Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 11 (7.1928)
- Date
- 1928-07-01
- Page
- Seite 340 (sequence 4)
- Language
- German
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gemeinde ist, werde die Fraktion der Jüdischen Volkspartei für die Subventioniernng des Philanthropins aus dem Grunde stimmen, weil es heute c!«z taeto als von der Gemeinde unterhaltene Schule eine jüdische Schule sei. Die Leistungen der Israelitischen Religionsschule seien anzuerkennen. Eine alsbaldige Vergemeindung müsse immer wieder gefordert werden. Der Religionsunterricht sei Aufgabe der Gemeinde und nicht eines privaten Vereins. Dem Krankenhaus sei in diesem Jahr mehr zur Verfügung gestellt worden, als das Pslcgamt eigentlich verlangt habe. Dafür müsse für mittellose nnd ausländische Kranke besser gesorgt werden. Bei aller Anerkennung der Leistungen des Pflegamts des Krankenhauses sei es uicht zu verantworten, daß diesem weitverzweigten Organismus das Haupt fehle. Die Anstellimg eines leitenden Beamten fei deshalb nach wie vor erforderlich. Auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege sei im umfassenden Sinne und unter schweren Hemmungen eine Zentralisation vorbereitet. Wenn man auch Anhänger einer Vergemeindnng des Wohlfahrtswesens sei, so dürfe sie nicht etwa nnr in Gestalt eines Wohlfahrtsamts der Israelitischen Gemeinde in Erscheinung treten, sondern als ein allumfassendes Werk, an dem anch die Israelitische Religionsgesellschaft und vor allem die freie jüdische Wohlfahrtspflege mit raten und taten könne. Also keine Schematisierung und Bürokratisieruug, sondern Schaffung einer zentralen Stelle, wo jede Art von Hilfstätigkeit, fei es beratender oder unterstützender Natur, wirksam ausgeübt werde. Ebenso wichtig seien vorbeugende Maßnahmen, und zwar in erster Linie der Ausbau der Darlehenskasse, damit rechtzeitig dort geholfen werde, wo es sich um die Erhaltung von Existenzen handelt nnd so verhindert werde, daß der Betreffende der .dauernden Unterstützung anheimfalle. Wichtig sei auch entsprechende Sorge für Mittelstand und Handwerker. Soweit es der Gemeinde irgend möglich sei, müsse sie anch bei dem Neilbau des Friedhofs jüdische Arbeiter beschäftigen. Ans dem Wesen einer Einheitsgemeinde folge, daß die zu beachtenden Richtungengehört und ihre Wünsche erfüllt werden müssen, auch wenn sie'in der Minderheit sind. Es könne nicht verantwortet werden, wenn von einer Richtung gegen die andere der Kampf proklamiert wird. Wenn aber jeder Richtung in der Gemeinde Gerechtigkeit geschehe, dann werde dieser die Gesamtgemeinde schwächende Kampf aufhören. Das bedeute jedoch nicht den Kirchhofsfrieden und nicht die Verkleisternng der Gegensätze, sondern bei Anfrechterhaltung der Eigenart den Versuch, auch für die Sinnesart der anderen Verständnis zu. finden. Nur in der Einfügung der Gemeinedezelle in den großen Organismus des Klall Jisroel könne man die Einheitsgemeinde verstehen und ihre gedeihliche Weiterentwicklung auf das herzlichste begrüßen. Auf die von den Rednern der drei Fraktionen im einzelnen vorgebrachten Wünsche und Beschwerden erwidert namens des Borstandes in Abwesenheit des Finanzdczernenten Herr Dr. Baerw a ld: Das Verhältnis zwischen Borstand und Gemeindevertretung sei durchaus befriedigend, was auch daraus hervorgehe, daß in der überwältigenden Anzahl der Fälle die Gemeindevertretung rückhaltslos den Vorstandsbeschlüssen beigetreten sei. Nur in ganz wenigen Ausnahmen haben sich Meinungsverschiedenheiten ergeben, die aber immer ausgeglichen worden sind. Beide Gremien arbeiteten nach ehrlichster Üeberzeugung zum Wohl der Gemeinde. In der Frage der Mitteilung des Steuersatzes an die Finanzämter hätte die Gemeindevertretung, wenn sie in der Situation des Vorstands gewesen sei, höchstwahrscheinlich nicht anders gehandelt. Bezüglich der Vorlage der Vorstandsprotokolle sei zu bemerken, daß es nirgends vorkomme, wo zwei Kammern nebeneinander bestehen, daß die eine der anderen etwas anderes als Beschlußprotokolle vorlegt. Der Vorstand könne angesichts der Öffentlichkeit, in der die Gemeindevertretung tagt, anders zu verständigen Beschlüssen nicht kommen, weil ihm sonst die Möglichkeit genommen werde, sich in seinem Gremium offen und vertraulich auszusprechen. Tie Dienststrasordnung für die Beamten ist auf Grund des mehrmalig dringenden Wunsches der Gemeindevertretung vorgelegt worden. Eine Dienstordnung werde kommen. Arbeitslose werven, soweit es überhaupt nur möglich ist, beschäftigt. Das dürfe jedoch nicht dazn führen, daß gänzlich ungeeignete Kräfte herbeigezogen werden, und es komme vor, daß der eine oder der andere Arbeitsuchende zurückgewiesen wird. Der Syndikus ist Vertrauensmann des Vorstands und als solcher über alle Einzelheiten der Geschäftsführung unterrichtet. Er betrachtet sich nicht als Beamter des Vorstands, sondern als eine Art Verbindungsoffizier zwischen Vorstand und Gemeindevertretung. Die finanzielle Unterbilanz des Gemeindeblatts ist bedauerlich. Es steht aber zu hoffen, daß durch eine demnächstige Verpachtung des Inseratenteils mit besseren Einnahmen wieder zu rechnen ist. Der Landesverband müsse hauptsächlich von den Großgemeinden ausreichend subventioniert werden bis zu dem Zeitpunkt, wo die Staatszuschüsse im gleichen Verhältnis fließen, wie diejenigen für die Kirchen. Neben den Beiträgen zum Landesverband müssen die Gemeinden auch noch zu den Rabbinerseminaren beitragen. Der Nachwuchs der Rabbiner muß gesichert werden. Es wäre unverständlich, wenn die Frankfurter Gemeinde da zurückstehen wolle, wo alle anderen einspringen. Der Wohlfahrtset»t könne zil Bedenken Anlaß geben, wenn man sieht, wie die Zahlen in den letzten Jahren in die Höhe geschraubt worden sind und es erhebe sich die Frage, ob die Dinge in der seitherigen Progression weiter gehen können, ohne die Finanzlage der Gemeinde erheblich zu berühren. Die Frage der Erstellung eines neuen Gemeindehauses ist vor allem von dem Gesichtspunkt der würdigen und sachgemäßen Arbeitsmöglichkeit für die Gemeindebeamten zu betrachten. Tie finanzielle Lage der Gemeinde zwingt auch die Frage der Errichtung der Bezirkssynagogen eingehend ,zu Prüfen. Das gleiche gilt von der Frage der Eingemeindungen. Die bestehenden Gemeindesynagogen seieil zum Teil an den gewöhnlichen Sabbatten recht mangelhaft besucht, also müsse man auf diesem Gebiet Vorsicht walten lassen. Auch auf kulturellem Gebiet sei Vorsicht geboten. Es werde bereits nicht unerheblich für kulturelle Zwecke beigetragen und es sei sicher zweckmäßiger die Erfüllung derartiger Aufgaben einzelnen Vereinigungen zu überlassen, als sie zu vergemeinden uud dadurch möglicherweise zu bürokratisieren. Gemeindeversammlungen sollten weiter veranstaltet werden, vielleicht würden sie besser besucht als bisher, wenn es auch schwer sei, geeignete Redestoffe für sie zu finden. Die Schulsrage in einer solchen Versammlung zu diskutieren, gehe Wohl nicht an. Vom Krankenhaus höre man nicht gern, so bliebe nur das Gebiet des Wohlfahrtswesens. Gegenüber der von allen Seiten verlangten Gebührenherabsetzung müsse darauf hingewiesen werden, daß man sich im Rahmen des Etats bewegen müsse, der recht gespannt sei. ^enn man nicht die Steuer sehr hoch hinaufsetzen wolle, könne man radikal die Gebühren nicht ermäßigen. Deshalb und auch aus allgemein wirtschaftlichen Gründen sei Vorsicht bei der Emzelberatuna bei der Bewilligung von Ausgaben und bei der Festsetzung der Einnahmen anzuraten. Hiermit ist die Generaldebatte geschlossen. Die Spezialberatnng wird ans Mittwoch, den 23. Mai, vertagt. In nichtöffentlicher Sitzung gelangen Personalangelegenheiten zur Besprechung. Sitzung vom 23. Mai 1928. In Gegenwart von 30 Gemeindevertrtern und 4 Mitgliedern des Borstandes eröffnet der Vorfitzende Herr Dr. Richard Merzbach die Einzelberatung über den Etat für 1928/29 in der Weise, daß nur über diejenigen Positionen des Etats gesprochen wird, wo von der Finanzkommission besondere Anträge gestellt sind. Alle anderen Positionen gelten als genehmigt. Außerdem ist nach Durchberatung der einzelnen Kapitel Annahme derjenigen Positionen, wo von der Finanzkommission Abänderungsanträge nicht gestellt werden, sn Kloo vorgesehen. Es gelangt zunächst zur Beratung: Kapitel IX Subventionen. Hierzu liegt ein Beschluß des Vorstands vor, nach welchem der Ortsgruppe des Reichsbunds jüdischer Frontsoldaten für das laufende Jahr ein Beitrag von M. 1000.— mit Oer Maßgabe bewilligt wird, daß um diesen Betrag der etatmäßige Kredit für Jugendpflege erhöht wird. Seitens des Herrn Dr. Spier wird darauf hingewiesen, daß der Subventionsantrag des Frontbundes nicht der Jugendabteilung zugute kommen solle, für die besonderer Unterstützungsantrag gelegentlich der Position „Jugendpflege" gestellt werden wird. Position „Landesverband" M. 96 000.— wird angenommen. Auf Antrag der Finanzkommisfion wird beschlossen, den Vorstand zu ersuchen, geeignete Einwirkung auf die Aufstellung des Etats des Preußischen Landesverbandes zu nehmen, insbesondere nach der Richtung, daß durch die Verringerung der Verwaltungsspesen die Ausgaben vermindert werden; bei dem Verband darauf hinzuwirken, daß für die von den einzelnen Gemeinden zu leistenden Beiträge entweder eine Höchstgrenze festgesetzt, oder unter gewissen Umständen Rückvergütungen in Aussicht genommen werden, jedenfalls Vorsorge getroffen wird, daß namentlich die Großgemeinden nicht in so übermäßiger Weise zu Beiträgen zum Landesverband herangezogen werden, daß ihre eigene Existenz gefährdet wird; in Erwägung darüber einzutreten, ob beim Landesverband die Beitragsleistung nicht in Prozentsätzen des Reichseinkommensteuer- Solls, sondern des Kultussteuer-Solls, evtl. im Wege einer Verfassungsänderung, zu erreichen sei; endlich darauf hinzuwirken, daß seitens des Landesverbandes diejenigen Institutionen einzelner Gemeinden, die überlokale Bedeutung haben, in reichlicherer Weise unterstützt werden als bisher (insbesondere die Frankfurter Jeschiwa). Bei Position „Jugendpflege" beantragt Herr Dr. Hoffmann namens des zur Prüfung eingesetzten Ausschusses Erhöhung des mit M. 3600. —. eingesetzten Betrags um M. 6400.— auf M. 10 000.—, da es sich um 13 zu subventionierende Vereine und Verbände handle. Auf Antrag des Herrn Werner wird die Angelegenheit zur weiteren Beratung an die Finanzkommission verwiesen. Aus Antrag der Finanzkommission wird ferner beschlossen, den vorgesehenen Beitrag für die Gesellschaft für jüdische Volksbildung von M. 600.— auf M. 1200.— zu erhöhen. Bei Position „Verschiedene Beiträge" werden entgegen dem Antrag der Finanzkommission bewilligt für die Fränkelsche Stiftung, Breslau, für die Hochschule für die Wissenschaft des Judentums und für das Rabbinerseminar, Berlin, je M. 1500.—, insgesamt M. 4500.—, für das neutrale Komitee des Keren Hajessod M. 3000.— und für das deutsche Komitee der Organisation ORT M. 1000.—. Ueber die Zweckmäßigkeit der Bewilligung dieses letzteren Betrags hatte sich Herr Justizrat Dr. Blau verneinend