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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1928-07-01 · 11 (7.1928) · p. Seite 352

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
6 (1927-1928)
Issue
11 (7.1928)
Date
1928-07-01
Page
Seite 352 (sequence 16)
Language
German
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352 Arbeitsnachweis. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung erklären wir, daß den Interessen der Arbeitnehmer, die aus die H e i li g h a l t u n g des Schabbos und der jüdischen Feiertage Wert legen, nur dadurch gedient wird, daß solchen Arbeitsuchenden eine besonders bevorzugte Behandlung, wie das in jedem gut geleiteten allgemeinen jüdischen Arbeitsnachweis geschieht, gewährleistet wird. Nur in einem allgemeinen jüdischen Arbeitsnachweis kann Vorsorge, getroffen werden, daß entsprechende Vakanzen dem am Schabbos nicht arbeitenden Juden vorbehalten bleiben und nicht durch Bewerber besetzt werden, die auch am Schabbos arbeiten würden. Die erstrebte Dezentralisation erschwert gerade in weitem Maße die Möglichkeit, die wenigen vorhandenen schabbosfreien Stellen den in Frage Kommenden vorzubehalten. Wir richten einen dringenden Appell an die jüdischen Arbeitgeber, auf die religiösen Ansprüche der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen. Frankfurt a. M., Langestraße 30. Unentgeltlicher Arbeitsnachweis der weiblichen Fürsorge für israelitsche Frauen und Mädchen. Bertha Rosenblatt, Vorsitzende. Berufsberatung und Arbeitsnachweis für Juden E. V. Fritz Epstein, Architekt B. d. A., 1. Vorsitzender. Mädchenwohnheim in Berlin. Das Mädchenwohnheim II, Auguststraße 17 (Studentinnenheim), das seit dem Jahre 1925 besteht und das einzige in Berlin bestehende jüdische Wohnheim für das in der Ausbildung begriffene Mädchen ist, hat sich im vergangenen Jahre von 10 aus 12 Plätze vergrößert. In der Zeit vom 1. 4. 27 bis 1. 4. 28 wohnten insgesamt 20 Mädchen im Heim, die sich zu folgenden Berufen vorbereiteten: Apothekcrin (1), Bibliothekarin (1), Fürsorgerinnen (5), Haushaltungsschülerin (1), Heilgymnastik (1), Hortnerinnen (2), Kunstgewerblerin (1), Jugendleiterin (1), Laborantin (1), Lehrerin (1). Putzmacherin ll), Schneiderin (1), Studentin der Medizinal), Studentinnen der Philologie (2). Der Pflegesatz beträgt bei voller Pension 80 Mark monatlich. Die Zimmer werden jeweals von zwei jungen Mädchen geteilt. Aus den zahlreichen Anfragen schließen wir, daß das Heim einem starken Bedürfnis entgegenkommt. Auskunft erteilt der Verband Berlin des Jüdischen "Frauenbundes, Berlin N., Monbijouplatz 10, Jüdisches Museum in Breslau. Erfreulicherweise wächst überall unter den Juden das Interesse für ihre Vergangenheit. Neben den Bestrebungen, die sich darauf richten, die Erforschung der jüdischen Familie durchzuführen, verdienen besonders jene anderen Berücksichtigung, die es sich zur Aufgabe machen, die Ueberreste vergangener Zeiten zu sammeln. Aus diesen Gründen hat sich in Breslau ein Verein „Jüdisches Museum E. V." gebildet. Sein Ziel ist: Die Sammlung und Aufbewahrung von Gegenständen und deren Abbildungen aus dem Gebiete des jüdischen Kultus. Ebenso will er Archivalien, Altertümer, Handschriften und Druckwerke, die sich aus das Judentum beziehen, sammeln und — vor allem sie der Öffentlichkeit zugänglich machen. Der Anschluß an ein Breslauer Museum ist angebahnt, so daß auch den weitesten Kreisen die Möglichkeit gegeben sein wird, sich von dem Judentum, wie es wirklich ist, ein Bild zu machen. Beitrittserklärungen und Anfragen sind an den Schriftführer, Herrn Felix Perle, Breslau 3, Striegauerstraße 3, II, zu richten. Preisausschreiben. Das Hauptbüro des Keren Knnemetli Leisrael (Jüdischer Nationalfonds) in Jerusalem schreibt hierdurch unter den jüdischen Künstlern einen Wettbewerb aus zur Erlangung von Entwürfen für den Jubiläumsband des Goldenen Buches des Keren Kayemeth Leisrael. Tie Bedingungen sind die folgenden: 1. Zur Teilnahme berechtigt sind alle jüdischen Künstler. 2. Die Entwürfe sollen den Gedanken des Keren Kayemeth Leisrael veranschaulichen und in hebräischen Lettern nur die Inschrift tragen: Keren Kayemeth Leisrael, Sefer Hasahaw^Kerach Chazi-Hajowel. Es ist erwünscht, daß auf das 25jährige Jubiläum des KKL. lnngewiejen wird, der auf dem 5. Zionistenkongreß in Basel gegründet wurde (16.-20. Teweth 5662 — 26.-30. Dezember 1901V 3. Alle Skizzen sollen in einfacher Darstellung gehalten sein Sie sollen möglichst in Aquarellfarben hergestellt werden. Es ist ihnen eine Beschreibung beizufügen, aus der hervorgeht, in welchem Material die endgültige Ausführung gedacht ist. 4. Alle Entwürfe sollen in dem Original entsprechender Größe drei Teile enthalten: 1. die Borderseite des Einbandes, 2. den Rücken des Einbandes, 3. die Rückseite des Einbandes. 5. Die Maße des Jubiläumsbandes des Goldenen Buches sollen denen der bisherigen Bände entsprechen, doch wird er (außer den Vorsatzblättern) nicht wie bisher 500, sondern nur 200 Seiten sür je 10 Eintragungen enthalten. Die Seiten sind 65X49 om groß; mit dem Einband soll das Buch 67 om hoch, 50 om breit und 14,3 dick sein. Ter Einband übersteht das Papier aus allen Seiten um 1 em. 6. Die Entwürfe sind, mit einem Kennwort versehen, so zeitig einzusenden, daß sie bis spätestens am 2. September 1928 (17. Elul 5633) beim Hauptbüro des Keren Kayemeth Leisrael eintreffen. Der Sendung ist ein verschlossenes Kuvert beizufügen, das das Kennwort trägt und im Innern den Namen des Künstlers sowie seine Adresse enthält. 7. die Mitglieder des Preisgerichtes sind: Herr E. M. Epstein, Jerusalem, Miß Szold, Jerusalem, Herr Hermann Struck, Haifa, Herr Dr. Ticho, Jerusalem, Herr Dr. van Vriesland, Jerusalem. 8. Es sind drei Preise ausgesetzt: 1. Preis: 35 ^p. 2. „ 25 ^-P. 3. „ 15 ^'?. Das Preisgericht hat zu entscheiden, ob es die Preise verteilen kann, oder ob es der Meinung ist, daß keiner der eingereichten Entwürfe Preiswürdig ist. Bei Eingang von mindestens zehn Entwürfen muß der ausgesetzte Betrag zur Verteilung gelangen. Jedoch kann das Preisgericht die Preise auch anders verteilen als oben vorgesehen. 9. Der Keren Kayemeth Leisrael ist nicht zur Ausführung eines der Entwürfe verpflichtet. 10. Der Keren Kayemeth ist berechtigt, auch nicht Preisgekrönte Entwürfe Iiiden Prei? von 10 anzukaufen. 11. die preisgekrönten und die angekauften Entwürfe gehen mit allen Rechten in das Eigentum des KKL. über. Die Entwürfe werden nach Verteilung der Preise öffentlich ausgestellt. Verunzierung ein Zekuk erregt! cler 5tänciig mit Lg-Sü gepflegt! //? iÄT'SeÄo ermöglicnt «Iis vollkommenlte PSIege sSIer nelltskdigen ^o«>e5cnune, scnüt^t c!ie5e gegen äuhere kintlüize, verninsiert kleckendiiciung un«t »t unerreicnt in Qualität un«I H.ei5tung.

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