Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 11 (7.1928)
- Date
- 1928-07-01
- Page
- Seite 342 (sequence 6)
- Language
- German
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sich schon ein Ueberwiegen der Gemeinde aus. Die Behauptung, daß die Gemeinde nicht genügend Einfluß an der Schule habe, ist aber auch aus anderen Gründen unrichtig, denn der Schulrat könne keinen wichtigen Beschluß fassen, ohne daß die Gemeinde zustimme; insbesondere könne er keine Lehrkraft einstellen. Auch müsse der Schuletat genehmigt werden. Dabei seien die beweglicheren Posten des schuletats verhältnismäßig recht geringfügig, da die meisten Posten, insbesondere die Besoldung, durch Gesetz festgelegt siud. Die Schule werde auch als wahre Gemeindeschule neutral geleitet. Die Möglichkeit, daß hier und da einmal ein Taktfehler, der einen Teil der Eltern verletze, vorkomme, könne niemals völlig ausgeschlossen werden. Aber man könne dem Schulrat nicht zumuten, wegen eines Taktfehlers Schritte zu tun, die als Bedrohung der Gewissensfreiheit der Lehrer ausgelegt werden könnten. Ein Rechtsgutachten über das Verhältnis zwischen Gemeinde und Schule einzuziehen, sei kaum notwendig, denn es lägen schon eine Reihe Gutachten, so von Rechtsanwalt Reinganum aus dem Jahre 1851 und von Justizrat Benkardt aus 1893 vor. Die Verpflichtung der Gemeinde liege völlig klar auch hinsichtlich der Volksschule. Denn der Vertrag von 1843 sei mit der Real- und Volksschule geschlossen worden. Daß diese Volksschule dann vorübergehend nur als Vorschule fortbestanden habe, könne an den rechtlichen Verpflichtungen für die Volksschule, zu der die Vorschule, dem Gesetz entsprechend, wieder umgewandelt worden sei, keinen Eintrag geben, sicherlich nicht, soweit es sich um die Grundschulklassen handle, aber auch nach richtiger Auslegung nicht, soweit es sich um die oberen Klassen der Volksschule handle. Der Schulrat ist selbstverstäudlich bereit, über die Aenderung der Schulordnung zu diskutieren, aber dies darf nicht in der Weise geschehen, daß die Tradition der neutralen Einheitsschule mit vollständiger Gewissensfreiheit für Lehrer und Schüler durchbrochen wird. Herr Justizrat Dr. Blau legt dar, in welcher Weise Konservative und Liberale zum Nutzen der Einheitsgemeinde zusammenzuarbeiten haben, wie die Gemeinde den gemeinsamen Glaubensboden darstelle, auf dem eine Zusammenarbeit möglich ist, wenn in Angelegenheiten, in denen es viel eher auf Takt als auf Gewissensfreiheit ankommt, wie z. B. bei der Schule, in der sich doch die Dinge zu Gunsten der Konservativen wesentlich geändert haben, die nötige Toleranz geübt werde. Hieraus erklärt Herr Werner, daß Herr Dr. Freimann lediglich persönlich und nicht etwa im Namen der konservativen Fraktion gesprochen hätte, und daß man weit davon entfernt sei, in Frankfurt a. M. das Hamburger System einzuführen. Herr Dr. Freimann erklärt gleichfalls, daß er seine Ausführungen in diesem Sinne nicht aufgefaßt haben wolle. Ferner erklärt Herr Sondheim er auch namens des Herrn Mainzer, daß Herr Justizrat Dr. Blau lediglich seinen Persönlichen und nicht etwa den Standpunkt des Vorstands vertreten habe. Auf Antrag der Finanzkommission wird beschlossen: Den Zuschuß zum Philanthropin um M. 2200.— auf M. 303 364.— zu erhöhen, den Vorstand zu ersuchen, beim Schulrat des Philanthropins Anregung dahin zu geben, daß bei der Anschaffung von Lehrbüchern, insbesondere neuerer Ausgaben, möglichst Sparsamkeit geübt und damit die finanziellen Lasten der Eltern erleichtert werden; daß ferner bei Ende eines jeden Schuljahrs die Eltern ersucht werden, solche Schulbücher, die von ihren Kindern im folgenden Jahr nicht mehr benutzt werden, für die nachrückenden Klassen zur Verfügung zu stellen,- und dem Vorstandsbeschluß, wonach der gesamte vom Schulrat des Philanthropins vorgelegte Etat einschließlich der Volksschule mit den vorstehenden Aenderungen unter dem bisherigen Rechtsvorbehalt bezüglich der Volksschule bewilligt wird, und gleichzeitig erklärt wird, daß eine Weiterbewilligung über den 31. März 1929 hinaus nicht in Frage kommt, wenn nicht bis spätestens 1. Oktober 1928 über die Angelegenheit der Volksschule und über die grundlegenden Bestimmungen der Schulordnung eine Verständigung zwischen Vorstand und Schulrat erzielt ist, zuzustimmen. Ferner den Vorstand zu ersuchen, den im Vorjahr gefaßten Beschluß dahin zu erneuern, daß, wenn die im Vorstand ins Auge gefaßte Nergemeindung der Religionsschule nicht innerhalb der nächsten?5 Jahre dieses Geschäftsjahres zu einem positiven Ziel führt, der Vorstand der Gemeindevertretung eine Vorlage unterbreiten möge, nach welcher der gesamte Religionsunterricht von der Gemeinde übernommen und erteilt werden solle und gleichzeitig mit dieser Vorlage eine genaue Aufstellung über die durch diese Ausgaben der Gemeinde erwachsenen Kosten mit vorzulegen. Nach Schluß der Beratung des Kapitels IV wird seitens der Herren Grünstein und Genossen beantragt, im Kapitel Subventionen für die hiesige Ortsgruppe der Zionistischen Vereinigung eine Subvention von M. 300.— pro Jahr zu bewilligen und gleichzeitig die Subvention für die Ortsgruppe des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens abzulehnen, da durch die Annahme der Resolution Mecklenburg in der letzten Hauptversammlung des CV. dieser ein Gesinnungsverein geworden sei. der den Kampf gegen eine weite Kreise des Judentums umfassende Richtung im deutschen Judentum und damit gegen den Zionismus und die Palästinaaufbauidee proklamiert, also seine allgemein jüdischen Aufgaben verletzt habe.- Beide Anträge werden abgelehnt. Hier wird die Etatberatung abgebrochen und für den Monat Juni ein weiteres Etatzwölftel auf Grund des Haushaltsplans für 1927 bewilligt. Sitzung vom 6. Juni 1928. In Gegenwart von 29 Gemeirvdevertretern und 4 Mitgliedern des Vorstandes eröffnet der 'Vorsitzende Herr Dr. Richard Merzbach die Sitzung. Eie Etatberatung wird fortgesetzt. Kapitel I: Allgemeine Verwaltung. Auf Antrag der Finanzkommission wird beschlossen: den vom Vorstand zu diesem Kapitel gefaßten Beschlüssen die Zustimmung zu erteilen, insbesondere auch eine Reduktion der Kommissionen zu erwägen und sich an der vom Vorstand vorgeschlagenen Beratung über die Vereinfachung der Gemeindeverwaltung zu beteiligen; im Anschluß hieran den Vorstand zu ersuchen, das bereits vorhandene Material, das Vorschläge über Vereinfachung der Verwaltung bezw. Abänderung der Verfassung enthält, sämtlichen Mitgliedern des Vorstands und der Gemeindevertretung zu übersenden und sie um Aeußerung zu demselben zu ersuchen; den Vorstand zu ersuchen, die Beschaffung eines besser gelegenen räumlich und hygienisch größeren nnd zweckmäßigeren Gemeindehauses im Auge zu behalten; die Position Museum um einen 'Betraa von RMk. 1000.— zu erhöhen; die Einnahmezisfer „Gemeindeblatt" von RMk. 27 000.— auf RMk. 31 860.— zu erhöhen. Kapitel II: Besoldungen. Auf Antrag der Finanzkommission wird beschlossen: den Vorstand um schleunige Vorlage der schon mehrfach geforderten Dienstordnung für d^ie Beamten zu ersuchen; die Regelung einzelner Besoldungsangelegenheiten alsbald durchzuführen und seine Zustimmung zur Aufhebung der Spezialkommission für Besoldungsfragen zu geben. Kapitel III: Synagogen und Filialgottesdienste. Auf Antrag der Finanzkommission wird beschlossen: den Posten Platzmieten in der Synagoge Königsteiner Straße von RMk. 33 000.— auf RMk. 32 000.— herabzusetzen; den Vorstand zu ersuchen: der Gemeindevertretung baldigst eine Borlage betr. Herabsetzung der Platznneten in sämtlichen Synagogen zu machen und Maßnahmen zu erwägen, durch welche eine bessere Einziehung der Platzmieten gewährleistet wird. Ein Antrag der Herren Rothschild und Gen., den Posten „Betsäle" von Mk. 6000.—' auf Mk. 10 000.— zu erhöhen, wird mangels Begründung im Einzelnen zur Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und zur Vorberatung der Finanzkommission überwiesen. Kapital V: Rituelle Betriebe. Zu den Posten Schacht- und Aufsichtsgebühren führt Herr Levita den Rückgang der Schächtge'bühren auf die falsche Gebührenpolibik der Gemeinde zurück, die viele der nicht unter Aufsicht stehenden Metzger dazu gebracht habe, von einem nicht 'konzessionierten Schächter, der billiger arbeite, schachten, oder ihr Vieh durch Schlagen töten zu lassen. Die im Vorjahr erfolgte Ermäßigung der Schächtgebühr auf Mk. 2.— sei leider zu spät erfolgt, um diesen Mißstand noch wirksam zu bekämpfen. Die von den Aufsichtsmetzgern gezahlte Zusatzgebühr könne an dem schlechten Ergebnis gleichfalls nichts ändern. Herr Levita wendet sich serner gegen die im Bericht der Finanzkommission verlangte Wiedereinführung der Aufsichtsgebühr, die er sür die betreffenden Betriebe als nicht tragbar erklärt und weist auf die von den Metzgern gezahlte, schon erwähnte Sonderschächtgebühr und auf die Vergütung hin, welche sie als.'Gegenleistung für die Aufsicht bei Lieferungen an das Krankenhaus in Form des Rabatts zahlen. Gegen die Ausführungen des Herrn, Levita spricht Herr Goitein, der Wiedereinführung der Aufsichtsgebühr nach Maßgabe des Umfanqs der einzelnen Betriebe wünscht, um die vor dem Krieg in die Gemeindekasse geflossenen erheblichen Einnahmen einigermaßen wieder herzustellen. Im weiteren Verlauf der Debatte drückt Herr Kah n sein Erstaunen darüber aus, daß gerade aus konservativen Kreisen ein Antrag auf Erhöhung bezw. Wiedereinführung von Gebühren gestellt werde, zumal dieser geeignet sei, preisverteuernd zu wirken. Dagegen müsse schon aus Gründen der Bekämpfung der von antisemitischer Seite betriebenen Einschränkung des Schächtens versucht werden, den erwähnten nicht konzessionierten Schächter aus dem Schlachthof zu entfernen. Herr Heß weist darauf hin, daß der größte Teil der jüdischen Metzger, die überhaupt schachten lassen, nicht unter Aufsicht steht. Auch habe er schou früher auf die Gefahren hingewiesen, welche die Erhöhung der Schächtgebühren für die Gemeindefinanzen mit sich bringe. Seine Befürchtungen seien eingetroffen. Deshalb sei eine möglichst weitgehende Ermäßigung der Schächtgebühr vorzunehmen. Andererseits müsse für das Monopol, welches die unter Aufsicht stehenden Betriebe haben, eine nach der Größe des Betriebs festzusetzende Gebühr an die Gemeinde gezahlt werden, womit auch nach seiner Kenntnis wenigstens die Wurstler einverstanden seien. Was den mehrfach erwähnten Schächter betreffe, so habe man es mit einem durchaus fleißigen, anständigen Mann zu tun, der bei der Eingemeindung Bockenheims von den Metzgern dieses Stadtteils mit