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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1929-06-01 · 10 (6.1929) · p. Seite 339

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
7 (1928-1929)
Issue
10 (6.1929)
Date
1929-06-01
Page
Seite 339 (sequence 7)
Language
German
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Das Mondjahr besteht aus 12 Monaten, von denen jeder die Zeitspanne zwischen zwei aufeinanderfolgenden Neumonden umfaßt. Da aber ein solches Mondjahr mit dem Sonnenzyklus nicht übereinstimmt, fallen die einzelnen Monate im Lause der Jahre in die verschiedenen Jahreszeiten. Die Abhängigkeit der ackerbautreibenden Völker von den Jahreszeiten war die Ursache, daß sie schon srüh bestrebt waren, die Mondmonate mit dem Lause der Sonne in Uebereinstimmuug zu bringen. Wenn der Augenschein also lehrte, daß die Abweichung der Mondmonate von dem Sonnenjahr zu groß geworden war. schaltete man einen dreizehnten Monat ein. Derartige gelegentliche Schaltungen werden schon zur Zeit Hammurabbis (2194—2152) nachgewiesen. Auch die Juden haben schon srüh ihr ursprünglich freies Mondjahr durch Schaltungen mit dem Sonnenjahr in Uebereinstimmung zu halten gesucht. So wissen wir z. B., daß schon der fromme und gottesfürchtige judäische König Hiskija (724—696), der den Gesetzen und Überlieferungen treu und sehr auf die religiösen Institutionen bedacht war, sich zu einem Eingriff in die kalendermäßige Feiertagsfestsetzung veranlaßt sah, indem er das Pessachfest, das als Frühlingsfest galt, einen Monat später anfetzte. Mit der Zeit wurde es üblich, alle drei bis vier Jahre einen Monat zum Ausgleich des Mondjahres mit dem Sonnenjahre einzuschalten. Dieser Schaltmonat wurde bei den Babhloniern dem Ende des Sommer- oder Winterhalbjahres als „zweiter Ululu" oder „zweiter Addaru" angehängt, während es bei den Juden Brauch wurde, nur den Monat Adar zu verdoppeln. Mit zunehmender Kenntnis der Länge des Sonnenjahres wurde es möglich, feste Regeln für die Schaltungen zu finden. Man stellte fest, daß 19 Sonnen- oder tropische Jahre 235 Mond- oder Modischen Monaten gleich sind. Ueber die Regelung der Schaltungen innerhalb des 19jährigen Zyklus bestand aber noch keine völlige Sicherheit. Noch kurz vor der Zerstörung des zweiten Tempels wurde die Funktion der Bestimmung der Festzeiten und Einsetzung von Schaltmonaten vom Haupte des Synhedrin, von Rabban Gamliel dem Alten (40—60), versehen. Nach dem Falle Jerusalems gewann diese Befugnis, die nunmehr dem Synhedrin von Jabne (Jamnia, bei Jaffa) zugefallen war, eine besondere Bedeutung. Das Synhedrin und die Lehrhäuser bildeten nunmehr den geistigen und religiösen Mittelpunkt der Nation und hier wurden auch die Bestimmungen über die Festzeiten getroffen, deren Einsetzung von dem Sichtbarwerden des Neumondes abhängig war. Durch Überlieferung über die im Lehrhause in Jabne durchgeführten Reformen erfahren wir, daß genaue Vorschriften über die Festlegung des Mondes ausgearbeitet wurden um Termine für die in den einen oder anderen Monat fallenden Feiertage zu fixieren. Es wurden Beobachtungen der Mondphasen vorgenommen und Bestimmungen über die Schaltjahre getroffen. Diese beiden Funktionen, die ehemals ein „Priestergeheimnis" bildeten, oblagen nunmehr dem Synhedrin, das die ausschlaggebende Instanz in allen Fragen der Gesetzgebung war. Dadurch blieb die Autorität des Synhedrin gewahrt und förderte auch die Hegemonie des palästinensischen Judentums. Allerorten, nicht nur in Palästina, sondern auch in der fernen Diaspora, wurden die Feste an jenen Tagen gefeiert, über deren Festsetzung die jüdischen Gemeinden vom Synhedrin durch besondere Boten benachrichtigt zu werden pflegten. Von dem Sichtbarwerden des Neumondes wurden die Palästinensischen Gemeinden durch besondere Signale benachrichtigt, nämlich durch Wachtfeuer auf den Berggipfeln, während die entfernteren Gemeinden durch Boten davon Mitteilung erhielten. Da jedoch die fernab liegenden Gemeinden Gefahr liefen, diese Botschaft nicht rechtzeitig oder gar entstellt zu empfangen, so wurde bestimmt, daß die jüdischen Gemeinden außerhalb Palästinas die Jahresfeste Pessach, Schabuot und Sukkot um je einen Tag verlängern sollten, um so die Sicherheit zu haben, daß diese "Festewenigstens an einem Tage überall gleichzeitig gefeiert weroen. So bürgerten sich die sogenannten „zweiten Festtage der Diaspora" (^om-tod Lepsin solM Aalujot) ein, die noch heute allenthalben mit Ausnahme von Palästina geseiert werden. Allmählich trat Palästina in den Hintergrund und die geistige wie die religiöse Strömung zog nach Babylonien. Der Amoräer Mar Samuel Jarchinai (geb. um 180, gest. 257), Leiter des Lehrhauses in der babylonischen Stadt Nehardea, der sehr um die kulturelle Hebung der babylonisch-jüdischen Bevölkerung bemüht war, stellte einen genauen Kalender mit Berechnung der Feiertage auf, damit die babylon-ischen Gemeinden nicht in steter Ungewißheit zu leben brauchten. Doch mußte er die Veröffentlichung dieses Kalenders unterlassen, da die Festsetzung der Feiertage immer noch ein Vorrecht des Palästinensischen Synhedrin bildete und damit ein wichtiges Bindeglied zwischen den verstreuten Teilen der Judenheit und dem heiligen Lande gegeben war. Als der zweite christliche Kaiser Constantinus (337—361) nach der Unterdrückung eines mißglückten jüdischen Aufstandes gegen die Römer die Judeu in ihrer Bewegungsfreiheit behinderte und ihnen sogar verbot, einen Schaltmonat einzusetzen, beschloß der damalige Träger der Patriarchenwürde Hillel II. (330—365) im Jahre 359, eine Ordnung einzuführen, auf Grund derer alle jüdischen Gemeinden selbständig und unabhängig von einem zentralen Synhedrin ihren Kalender sollten regeln können. So veröffentlichte er ein von ihm auf Grund verschiedener Regeln geschaffenes Kalendersystem, das in seinen Grundzügen bis zum heutigen Tage bei den Juden im Gebrauch ist. Nach diesem System setzt sich das Jahr aus 12 Monaten oder aus 354 Tagen und 8 Stunden zusammen. Da nun aber die jüdischen Feiertage den vom Sonnenkreislauf abhängigen Jahreszeiten entsprachen (das Pessachfest fällt mit dem Frühlingsbeginn, Schabuot mit dem Frühlingsende, Sukkot mit dem Herbstansang zusammen), so war es notwendig, das jüdische Mondjahr mit dem Sonnenjahr in Einklang zu bringen. Hier zählte man aber in alter Zeit 365 Tage und 8 Stunden, also ungefähr 11 Tage mehr als im Mondjahre. Daraus wurde errechnet, daß sich alle 19 Jahre zwischen der Zeitrechnung nach der Sonne und der nach dem Monde eine Differenz von 210 Tagen oder von sieben dreißigtägigen Monaten ergibt. Man beschloß daher, daß zur Ausgleichung des Mondjahres mit dem Sonnenjahr auf einen 19jährigen, Zyklus (Machsor) sieben Schaltjahre, d. h. solche, die nicht aus 12, sondern aus 13 Monaten bestehen, fallen müssen. Was die Monate selbst betrifft, so haben sie wechselweise bald 29, bald 30 Tage und gelten demgemäß als vollzählig oder nicht vollzählig. Es haben somit: Tischri, 30 Tage. Marcheschwan — 29 oder 30, Kislev 29 oder 30, Tebet — 29, Schebat — 30, Adar — 29 im gemeinen, 30 im Schaltjahre, We'Adar — nur im Schaltjahre — 30, Nissan — 30, Jjar — 29, Sivan — 30, Tammus — 29, Ab — 30, Elul — 29 Tage. Die Monate Marcheschwan und Kislev weichen von der Reihenfolge ab. Sie zählen entweder beide 30 Tage (überzähliges Jahr), oder beide je 29 Tage (mangelhaftes Jahr), manchmal aber sind sie auch normal, das heißt Marcheschwan zählt 29 und Kislev 30 Tage (regelmäßiges Jahr), In dem 19jährigen Zyklus ist das dritte, sechste, achte, elfte, vierzehnte, siebzehnte und neunzehnte Jahr ein Schaltjahr. Der Ansang des ersten Zyklus fiel auf den Beginn der jüdischen Zeitrechnung, die nach schwierigen Umrechnungen auf den 7. Oktober 3761 v. Chr. (nach dem Julianischen Kalender) festgelegt wurde. Dividiert man die jüdische Jahreszahl durch 19, so ergeben sich Schaltjahre, wenn bei der Division die Reste 3, 6, 3, 11, 14, 17 oder 0 verbleiben. Das gemeine Mondjahr von 12 Monaten hat entweder 353 (mangelhaftes Jahr) oder 354 (regelmäßiges Jahr), oder aber 355 Tage (überzähliges Jahr). Das Schaltjahr von 13 Monaten zählt dagegen 383 (kurzes Jahr) oder 384 (mittleres) oder 385 Tage (langes Jabr). Eine Aenderung der Jahreslänge wird deshalb nötig, weil die regelmäßigen Jahre des 19iährigen Zyklus (12 354 und 7384) 6936 Tage enthalten, 19 tropische (Sonnen-)Jahre dagegen 6939,6 Tage. Der Unterschied von 3,6 Tagen wurde derart durch die Einschaltung dieser synodischen Jahre ausgeglichen. Jedoch verschiebt sich der jüdische Kalender gegen die Sonne, was sich aus der folgenden Aufstellung ergibt: 235 synodiscbe Monate — 19 tropischen Jahre. 1 synodi,cher Monat — 29 Tage, 12 St. 44 M. 356 S., 1 tropisches Jahr — 365 Tage, 5 St. 48 M. 48 S., 235 synodische Monate — 6939 T. 16 St. 33 M. 3>6 S., 19 tropische Jahre — 6939 T. 14 St. 27 M. 12 S., Differenz in 19 Jahren — 2 St. 5 M. 51^ S. Mittel des jüdischen Jahres — 365 T. 5 St. 55 M. 25X> S. Mittel des bürgerl. Jahres — 365 T. 5 St. 48 M. 48 S. Differenz in einem Jahre — 6 M. 27)4 S. Diese vernachlässigte Zeit bewirkt nach 11^ 19jährigen Zyklen, d. i. nach 218 Jayren einen Fehler von 1 Tag, in 1000 Jahren etwas mehr als 4 Tage, in 2000 Jahren etwa 9 Tage. Auch die Griechen nahmen das Mondjahr von 12 Monaten oder 354 Tagen an. Weil aber das Mondjahr um 11 Tage kürzer ist als das Sonnenjahr, fiel der Ansang des Jahres schon nach drei Jabren hinsichtlich des Standes der Sonne in ein anderes Zeichen der Ekliptik und mithin nach und nach in andere Jahreszeiten. Deshalb wurde im Jahre 432 v. Chr. der 19jährige Zyklus von Meton benutzt, um den Athenischen Kalender zu ordnen. Auch die Aegypter kannten die Länge des Sonnenjahres mit 365>i Tagen. Als ackerbautreibendes Volk waren sie von den Überschwemmungen des Nils, die an die Jahreszeiten gebunden sind, abhängig. So richteten sie als erste unter den Völkern ihren Kalender ausschließlich nach der Sonne ein, doch ist es nicht ausgeschlossen, daß sie ursprünglich ein Mondjahr hatten. Allerdings läßt sich schon für die Mitte des 3. Jahrtausends v. Chr. aus Denkmälern ein ägyptisches Jahr von 12 Monaten zu je 30 Tagen und 5 Zusatztagen nachweisen. Wie schon erwähnt, begann das jüdische Jahr früher mit dem Monate Nissan, in den das Pessachfest fällt. Die Bestimmung, daß dieses Fest am 15. dieses Monats gefeiert werden muß, nie aber auf einen Montag, Mittwoch oder Freitag fallen darf, ist für die Festsetzung des jüdischen Kalenders von der größten Wichtigkeit. Kennt man den Anfang des Pessachfestes, so erhält man zugleich den Neujahrstag des darauffolgenden Jahres, wenn man zu dem gefundenen Pessachtaa, 162 Tage addiert. Der erste Tag des neuen darauffolgenden Mischen Jahres, der erste Tischri, fällt also stets auf den 163. Tag nach dem 15. Nissa-n. Religiöse Vorschriften bewirken allerdings eine Verschiebung des

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