Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 7 (1928-1929)
- Issue
- 3 (11.1928)
- Date
- 1928-11-01
- Page
- Seite 61 (sequence 13)
- Language
- German
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61 bereits bestehe. Diese Instanz soll die jetzt herrschende Zersplitterung beseitigen und die zukünftige Beschäftigung der Gemeindeverwaltung mit Fragen der Jugendbewegung in übersichtlicher Weise vorberaten und rationeller gestalten, als dies angesichts der Ueberzahl der bestehenden Vereine und Organisationen im Augenblick möglich ist; sie soll auch das Recht haben, von den einzelnen bedachten Organisationen eine Rechnungslegung über die Verwendung der von der Gemeinde bewilligten Mittel zu verlangen. Sämtliche Anträge wurden angenommen. Eine Erklärung des Vorstandsdezernenten sür das Wohlfahrtswesen, Herrn Bloch, über eine nochmalige Beratung der früher von der Gemeindevertretung beschlossenen Zurückverweisung einer Vorlage betr. die Subventionierung der Anstalten der geschlossenen Wohlfahrtspflege wird zur Kenntnis genommen; sie besagt, daß eine nochmalige Beratung in der Kommission für soziale Fürsorge deshalb zwecklos sei, weil die Kommission das gesamte für die Beurteilung der Angelegenheit notwendige Material in lückenloser Weise von den einzelnen Anstalten beschafft hatte und nach eingehender Prüfung und pflichtmäßigem Ermessen zu ihren Vorschlägen gekommen fei. Darüber hinaus sei eine weitere Berücksichtigung nur möglich, wenn neues Material vorliege bezw. bei den einzelnen Anstalten ein besonderer Notstand nachgewiesen werde; insofern feien also die Anträge der Kommission für soziale Fürsorge als vorläufige Maßnahme zu betrachten, und es würden gegebenenfalls weitere Anträge auf Subventionierung der geschlossenen Wohlfahrtspflege Berücksichtigung finden können. Es sei dagegen abwegig, lediglich aus gefühlsmäßigen Erwägungen und weil die Mittel zur Verfügung standen, höhere Subventionen als augenblicklich notwendig auszuschütten. Herr Werner, welcher im früheren Stadium der Beratung Zurückverweisung der Vorlage beantragt hatte, erklärt sich mit den Ausführungen des Vorstandsdezernenten einverstanden und bedauert nur, daß diese Aufklärungen infolge Abwesenheit des Herrn Bloch nicht schon früher gegeben worden sind. Die Gemeindevertretung stimmte hierauf dem vorgelegten Verteilungsplan zu mit der Maßgabe, daß der Betrag für das Gumpertzsche Siechenhaus auf Mt. 12 000.— festgesetzt wird, nachdem die erwartete finanzielle Entlastung der Anstalt in diesem Jahre noch nicht eintreten wird. Im Anschluß hieran erfolgten, veranlaßt durch eine Anfrage des Herrn Dr. Wolfs, ob es sich bei diesen Bewilligungen um Beträge aus dem Etatkredit des Kapitels IX handle, wenn ja, warum die Kommission für soziale Fürsorge, die soviel er wisse, mit der Verteilung dieser Mittel betraut sei, nicht souverän beschließe, und. wenn es sich um Sonderbewilligungen handle, aus welchen Mitteln diese genommen werden, längere Auseinandersetzungen etatrechtlicher Art, in deren Verlauf der Vorsitzende unter allen Umständen für die Gemeindevertretung das Recht in Anspruch nimmt, Spezialbewilligungen innerhalb des Nahmenpostens vorzunehmen. Diesen Ausführungen schließt sich auch Syndikus Dr. Mayer an. Die Finanzkommission hatte sich mit einem Antrag der Herren Rothschild und Gen. auf Erhöhung der Etatposition „Unterstützung der o sti ü d i j ch enBetsäle" von M. 6000.— auf M. 10 000.— zu^ befassen. Die Kommission hatte das erforderliche Material beschafft und beantragt Erhöhung von Mk. 6000.— auf Mk. 8000.— mit der Maßgabe, dem Vorstand die Verteilung in der ihm geeignet erscheinenden Weise zu überlassen. Der Antrag gründet sich auf den Umstand, daß bei den meisten Betsälen einfach die Deckung des Defizits verlangt werde, was die Kommission sür untunlich erachtet. Für die Erhöhung auf Mk. 10 000.— sprach Herr Gittler mit dem Hinweis, daß es sich um acht Betsäle mit ca. 1000 Plätzen handele, daß die von der Kommission ermittelten Fehlbeträge aus dem Vorjahre stammen und sich im lausenden Jahre zweifellos erhöhen werden. Der Antrag der Fmanzkommiffton wurde angenommen. Dem Verein für jüdische Krankenpflegerinnen soll gemäß einem Vorstaudsbeschluß ebenso wie im Vorjahre aus Kapitel IX des Etats eine Subvention von Mk. 6000.— zu der in Kapitel VI ausgesetzten zusätzlich bewilligt werden. Bei dieser Gelegenheit gab der Vorstand Kenntnis von dem zur Klärung des Verhältnisses zwischen dem Verein und der Gemeinde im Gang befindlichen Schriftwechsel mit dem Ziel der Herbeiführung einer Neuordnung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht. Die Finanzkommission hat die Angelegenheit gleichfalls behandelt und Bedenken geäußert, ob es nicht ratsamer sei, zur Beschleunigung der Verhandlungen von einer Bewilligung vorerst abzusehen; sie hat sich endlich dazu entschlossen, die Annahme des Vorstandsbeschlusses zu befürworten, um die Schwesternschaft nicht in eine Notlage zu bringen, und hat darauf hingewiesen, daß eine dauernde Unterstützung in der bisherigen Höhe (jährlich Mt. 12 000.—) nicht in Betracht gezogen werden könne. Der Berichterstatter der Kommission wies auch darauf hin, daß die früher an die Subvention geknüpfte Bedingung der Zuziehung der von der Gemeindeverwaltung ernannten Delegierten zu den Beratungen des Vereinsvorftandes nicht eingehalten werde, daß serner sich in den: Verhältnis zwischen Verein und Krankenhaus erhebliche Unstimmigkeiten ergeben hätten, die geeignet seien, den Krankenhausbetrieb empfindlich zu stören und denen man auf die Dauer nur durch eine Vergemeindung des Vereins begegnen könne. Herr Sondheimer macht namens des Vorstandes genauere Angaben über die verschiedenen Schwierigkeiten und wünscht auch seinerseits ein besseres Verhältnis zwiscken Krankenhaus und Schwesternverein, bezweifelt jedoch, ob bei den Verhandlungen, die der Vorstand nunmehr eingeleitet habe, das gewünschte Ergebnis erzielt werde. Auch die Herren Rechtanwalt Simon und Dr. Geiger halten eine endgültige Bereinigung dieser seit Jahren schwebenden Angelegenheit im Sinne einer Vergemeindung und im Interesse beider Institutionen für dringend geboten, während Herr Meyer eine eingehende Prüfung, ob Vergemeindung zweckmäßig ist, für notwendig hält. Frau Bloch beleuchtet die Angelegenheit vom Standpunkt des Schwesternvereins und behandelt insbesondere die Frage der Schwesternbesoldung und Pensionierung. Die Gemeindevertretung stimmt schließlich dem Vorstandsbeschluß mit der Maßgabe zu, daß die von der Gemeinde- Verwaltung ernannten Delegierten für die Folge bei den Beratungen des Schwesternvereins zugezogen werden und daß die vom Vorstand eingeleiteten Verhandlungen nunmehr baldigst zum Abschluß gebracht werden. Dem Heim des jüdischen Frauenbundes zu Neu- Isenburg wurde für das laufende Jahr eine Subvention von Mk. 2500.— bewilligt. Es folgen eine Reihe von Vorlagen, welche ohne Debatte erledigt werden, wie eine Aeußerung des Vorstands, betr. die ziffernmäßige Eingliederung des Krankenhausetats in den Haushaltsplan der Gemeinde, die Frage der Heranziehung der Stadtgemeinde zu den Mehrkosten der von ihr erzwungenen Verwendung teureren Steinmateriales bei dem Friedhofsneubau, die Isolierung von Leichenzellen und die Beschaffung von Pflanzen und Gärtnereiinventar daselbst, ferner die Beschaffung einer Sukkoh für die Besucher der Hauptsynagoge, die Bewilligung eines Beitrages für den Bockenheimer. Synagogenverein, die Vermietung von Plätzen in der Krankenhausshnagoge und die mietweise Ueberlassung der Liegenschaft Königswarterstr. 26 an die Stadt. Außerdem wurde von einer Zuwendung des Fräulein Pappenheim für das Museum jüdischer Altertümer Kenntnis gegeben und der Spenderin für ihre Schenkung der Dank der Genieindevertretung ausgesprochen. Hieran schloß sich eine nichtöffentliche Sitzung, in der im wesentlichen Personalfragen erörtert wurden. Ptwto-Hmatvure In alisn fragen nur? I..LIVI.l1vNlio>ä Lonillerplat? 7^ unä?ei! 65 Aus den Gemeinden. Berlin. Der Preußische Justizminister hat, im Einvernehmen mit den Polizeibehörden, in einer allgemeinen Verfügung die Strafverfolgungsbehörden ersucht, den F r i e d h o fs s ch än d u n - gen ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und um ihre Aufklärung bemüht zu sein. — Die Walther-Rathenau- Gesellschaft, deren Gründung am diesjährigen Todestage Rathenaus (24. 6.) beschlossen wurde, ist nunmehr als eingetragener Verein ins Leben getreten. — Zum Direktor des Seminars für orientalische Sprachen an der Universität Berlin wurde Professor Dr. Eugen Mittwoch, einer der bedeutendsten Vertreter der semitischen Philologie, ernannt. — Der Leiter des Institutura ^n6a.ieum an der Universität Berlin, Lie. tbe-vl. Joachim Ier e - mias, ist zum außerordentlichen Professor an der Universität Berlin ernannt worden. — In der Sitzung der Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde vom 20. 9. wurde u. a. ein liberaler Antrag auf Errichtung eines statistischen Büros, dessen Arbeiten in erster Linie auch dem Kampf gegen Taufe und Mischehe zugute kommen sollen, angenommen. — Kommerzienrat Maximilian Stein, einer der angesehensten Persönlichkeiten der Brauindustrie und ein warmherziger Förderer gemeinnütziger Wohlfahrtspflege, beging am 26. 9. seinen 60. Geburtstag. — Der langjährige Leiter des Röntgenlaboratoriums am Rudols- Virchow-Krankenhause, Professor Max Levy-Dorn, trat am 1. 10. nach Erreichung des 65. Lebensjahres von seinem Amte zurück. — Am 3. 10. feierte der Dichter, Musiker und Maler Arno Nadel seinen 50. Geburtstag. — In der Zeit vom 13. bis 15. 10. fanden in Berlin ausgedehnte Sitzungen des Hauptvorstandes des Central» ereins, des durch die Satzungen neu geschaffenen Arbeitsausschusses und des Jugendausschusses statt. Nach einem Bericht über die Finanzen wurde im Rahmen des Geschäftsberichtes der, Bericht über Rechtsschutzarbeit sowie das Politische Referat erstattet, sodann der Ausbau des Arbeitsprogrammes unter Berücksichtigung wichtiger grundsätzlicher und