Mausoleen gebaut; nachdem die Masse die Rechte der Feudalen geerbt hat. wird auch sie langsam beginnen, in gleicher Weise, wie sie sich am Lebensgenuß betätigt, dessen nur die Bevorzugten vordem teilhaftig wurden, für die Ruhestätten individuelle Ansprüche zu erheben. Warum ein solches Bedürfnis unterbinden, das Gelegenheit gibt, die Sehnsucht so vieler Hände und Köpfe zu befriedigen, die künstlerisch gestalten wollen? Gerade das Motiv des Todes birgt einen ungeheuren Reiz für künstlerische Gestaltung. — Noch ein letztes Wort: Alle Religionen bringen übereinstimmend den Gedanken zum Ausdruck, daß der Mensch so lange lebt, als die Erinnerung an ihn lebt. Geht aber, nach heute noch ungemessenen Zeiten, ein Aremder^ ein von uns noch nicht geahnter Mensch, an einem gemeißelten Stein mit fremden und unbekannten Namen oder Zeichen vorüber, so wird in diesem Menschen eine Erinnerung geweckt werden, eine rückwirkende Ahnung. Wenn der Tod einen Ausgleich für die Ungerechtigkeiten des Lebens schaffen könnte, so kann er ihn nicht vollendeter schaffen, als durck) die Illusion, daß der Name dessen, der da lebte, :n absehbarer Zeit nicht ausgelöscht wird. Dies ist das grundlegende Motiv für die 'Friedhofsgestaltung, ein Motiv, das in schöner Form zu verwirklichen jeder einzelne der Mitwelt schuldig ist. Planwirtschaft in der jüdischen Wohlfahrtspflege. FrankfNTter Bezirkstagung. Urcker zahlreicher Beteiligung fand am 12. und 13. Mai in den Ronanen der Frankfurt-Loge eine von der Zentralwohlfahrts stelle der deutschen Juden gemeinsam mit dem Landesverband für jüdische Wohlfahrtspflege für Hessen und Hessen-Nassau und der jüdischen Wohlfahrtspflege, Frankfurt am Main, einberufene West- und süddeutsche Bezrrkstagung der jüdischen Wohlfahrtspflege statt. Man sah die Vertreter fast aller Gemeinden der Provinzen Hessen-Nassau, Delegierte der Zentralwohlfahrtssteile, Vertreter der bayerischen, badischen, württembergischen Organisationen sowohl der offenen als auch der geschlossenen Wohlfahrtspflege und zahlreiche Frankfurter Gäste. Tie Tagung wurde durch Besprechungen der Vorsitzenden und Geschäftsführer am Sonntagmorgen eröffnet. Nachmittags begann die Reihe der öffentlichen Vorträge mit einer Begrügu.lg der erschienenen Delegierten der Zentralwohlfährtsstelle, besonders ihres Vorsitzenden Rabb. Dr. Baeck und der Vertreter der übrigen Organisationen durch Rabbiner Dr. I. Horovitz namens der Jüdischen Wohlfahrtspflege, Frankfurt a. M. Als erster der vorgesehenen Programmredner berichtete hierauf Justizrat Dr. Strauß, München, über „Planwirtschaft in der Mittelbeschasfung und Mittelverwendung". Der Referent erklärte zunächst den Begriff Planwirtschaft mit der Forderung, die Arbeit der öffentlichen Wohlfahrtspflege in der Weise zusammenzufassen, daß ihren Zwecken wirksamer nachgekommen werde, als dies nach den vor dem Krieg üblichen Methoden möglich war. Er zeigt die Notwendigkeit der Organisation und Zentralisation als Folge des Kapitalverlustes der einzelnen Vereine und Organisationen, des Zusammenschrumpfens der Mitgliedsbeiträge und der Inanspruchnahme von Gemeindemitteln und wie der Gedanke der Organisation von der im Jahre 1917 in Berlin gegründeten Zentralwohlfährtsstelle ausgegangen ist. Er schildert den Aufbau der bis jetzt in Deutschland durchgeführten Organisation der jüdischen Wohlfahrtspflege als eine Pyramide auf der Basis der örtlichen Organisationen, darüber die Provinzial- und Landesverbände und als Spitze die Zentralwohlfährtsstelle der deutschen Juden. Er erwähnt die Art der Arbeit in den Landesverbänden — unmittelbare Beteiligung der preußischen, bayerischen und sächsischen Verbände durch ihre Wohlfahrtsausschüsse im Gegensatz zu den badischen, hessischen und württembergischen Organisationen, wo besondere neben den Landesverbänden bestehende Wohlfahrtsorganisationen die Aufgaben der organisierten jüdischen Wohlfahrtspflege erledigen —, um schließlich in längeren Ausführungen auf die Planwirtschaft der Mittelbeschasfung und Mittelverwendung besonders der örtlichen Organisationen einzugehen. Grundsätzlich hält er, wenn auch nicht eine Vergemeindung, so doch eine stärkere Beeinflussung dieser örtlichen Hek, l.ekluny und OucilMr elikpfectien clem kuf N küttgSl-Z L Oo. Intl.: Wsltvf?ocinvf. <Zsg5.1337 i^peicn i.moi.eulvi ^mLekauspisikaus 2 I!-l.e>-Ot» äIVll ttXNSä 2304