Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 11 (7.1928)
- Date
- 1928-07-01
- Page
- Seite 345 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Die jüdische Frau in der Siedlung. von Erna Moch Gut Winkel, Spreenhagen (Mark). Viel wird über die B e r u f s u m s ch i ch t u n g der Jungen geschrieben und gesprochen. Aber die Frau, die in der Landwirtschaft und Siedlung genau so wichtig ist wie der Mann, wird kaum jemals erwähnt. In den städtischen Berufen spielt die Frau als Mitarbeiterin des Mannes meistens eine untergeordnete Rolle. Aber im landwirtschaftlichen Betriebe ist der Mann ohne die geeignete Frau jemand, der auf einem Beine hüpft, statt mit beiden Beinen zu gehen. Er wird niemals richtig aus der Stelle kommen. In keinem Berufe muß die Ehe so sehr Arbeitsgemeinschaft sein wie in der Landwirtschaft. Viele jüdische Landwirte und Gärtner mußten ihren Beruf aufgeben, weil die Frau nicht das nötige Verständnis für die Aufgaben hatte, die ihr im Betriebe ihres Mannes zufielen. Diese Feststellung enthält keinen Vorwurf für die jüdische Frau und noch weniger kann man daraus folgern, daß die jüdische Frau für den landwirtschaftlichen und gärtnerischen Berus ungeeignet ist. Sie hat es nur viel schwerer als die christliche Frau. Sie muß sich in eine ganz neue Lebensform hineinfinden und dazu gehört nicht allein der gute Wille. Es muß von den Organisationen, die sich die Berufsumschichtung junger Juden zur Aufgabe gestellt haben, dafür Sorge getragen werden, daß der gute Wille auch die nötige sachliche Nachhilfe findet. Denn nur dann besteht Aussicht, daß unsere Mädchen den Weg auf das Land finden. Nur wenn dies gelingt, kann man hoffen, daß auch die jüdischen Männer in landwirtschaftlichen und gärtnerischen Berufen bleiben. Deshalb ist es meines Erachtens besonders wichtig, daß der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten bei seiner Siedlungspolitik der Frauenfrage seine besondere Aufmerksamkeit entgegenbringt. In einem Siedlungsbetrieb von etwa 30—50 Morgen kommt es auf die Persönlichen Kräfte der Frau an, im Gegensatz zum Großbetrieb, wo in erster Linie die organisatorischen Fähigkeiten der Frau eine Rolle spielen. Eine Siedlerfrau muß selbst von morgens bis abends im Betriebe mit tätig sein. Sie muß nicht nur ihr Haus und ihre Kinder, sondern auch das Vieh besorgen und wenn es nötig ist, muß sie auch imstande sein, auf dem Felde mitzuarbeiten. Die folgenden Kenntnisse und Fähigkeiten müssen bei einer Siedlerfrau vorausgesetzt werden: Hauswirtschaft, Milchwirtschaft (Melken, Buttern, Käsebereitung), Obst- und Gemüsekonservierung, Geflügelzucht und gärtnerische Kenntnisse für den Haus- und Gemüsegarten. Meistens wird die Hausarbeit mit ihren Nebenzweigen nicht für vollwertig angesehen und zwar nicht nur von Männern, sondern gerade auch von Frauen, die es doch wirklich verstehen müßten. Gerade auf dem Lande ist die Hausarbeit nicht ein gedankenloses Tun, sondern ein ständiges Disponieren mit Zeit, Kräften und Geld. Jede falsche Disposition macht sich im Betriebe schnell störend und kostend bemerkbar. Dies alles will erlernt und gekonnt sein. Aber wo kann das jüdische Mädchen sich in Deutschland diese Kenntnisse erwerben? Es gibt bis jetzt noch kaum Ausbildungsmöglichkeiten, außer in christlichen Betrieben und Schulen, von denen man aber als jüdisches Mädchen entweder überhaupt nicht oder nur ungern aufgenommen wird. Darum müßte es mit die wichtigste Aufgabe des Reichsbundes sein, für richtige Ausbildungsmöglichkeiten für unsere jungen Mädchen zu sorgen. Es ist natürlich für jemand, der nicht von Jugend auf in ländlicher oder landwirtschaftlicher Umgebung aufgewachsen ist, schwer, sich in einen solchen Betrieb einzuleben und einzuarbeiten — besonders für ein Mädchen. Aber der Gedanke, auch in der Ehe eine vollwertige Kraft an der Seite des Mannes zu sein und eine im besten Sinne kameradschaftliche Ehe zu führen, werden in "den tüchtigen und charaktervollen Mädchen über die ersten Schwierigkeiten hinweghelfen. Sie werden sehr bald merken, daß es nichts Befriedigenderes für eine Frau geben kann, als das Bewußtsein, in der Ehe auf verantwortungsvollem Posten zu stehen und ihn ganz auszufüllen. Em Mahnwort zur Reisezeit. Einem von dem Verein jüdischer Hoteliers und Restaurateu-re versandten Artikel eines bekannten deutschen Rabbiners entnehmen wir folgende beherzigenswerte Ausführungen: Die jüdische Öffentlichkeit betrachtet heute die Frage der jüdischen Hotels als die ihre. Der Landesverband preußischer Gemeinden hat aus öffentlichen Mitteln schön eine größere Summe bereitgestellt, um die Bestrebungen in dieser Richtung zu unterstützen, der Verein zur Förderung ritueller Speisehäuser hat mit wachsender Kraft seine Ziele zu verwirklichen gewußt, und der 345 Verein jüdischer Hotelbesitzer und Restaurateure ist energisch am Werk, diesem Lebensbedürfnis jüdischer Menschen seine Befriedigung zu verschaffen. Stehe auch Du nicht zurück, wenn Du den Staub des Alltags von den Füßen schleuderst, um ins Freie zu kommen, und wirf auch die alten Borurteile mit fort! Mache es auch nicht, wie so manche reichen Herrschaften, die zwar auch nur dort hingehen, wo ihnen der jüdische Wirt die Lebensmöqlichkeiteu verschafft hat, die seine Synagoge benutzen und kein Minjan darin versäumen, die Tausende für alle anderen Aufwendungen der Reise zur Verfügung haben, nur den jüdischen Wirt nichts verdienen lassen wollen/Wir reden hier nicht von dem kleinen Mann. Im Gegenteil, diesem ist der jüdische Wirt immer selbst entgegengekommen, wenn er eigene Küche führen mußte mit seiner kinderreichen Familie, hat ihn aus eigenen Beständen mit Lebensmitteln versorgt, um ihm den Ausenthalt zu erleichtern. Wir reden von den großen Herren, deren eigene Lebenshaltung vielleicht nicht minder kostspielig ist als wie das Hotel, die aber jeden Gemeinsinn vermissen lassen, wenn es sich um soziale Aufgaben der jüdischen Gesamtheit — und auch die Schaffung und Erhaltung jüdischer Hotels gehört dazu — handelt. Denkt an das Gesetz: „Sorge, daß auch Dein Bruder leben kann wie Du." Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Durch Gemeindebeschluß ist der Haushaltsplan der Gemeinde für das Rechnungsjahr 1928/29 (1. April 1928 bis 31. März 1929) wie folgt festgesetzt worden: Titel Einnahme RM. Ausgabe RM. Kap. I Allgemeine Verwaltung 32.180 52.291 „ II Besoldungen . . . . 15.000 601.629 " III Synagogen- und Filialgottesdienste 94.101 38.445 IV Unterrichtswesen . . 1 360.264 „ V Rituelle Betriebe . . 24.900 10.790 „ VI Krankenhaus . . . — 80.615 ,, VII Friedhofsamt . . . 122.770 52.661 » VIII Grundstücksverwalt. . 51.986 69.275 „ IX Subventionen . . . — 304.310 " X Schulden und Zinsendienst . . . 44.562 75.925 XI Verschiedenes . . . 20.001 28.440 » XII Unvorhergesehenes. . 100 90.000 „ XIII Kultussteuer. . . . 1.420.000 78.320 " XIV Etatausgleich . . . 17.364 — Gesamtsumme 1.842.965 1.842.965 Kultussteuer 592S/29. Der Gemeindebeschluß vom 19. März / 30. April 1928 über die Veranlagung und Erhebung der Kultussteuer im Rechnungsjahr 1928/29 wird nachstehend bekanntgegeben: 1) Lm Rechnungsjahr 5928/29 (1. April 592S bis 31. März 5929) wird als Kultussteuer der Israelitischen Gemeinde ein Zuschlag von elf vom Hundert der für das Steuerjahr 592? oder für die im Kalenderjahr 192? endenden Steuerabschnitte veranlagten Reichselnkommensteuer der Semeindemitglieder erhoben. 2) Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, den Steuersatz im Lauf des Rechnungsjahres abzuändern. 3) Die Kultussteuer derjenigen Lohnsteuerpflichtigen, die zur Reichseinkommensteuer 1927 veranlagt werden, wird von dem zuständigen Finanzamt veranlagt und erhoben.