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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1929-06-01 · 10 (6.1929) · p. Seite 340

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
7 (1928-1929)
Issue
10 (6.1929)
Date
1929-06-01
Page
Seite 340 (sequence 8)
Language
German
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340 Aeujahrstages, so darf er z. B. nicht an einem Sonntag, Mittwoch oder Freitag gefeiert werden. Das Datum des Versöh n u n g sf est es «Jom kippur) bildet einen der wesentlichsten Gründe dieser Verschiebungen, ^om kippnr fällt auf den 10. Tischri. Bon Neujahr bis Jom kippur siud es daher 9 Tage oder 2 Tage mehr als eine Woche. Würde nnn ein Mensch bei Beginn des auf Freitag fallenden Festes sterben, so dürfte mau ihn wegen des Jom kippur und des Sabbats erst am Tonntag begraben, also erst nach zwei Tagen, was aber dem Gesetze zuwiderläuft. Das Vcrsöhnnngssest darf daher nicht auf einen Freitag fallen, der Neujahrstag aus dem gleichen Grunde nicht aus eiuen Mittwoch. Wäre Jom kippur ein Sonntag, so dürfte ebeuso ein am Samstag Gestorbener erst am Montag beerdigt werden, also ebenfalls erst nach zwei Tagen, .^om kippur darf also nicht auf einen Sonntag, daher auch Neujahr nicht auf einen Freitag fallen. Auch wegen des Palmfestes H oscha 7. a r a b b a wird Neujahr verschoben. Von Neujahr bis Hoschana rabba sind es 20 Tage oder 6 Tage mehr als 2 Wochen. Das Palmfest Hoschana rabba" fällt daher um 6 Tage später oder 1 Tag früher in' der Woche als Nenjahr. Dieses Fest verlangt eine Zeremonie mit Palmen- und Weidenzweigen, die nicht an einem Sabbat stattfinden kann, wodurch auch Neujahr au hinein Tönning unmöglich wird. Noch andere Ursachen bewirken eine Verschiebuug des Neujahrsfestes, wodurch die Berechnung des jüdischen Kalenders sehr umständlich wird. Ans dem früher erwähnten Grunde erscheiueu die jüdischeu Feiertage, au dem bürgerlichen Kalender gemessen, in jedem Jahrtausend nm 4 Tage vorgerückt. So konnte man es schon vor 114 Jahren, nämlich im Ial/re 5515 <1815) verzeichnen, daß das jüdische Pessachfest, genau wie im lausenden Jahre 5689 (1929), auf den 25. April siel, und das gleiche wird zum drittenmal in 38 Jahren, nämlich im Jahre 5727 (1967), wiederkehren. Im Jahre 5974 (2214) wird das Pessachfest erst am 26. April beginnen, im Jahre 6069 (2309, erst am 27. April. Im achten Jahrtausend nach der jüdischen Zeitrechnung, wird das Pessachsest sogar erst in den ersten Maitagen beginnen. Wir sehen daraus, daß man mit der Zeit an eine neue K a - lend er reform gehen müßte, um künftigen ähnlichen Abweichungen durch eine neue genauere Berechnungsmethode vorzubeugen. ' Es ist zu bedauern, daß es bisher der „I nternatio - nalen Liga für den festen Kalende r", die für die Zusammenlegung des jüdischen Pessachfestes mit den christlichen Ostertagen eingetreten war, nicht gelungen ist, dieses so außerordentlich bedeutungsvolle und nicht geringzuschätzende wichtige Problem einer Lösung näher zu bringen, um den stets wachsenden Mängeln und den immer größer werdenden Schwierigkeiten Einhalt zu gebieten. Die Liga veröffentlicht soeben eine Erklärung, in der es u. a. heißt: „Das jüdische Pessachfest fällt im Jahre 1929 infolge des jüdischen 13-Monate-Jahres ans den 25. April, was zur Folge hat, daß das griechisch-orthodoxe Osterfest, welches der Tradition gemäß nach dem jüdischen Pessachfest gefeiert wird, auf den 5. Mai — 35 Tage nach den Astern der westlichen Kirche — verlegt wurde. Daraus erwachsen für die Juden wie für die Angehörigen anderer Religionen Verluste infolge Vermehrung der arbeitsfreien ^age. Die stärksteu Leidtragenden sind die Juden in den Ländern Mittel- und Osteuropas, die ihre Läden und Werkstätten geschlossen halten müssen. Während 1927 Pessach und Ostern am gleichen Tage, am 17. April, und 1928 in der gleichen Woche (am 5. und am 8. April) begangen wurde, lagen schon im Jahre 1929 zwischen Ostern (31. März) und Pessach (25. April) ganze 25 Tage. Das bringt es mit sich, daß auch zwischen dem jüdischen Schabuotfest und dem christlichen Pfingstfest zum Nachteil beider religiösen Gemeinschaften die gleiche Zeitspanne liegt. Der Unterschied von 25 Tagen wird sich später, 1932, wiederholen. In diesem Jahre fällt der Ostersonntag auf den 2v. März, das Pessachfest auf den 21. April, weil in den Jahren 1929 wie 1932 die Juden ihre Methode der Einschiebung eines 13. Monats durchführen. Vor zwei Jahren nahm die rumänische orthodoxe Kirche den neuen Gregorianischen Kalender statt des alten Juliauischen Kalenders an. In Transshlvanien aber haben in diesem Jahre die Römisch-Katholischen und die Griechisch-Orientalischen nnd die Juden dreimal Ostertage. Man hat berechnet, daß es dort einschließlich der Sonntage und der nationalen Feiertage 15 0 arbeitsfreie Tage im Jahre gibt. Diese Kalender-Divergenzen verursachen Armut unter Juden wie nnter Angehörigen anderer Konfessionen. In der Erklärung wird dann aus die Gutachten des britischen Chief Rabbi I. H. Hertz, des französischen Grand Rabbin Israel Lvvi, des Rabbiners Fürst vom Rabbinischen Rat der Agndat Israel, des Rabbiners Dr. Löwenstein- Zürich und Lucien'Wolfs an das Sonderkomitee des Völkerbundes vom Jahre 1925 Bezug genommen, in welchen erklärt wurde, daß eine Aenderung des Kalenders in einer Weise, daß der S a bbat in der neuen Kaleuderwoche variiert, auf die jüdische Religion zerstörend wirken würde. Der neunte April wird als das richtige Datum für Pessach-Ostern bezeichnet, auf das man sich auf einer internationalen Konferenz einigen könnte, weil nach der geplanten Vereinfachung des Kalenders der heutige neunte April dauernd auf einen Sonntag fallen würde. Zum Schluß wird formell vorgeschlageil, daß vom neunten April 1933 ab alljährlich Christen und Juden ihr Frühlingsfest all diesem Tage feiern sollten. Auch das Mitglied des amerikanischen Kongresses Porter hat dem Kongreß der V e r - einigten Staaten eine Entscheidung unterbreitet, in der gefordert wird, daß der Präsident der Vereinigteil Staaten eine internationale Konferenz für Kalenderreform einberufe oder eine voll einem anderen Staate an Amerika ergehende Einladung zur Teilnahme au einer solchen Konserenz annimmt. Nunmehr veröffentlicht Charles S. Lougacre einen Aufruf zur Unterzeichnung einer Petition an Senat und Repräsentantenhaus der Vereinigten Sraateu, in der die Regierung nnd der Präsident ersucht werden, sich einer Kalenderreform zu widersetzen, wenn nicht die Gewähr dafür geboten wird, daß die gegenwärtige Wochenordnung unverändert bleibt. Durch die Aeuderung der jetzigen Siebentagewoche würde der jüdische Sabbat jedesmal auf einen anderen Tag der Woche fallen. Darum werden die führenden jüdischen Organisationen der ganzen Welt sich der geplanten Reform konsequent widersetzen. Gin neues Gebetbuch. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, das nach jahrelangen Vorarbeiten nunmehr fertiggestellte sogenannte „Liberale E i n h e i t s g e b e t b n ch" in der Hauptsynagoge einzuführen. Das Gebetbuch, an dessen Schaffung Herr Gemeinderabbiner Dr. Seligmann hervorragenden Anteil hat, bedeutet einen Markstein in der Entwicklungsgeschichte des liberalen Ritus der deutschen Gemeinden, vor allem auch in der Richtung der bereits von Abraham Geiger vorausgesehenen „gegen seitigen Annäherung". Wir lassen zur allgemeinen Orientierung den größten Teil der dem Werk von den Bearbeiteri'. (Nabb. Seligmann, Professor Elbogen, Rabb. Vogelstein) beigcgebenen Vorrede hier folgen. Tie Schristleitnng. Dieses im Auftrag des Liberalen Kultus-Ausschusses des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden bearbeitete Gebetbuch hat seine Geschichte. Seit langer Zeit wird es beklagt, daß fast s^ede größere jüdische Gemeinde in Deutschland, auch bei nur geringen unterscheidenden Besonderheiten, ihr eigenes Gebetbuch hat. Von ihren Verfassern selbst «wurden diese Gebetbücher als etwas Vorläufiges, gleichsam als ein notwendiger Uebergang angesehen. Abraham 'Geiger schreibt 1869: „Es wird die bunte Mannigfaltigkeit eine Zeitlang noch immer zunehmen. Das darf lins jedoch nicht beirren und uns nicht mit der Besorgnis vor einer Zersplitterung erfüllen. Allmählich tritt die gegenseitige Annäherung wieder ein . . . und die allgemeine Verständigung wird immer mehr eintreten. Das sind Ausblicke in die Zukunft." Dreißig Jahre später beklagt die Vorrede zum Nürnberger Gebetbuch (1897) die „bunte Mannigfaltigkeit des Gebet-Nnus in den deutschen Gemeinden fortschrittlicher Richtung" nnd kommt zu dem Schluß: „Es tut dringend not, daß ans diesem heiligen Gebiete der Individualismus endlich aufhöre, daß von der bestehenden Verschiedenartigkeit zur Einheitlichkeit hingelenkt werde, und hoffentlich ist die Zeit nicht mehr fern, da alle den gleichen liberalen Prinzipien huldigenden Gemeinden Deutschlands eines gemeinsamen Gebetbuchs und Gottesdienstes sich erfreuen werden." Die ersten Versuche einer Vereinheitlichung des Kultus derjenigen Gemeinden, die sich von der orthodoxen Liturgie abgewandt hatten, gehen auf die Rabbinevversammlungen von 1844—1846 zurück. Die Vorarbeiten gelangten jedoch nicht über einen Plan hinaus, den der Vorsitzende der Redaktionskomiiiission, Leopold Stein, der Breslaner Rabbinevversammlung vorlegte. Nach dessen Scheitern versuchte er in den 50er Jahren, wenigstens für Süd- Westdeutschland eine Einigung herbeizuführen, mit dem Erfolg, dasz die Nabbinerkonferengen zu Wiesbaden, Gießen und Frankfurt a. M. 1834—1856 die Grundlage zu dem von Leopold Stein herausgegebenen „Gebetbuch für Israelitische Gemeinden" schufen. Um dieselbe Zeit hatte Abraham Geiger in Breslan sein neues Gebetbuch veröffentlicht (1854), das später in Frankfurt und Berlin von ihm im einzelnen umgearbeitet wurde. Vorher waren schon in Hamburg, Wien, Prag, der Berliner Reformgemeinde, Aachen nnd Koblenz nene Gebetbücher erschienen, Mannheim, Stuttgart, Braunschweig, Berlin, Leipzig, München, Augsburg, Nürnberg, Wogau u. a. folgten.. Auch auf der Nabbinevversammlllng in Kassel, deren Hauptgegenstand die Erörterung der Kultusfrage bildete, evwiesen sich die Schwierigkeiten einer Einigung als zu groß; es kam wiederum nnr zur Ueberweisung an eine Kommission. Ebensowenig brachten die beiden Synoden zu Leipzig nnd Augsburg 1869 und 1871 die Frage weiter. Resigniert stellt M. Joel auf der Rabbinerversanlinlung zu Breslau, 1887, fest, daß über die Prinzipiellen Fragen keine Meinungsverschiedenheit mehr herrsche und daß die <Fimdamentalgebete überall dieselben seien. „Der Wunsch, daß ein gemeinsames Gebetbuch vorhanden wäre, ist vielleicht berechtigt." Einen ersten Versuch, für ein begrenztes Gebiet ein einheitliches Gebetbuch zu schaffen, machte der Verband der Synagogengemeinden Westfalens. In seinem Auftrag bearbeitete Rabbiner

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