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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1928-07-01 · 11 (7.1928) · p. Seite 341

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
6 (1927-1928)
Issue
11 (7.1928)
Date
1928-07-01
Page
Seite 341 (sequence 5)
Language
German
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geäußert und erklärt, daß die Aufgabe der Ansiedlung russischer Kolonisten in ihrer Heimat von Amerika bereitwilligst und mit größeren Mitteln übernommen sei, und daß die Gemeinde mit ihrer auch bei anderen Gelegenheiten beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit kein Recht habe, einen derartigen Betrag, mit dem an sich nichts getan sei, zu bewilligen. Es wird ferner auf Antrag der Finanzkommission beschlossen, den Beitrag für den Verein für rituelle Speisehäuser von M. 50.— auf M. 100.— zu erhöhen; das Gesuch des Erholungsheims Baden-Baden und des Mädchenklubs der Kommission für soziale Fürsorge zu überweisen, die über die Verteilung der ausgeworfenen Posten zu entscheiden hat. Gegen die Ueberweisung des Gesuchs des Mädchenklubs war Frau Förch heimer, die den Standpunkt vertrat, daß es sich hierbei um eine Angelegenheit der Jugendpflege handle. Position „Wohlsahrspflege" wird auf Antrag der Finanzkommission von M. 150 000.— unter Hinübernahme der in Kapitel XII („Unvorhergesehenes") ausgeworfenen M. 30 000.— auf M. 280 000.— erhöht und gleichfalls auf Antrag der Finanzkommission beschlossen, in Kapitel XII (Unvorhergesehenes „für soziale Zwecke") einen weiteren Betrag von M. 50 000.— einzustellen. Es wird ferner beschlossen, von einer Verteilung der zu Position 161 bewilligten M. 230 000.— zwischen der geschlossenen und der offenen Wohlfahrtspflege in diesem Jahr mit Rücksicht auf die bevorstehende Umorganisation und Unübersehbarkeit des Zwischenzellraums abzusehen, die Verteilung der Beträge im einzelnen vielmehr der sozialen Kommission bezw. der besonders gewählten Verteilungskommission zu überlassen, jedoch mit der Maßgabe, daß auch eiue angemessene Unterstützung der geschlossenen Anstalten unter allen Umständen stattfinden muß, und unter der Bedingung, daß nur solche Einrichtungen und Organisationen der offenen Wohlfahrtspflege aus den bewilligten Mitteln Unterstützungen erhalten dürfen, die sich der bevorstehenden, unter der Leitung der Gemeinde stehenden Zentralisierung (Wohlfahrtsamt) anschließen. Kapitel IV Unterrichtswesen. Bei Posten „Philanthropin" erklärt zunächst Herr Felix Meyer namens der konservativen Fraktion Stimmenthaltung, da der Schulrat sich bisher nicht dazu entschlossen habe, den Wünschen der konservativen Gemeindemitglieder in bezug aus Wahl in den Schulrat, Hereinnahme konservativer Lehrer in das Lehrerkollegium usw., besser Gehör zu schenken; da man den konservativen Eltern, zumal bei den jetzigen Zuständen, wo seit Monaten kein genügender Religionsunterricht mehr erteilt werde, nicht zumuten könne, daß mit ihren Kindern Experimente gemacht werden und von diesen auch bei der Einstellung des Elternhauses nur solchen Lehrern gegenüber die notwendige Achtung entgegengebracht werde, die in Lehre und Leben der religiösen Richtung des Elternhauses entsprechen. Herr Sondheimer vertritt den Standpunkt des Vorstands, der der Ansicht ist, daß das Verhältnis der Gemeinde zum Philanthropin angesichts einer Bewilligung von über M. 300 000.— der Klärung bedürfe und daß diese auch einen größeren Einfluß auf die Erziehung der ihrer Schule anvertrauten Kinder haben müsse. Infolgedessen müsse die Revision der Schulordnung, welche den veränderten Verhältnissen nicht mehr Rechnung trage, erzwungen werden. Herr Dr. Geiger wendet sich gegen die Aeußerungen des Vorstandsvertreters und ersucht um eine entsprechende Vorlage. Alle theoretischen Erörterungen hätten keinen Sinn. Es handle sich, wie er immer betonen müsse, bei dem Philanthropin um eine neutrale Schule sür sämtliche Richtungen der Gemeinde. Alle Angrisse gegen die Schule rühren daher, daß man diesen neutralen Charakter zugunsten der Konservativen aufheben wolle und damit die Gleichberechtigung beider Richtungen verletze. Die Liberalen müssen verlangen, von den Konservativen als völlig gleichberechtigte Mitglieder der Gemeinde betrachtet zu werden, und auch in der Schule sowohl für die Lehrer, wie sür Schüler müsfe das Recht bestehen, genau so gut nur liberaler Gesinnung zu leben, wie die Konservativen ihrer konservativen. Daran müsse prinzipiell festgehalten werden, wenn er auch für sich persönlich, obwohl er seit Generationen mit der Schule verbunden sei, kein Freund der konfessionellen Schule sei, weil in dieser stets mehr für den Konservativismus, wie sür den Liberalismus gearbeitet werde. An die Aenßerung des Herrn Felix Meyer in Bezug auf die religiöse Einstellung der Lehrer knüpft Herrn Dr. Gallin er mit dem Hinweis an, daß die Schule nicht das alleinige Fundameut der Erziehung sei, daß vielmehr das Elternhaus erst den Geist der Erziehung bestimme und warnt vor derartigen Aussprüchen, wie sie Herr Meyer in Bezug auf die Achtung vor einer religiös anders gerichteten Lehrerschaft gebraucht habe. Rechtsanwalt Simon ist der Ansicht, daß Herr Dr. Galliner den Einfluß der Familie gegenüber dem der Schule überschätze, daß deshalb nur die jüdische Schule, wie sie von seinen Freunden gefordert werde, geeignet sei, jüdische Lehre und jüdisches Leben zu erhalten. Wenn er auch anerkenne, daß die Schule in ihrer pädagogischen Leitung und ebenso in der organisatorischen des Schulrats Gutes leiste, so sei sie doch nicht die Schule, die seine Freunde als die jüdische Schule verlangten. Justizrat Dr. BIauerklärt namens des Vorstandes, daß dieser gewillt sei, das Verhältnis der Gemeinde zum Philanthropin zu prüfen und insbesondere ein Gutachten eines juristischen sachverständigen darüber verlangt habe, ob die Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertrags von 1813 heute noch vorliegen. Daß der Religionsunterricht z. Z. am Philanthropin mangelhaft erteilt werde, sei dem Vorstand nicht bekannt. Für eine Abstellung derartiger Mängel seien doch in erster Linie die Eltern verantwortlich. Dr. Freimann: Ter Auffassung des Dr. Geiger bezüglich der Einheitsgemeinde müssen wir entgegentreten. Für uns gibt es nur eine Art berechtigten Judentums, das ist die Art, die wir haben. Von diesem Gesichtspunkte aus ist eine derartige Diskussion für uns überflüssig. Wir müssen verlangen, daß der Lehrer in jeder Beziehung das Vorbild des Kindes ist und sein Leben mit der überlieferten Lehre übereinstimmt. Mögen liberale Kinder in eine liberale Schule gehen, sür die konservativen Kinder verlangen wir die konservative Schule und auf die Weltanschauung konservativer Eltern ist auch iu jeder Beziehung, insbesondere auf den naturwissenschaftlichen Unterricht Rücksicht zu nehmen. Für den Etat des Philanthropins als einer liberalen Schule könue er nur dann summen, wenn die konservative Schule bewilligt wäre. Herr Meyer bezieht sich auf die Aeußeruug des Herru Dr. Geiger, die zur Tat gebracht, zur Folge haben müsse, daß man den konservativen Eltern nur den Rat geben könne, ihre Kinder nicht mehr ins Philanthropin zu schicken. Gleichzeitig bemängelt Herr Meyer, daß auch die libej ralen Wortführer ihre Kinder nicht in diese Anstalt schicken. Dr. M ainzer: Wenn die Gesichtspunkte, die Dr. Freimann als j Redner der konservativen Fraktion hier entwickelt hat, maßgebend wirken, dann sind die Geister geschieden und dann wäre ein Riß in die Einheitsgemeinde gekommen. Wenn wir in einer Einheitsgemeinde, in der Konservative und Liberale zusammen leben, zusammen bleiben wollen, dann muß die Gewissensfreiheit unangetastet bleiben, unbeschadet der sich aus dem erforderlichen Takt ergebenden Verpflichtungen. Es muß uns stutzig machen, daß der Gedanke der EinheitSgemeinde, der auf der Gleichberechtiguug zum Teil beruht, in dieser Weise verkannt wird. In dem Philanthropin hat man stets auch auf die konservativen Interessen Rücksicht genommen, wie die frühere Einrichtung des konservativen Religionsunterrichts zeigt. Konservative Lehrer an der höheren Schule einzustellen, sei infolge des Mangels solcher sehr schwierig, aber der Schulrat werde zweifellos dazu bereit sein, wenn man wieder Männer von dem schlage Schwarz und Michel präsentiere. Notwendig sei es für die Einheitsgemeinde, daß die Kinder im Geiste der Versöhnlichkeit miteinander erzogen werden. Eine Aeußeruug, wie die des Dr. Freimann, die für das einzig wahre Judentum das konservative erklärt, müsse als eine Gefahr für die Einheitsgemeinde betrachtet werden. Dr. Merzba ch-: Die Behauptung, daß die Kinder liberaler Wortführer das Philanthropin nicht besuchen, sei in dieser Allgemeinheit unrichtig. In der Regel schicke man seine Kinder in die Schule, die sich aus der Wohnlage der Eltern ergab, da man selbstverständlich in der Großstadt den Kindern zu lange Schulwege ersparen will. Das sei nicht nur Gepflogenheit liberaler, sondern auch konservativer Eltern. Zur Zeit besuchen aber etwa 30 Prozent aller schulpflichtigen jüdischen Kinder das Philanthropin, und zwar immerhin noch vorwiegend Kinder liberaler Eltern mit etwa zwei Dritteln. Man könne verstehen, wenn ein Konservativer den Wunsch habe, alle Juden konservativ zu sehen, aber eine Erklärung, daß nur konservatives Judentum Judentum sei, widerspreche dem Begriff unserer Gemeinde, deren Mehrzahl liberalen Anschauungen huldigt. Uebrigens stimme auch nicht bei allen hervorragenden Konservativen Lehre und Leben überein. In der Einheitsgemeinde müssen wir uns tolerieren, und die Erziehung hierzu kaun nicht früh genug beginnen. Daß ein konservatives Kind durch die Lebensführung des liberalen Lehrers in seiner Weltanschauung gefährdet werde, kann nicht anerkannt werden, denn auch das konservative Kind muß frühzeitig erfahren, daß es auch andere Auffassungen innerhalb des Judentums gebe, und es erfahre dies auch schon frühzeitig, denn es gäbe Wohl kein Kind konservativer Eltern, das nicht in naher Verwandtschaft und Freundschaft Personen kennen lernt, deren Lebensführung den liberalen Anschauungen entspreche. Tie Rechtsfragen sind von Herrn Sondheimer falsch dargestellt. Ich wundere mich, daß stets das Alter des Vertrages von Z843 schon als Grund für dessen Ueberlebtheit angeführt wird. Gerade von konservativer Seite solche Geringschätzung einer über 80 Jahre alten Tradition zu erfahren, einer Tradition, die durch ihr Alter schon das Ansehen eines Minhag haben müßte, ist nicht ganz verständlich. Juristisch liegt die Sache so: Vorstand, Gemeindevertretung und Schulrat sind die drei Instanzen, wie sie nach der Schulordnung für das Verhältnis von Schule zur Gemeinde festgelegt sind. Hierbei zeigt sich die Klugheit unserer Vorfahren, die in der Selbstergänzung des Schulrats eine von wechselnden Majoritäten unabhängige Stabilität in der Führung der Schule herbeizusühren gewußt haben. Allerdings ist die Schulordnung zwischenzeitlich mehrfach zu Gunsten des Einflusses der Gemeindegremien, und zwar zuletzt 1903, geändert worden, so daß nunmehr das Verhältnis zwischen den Delegierten der Gemeinde und den selbstgewählten Schulratsmitgliedern 5:4 ist. Damit drückt

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