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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1928-07-01 · 11 (7.1928) · p. Seite 343

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
6 (1927-1928)
Issue
11 (7.1928)
Date
1928-07-01
Page
Seite 343 (sequence 7)
Language
German
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in den Schlachthof übernommen worden sei. Jedenfalls biete die Persönlichkeit des Genannten keinen Grund, seine Beseitigung zu verlanaen. Syndikus Dr. M a y e r bezeichnet die Ausführungen des Herru Levita insofern als nicht stichhaltig, als er eine Aufsichtsgebühr für nicht tragbar erklärt. Im Hinblick auf die bedeutende Verschiebung der Preisspanne gegen die Borkriegszeit bedeute im Gegenteil eine solche Gebühr absolut keine Belastung des einzelnen Betriebs. Was den sogen, „wilden Schächter" betreffe, so stehe der Vorstand im Begriffe, seine Beseitigung aus denr Schlachthof zu oeranlassen, nachdem er nicht die geringste Qualifikation zum Schächten besitze, und gerade unter dem Gesichtspunkt der Angriffe auf das Schächtwesen nur solche Schächter für die Gemeinden in Betracht kommen können, welche eine rabbinische Autorisation hierzu nachweisen können. Auf Antrag der Finanzkommission wird beschlossen, den Vorstand zu ersuchen: durch geeignete Maßnahmen, insbesondere Ausschaltung der wilden Schächter für einen erhöhten Eingang der Schächtgebühren Sorge zu tragen; Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, 'durch welche die Erhöhung der Aufsichtsgebühren in geeigneter Weise erreicht werden könne; durch geeignete Maßnahmen evtl. auch durch Bereitstellung finanzieller Mittel in mäßigen Grenzen die Einrichtung eines unter Aussicht der Gemeinde stehenden rituellen Restaurationsbetriebs zu fördern; einen Betrag von RMk. 5000.— für die notwendige Ersatzbeschaffung in der Mazzenbäckerei im außerordentlichen Etat 'in Ausgaben zu stellen. Kapitel VI: Krankenhaus. Auf Antrag der Finanzkommission wird beschlossen: die Beschlüsse des Vorjahres betr. Anstellung einer leitenden Verwaltungskraft, sei es eines Verwaltungsinspektors, sei es eines kaufmännischen oder technischen Leiters höherer Ordnung zu erneuern; den Zuschuß für 1928 von RMk. 64 615.— auf RMk. 74 615.— zu erhöhen, indem RMk. 10 000.— in den Krankenhausetat als Unvorhergesehenes eingestellt werden, mit der Maßgabe, daß der Betrag insbesondere auch für soziale Zwecke, d. h. zur Unterstützung bedürftiger Patienten dienen solle; den Vorstand zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß die Verhandlungen mit dem Schwesternverein betr. Regelung seiner Beziehungen zur Gemeinde schleunigst fortgeführt und zu Ende gebracht werden und darauf hinzuwirken, daß gemäß den früher gefaßten Beschlüssen die Delegierten des Vorstands uud der Gemeindevertretung zu den Sitzungen des Vorstands des Schwesternvereins regelmäßig eingeladen werden.' Kapitel VII: Friedhofsamt wird unverändert angenommen. Im Anschluß an die von der Finanzkommission angeschnittene Frage nach dem Stand der Arbeiten für den neuen Friedhof uud die Anregung des Herrn Dr. Geiger, die Gemeindevertretung möge von sich aus eine Resolution dahin fassen, daß der Vorstand sie über den Fortgang der Arbeiten laufend informiere, entspinnt sich eine längere Debatte, in der zunächst Herr Rechtsanwalt Simon erklärt, daß es nicht angehe, daß die Gemeindeverrrelcr darauf angewiesen seien, sich auf nicht offiziellen Wegen Mitteilungen über diese Materie zu veri'chaffen. Es stünden große finanzielle Opfer, verursacht durch allerlei Zwischenfälle, aus dem Spiel. Herr Meher unterstützt die Ausführungen des Herrn simon. Syndikus Dr. Mayer erklärt dagegen namens des Vorstands, daß keine Rede davon sein könne, daß die Gemeindevertretung es nötig habe, Informationen auf indirektem Weg einzuziehen. Die Kredite für den Bau seien durch die Gemeindevertretung genehmigt. Mit ihrer Zustimmung bearbeite die gemischte Friedhofsbaukommission diese Angelegenheit und so müsse man zu dieser Kommission auch das Vertrauen haben, daß sie es richtig tue. Es sei also ein Fehlschluß, dem Vorstand Vorwürfe in dieser Sache zu machen. Darüber hinaus sei festzustellen, daß der Gemeindevertretung sämtliche Akten über den Friedhofsbau zugänglich gemacht worden sind, und daß es nur an ihr liege, sich Einblick darin zu verschaffen. Der Vorstand sei auch bereit, wenn es gewünscht werde, der Gemeindevertretung ein ausführliches Referat zu erstatten. Herr Wronker weist aus die im Februar stattgehabte, allerdings schlecht besuchte Gemeindeversammlung hin, in der sowohl vom Vorsitzenden des Vorstands, als auch von dein leitenden Architekten über den Stand der Arbeit ausführlich berichtet worden sei. Herr Dr. Geiger: Es handle sich darum, daß im Laufe der Jahre eine ganze Reihe von Angelegenheiten aufgetaucht sind, die sich nicht nur auf die Kompetenzen der Friedhofsbaukommission erstrecken. Man habe es auch nicht mit einem normal-verlaufenden Bau zu tun, sondern mit einem Projekt, das in seiner Entwicklung derartigen Abwandlungen unterworfen war, daß es notwendig fei, von Zeit zu Zeit über den Stand der Dinge unterrichtet zu werden. So, wie die Sache jetzt stehe, sei man nicht in der Lage, sich ein richtiges Bild von dem augenblicklichen Zustand zu machen. Es wird beschlossen: den Vorstand zu ersuchen, in einer demnächstigen Sitzung der Gemeindevertretung über den Stand des Friedhossbaus sowie über die bisherigen Maßnahmen und Verhandlungen in dieser Angelegenheit der Gemeindevertretung Bericht zu erstatten. Kapitel VIII: Grundstücksverwaltung wird angenommen. Der Antrag der Finanzkommission, den Vorstand um Auskunft über den Stand des Verfahrens betr. Freistellung der Wohnung von Geistlichen und Synagogendienern von der Hauszinssteuer zu er- 343 suchen, wird durch Hinweis des Herrn Dr. Mayer auf die Ausdehnung der bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen auch auf die Rabbiner und Shnagogenbeamten als erledigt erachtet. Zu Kapitel X: Schulden- und Zinsendienst wird auf Antrag der Finanzkommission beschlossen: den Vorstand zu ersuchen, daß vor jeder Etatsberatung, insbesondere vor der Beschlußfassung über die Festsetzung des Steuersatzes — wenn auch nur vertraulich — der Finanzkommission der Gemeindevertretung eine genaue Uebersicht über das Vermögen der Gemeinde vorgelegt werde; die Position 150 im Titel umzuändern in „Aus Anlagen (Fonds- und nicht verbrauchte Anleihemittel)". Die Kapitel XI: „Verschiedenes" und XII: „Unvorhergesehenes" werden, letzteres nach Aenderung gemäß Beschlüssen zu Kapitel IX, angenommen. Kapitel XIII: Kultussteuer wird mit den früher beschlossenen Aenderungen gleichfalls angenommen. Es wird ferner beschlossen, die nicht erwähnten Etatpositionen als angenommen zu betrachten, so daß der ordentliche Etat nunmehr festgestellt ist auf: Einnahme Ausgabe Kapitell Allgemeine Verwaltung . 32 180.— 52 291.— „ II Besoldungen..... 15 000.— 601629.— „ III Synagogen- und Filialgortesdienste..... 94101.— 33 445.— IV Ünterrichtswesen . . . 1.— 360 264.— „ V Rituelle Betriebe . . . 24 900.— 10790.— VI Krankenhaus..... — 80 615.— VII Friedhofsamt .... 122770.— 52661.— VIII Grundstücksvevwaltung . 51986.— 69 275.— IX Subventionen .... — 354310.— „ X Schuldenu. Zinsendienst 44 562.— 75 925.— XI Verschiedenes .... 20001— 23440 — „ XII Unvorhergesehenes . . . 100.— 90 000.— XIII Kultussteuer..... 1420 000.— 73 320.— „ XIV Etatausgleich .... 67 364.— — Gesamtsumme 1392 965.— 1892 965.— Ter Außerordentliche Etat wird wie folgt festgestellt: Einnahme: Verfügbare Anleihemittel........... 533000.— Ausgabe: <-/it Baurate für die Friedhofsanlage....... 365 000.— d) Erwerb eines Tynagogengrundstücks 1. Rate ... 50 000.— <;) Erwerb eines Grundstücks f. ostjüd. Betsäle 1. Rate 13 000.— ä) Disagio und Unkosten aus Anleihe von 1923 . . 105 000.— s) Einmalige Ausgabe für Mazzenbäckerei . . . 5 000.— Summe 533 000.— Hiermit ist die Etatberatung erledigt. Es folgt die Beratung über den Vorstandsbeschluß betr. Reorganisation der Wohlfahrtspflege, welche bestimmt, daß die etatmäßig für die Zwecke der Wohlfahrtspflege bewilligten Mittel der neu zu bildenden Zentralstelle zur Verfügung gestellt werden, wobei festgestellt wird, daß über bewilligte Mittel hinaus keinerlei Verpflichtungen übernommen werden, namentlich nicht in bezug auf die Uebernahme oder Neuanstellung von Beamten. Herr Bloch berichtet an Hand der Sitzungsberichte der Studienkommission sowie der im Sitzungssaal angebrachten Tabellen über den nunmehr vorliegenden Organisationsplan und gibt Kenntnis von dem Referat, welches der Beschlußfassung des Vorstands hinsichtlich der für die Wohlfahrtspflege in diesem Jahr bereitgestellten Mittel zugrunde liegt. RechtsanwaltSimon weist auf die überragenden Verdienste des Herrn Bloch bei der Ausstellung des Organisationsplans hin, der dazu führen soll, eine Zusammenfügung des zersplitterten Wohlfahrtswesens im Jnteresse der Hilfsbedürftigen zu erreichen. Das sei um so notwendiger, als sowohl die Vermögen, als auch die Einnahmen der vielen zum Teil auf gleichen Gebieten arbeitenden EinFelorganisationen völlig zusammengeschrumpft seien und noch weiter dauern« zurückgehen. Zu begrüßen sei, daß alle Organisationen der offenen Wohlfahrtspflege sich bereit erklärt hätten, in der neuen Organisation aufzugcheu, die auf bewährte Kräfte, Männer und Frau nicht verzichten könne. Man solle nicht fürchten, daß ein bürokratischer Apparat geschaffen werde, dahingehende Bedenken zurückstellen und dem Beschlüsse des Vorstands zustimmen. Frau Forchheime r: Alle Sonderwünsche seien noch nicht verstummt, insbesondere sei sie beauftragt, Sem Wunsche der Frauen der Gemeindevertretung nach einer nochmaligen Rücksprache zwischen den Vertreterinnen der Weiblichen Fürsorge und den Mitgliedern der früheren Studienkommission Ausdruck zu geben. Eine solche Aussprache liege zweifellos im Interesse der gemeinsamen Arbeit. Die Ausführungen der Frau Forchheimer werden von Herrn Wronker befürwortet im Interesse der Erhaltung der ArbeitAfreudigkeit der in Betracht kommenden Kreise. Herr Bloch sagt Erfüllung dieses Wunsches zu und wendet sich bei dieser Gelegenheit gegen die von einzelnen Organisationen immer wieder veranstalteten Sondersammluugen, die ebenso wie Neugründungen bis zur Konsolidierung der Wohlfahrtspflege zu unterbleiben hätten. Hierauf stimmt die Gemeindevertretung dem Vorstandsbeschluß zu. Der Vorsitzende spricht dem Vorstand und seinen Rese-

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