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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1929-04-01 · 8 (4.1929) · p. Seite 255

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
7 (1928-1929)
Issue
8 (4.1929)
Date
1929-04-01
Page
Seite 255 (sequence 11)
Language
German
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255 kam, -war der Vorbehalt dabei, alle 3V Jahre einen sog. neuen Lehnsfall zu bezahlen, und.„weil der ganze Begräbmsplatz ein Freilehn, indem sie nicht die geringsten weiteren Onera als das jährliche Lehnsbekenntnis und quasi Schutzgeld dem Lehnherrn davon zu entrichten haben, muß solches nicht mit 7, sondern mit 10 pro Centum verlehnrechtet werden". Ferner sollte die Familie, in der ein alter Jude stirbt, der Herrschast einen Taler, in der einer unter 30 Jahren stirbt, 3 Kopfstücke, und in der ein Kind stirbt, X' Taler zahlen. Die Verkaufsurkunde und die erste Belehnungsurkunde wurden am 12. April 1707 ausgefertigt. 1717 wurde oer Lehrer Simon angestellt. Er blieb nur ein Jahr hier. Sein Nachfolger wurde 1718 Elias Levi. Von ihm stammen die Schmidtschen Familien ab. 1731 wird Nathan Samse, Stammvater der Familien Bettmann und Friedmann, als Schutzjude aufgenommen, 1746 Isaak Salomon aus Spangenberg, 1749 Moses Katz, Stammvater der Frühauf, Nußbaum und Stern, 1749 Hirsch Simon (Grünstein), Samuel Josef (Richheimer) aus Walldorf, und Isaak Chaim (Oppenheimer und Westheimer) aus Wüstensachsen. 1752 wurde der Lehrer Mendel David Katz als Nachfolger des Elias Levi ausgenommen. 1738 gab er aber den Schuldienst auf und widmete sich dem lohnenderen Handel. Da er als Geschäftsmann mit 50 fl. in der Steuerliste steht, kann man sich denken, welches Gehalt er als Lehrer bekommen hat. 17L6 besteht die Gemeinde aus 13 steuerzahlenden Mitgliedern, deren Einkommen sich zwischen 50 und 550 fl. bewegt. Tie Steuerquote betrug „2 Billette (wohl Gulden) auf 100 fl. Schätzung". 1738 überließ man ihnen einen Teil eines Pferdestalles auf der nördlichen Seite des Schloßhofes, den sie zu einem Betsaal einrichteten. Hierfür mußten sie jährlich Pro Person 2 fl. Miete zahlen. Als sich aber die Gemeinde vergrößerte, kauften sie einen Platz und bauten 1765 eine Synagoge, Schule und ein Backhaus. Dafür halten sie als jährliches Lehnsgeld 8 fl. 45 Kreuzer, )4 Huhn, ^- Hahn und 5 Eier zu zahlen. Daß sie, nachdem sie eine Synagoge hatten, auch die Feste feierten, wie sie fielen, geht aus folgendem GememdebeschluiZ hervor: „Heute, an hauschanoh rabbo 5530, versammelte sich die Gemeinde Aschenhausen und beschloß einstimmig, daß der älteste Familienvater am simchas tauroh chosen tauroh nehmen solle und der jüngste Familienvater chosen bereschis, und ch. t. muß dafür in die Synagoge ein Viertel Wachs spenden und ch. b. )4 Viertel Wachs, und ch. t. hat nachmittags der Gemeinde 8 Maß Bier und 56 Maß Branntwein zum Besten zu geben und ch. b. halb so viel. Und wer sich diesem Beschluß nicht fügt, zahlt als Strafe 2 Pfd. Wachs in die Synagoge. Im Jahr 1770 war die Gemeinde auf 22 Familien angewachsen, teils durch Zuzug, teils durch Verheiratung von Söhnen. Sie wurden nach Zahlung einer gewissen Summe unter Aushändigung eines Schutzbriefes als Schutzjuden aufgenommen. Ihre jährlichen Leistungen bestanden in der Bezahlung des Schutzgeldes von 6 fl. frankisch, der Abgabe eines 8 Lot schweren 14lötig silbernen Löffels, die der „Judenparnaß" jährlich einsammeln uüd abliefern mußte, sowie in der Ablieferung der Zungen alles von ihnen geschlachteten Rindviehs. An die Pfarrei hatten sie zu zahlen bei der Beschneidung eines Knaben 6 Batzen, bei der Geburt eines Mädchens 4 Batzen, bei einer Hochzeit 9 Batzen und bei einem Todesfall ebenfalls 9 Batzen. Mit dem christlichen Gemeindeverband hatten sie nichts zu tun, waren von Fronen und Gemeindepflichten frei, hatten aber auch keine Berechtigung an Weide und Gemeinwesen. Sie durften kein Land besitzen und kein Vieh halten, und als einzelne beim christlichen Nachbarn eine Ziege in Fütterung gegeben hatten, wurde ihnen das am Petersgericht, am 6. Marz 1748, bei Strafe verboten. Als 1803 die Reichsritterschaft aufgehoben wurde und Aschenhausen zu Sachsen-Weimar-Eisenach kam, wurden die Juden daselbst zwar weimarische Untertanen, sie blieben dabei aber auch Speßhardtsche Schutzjuden, mußten als solche Schutzbriefe lösen uno nach wie vor das Schutzgeld und alle anderen Abgaben zahlen, aber von jetzt ab auch an den Staatslasten teilnehmen; die Staatssteuer betrug jährlich 1 Taler 8 Groschen für jede Judenfamilie; wer zur Miete wohnt, zahlt jährlich 12 Gr., Einzelpersonen 6 Gr. Einmietlingssteuer. Zum Militärdienst wurden sie noch nicht herangezogen, sondern waren gegen eine jährlich zu Martini zu leistende Zahlung von 3 Karolins davon befreit. Erst am 21. Juni 18l1 mußten sie sich zum erstenmal zur Musterung stellen. 81 fl. rheinisch in 24 fl. Fuß Hatten sie 1814 als Anteil des Zwanqsanlehns, welches im Herzogtum Eisenach zur Bestreitung der Kriegskosten ausgeschrieben war, zu tragen. Durch das Eman- LS>tSl"!SS LOt"!LlSk'-/XngSkOt fS^lsnfNSIS, bSSOH^Sk-S clÄ^SI'llÄftS Xil^lLlS^-LpO^tst^UMpfS ksigemSllSi-li unci gr-Z.uniSliSi'i mii gSmusiSr-tsm ^isusQiiisg Sl-älZsn füi- Z—s 6-S ciss /^ItSl-: 3-S S—1 O S-12 11—16 ^alit-S O.ss SS k^ssn >^ Soe/MwFe /s neu kupsexviqnen t^ui-^WÄs-Sk-» füfclsn I-iÄ^sdsciÄnf lZsiicisr-, Knöpfs, l^it^sn, I^IÄrisSicis usw. 5^37^!« SII^^KO^O^NS^NV^ ). L.Schlund Vl^IV^NSI'K^SSe 28 lUVV^I^tt (Z0I^05eNI^Uel< Qrüüles 8pe?is!n»u8 keiner I-Mmeii. wer «.«eke-Mle» unerreicnte^usvali! in je6erpreis!»xe Loewenherz gegt.1881 Goetb-Nrahe 13 gegk.1881 u. 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