Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1928-06-01 · 10 (6.1928) · p. Seite 313

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
6 (1927-1928)
Issue
10 (6.1928)
Date
1928-06-01
Page
Seite 313 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3094266-3094324-3094333--1419-3096144
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

313 uns die Presse im Kampfe gegen die Anden von ältester Zeit bis auf unsere Tage vor Augen geführt wird. Die Mittel, aus unsachlichen Motiven den Haß' gegen das Judentum und seine Bekenner zu schüren, sind sich in den Jahrhunderten der Weltgeschichte ziemlich gleich geblieben. Der gefährliche Einfluß, den die Presse hier nehmen kann, wird an einigen Beispielen deutlich gezeigt. Dem gegenüber sehen wir schließlich auch die wertvolle Arbeit, die auch die nichtjüdische Presse, vor allem zur Emanzipationszeit, bei der Erkämpfung der Menschenrechte der Juden geleistet hat. Diesem kulturhistorisch-systematisch aufgebauten Mittelpunkt der jüdischen Presseschau schließen sich besondere Abteilungen an, in denen Entwicklung, moderne Ausbreitung und Bedeutung des judaistischen, hebraistischen und jiddischen Pressewesens vor Augen geführt werden wird. Da die Ausstellung ein Spiegelbild des gesamten jüdischen Lebens sein soll, wird sie gewissenhaft vermeiden, einer einseitigen Parteirichtung zu dienen, und Juden und Nichtjuden ein interessantes Bild der in der Fachpresse und dem Zeitschriftenwesen zusammengefaßten jüdischen Publizistik und ihres Zusammenhanges mit der Vergangenheit und Gegenwart geben. Diese Sonderschau wird in ihrer Beziehung zum Leben auch in zahlreichen Bildern dargestellt und durch alte und moderne Kupferstiche, Radierungen und sonstige Graphik deutlich gemacht und erläutert werden. Amtliche Anzeigen des Gemeindevorstands Kuttussteuer 492S/29. Der Gemeindebeschluß vom 19. März / 30. April 1928 'über die Veranlagung und Erhebung der Kultussteuer im Rechnungsjahr 1928/29 wird nachstehend bekanntgegeben: 1) Im Rechnungsjahr 5928/29 (1. April 5928 bis 31. März 5929) wird als Kuttussteuer der Israelitischen Gemeinde ein Zuschlag von elf vom Hundert der für das Steuerjahr 592? oder für die im Kalenderjahr 19?? endenden Steueravfchnitte veranlagten Reichs« einkommensteuer der Gemeindemitglieder erhoben. 2) Die Gemeindeverwaltung behält sich vor, den Steuersatz im Lauf des Rechnungsjahres abzuändern. 3) Die Kultussteuer derjenigen Lohnsteuerpflichtigen, die^zur Reichseinkommensteuer 1927 veranlagt werden, wird von dem zuständigen Finanzamt veranlagt und erhoben. 4) Bei denjenigen Lohn- und Gehaltsempfängern, welche von den Finanzämtern nicht zur Reichseinkommensteuer veranlagt werden, wird in entsprechender Anwendung der vom Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung aufgestellten Richtlinien vom 23. Januar 1928 wie folgt verfahren: a) Die Veranlagung geschieht durch die Israelitische Gemeinde mittels Steuerzettels, die Erhebung durch die Städtischen Steuerkassen. Der veranlagte Betrag ist in zwei Halbjahresraten an die im Steuerzettel bezeichnete Steuerkasse zu entrichten. b) Maßstab der Veranlagung ist der im Kalenderjahr 1927 einbehaltene und vorschriftsmäßig abgeführte Lohnsteuerbetrag. c) Ist imZZeitpunkt der Veranlagung der Lohnsteuerbetrag für 1927 nicht bekannt, so werden andere zuverlässige Unterlagen, z. B. Auskunft des Steuerpflichtigen oder seines Arbeitgebers oder Errechnung durch die veranlagende Stelle zugrunde gelegt. Ist keine dieser Feststellungsmöglichkeiten gegeben, so wird der für das Rechnungsjahr 1927/28 erhobene Kultussteuerbetrag der Veranlagung zugrunde gelegt. Gegebenenfalls ist freie Schätzung durch die Veranlagungsbehörde zulässig. 5) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden die für die Reichseinkommensteuer geltenden Verzugszinsen erhoben. 6) Einsprüche gegen die Veranlagung sind innerhalb vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids zu erheben. Nicht rechtzeitig eingelegte Einsprüche können nicht berücksichtigt werden. 7) Einsprüche, sowie Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlaß der Kultussteuer sind unter Angabe der Sieuernummer und der genauen Adresse ausschließlich an den unterfertigten Vorstand zu richten. Frankfurt a. M., den 30. April 1928. Vorstand der Israelitischen Gemeinde. Barablösung von Anleihen der Israelitischen Gemeinde Kranksurr am Main Gernäß Gemeindebeschluß vom 30. Januar / 8. März 1928 werden dienoch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen der Anleihe von 1900 und 1908, sowie der 50/0 Anleihe von 1921 nach folgenden Bestimmungen bar abgelöst: 1) Die Barablösung wird allen Gläubigern ohne Unterschied mit Rückwirkung vom 1. Januar 1924 ab gewährt. 2) Die Varablösung beträgt siebenvomHundert des Goldmarkbetrags der eingereichten Schuldverschreibungen. 3) Die Annahme dieses Angebots muß vorbehaltslos innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Monaten vom Tag dieser Bekanntmachungen ab unter gleichzeitiger Einreichung der Schuldverschreibungen erfolgen. Frankfurt a. M., den 24. April 1928 ^rgasse 146 ^i^md der Israelitischen Gemeinde Synagogenplätze. Die Ausgabe der Platzkarten für alle Gemeindesynagogen erfolgt in diesem Jahre in der Zeit vom 19. bis einschl. 31. August 1928. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die neuen Karten werden wie folgt ausgegeben: I. Gemeindesynagogen g) für die Hauptsynagoge, Allerheiligenstr.-Börnestr. bei Synagogenwart S. Grünebaum im Gemeindehaus, Fahrgasse 146, Zimmer 37 von 10—12 und 16—18 Uhr. 0) für dieSynag 0 ge am Bö r n eplatz, bei Synagogenwart I. Mühlfelder in der Synagoge am Börneplatz von 10 - 12 und 16—18 Uhr. c) für die Synagoge an der Königsteinerstraße, bei Synagogenwart M. Löllbach, Königsteinerstr. 30 von 10-12 und 16—18 Uhr. 6) für die Synagoge Bockenheim, Schloßsträße 5 bei Synagogenwart Siegm. Stern, Schloßstraße 5 von 10-12 und 16—18 Uhr. II. Filialgottesdienste 2) Frankfurt-Loge, Eschersheimer Landstraße 23/27 (konservative Richtung). b) Suppenanstalt, Theobaldstraße 5 (konservative Richtung). c) Philanrhr 0 vin, Hebelstraße 15/19 (liberale Richtung). Ausgabe der Karten im Gemeindehaus, Fahrgasse 146,Zimmer 37 in der Zeit von 10-12 und 16—13 Uhr. Es wird dringend empfohlen, die Erneuerung bereits in den ersten Tagen vorzunehmen. Eine Reservierung der Platzkarten über den 31. August kann in diesem Jahre nicht erfolgen. Anträge aus Zuteilung od'er Tausch von Synagogenplätzen sind rechtzeitig schriftlich an den Vorstand der betreffenden Synagoge zu richten. Die Neuzuteilung von Sitzplätzen wird in diesem Jahre an vorgemerkte Gemeindemitglieder nach dem 31. August 1923 vorgenommen. Frankfurt a. M., den 18. Mai 1928 Vorstand der Israelitischen Gemeinde Frkedhofsamt. Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofamtes oder des Beerdigungskommissars Herrn Sally Adler bezw. Sally Grünebaum, Fernsprecher Carolus Nr. 43438, erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Festsetzung der Beerdigung.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.