Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 7 (1928-1929)
- Issue
- 1-2 (9.1928)
- Date
- 1928-09-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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5 zum Heiligen Geist über den Erwerb eines etwa drei Morgen 'großen Ackers Gewann 6 Nr. 116 führten am 13. Februar 1803 zum Ankauf. Der Preis betrug 1300 Gulden pro Morgen. Zum gleichen Preise wurden am 25. August 1862 die Jacob Riug'schen Aecker Gewann 6 Nr. IIS und 117, zusammen zwei Morgen, 26 Ruten, -17 Schuh haltend, gelaust. 1863 erfolgte alsdann der Ankauf des Ackers Gewann 6 Nr. 115 (ein Morgen, 36 Ruten, 38 Schuh) zum gleichen Preis von dem St. Katharinen-Kloster und am 1l). März 1864 zu demselben Preis der Acker Gewann 6, Nr. 112 (etwa Morgen) von den von Cotta und von Adler-- flycht'schen Erben. Weitere Erwerbungen geschahen teils durch Kauf, teils durch Tauscha von dem von Günderrode'schen Fideikommiß in Größe von etwa °/» Morgen am 23. September 1864 und ferner am ö. Januar 1869 zum Preise von 700 Gulden ein etwa ein Morgen großes Gelände von Freiherrn Johann Justinian Georg von Holzhausen. Dieses Gelände sollte teils für die Friedhofserweiterung, teils für die Verlängerung der Straße vor dem Friedhos verwandt werden. Zum gleichen Zweck wurden am 3. April 1869 von der Fürstlich Thurn- und Taxis'schen Schwanengutsverwaltung kleinere Parzellen sür den Preis von rund sl. 1600.— angekauft. Zur Abrundung des für die Fried- Hosserweiterung in Aussicht genommenen Areals blieben nur noch zwei der Stadt gehörigen Ackerparzellen übrig (Gewann 6 Nr. 81a und 87a.), die durch Kaufvertrag vom 12. Mai 1870 nm den Preis von jl. 839.22 in den Besitz der Gemeinde übergingen. Gleichzeitig mußten aber der Stadt zum Zwecke der Straßenherstellung die Parzellen Gewann 6 Nr. 65, 83V und 84d abgetreten werden, wogegen sich die Stadt zur Herstellung und Unterhaltung dieser Straße in einer Breite von 48 Schuh, sowie eines im Eigentum der Stadt verbleibenden Wagen'hälteplatzes verpflichtete und die Verlegung des an der Ostseite des Friedhofs oorbeuaufenden Feldwegs nach der Ostseite der Erweiterung gestattete. Die in dem Zeitabschnitt von 1857—1370 erworbenen Erweiterungsgrundstücke sind im Plan mit L bezeichnet. Die zw eite Fried Hofs eriveiterung (dritte Etappe) erfolgte in den Jahren 1890—1898. Sie umfaßt das im Plan mit V bezeichnete Gelände und zwar Grundstücke aus dem Eigentum k) des Freiherrn Justinian Max v. Günderrode, 58 a zum Preis von Mk. 23 497.—, angekauft am 23. 1. 1890 d) des Privatmanns Albert Katzenstein, 7 a zum Preis von Mk. 2994.—, angekauft am 23. 1. 1890 «) des Bauunternehmers Heinrich Philipp Filz, 5 a zum Preis von Mk. 1000.—, angekauft am 4. 2. 1890 6) des Waisenhauses, 30 a. zum Preis-von Mk. 12 340.—, angekauft am 10. 7. 1890 s) der Fellnerschen Erben, 74 a zum Preis von Mk. 20 000.—, angekauft am 1. 5. 1891 k) des Hospitals zum heiligen Geist, 80 a zum Preis von Mk. 55 000.—, angekauft am 1. ö. 1897 A) der Johann Adam Götz'scheu Erben, 7 a znm Preis von Mk. 8500.—, angekauft am 31. 3. 1898 sowie kleinere Parzellen aus dem Eigentum der Stadt. 'Außerdem ergaben während dieses Zeitraums Tauschverträge zwischen der Israelitischen Religionsgesellschaft, der Gemeinde und der Stadt Geländeabrnndnng im Ausmaß von 14 a im Jahre 1892 nnd.19 a im Jahre 1897. In das Ende dieses Erweiterungsabschnittes fällt auch die Fertigstellung der neuen Leichenhalle im Jahre 1902. Die dritte und letzte F r i e d h o f s e r w e i te r u ng umfaßt die im Plan mit 1) bezeichnete Fläche, die Ende 1923 aus dem Eigentum der Stadt, des von Günderrode'schen Fideikommisses und des St. Katharinennnd Weißfrauenstiftes im Umfang von zusammen 90 a teilweise im Tausch gegen Grundstücke in der Seckbacher Gemarkung in den Besitz der Gemeinde übergegangen ist. Damit war die letzte Vergrößerungsmöglichkeit des Friedhofs erschöpft. Dieser ist bis an die von der Endstelle der Straßenbahn- - linie 8 nach Norden ziehende projektierte neue Straße herangerückt. Der Friedhof an der Rat Beil-Straße wird demnächst voll belegt sein. Indes werden auf Jahrzehnte hinaus dort wegen der großen Anzahl von reservierten Grabstätten noch Beerdigungen stattfinden müssen. Die Zahl der auf dem Friedhof Ruhenden dürfte mit 20 000 zutreffend geschätzt sein. Wenn in alter Zeit sich die Notwendigkeit ergab, das für Bcerdigungszwecke zur Verfügung stehende Gelände im Hinblick aus außergewöhnliche Ereignisse Zu messen, so gingen die Mitglieder der Bruderschaften aus den Friedhof, grenzten das verfügbare Terrain mit Schnüren aus Werg ab und gewannen auf diese Weise einen Maßstab für ihre durch die Lage gebotenen Dispositionen. Sie beteten aber zugleich ein Gebet, es möge dem Tode Einhalt geboten werden, damit das Beerdigungsfeld auf lange Zeit hinaus reiche. Aus der Meßschnur und aus dem erforderlichen Wachs fertigten sie Kerzen, die in den Gotteshäusern angezündet wurden. Möge auch in unserer Zeit bei allen, die den Friedhof betreten, ebenso wie bei unseren Vorfahren die Ehrfurcht vor der Ruhestätte unserer Toten die Herzen erfüllen! Die Konzeniraiionsbewegung und die deutschen Juden. Von Br. Frih Miltner Vorbemerkung: Wir veröffentlichen diesen Anssatz als persönliche Stellungnahme des Verfassers und zugleich als Beitrag zur Erörterung eines Gegenstands, der eine über das rein Wirtschaftliche weit hinausreichende Bedentnng erlangt hat. Die Schriftleitung. Die Folgen des Krieges und der Inflation haben Entwicklungen, die in normalen Zeiten langsam vor sich gehen, beschlennigt nnd lassen abrupt und gewaltsam Aenderungen erscheinen, die in anderen Zeitläuften bei einem langsamen Anpassungs- Prozeß kaum aufgefallen wären. So wirken Rationalisierung und Konzentrationsprozeß innerhalb der Wirtschaft als Phänomene eigner Art, wo sie doch nur den Ausdruck und die Erscheinungsform der kapitalistischen Erwerbswirtschaft nnd ihres ökonomischen Prinzipes darstellen. Dem unbeteiligten Beobachter und dem mit in die Bewegung hineingezogenen Geschäftsmann am meisten sichtbar nnd fühlbar, wirkt sich die Konzentrationstendenz ans, die in doppelter Richtung, mannigfach aber sich durchkreuzend, verläuft. Einmal beobachten wir den Zusammenschluß von Firmen gleicher Branche, auf gleicher Produktionsstnfe stehend, der, in welche juristische Form auch immer er gekleidet ist, der Verbilligung der Generalunkosten, der vorteilhafteren Ausnützung der Ein- und Verkaufsmöglichkeiten, der Herstellung von typisierten Massenartikeln und der Ausschaltung der Konkurrenz dienen soll. Wir finden 'weiter den Zusammenschluß von Unternehmungen auf verschiedener Produktionsstufe, der die Absicht verfolgt, den Bezug der Rohstoffe und den Absatz der Erzeugnisse ohne Mitwirkung und Hilfe anderer Firmen, insbesondere also auch Handelsfirmen zn bewerkstelligen. Daß beide Richtungen der Konzentration auch den Juden treffen wie jeden anderen in der Wirtschaft Tätigen, bedarf keiner Spezialuntersuchung. Daß aber durch gewisse Formen der Zusammenschlußbewegnng der Jude in stärkerem Maße berührt wind, mag hier in Kürze erörtert werden. Richtung und Absicht der Konzentrationsbewegung und ihrer Motive werden hier erörtert, nm zu zeigen, daß ein Auflehnen gegen diesen Prozeß nicht nur abwegig, sondern auch nicht möglich ist. Mit der EntWickelung der.Wirtschaft ist der Ausschaltungsprozeß, um den es sich hier handelt^ gegeben, wenn er auch in diesem oder jenem Land entsprechend seiner jeweiligen Struktur in verschiedener Form auftritt. Deswegen wäre es auch nicht angebracht, bor dieser Ausschaltung von >antijüdischen, antisemitischen Tendenzen zn sprechen. Daß infolge der Konzentration große Jndustriegruppen, die Juden nicht beschästigen, vordringen, ist ein Problem, das in diesen Zusammenhang selbst nicht gehört. Ob und wie es für die Ausgeschalteten im allgemeinen, für die Inden im besonderen Wege zur Erhaltung ihrer Existenzen und zur Ausnutzung der in ihnen schlummernden Kräfte gibt, diese Frage sei vorerst nur gestreift. An der Aufzeigung der Richtung und des Weges dieser Konzeiitrationstendenz ist schon offenbar geworden, warum der Jude besonders stark betroffen ist. Ohne Anführung von größerem statistischen Material kann als bekanni und bewiesen angenommen werden, daß unverhältnismäßig stark