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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1928-07-01 · 11 (7.1928) · p. Seite 346

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
6 (1927-1928)
Issue
11 (7.1928)
Date
1928-07-01
Page
Seite 346 (sequence 10)
Language
German
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4) Bei denjenigen Lohn« und Gehaltsempfängern, welche von den Finanzämtern nicht zur Reichseinkommensteuer veranlagt werden, wird in entsprechender Anwendung der vom Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung aufgestellten Richtlinien vom 23. Januar 1928 wie folgt verfahren: a) Die Veranlagung geschieht durch die Israelitische Gemeinde mittels Steuerzettels, die Erhebung durch die Städtischen Steuerkassen. Der veranlagte Betrag ist in zwei Halbjahresraten an die im Steuerzettel bezeichnete Steuerkasse zu entrichten. b) Maßstab der Veranlagung ist der im Kalenderjahr 1927 einbehaltene und vorschriftsmäßig abgeführte Lohnsteuerbetrag. c) Ist im Zeitpunkt der Veranlagung der Lohnsteuerbetrag für 1927 nicht bekannt, so werden andere zuverlässige Unterlagen, z. B. Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Arbeitgebers oder Errechnung durch die veranlagende Stelle zugrunde gelegt. Ist keine dieser Feststellungsmöglichkeiten gegeben, so wird der für das Rechnungsjahr 1927/28 erhobene Kultussteuerbetrag der Veranlagung zugrunde gelegt. Gegebenenfalls ist freie Schätzung durch die Veranlagungsbehörde zulässig. 5) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden die für die Reichseinkommensteuer geltenden Verzugszinsen erhoben. 6) Einsprüche gegen die Veranlagung sind innerhalb vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids zu erheben. Nicht rechtzeitig eingelegte Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 7) Einsprüche, sowie Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlaß der Kultussteuer sind unter Angabe der Steuernummer und der genauen Adresse ausschließlich an den unterfertigten Vorstand zu richten. Frankfurt a. M., den 30. April 1928. Vorstand der Israelitischen Gemeinde Gynagogenplätze. Die Ausgabe der Platzkarten für alle Gemeindesynagogen erfolgt in diesem Jahre in der Zeit vom 19. bis einschl. 31. August 1928. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die neuen Karten werden wie folgt ausgegeben: I. Gemeindesnnagogen a) für die Hauptsynagoge, Mlerheiligenstr.-Börnestr. bei Synagogenwart S. Grünebaum im Gemeindehaus, Fahrgasse 146, Zimmer 37 von 10—12 und 16-18 Uhr. b) für die Synagoge am Bö r n ep latz, bei Synagogenwart I. Mühlfelder in der Synagoge am Börneplatz von 10 -12 und 16—18 Uhr. c) für die Synagoge an der König st einer straße bei Synagogenwart M. Löllbach, Königsteinerstr. 30 von 10—12 und 16—18 Uhr. ä) für die Synagoge Bockenheim, Schloßstraße 5 bei Synagogenwart Siegm. Stern, Schloßstraße 5 von 10-12 und 16—18 Uhr. II. Filialgottesdienste 3) Frankfurt-Loge, Eschersheimer Landstraße 25/27 (konservative Richtung). b) Suppenanstalt, Theobaldstraße 5 (konservative Richtung). c) Philanthropin, Hebelstraße 15/19 (liberale Richtung). Ausgabe der Karten im Gemeindehaus, Fahrgasse 146,Zimmer 37 in der Zeit von 10-12 und 16-18 Uhr. Es wird dringend empfohlen, die Erneuerung bereits in den ersten Tagen vorzunehmen. Eine Reservierung der Platzkarten über den 31. August kann in diesem Jahre nicht erfolgen. Anträge auf Zuteilung oder Tausch von Synagogenplätzen sind rechtzeitig schriftlich an den Vorstand der betreffenden Synagoge zu richten. Die Neuzuteilung von Sitzplätzen wird in diesem Jahre an vorgemerkte Gemeindemitglieder nach dem 31. August 1928 vorgenommen. Frankfurt a. M., den 18. Mai 1928 Vorstand der Israelitischen Gemeinde 346 Friedhofsamt. Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des.Friedhofamtes oder des Beerdigungskommissars Herrn Tally Adler bezw. Sally Grüne bäum, Fernsprecher Carolus Nr. 43438, erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt- Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung. Das Friedhofsamt der Israelitischen Gemeinde übernimmt die Neuanlage, die dauernde und jahrweise Pflege von Gräbern jeder BePflanzung auf den Friedhöfen der Gemeinde. Auskunft erteilt der Friedhofsverwalter, Rat Beilstraße, und das Gemeindebüro, Fahrgasse 146, Zimmer 37. Fachmännische Beratung und Kostenberechnungen werden gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Sprechstunden der Gemeinderabbiner. Rabbiner Dr. Hofsmann, Börneplatz 16, Fernspr. Hansa 2024, nachm. 3—4 Uhr Rabbiner Dr. Horovitz, Staufenstr. 30, Fernspr. Maingau 77 963, nachm. 456—5Z4 Uhr (außer Mittwoch) Rabbiner Dr. Lazarus, Cronberger Str. 30, , Fernspr. Maingau 79 482, nachm. 3—4 Uhr Rabbiner Dr. Salzberg er, Eschersheimer Landstr. 67, Fernspr. Hansa 9945, nachm. 3^—4^ Uhr Rabbiner Dr. Selig mann, Friedrichstr. 29, Fernspr. Maingau 71124, nachm. —6 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. Gemeindebibliothek (Börnestraße 54). Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 u. 16—17 Uhr, Freitag und Sonntag —13 Uhr Lesezeiten: Samstag 10 —13 und 15 >s—18 Uhr, Sonntag 10^—13 Uhr. Museum jüdischer Altertümer. Fahrgasse 146. Besuchszeiten: Sonntags vorm. 10—1 Uhr und Werktags nachm. 3-4 Uhr.____ Zuwendung. Herr Emil Strauß, Eppsteiner Straße 43, hat, zugleich im Namen seiner Brüder, zum dauernden Andenken an seine Eltern Benjamin und Rahel Strauß, der Gemeinde einen Betrag von 5000 Mark überwiesen, der zur Errichtung einer Stiftung verwendet werden soll, aus deren Erträgnis alljährlich am Thora- Freudenfest Kinder von Besuchern der Synagoge an der Königsteiner Straße zu beschenken sind. Aus den Gemeinden. Berlin. Die große Hängebrücke, die zu Ehren des Schöpfers der Reichsverfassung Hugo-Preuß-Brücke genannt wurde, ist dem Verkehr übergeben worden. — Die gemeinnützige jüdische Ehevermittlungsstelle, die auf Anregung von Prof. Dr. Hanauer- Frankfurt a. M. vor einiger Zeit geschaffen wurde, soll in erster Linie dazu berufen sein, der jüdischen Eyenot der Gegenwart zu steuern, die Ehelosigkeit zu bekämpfen, den Willen zur Ehe zu stärken, dadurch die Zahl der jüdischen Ehen zu vermehren und zugleich die der Mischehen zu vermindern. Die Organisation soll in Form eines Vereins erfolgen, der sich über ganz Deutschland erstreckt. — Prof. Dr. Max Liebermann ist auch für die Geschästsperiode 1928—1929 zum Präsidenten der Preußischen Akademie der Künste gewählt worden. — Die Vereinigung Berliner Rabbiner, die sich entschlossen hat, die Hilss- und Rettungsstation des Verbandes russischer Juden in Deutschland zugunsten notleidender Flüchtlinge zu unterstützen, hielt in diesen Tagen eine Sitzung ab, in der der Vorsitzende des Verbandes russischer Juden, Staatsrat Dr. Teitel, über das Ergebnis der von ihm in Chemnitz und Leipzig geleiteten Aktionen berichtete. — Eine inte'nsive Tätigkeit entfaltete der „Central-Verein deutscher Staasbürger jüdischen Glaubens" während der Wochen,die den Wahlen zum Reichstag und zu den Parlamenten der verschiedenen Länder vorausgingen. Seine ganze Kraft konzentrierte sich auf die Gegenarbeit gegen die national-sozialistizch-völkische Agitation, sowre auf die Zurückweisung der deutschnationalen Hetzarbeit. — Der HilfsVerein, der

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