Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 7 (1928-1929)
- Issue
- 1-2 (9.1928)
- Date
- 1928-09-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
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11 anlangt, soll alles . . . eingerichtet werden nach der Verfügung, die Vormals die Gemeinde zu Speyer, Worms und Mahnz dieserhalb getroffen haben, nach welcher sich die jüdische Nation zu heu^ tigen Tagen richtet, und zwar „durch Vermittler, wie hier Orts Gebrauch ist" Da die Witwe Gamburg am 13. Juli 1798 bei „E. Hochlöbl. Aelteren Bürgermeisterl. Audienz" ein „Abrufungsschreiben" einreicht, scheint sie inzwischen ihren Willen bei den Baumeistern durchgesetzt zu haben. Die Hochzeit hat wohl an dem allgesetzten Termin stattgefunden. Fall II: Am 3. November 1302 klagt Mayer Buchs, bäum gegen die Baumeister, die die Hochzeit seines Sohnes Zacharias Mayer mit der Tochter des Samuel Wolf Fuld nicht gestatten wollen. Auch hier verbieten die Baumeister die Hochzeit nicht direkt, sondern nur die „dabei gebräuchlichen Solennitäten", ' wie sie ihres Sohnes als Gelehrten einzig würdig seien. Als Grund des Verbots werden Steuerrückstände angeführt. Es handelt sich um die seit 18 Jahren nicht gezahlte Grundsteuer für das Haus „Zur Goldnen Ente" (auch „Zum End" geheißen, weil es das letzte m der Gasse war) in Höhe von fl. 177. Am 17. November teilt Buchsbaum dem Gericht mit, daß die Hochzeit bereits stattgefunden, nachdem er die strittige Summe beim Rechneiamt hinterlegt habe. Die Einwendungen seiner „Feinde", der beiden Kastenmeister Gumpertz und Fuld, von denen er behauptet, „sie seien wahre Plusmacher, wie man sonst die überspannten Financiers zu nennen pflege", scheinen also keinen Erfolg gehabt zu haben. Am 29. November wird die ganze Streitsache s<l aeta gelegt. Fall III: Ende November 1804 klagte Jsaac Joseph Gundersheim bei oer „Aelteren Bürgermeisterlichen Audienz", weil Einspruch gegen die Hochzeit seines Sohnes Hirsch Jsaac Gundersheim mit der Tochter des Samuel Worms erhoben worden ist, trotzdem er „alle Gemeindeprästanden" bezahlt und geglaubt habe, „die vorhabende Hochzeit seines Sohnes" -könne ungestört stattfinden. Der Einspruch geht aber diesmal nicht eigentlich von den Baumeistern aus, sondern geschieht im Auftrag seines vierten Bruders Moses Joseph, „weil die Theilung der Berlassenschaft seines vor einigen Monaten verstorbenen Vaters Joseph Hirsch Gundersheim noch nicht zu Ende gebracht fei". Da schon kostspielige Vorbereitungen zur Hochzeit getroffen feien, wünscht er eine umgehende Entscheidung. In der Tat wird am 28. November von der städtischen Gerichtsstelle zugunsten des Klägers entschieden. Am 1. Dezember erklären die vor Gericht erschienenen Baumeister Süßkind Hirschhorn und Gumpertz Jsaac zur Kann, die diesen Bescheid entgegennehmen sollen, daß das Verbot bereits aufgehoben sei. Fall IV: Am 14. März 1806 klagt die greise SaraTrum m gen. Oppenheimer (sie gibt ihr Alter auf 80 Jahre an), weil bie Baumeister die Hochzeit ihres Sohnes Leser mit seiner ihm seit 5 Monaten Verlobten Verwandten Jütle, Tochter des Moses Trumm, nicht gestatten wollen, trotzdem alle Steuern Pünktlick) bezahlt seien, wie sie durch die eingereichte, von «den Kastenmeistern Jsaac Herz Kulp und Moses Hamburg unterzeichnete und von dem Juristen Hartwig beglaubigte Quittung dartut. Die Hochzeit wäre längst vollzogen — so schreibt sie, „wenn nicht In verwichenem Spätjahr die Kriegsunruhen sich in den Weg gelegt und jede dergleichen Unternehmungen zurückgesetzt hätten", so daß die „Heyraten in hiesiger Judenschaft seit diesen Zeiten eingezogen worden seien". Der lange Umgang der Brautleute miteinander habe jetzt Folgen gehabt, und nun verböten die Baumeister die Hochzeit wegen „voreiligen, verwandten Umständen nach verzeihlichen Beischlafs", verweigerten dem jungen Paar die Aufnahme in die Gemeinde und bestritten ihm das „angebohrene Recht zu hiesiger Stättigkeit". — Die vorgeladenen Baumeister, als deren Vertreter Feist Frank erscheint, übergeben am 21. März eine Gegenschrift, in der sie von „einem Verbrechen der Unzucht" reden, das nach den Ritualgesetzen Ausschluß aus der Gemeinde verlange; dies sei in der „moralischen Verfassung der Judengemeinde" begründet. Wenn so etwas gestattet würde, gäbe es bald nur lasterhaste Gemeindemitglieder und Bastarde, und die „freie Wahl der Eltern" bei der Verlobung ihrer Kinder wäre verhindert. — Sara Trumm bringt in ihrer Gegenschrift vom 25. März ihre entgegengesetzte Ansicht zur Geltung. Sie stellt in Abrede, daß man in anderen Gemeinden ebenso streng verfahre und führt das mosaische Recht an, das in einem solchen Falle die Heirat geradezu befehle, ja noch außerdem verlange, daß dein Vater des Mädchens 50 Sekel Silber bezahlt würden (5. Buch Mosis, Kap. 22. V. 23, 29). Dies Gesetz werde wohl „der rein moralischen Verfassung der Juden" als Maßstab dienen können. Uebrigens — so fügt sie elwas hämisch bei — „leicht weiß man nicht, was man i.cicht wissen will". Wenn es sich um Baumeisterstöchter handle, gehe, man durchaus nicht so strenge vor. Sara gibt sogar einen Fall an, wo eine vorherige „gemeindekundige Niederkunft" keine Bestrafung nach sich gezogen habe. — Das Rechneiamt, das zu jener Zeit das Dezernat in Judensachen hatte, beschließt am 23. März: „Wenn Trumm sich sonst nach der neuen Verordnung zur Aufnahme in die Stättigkeit qualifiziere, seien die Baumeister zur Copulationserlaubnis zu veranlassen". Freilich kündet eine Randbemerkung an diesem Akt von der Hand eines städtischen Schreibers, daß am 29. April Leser Trumm in pleno Vonsistorio (also vom städtischen evangelischen Konsistorium) wegen antizipiertem Concubitus bestraft worden ist. Fall V und VI: Diese Fälle befassen sich mit den Streitigkeiten wegen der Eheschließungen im Hause des reichen Benedikt Aaron May. Im Juni 1802 will Mahs Sohn Seligmann die Tochter des verstorbenen Hofagenten Herz Samson zu Braunschweig, Gwendel, heiraten. Er macht also eine sehr reiche Partie. Die Braut soll, wie man in der Gemeinde positiv weiß, eine Barmitgift von fl. 20 000 erhalten, ferner noch die Zinsen von fl. 30 000, die in Braunschweig für sie sichergestellt sind. Nun wollen die Baumeister die Hochzeit nur gestatten, wenn vorher für diese Summen die Steuer und Einzugsgeld bezahlt wird, was aber May verweigert. Trotz seiner von ihm oft und stark betonten „Gottlob bekannten Solvenz" erklärt er, er könne dies nicht leisten, da er durch den Brand zwei wertvolle Häuser und noch durch andere Umstände fl. 100 000 verloren habe. Die große Steueranforderung sei nur aus die Jntriguen seines Feindes, des Schatzmeisters Löb Jsaac Elias (auch Löb Reis genannt, später Ellissen) zurückzuführen, der „seine Proteges durchschlüpfen lafse, an ihm aber seinen Zorn ausließ", nur „wegen dessen eingebildeter mächtiger Hand" sei jede Einigung unmöglich. Seine Schwiegertochter wolle in den nächsten 2 Jahren noch nicht in die Stättigkeit aufgenommen werden, weil sie nicht wisse, ob sie sich in Frankfurt eingewöhnen könne; deshalb zahle er kein Eingugsgeld. — Die Gegenerklärung des Elias vom 16. Juli, in der er den „berüchtigten Benedikt Aaron May" „einen stolzen übermütigen Menschen" nennt, strotzt nicht weniger von Beschimpfungen, als die Anklage des May. Er meint, May habe keinesfalls fl. 100 000 verloren, dazu sei sein Geschäft viel zu klein. Freilich sei seine Steuer erhöht worden, aber nicht bedeutend. Wenn May sich zu hoch eingeschätzt glaube, könne er ja seine Behauptung beschwören. Warum tue er das nicht? Da sich auch die anderen Schatzmeister (Steuereinschätzer) auf die Seite von Elias stellen, ebenso die Kastenmeister Jsaac Herz Kulp, Lazarus Löb Gumpertz, Moses Jacob Hamburg und Süßkind Oppenheimer „die verdiente Ahn^ dung einem Hochrichterlichen Ermessen anheimstellen" und bei Strafe der Exekution binnen 3 Tagen die Zahlung der Einzugsgeld von der ganzen Mitgift verlangen, entscheidet die städtische Gerichtsstelle zu Ungunsten von May. Inzwischen hat sich aber Seligmann May, ungeachtet des noch nicht beigelegten Streites, ohne Erlaubnis verheiratet und wohnt mit seiner Frau beim Schneidermeister Krafft. Dennoch folgen sich immer weiter ^^S^-Q^SQI-I^wtt^ vom P«V?0»«HV5 I» 5 »«. xei7»«Q^0 msOtisri vis! l^nsucts! 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