Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 7 (3.1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 209 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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209 1823 festlich eingeweiht wurde. Das Einweihunasprogramm sah vor Orgelvorspiel, Chorgesang, Gebet des Predigers Iohlsohn, Festrede des Schuldirektors Dr. Heß, Schlußgebet des Lehrers Dr. Creizenach, Schlußgesang und Orgelpostludium. Von da ab wurde dieser Gottesdienst ständige Einrichtung. Er fand regelmäßig am Sabbat-Vormittag 10 Uhr statt, die Frauen saßen rechts, die' Männer links, letztere ohne Kopfbedeckung: benutzt wurde das Johlsohn'sche Gebetbuch, auch wurden öfters Gast- Prediger zugezogen. Unter ihnen finden wir 1832 Abraham Geiger als 22jährigen Kandidaten der Theologie, 1834 Leopold Stein, den ersten Rabbiner der Hauptsynagoge, wegen dessen Berufung der letzte Altfrankfurter orthodoxe Rabbiner, Salo m o n Abraham Trier sein Amt niederlegte. Nach der Eröffnung der Hauptsynagoge diente das Kompostell den gottesdicnstlichen Bedürfnissen der konservativen Gemeinde- Mitglieder bis zum Jahre 1882, dem Zeitpunkt der Einweihung der zweiten Gemeindesynagoge am Börneplatz und war im Volksmund mehr unter dem Namen ,>S ch l es i n g er s chu l" nach Baruch Wolff Schlesinger, der dort als Kantor fungiert hat, bekannt. Uebrigens ist auch die Israelitische Religionsgesellschafr im Jahre 1851 an die Gemeinde wegen Ueberlassung dieses Andachtsaales herangetreten, doch konnte diesem Wunsch nicht entsprochen werden, weil der Schulrat des Philanthropins darauf bestand, daß nach wie vor die Konfirmationsfeiern seiner Schüler dort abgehalten wurden. Auch für mehr weltliche Zwecke wurde der' Bau herangezogen, so fanden 1872 im Kympostellhof sogar Uebungen des Frankfurter Feuerlöschbataillons statt. 1888 verkaufte die Gemeinde das Anwesen an die hiesige Katholische Gemeinde. Später ist der ehemalige Betsaal, der in feiner einfachen, fchmucklosen Gestalt immer noch eine pietätvolle Stimmung in dem Beschauer ausgelöst hat, durch rücksichtsloseste Behandlung übel zugerichtet worden. Bis vor kurzem diente er als Kolonialwarenmagazin. In diesen Tagen nun läßt die katholische Gemeinde den Raum zu einem Kinderhort umbauen, und damit verschwindet auch rein äußerlich wieder ein Stück Altfrankfurter Judengeschichte von der Bildfläche. - -- T^?«-----?-,-.^^ S Ä ^' ' / . ^.'^X' ^> > __ ____s '-^L^ . ^ÄS 'V^. > ^>.<^' Inneres der Synagoge im Kompostell, nach einer Lithographie im Desih des Stadt. Historischen Museums. Oer Erwerb des Kompostells. Aus Anlaß des Abbruchs des Kompostells veröffentlichen wir aus dem Archiv der Gemeinde die Verkaufsurkunden von 1810 und 1815. Die Schriftleitung. Wir Carl von Gottes Gnaden, des heiligen Stuhls zu Regensburg, Erzbischos und Primas, Grotzyerzog von Frankfurt p. p. Nachdem Wir dem Erziehungswesen Unserer Unterthanen Israelitischer Religion zu Frankfurt Unsere besondere Landesväterliche Aufmerksamkeit und Fürsorge gewidmet, und in Gefolge derselben eine öffentliche allgemeine Schule angeordnet haben, diese aber wegen Mangel eines nach der Größe der Israelitischen Jugend hierzu nöthigen Locales, welches die mit Lasten beschwerte Gemeindekasse der Judenschaft nur mit der äußersten Anstrengung aufzubringen vermochte, bis itzo noch nicht in Ausführung gebracht werden konnte, so haben Wir Uns gnädigst bewogen gefunden, zur Beförderung dieser allgemeinen Lehranstalt das Uns angehörige Gebäude, zum Compostell genannt, der Judenschaft zum Besten eines Schülgebäudes zu überlassen. Wir übergeben, überlassen und verkaufen sonach für itzo urtd für immer für Uns und Unsere Nachkommen Unsere sämtliche Gebäulichkeiten in der Predigergasse, wie solche dastehen, und vom Frohnhofe, dem, dem katholischen geistlichen Güter-^unäo gehörigen ehemaligen Dominikanerkloster und der eben diesem I'imclo zustehenden Behausung I>it. ^. No. 39 in der Predigergasse begränzt werden, sammt allen Rechten und Gerechtigkeiten, wie es von Uns besessen worden, oder hätte benuzt werden können, und allem was darinn nied- und nagelfest ist, um die Summe von 50 000 fl., schreiben Fünfzig Tausend Gulden des 24 fl. Fußes, und gestatten dabey gnädigst 1) Daß der Kaufschilling aä 50 000 fl. Uns und Unseren Nachkommen nicht sogleich von der Judenschaft abzuführen seye, sondern Wir wollen vielmehr zum Beweise Unseres gnädigsten Wohlwollens für Uns und Unsere Nachkommen, der Judenschaft die Freiheit gegeben haben, von Fünf zu Fünf Jahren Ein Fünftel an dem Kaufschillmg abzutragen. 2) Solange ^ie Kaufsumme nicht oder nicht vollständig berichtiget seyn wird, ist solche mit drei vom Hundert jährlich zu vei> zinsen, und zwar von 4tel zu 4tel Jahr.