Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 6 (2.1928)
- Date
- 1928-02-01
- Page
- Seite 174 (sequence 6)
- Language
- German
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Mohammed aus dem Judentum aufgenommen?" als Preisarbeit der dortigen Universität ihre Entstehung. Die Wiesbadener Amtszeit (lns 18^38) brachte neben der praktischen^ Anltsarbeit legende^ ^.^^.uentstand ^3^o" d^e^,W^ Zeitr^eUs^ ^die^^r lauer Amtsz^it^ a^^rgewohnliche ^Widr^ig^ grotzer^Erbitterung gefül)rt und führ^te"^ Rabbiner bildet^ ^Erst^auf Grund d^ preußischen Jud^ regelt ihre religiösen AngÄegenheitel/ selbständig durch ihre Kultusurt? M^lÄ^B^^ d^The^log^ gebMu^es maßgebend. ''s ' ck^ f Gebiete der ^üdischer^ Literatur, ^stets bezogen ^us^die theologische Borträge über oas Judentum und seine Geschicktes die später gesammelt ^als Bucl^ ersch^ienen^ sind^ In il^nen ^ibt^ er nicht EntWickelung d^es Judentums. Seine jüdische Zeitschrift?ür Wissenschaft und Leben, deren Aufsätze in der überwiegenden Mehrzahl aus seiner Feder stammen, entsprang dem Bedürfnis, sich nicht nur zünden wisset sondern zu den lung^aus. ^Die bttter?te En/täuschung^sei^ es/daß die Kuratoren der Fraenckelschen Stiftung bei den Vorberatungen wie bei der Errichtung des Jüdisch-theologischen Seminars ihn vollständig ausschalteten. Seinem Einflüsse insbesondere war es zu danken, daß Jonas Fraenckel in sein'em Testament ein Kapital zur Errichtung einer theologischen Lehranstalt aussetzte. Diese Veiseiteschiebung ist für ihn zweifellos das bestimmende Moment gewesen, der Berufung nach seiner Vaterstadt Frankfurt a. M. Folge zu leisten. Aber seine Frankfurter Wirksamkeit umfaßte nur sieben Jahre. Als 60jähriger wurde er nach Berlin bleibt er durch seine gesamte Wirksamkeit von dauernder Bedeutung. Aus der Geschichte der Gemeinde. Zeste und Trachten in der alten Iudengasse. ^ou ^.^Kr^aeaner.^ r^^?^ säube^ Sckl' ßuu^ d i^n werde für eine große Schande gehalten"/ erklärte auf Befrageil des Rates eine junge ^Jüdin. Nur^der^ Wille des Vaters^ oder Grü^de^vor ^allein de^ gute ^Nuf und^as Ansehen der^Famtt^e, Pro^sio^ Verm^ittl^er ^(Schad^ bemühten fi^^um das^ueinem so gottgefälligen Werke nicht fehlen durfte, über alle Punkte einig geworden, so wurde ein Ehekontrakt ^aufgese^t^ Au^ die Mayers S^ohn^und^^ EyM (Isaaks Lebbe Mayer verspricht zunächst, seiner Braut einen Gürtel zu ^^^s^^' k?i^^h^^^ halten liplich^und fruntlich nach Sitte altes Landes, sich nicht fluchen und nicht beschließen (?)..., sie sollen beide geweltigt sin (also Verfügung haben) an ihren Gütern". Darauf folgen bis ins einzelne gehende Bestimmungen für den Fall der Scheidung oder des Ablebens eines der Ehegatten. Die Ehefrau darf als Witwe den Ehering nicht weiter tragen. Falls sie schon im ersten Jahre der Ehe stirbt, fällt ihr Eingebrachtes wieder ihren Angehören ^u,^ stirbt im zweiten^ Ja^r, erhalten^ diese^ die^ Hälfte ist ein Reugeld zu entrichten. ) s s Erst nach Aufsetzen des Kontraktes und nach Erledigung aller Präliminarien tritt das Brautpaar auf den Plan. Es erscheint mit Töpfen in der Hand, die es auf den Boden wirft. Beim Anblick der Scherben, die jedenfalls die Vergänglichkeit alles Irdischen andeuten sollen, rufen alle Anwesenden: „Gut Glück! Gut Glück"! Eine Bewirtung mit Wein und Konfekt schließt die Feier. Der Hochzeitstermiu wurde in Frankfurt gern mit Rücksicht auf die Messen festgesetzt. Der Brautstand währte oft recht lange, meistens wegen der bestehenden Ehebeschränkungen. Die der Hoch-