Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 7 (1928-1929)
- Issue
- 5 (1.1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 149 (sequence 17)
- Language
- German
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wurde die Tagesordnung für den Verbandstag festgesetzt, der am 3. Februar 1929 wiederum in dem früheren Herrenhause zu Berlin zusammentreten soll. Er wird sich neben dem Etat hauptsächlich mit dem Verfassungsentwurf für den Zu begründenden Reichsverband der deutschen Juden zu beschäftigen haben. Bezirksrabbinate. Am 21. November d. I. tagte der Ausschuß für Bildung von Bezirksrabbinaten des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden unter dem Vorsitz des Herrn Dr. Freund. Nach Ueberwindung vieler Schwierigkeiten ist es endlich gelungen, die Vorbereitungen zur Schaffung verschiedener Bezirksrabbinate so weit zu fördern, daß nunmehr'der Ausschuß endgültig die Einrichtung beschließen konnte. In erster Reihe handelte es sich um das Bezirksrabbinat O b e r s ch l e s ie n. Um dieses hatten sich sowohl der Verband der Shnagogengemeinden der Provinz Oberschl^sien wie der Oberschlesische Rabbinerverband seit langem bemüht. Als Sitz des Bezirksrabbiners kommt Groß-Strehlitz in Frage. Eine Persönlichkeit für die Uebernahme dieses Amts ist gleichfalls bereits in Aussicht genommen. Zu den Obliegenheiten des Bezirksrabbiners wird gehören: Ueberwachung des hebräischen und Religionsunterrichts,' Erteilung des Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten, abwechselnd in jeder Gemeinde des Bezirks Abhaltung des Sabbathgottesdieustes mit Predigt, ferner Lehrvorträge :n Gemeindeversammlungen, schließlich Ueberwachung der Schechitah in den Bezirksgemeinden. In der gleicheil Weise soll ein Bezirksrabbinat mit dem Sitz in Dinslaken geschaffen werden. Einem seit langem gehegten Wunsche des Provinzialverbandes der Synagogengemeinden der Provinz N i e d e r s ch l e s ie n für die rabbinerlosen Gemeinden dieser Provinz einen Bezirksrabbiner anzustellen, wurde gleichfalls Rechnung getragen. Die Frage, welches der Sitz dieses Rabbinats wird, ist noch offen geblieben. Auf jeden Fall soll es eine größere Provinzgemeinde sein, in der bis jetzt noch kein Rabbiner vorhanden ist. In allen drei Fällen wird der Landesverband den Zuschuß leisten, der erforderlich ist, um das Gehalt nach Gruppe 2 b der vreußischen Besoldungsordnung zu gewährleisten. Während es sich hier um Einrichtungen neuer Rabbinate handelte, beschloß der Ausschuß auch den Ausbau eines bestehenden Stadtrabbinats zu einem Bezirksrabbinat, und zwar handelt es sich um Münster. Es steht zu hoffen, daß etwa zwölf westfälische Kleingemeinden dem Bezirke sich anschließen werden. Der Landesverband wird durch einen Zuschuß die Kosten für die Erweiterung des Stadtrabbinats übernehmen. Zum Schluß wurde noch die Errichtung eines Bezirksrabbinats, dessen Sitz voraussichtlich in Borken sein wird, besprochen. Hier soll durch Verhandlungen mit den Gemeindevorständen an Ort und Stelle die Angelegenheit weiter gefördert werden. Wohlfahrtsbriefmarkeu 1928. Seit 13. November 1928 werden von der Deutschen Nothilfe wieder Wohlfahrtsbriefmarken ausgegeben, deren Erträge zur Linderung materieller Notstände im ganzen Reichsgebiet dienen, insbesondere zur ergänzenden Fürsorge für Kinder, alte Leute und Erwerbsunfähige. Es werden ausgegeben: .')-Pf.-Marke zum Verkaufspreis von 10 Pf. (Wappen von Hamburg)- 8-Pf.-Marke zum Verkaufspreis von 15 Pf. (Wappen von Mecklenburg-Schwerin); 15-Pf.-Marke zum Verkaufspreis von 30 Pf. (Wappen von Oldenburg); 2-)-Pf.-Marke zum Verkaufspreis von 50 Pf. (Wappen von Braunfchweig); 50-Pf.-Marke zum Verkaufspreis von 1 Reichsmark (Wappen von Anhalt). Ferner wird von der Reichspost eine amiliche Bild Po st-- karre mit eingedruckter 8-Ps.-Marke zum Verkaufspreis von 15 Pf. zur Ausgabe gebracht. Endlich werden Markenheftch e n zum Preise von 1.50 Rm., enthaltend vier 8-Pf.-Marken und drei 15-Pf.-Marken, ausgegeben. Tie Wohlfahrtsbriefmarken sind vollwertige amtliche P o st w ertzeichen, gültig zur Frankatur aller Postsendungen nach dem In- und Ausland. Der Postverkauf dauert bis zum 31. Januar 1 929. Die postalische Gültigkeit der Marken zur Frankatur erlischt am 30. 4. 1929. Die Zentralwohlfahrtsstelle macht alle Mischen Organisationen und Vereine darauf aufmerksam, daß in diesem Jahr statt 60?s 80 des Reinerlöses der vertreibenden Organisation für ihre eigenen Wohlfahrtszwecke verbleiben. Sie richtet die dringende Bitte an die jüdischen Wohlfahrtsstell>en, sich nach Kräften an dem Verkauf der Briefmarken zu beteiligen, um dadurch einmal die Anteilnahme der Juden an den Z>S uns «ßsnkvsr sein, wenn vir Innen raten: kaufen 8ie jetzt wänrenä unseres Inventur ^U8verkaut8 Wir nieten »U88onlikgtion unsere bewänrten. novn«ertigen Quslttstsvlsren?u rüolceiontslos nerabgesetzten preisen, /^uf lisvnen ausgelegt: «vsliposten V5iin»ve«,sre dis -u S0°/o ermSKig». kut nivnt reagierte Vars 10»/g i-xtrsradstt susgen «.'KNKtlw-äk'i'tKI-I.. <^ O _ ^-oueczl^-v—? ^SNLils^ Inn. I^eo öuscnnokk.!-1 <>nl>. Zsnn) (Zr. LscnenlieimerstraLe 5-7-9 lelekon Nsns»!2S9 peinsksse, Lutter» Lier keiner kienennvnig LüLrsnmdutter 6er Volkere, litt«»' (Obernien) (ZusIitZt unerreicnt. 5«»»« ««yen^ln» Vokrüge in keine-« ^«-sko» k-k'-"- ^kxk.Versu'M-Z Ml! 8et!tZl!el 8ii!me ^.-c,. 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