Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 7 (1928-1929)
- Issue
- 9 (5.1929)
- Date
- 1929-05-01
- Page
- Seite 299 (sequence 15)
- Language
- German
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scheu in seiner Ganzheit zu erfassen, in der Vielfältigkeit seiner Beziehungen aufzubauen. Weg mit aller Einseitigkeit! Weg mit aller Engstirnigkit! Weg mit aller Engherzigkeit! In die Tiefe will mein Blick dringen, in die Weite will ich mich wenden, in die Höhe will ich schauen. Das Hab ich erstrebt! Was Hab ich erreicht? Nur einem steht das Urteil zu: dem, der unser Sein und Werden formt, dem wir in Ehrfurcht uns neigen, unserm Gott. Zwar ist mir in dieser Feierstunde aus dem Munde zweier berufener Männer, die an der Spitze unserer Gemeinde stehen, Anerkennung für die Erfüllung meiner Pflicht geschenkt worden. Aus freundschaftlichem Wohlwollen geschah es, das die Stimmung dieser Stunde gesteigert hat. Bei Gott allein steht das Urteil. Aber eines habe ich durch seine Gnade erlangt: Viel, viel Liebe, Güte und Treue. Darum sage ich in diesem Augenblick der Rückschau auf das, was ich ererbt, was ich erlebt, was ich erstrebt, was ich erreicht, Äemutsvollen Dank meinem Gotte. Ich danke aber auch allen Menschen, die sich mir sreundwillig zugewandt. Ich danke allen Gliedern unserer Gemeinde, zu denen ich Beziehung geknüpft. Ich danke dem Vorstand und der Vertretung unserer Gemeinde, die mir durch ihr Vertrauen meine Lebensarbeit ermöglicht. Ich danke den Vorständen der Synagogen, in denen ich meines Amtes waltete. Ich danke all denen, in deren Gemeinschaft ich mich bei der Verwaltung unserer Gemeinde betätigte. Ich danke den Lehrerinnen und Lehrern unserer Jugend, die neben mir jüdisches Erbgut in die Seelen unserer Kinder pflanzten. Ich danke meinen Amtsgenossen in unserer Gemeinde: denen, die mir ferner stehen, wie denen, die mit mir in den gleichen Gotteshäusern wirkten. Ich danke allen meinen lieben guten Freunden in dieser Stadt. Es sei mir auch vergönnt, an dieser Stelle meinem Weibe zu danken, der Gefährtin meines Lebens, die alle Freude und alles Leid getreulich mit mir getragen, mich in ihrer Fürsorge durch schwere Zeit hindurchgeführt. Ich danke auch meinem lieben Kinde. Und solcher Dank wandelt sich zum Gebet. Das Gebet wird zur innigen Bitte. Ich trage sie vor Gott den Herrn. Ich bete für Euch alle aus Herzensgrunde. Ihr alle hier aber betet ein jeder für sich und die Seinigen, und Ihr alle betet für einander. Herr, Du unser Gott und Gott unserer Väter, der Du den Himmel ausgespannt und die Erde gegründet, Meister aller Welten, Vater aller Menschen! Herr, segne unser Vaterland und seine Ehre! Herr, segne diese Stadt und ihre Kraft! Herr, segne unsere Gemeinde! Herr, segne alle, die hier beisammen sind! Herr, erfülle in Gnade das Wort meines Flehens, das ich über sie ausspreche mit dem dreifältigen Segen unseres Priesterstammes. ^121 „Der Herr segne Euch und behüte Euch! Der Herr lasse Euch sein Antlitz leuchten und sei Euch gnädig! Der Herr wende Euch sein Antlitz zu und gebe Euch Frieden." QmstSurkinemstogfspkie! Inre Titern, Kmäer uncl t^reunäe lilmen 51« »eldst mit einem Kino Apparat von >.. s nem«oi.o 5«5,M«rplst» 7 unä Xett SS N2upt>v2cne Kvnstsdler V^scns Die Emilie Im kMm Ist «tte ledencke Ckronllc 299 Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Kultussteuer 1929/30. Der Gemeindebeschluß vom 18./21. März 1929 über die Veranlagung und Erhebung der Knltussteuer im Rechnungsjahr 1929/^0 wird nachstehend bekanntgegeben. 1) Im Rechnungsjahr 1929/30 (1. April 1929 bis 31. März 1930) wird als Kultussteuer der Israelitischen Gemeinde ein Zuschlag von elf vom Hundert der für das Steuerjahr 1928 oder für die im Kalenderjahr 1928 endenden Sreuerabschnitte veranlagten Neichscinkommensteuer der Gemeindemitglieder erhoben. 2) Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, den Steuersatz im Lauf des Rechnungsjahres abzuändern. 3) Die Kultussteuer derjenigen Lohnsteuerpflichtigen, die zur Reichseinkommensteuer 1928 veranlagt werden, wird von dem zuständigen Finanzamt veranlagt und erhoben. 4) Vei denjenigen Lohn- und Gehaltsempfängern, welche von den Finanzämtern nicht zur Neichseinkommensteuer veranlagt werden, wird in entsprechender Anwendung der vom Minister für Wissenschaft. Kunst und Volksbildung ausgestellten Richtlinien vom 23. Januar 1928 wie folgt verfahren: a) DieVeranlagung geschiehtdurch die Israelitische Gemeinde Nüttels Steuerzettels, die Erhebung durch die Städtischen Steuerkassen. Der veranlagte Betrag ist in zwei Halbjabresraten an die im Steuerzettel bezeichnete Stcuerkassc zu entrichten. b) Maßstab der Veranlagung ist der im Kalenderjahr 1928 einbehaltene und vorschriftsmäßig abgeführte Lohnsteuerbetrag. c) Ist im Zeitpunkt der Veranlagung der Lohnsteuerbetrag für 1928 nicht bekannt, so werden andere zuverlässige Unterlagen, z. V. Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Arbeitgebers oder Errechuung durch die veranlagende Stelle zugrunde gelegt. Ist keine dieser Feststellungs- Möglichkeiten gegeben, so wird der für das Rechnungsjahr 1928/29 erhobene Kultussteuerbetrag der Veranlagung zugrunde gelegt. Gegebenenfalls ist freie Schätzung durch die Veranlagungsbehörde zulässig. 6) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden die für die Reichseinkommensteuer geltenden Verzugszinsen erhoben. 6) Einsprüche gegen die Veranlagung sind innerhalb vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids zu erheben. Nicht rechtzeitig eingelegte Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 7) Einsprüche, sowie Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlaß der Kultussteuer sind unter Angabe der Steuernummer und der genauen Adresse ausschließlich an den unterfertigten Vorstand zu richten. Frankfurt a. M., den 22. März 1929. Der Gemeindevorstand. Aufforderung. (Bereits in den Tageszeitungen veröffentlicht). Die lohnsteuerpflichtigen Mitglieder der Gemeinde, soweit sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, werden hiermit aufgefordert, bis zum 20. April 19^9 den Gesamtbetrag ihres Brutto-Einkommens im Kalenderjahr 1923, sowie die hierauf entrichtete Lohnsteuer uns schriftlich mitzuteilen oder auf unserem Steuerbüro Fahrgasse 146 werktäglich von 8^/z bis 12i/z Uhr zu Protokoll zu