Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 7 (1928-1929)
- Issue
- 8 (4.1929)
- Date
- 1929-04-01
- Page
- Seite 256 (sequence 12)
- Language
- German
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zipationsgesetz von 1823 wurden aus den Speßhcirdtschen Schutzjuden zwar weimarische Staatsbürger, doch das Schutzgeld und alle sonstigen Abgaben an die Gütsherrschaft mußten sie nach wie vor leisten. Erst 1842 fielen diese Abgaben nach einem langwierigen Prozeß, in dem Rechtsanwalt Dr. Leutbecher- Tiefenort, der Präsident des Weimarijchen Landtages, ihre Sache führte. Aber noch immer war ihre Gemeinde nicht nur eine Kultus-, sondern auch eine Volksgemeinde, nnd der Vorsteher führte den Titel „I u d e n s ch u l t h e i ß". Da forderte das Großherzogliche Landesdirektorium den Landrat auf, „beide Gemeinden zu einer einzigen zu vereinigen, so daß die Nachbarn beider Gemeinden gleiches Recht an die Vorteile der Gemeinde haben sollen, dagegen aber auch die Lasten und Leistungen, die den Gemeinden dem Staate, der Gerichtsherrschaft und dem Gemeindewesen gegenüber obliegeu. gleichmäßig, d. h. ein Nachbar wie der andere,' tragen müssen. Hiervon bleiben natürlich ausgenommen alle Angelegenheiten des Kirchen- und Schulwesens". Die Vereinigung wurde eine so enge, daß von jetzt ab in den Gemeinderat drei christliche und drei jüdische Ortseinwohner und zum Bürgermeister-Stellvertreter stets ein Jude gewählt wurde (1830—67 Levi Hirsch Grünstein. 1868—73 Samuel Nichheimer. 1874—80 Isaak Rosenblatt und 1881—1918 Lippmann Schwed). Die damals angestrebte Bereinigung der beiden konfessionellen Volksschulen zu einer zweiklassige'n Simnltanschnle kam erst 1876 zustande. Die Gemeinde zahlte um diese Zeit etwa 45 Familien. Aber die A b w auderung hatte bereits begonnen. Während unter Freiherr v. Spes-hardtscher Herrschaft ihre Söhue als Schutzjuden sich nach Belieben verheiraten und nene Familien gründen durften, sofern j'ie nnr einen Schutzbrief lösten und das Jndenschntzgeld sowie die anderen Abgaben zahlten, änderte sich das, als sie dem Staate Karl Augusts,'Goethes, Schillers und Herders einverleibt worden waren. 1819 war die Verfügung ergangen, daß nur der älteste Sohn Handel treiben dürfe, während' die anderen Söhne sich dem Handwerk widmen müßten, und nur diejenigen bekamen die Erlaubnis zur Heirat, die ein Handwerk erlernt'hatten. Man kam dieser Verfügung nach und gab die schulentwachsene Jugend zu Handwerkern in die Lehre. Es gab infolgedessen Schneider uud Schuster, Zeugmacher und Barchentweber, Kürschner nnd Mützenmacher, Seifensieder und Sattler. Nur der Betrieb der Bierbrauerei uud der Schanknnd Gastwirtschaft und die Ausübung des Bäcker- und Metzgerhandwerks war ihnen verboten, weil angeblich dnrch Ausübung dieser Betriebe die Sicherheit der Christen gefährdet würde! Diese Beschränkung fiel erst nach langen! Verhandlungen im Landtag im Jahre 1833. Natürlich konnten sich so viele Handwerker in solch kleinem Ort nicht ernähren, viele gingen fort ans Wanderschaft, und mancher kam nicht wieder zurück, er hatte sich auswärts ansässig gemacht. Doch bot die B e - schränknng der Freizügigkeit nnr wenigen Gelegenheit dazn, heißt es doch im § 519 der Judenordnung von 1833: „Die Inden des Großherzogtuins sind auf ihre dermaligen Wohnorte eingeschränkt. An einen: anderen Orte müssen sie durch einen förmlichen, von zwei Dritteiien sämtlicher stimmfähigen Einwohner gefaßten Gemeindebeschluß uud Erlaubnis der Landesdircktion zur Niederlassung berechtigt werden. Die Landesdirektion kann die Aufnahme versagen, nie aber gegen den Gemeindebeschluß anordnen". Deshalb wählten sie sich ein anderes Ziel, Amerika. Faibel Frühauf war der erste, der 1845 dahin auswanderte, dem bald darauf Levi Grünebaum und Faibel Katzenstein folgten. Nachdem diese drüben waren uud verlockende Schilderungen von der neuen Heimat nach Hause schickten, folgten ihnen rasch nacheinander andere, Jnngens und Mädels. Diese Auswanderung nach Amerika hielt bis Mitte der 90er Jahre an. Aber auch die'größeren deutschen Städte, zunächst das benachbarte Eisenach und Meiningen, lockten, nachdem mit Gründung des Norddeutschen Bundes die Beschränkung der Freizügigkeit gefallen war. Diese Abwanderung nahm in den 90er Jähren rapid zn. Während bei der Vereinigung der beiden Schulen neben 40 christlichen auch 40 jüdische Schulkinder und im Jahre 1889, als Schreiber dieses als Lehrer hinkam, noch 33 jüdische Schulkinder die Schule besuchten, verließ von 1890 ab die gesamte schulentlassene Jugend Vaterhaus und Heimat, um in der Fremde etwas Tüchtiges zu lernen. Nicht ein einziger kehrte zurück. Hente besteht die Gemeinde nur noch ans etwa zehn meist bejahrten Personen. Wie lange wird es noch dauern, und der Letzte wird verschwunden sein. So ist das Schicksal jüdischer Landgemeinden. NM. v!e Vorsulrekxung lür einen Sut sit?en6en An?uA ist gutzitxencte Un»erklei6ung Kaulen Lie solcne nur im 5pe?islksu, cjenn nur dort linclen 8ie ^uswanl uncl kscnm2nnis>.ne Leclienunx. zeit 1320 in ssrsnkiui't kl., sllsslss 5ps?islnsu5 iür Irikotsgsn, Ztiümpis, i-isnciscnuns, ^ieffsn-Vvszcnei Wollv/sfsn unci ösky./^tikel ttsup»ys»ckZf»: ^snlclui-t o. kl., Ooslnszffszz« 7 kilislon: Sorgst. 131, l-ls8sngs55s 2 Oifsnböcii s. 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