Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 5 (1.1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Eine Spezialuntersuchung, welche die Sterbefälle der Juden mit Beziehung auf das Alter der Gestorbenen zur Darstellung bringt, würde voraussichtlich diese Annahme bestätigen. Was die Sterblichkeit der einzelnen Geschlechter anlangt, so ist seit 1920 das männliche Geschlecht wieder ziffernmäßig stärker beteiligt, nachdem vorübergehend 1918/19 das weibliche Geschlecht prävaliert hatte. 2. Die Säuglingssterblichkeit. Diese betrug: bei der Ges.-Bevölkerung bei den Juden 1920 12.0 5,7 1921 10,36 6,9 1922 10.71 6,7 1923 9,39 3,7 1924 8,23 4,1 1925 7,04 4,1 1926 7,1 2.7. Während die Säuglingssterblichkeit bei den Juden 1901/1905 immerhin noch 8,4 auf 1000 Geburten betrug, ist sie seitdem ständig gesunken, um in den Kriegsjahren wieder anzusteigen und 1917 die stärkste Höhe mit 10,5 zu erreichen; in der Nachkriegszeit sinken die Ziffern wieder. Die Säuglings st erbichkeit bei den Juden ist ständig niedriger wie die der Gesamtbevölkerung. Im Jahre 1926 betrug sie ungefähr den dritten - Teil derselben. IV. Die Bilanz der jüdischen Bevölkerung Frankfurts 1910—1925. Die Ziffer der jüdischen Bevölkerung in Frankfurt hat 1910 26 228 betragen. 1925 29 325, sie ist demnach um 3117 Seelen gewachsen. Es soll nunmehr untersucht werden, ob und wieviel zu dieser Bevölkerungsvermehrung der Geburtenüberschuß beigetragen hat. Dieser ergibt sich, wenn wir die Zahl der Gestorbenen von den Geborenen abziehen. Bezüglich der Geburten ist jedoch folgendes zu bemerken. Es kommen hier für unsere Zwecke lediglich die Kinder in Betracht, die nicht nur aus jüdischen Ehen stammen, sondern auch im jüdischen Glauben erzogen werden. Es besteht jedoch nicht ohne weiteres eine Identität zwischen letzteren und den standesamtlich gemeldeten und statistisch bearbeiteten Geburten. Mit gutem Grunde geben die statistischen Tabellen bei den Geburten nur die Konsession der Eltern an, nicht aber auch die Konfession der Neugeborenen. Es braucht daher die Konfession der letzteren nicht ohne weiteres mit der Konfession der Eltern identisch zu sein. Bei der standesamtlichen Anmeldung ist zudem die Konfession der Neugeborenen noch gar nicht immer bestimmt. Noch mehr wie von den reinen Ehen gilt dies von den Mischehen. Tatsächlich werden ja bekanntlich sowohl bei den ehelichen Kindern aus jüdischen Ehen wie bei den unehelichen Kindern eine Anzahl sofort dem Christentum zugeführt, kommen also für den Zuwachs der jüdischen Bevölkerung nicht in Betracht. Deren Zahl ist nicht bekannt. Auf der anderen Seite erfährt das Judentum einen Zuwachs dadurch, daß ein Teil der aus Mischehen entstammenden Kinder ihm zugeführt wird. Deren Zahl ist ebenfalls nicht bekannt. Mit Rücksicht auf diese Momente läßt sich die innere Bevölkerungszunahme der jüdischen Gemeinde nicht vollständig exakt berechnen. Wir glauben aber nickt allzusehr fehlzugreifen, wenn wir annehmen, daß der Verlust durch Taufen durch den Gewinn aus Mischehen wieder ausgeglichen wird. Wir haben daher bei den folgenden Berechnungen die Zahl der aus rein jüdischen Ehen stammenden Geburten sowie die unehelichen Geburten von jüdischen Müttern voll in Ansatz genommen, dagegen die aus Mischehen stammenden Kinder unberücksichtigt gelassen. Bei den Berechnungen müßten schließlich die nach auswärts gehörenden Geburten ausscheiden; oa deren Zahl sich ungefähr mit den nach auswärts gehörenden Verstorbenen deckt, so haben wir davon abgesehen, entsprechende Abzüge zu machen. Die gesamte Bevölkerungsbewegung der Frankfurter Juden von der letzten Volkszählung 1910 bis zur Volkszählung 1925 (von 1911 bis Mitte 1925) stellt sich daher folgendermaßen dar: Es betrug die Zahl der Lebendgeborenen in diesem Zeitraum 5754. Es betrug die Zahl der Verstorbenen in diesem Zeitraum 6351. Es ergibt sich demnach ein Verlust von rund 600 ohne die Verluste durch Austritte und Tausen. Wenn demnach die Zahl der Frankfurter Juden von 1910 bis 1925 um 3157 Personen gewachsen ist, so ist dies ausschließlich der Zuwanderung zu verdanken. Ohne diese hätte die Frankfurter jüdische Gemeinde nicht zugenommen, sondern um 600 abgenommen. Die Zahl der Zu¬ Wanderer betrug also in Wirklichkeit nicht 3157, sondern 3757. Vor dem Kriege war demgegenüber 1905 noch ein Geburtenüberschuß von 6,2 auf 1000 der jüdischen Bevölkerung zu verzeichnen, der 1910 bis auf 0,4 sank; 1925 ist der Geburtenüberschuß wieder etwas gestiegen. Er^ betrug auf 1000 der Bevölkerung 1,5. Dagegen war der Geburtenüberschuß bei der Gesamtbevölkerung 1905 13.3; 1910 10,4: 1925 3.5. Die rapide Abnahme des Geburtenüberschusses bei der Gesamtbevölkerung von 1910 bis 1925 ist sehr bemerkenswert; die natürliche Bevölkerungszunahme Frankfurts wird dadurch aufs äußerste in Frage gestellt. Frankfurt wird zur Stagnation verurteilt sein, wenn nicht durch wachsende Zuwanderung ein Ausgleich geschaffen wird. 138 Damit haben wir die wichtigsten Ergebnisse der Bewegung der Frankfurter jüdischen Bevölkerung kennen gelernt, soweit die gedruckten Tabellarischen Uebersichten des Frankfurter Statistischen Amtes als Quelle dienen konnten. Aus dem handschriftlich gesammelten Material des Statistischen Amtes, das noch nicht veröffentlicht ist, ließen sich noch manche interessante Feststellungen über Detailfragen der Statistik der Juden machen. Es seien hier einige Probleme angedeutet. Diese beziehen sich hinsichtlich der Eheschließungen auf das Alter der Heiratenden. Bei den Mischehen wäre interessant zu wissen, welche soziale Schichten beteiligt sind. Dasselbe gilt auch hinsichtlich der unehelichen Geburten. Bei der Sterblichkeitstatistik wären Untersuchungen über die Todesursachen mit Beziehung auf die Konfession wertvoll. Auch könnte durch Vergleich der Frankfurter Ergebnisse mit denen anderer Zentren jüdischer Bevölkerungsanhäufung die Frage geklärt werden, ob die festgestellten demographischen Verhältnisse Eigentümlichkeiten der Frankfurter Juden sind, oder ob nicht vielmehr, was wahrscheinlicher ist, die Bevölkerungsverhältnisse anderer jüdischer Großgemeinden gleichgelagert sind. Fassen wir die Resultate unserer Untersuchungen zusammen, so ergibt sich folgendes: 1. Die Eheschließungen nahmen bei den Juden in Frankfurt ab; auf 1000 der jüdischen Bevölkerung entfielen 1925 6,0 Eheschließungen. 2. Die Mischehen zeigen 1924/26 eine Zunahme im Verhältnis zur Zahl der geschlossenen rein jüdischen Ehen. 3. Die Geburtenziffer betrug aus 1000 der jüdischen Bevölkerung 1925 15,1 gegen 13,6 in 1915; sie hat die Geburtenziffer der Gesamtbevölkerung überflügelt. 4. Die uneheliche Geburtenziffer ist in ständiger Abnahme begriffen; sie betrug 1926 4,8 auf 1000 Geborene, das ist der dritte Teil der unehelichen Geburten der Gesamtbevölkerung. 5. Auf jede neugeschlossene rein jüdische Ehe entfielen 2,2 Geburten, auf jede Mischehe 0,59. 6. Die Totgeburtenziffer ist mit 2 auf 100 Geburten beinahe um die Hälfte kleiner als bei der Gesamtbevölkerung. 7. Die Sterblichkeit der Frankfurter Juden betrug. 1925 13,6 auf das Tausend der Bevölkerung. Sie übertraf sie Gesamtsterblichkeit die 11,9 betrug. 3. Die Säuglingssterblichkeit ist bei den Juden im ständigen Sinken begriffen. Von 100 Geborenen starben 1926 2,7; die Säuglingssterblichkeit der Juden beträgt demnach nur etwa den dritten Teil der allgemeinen Sterblichkeit. 9. In den Jahren 1910 bis 1925 sind in der Frankfurter jüdischen Gemeinde 600 Menschen mehr gestorben als geboren wurden. Die gesamte durch die Volkszählung 19Lo nachgewiesene Zunahme der jüdischen Bevölkerung ist also ausschließlich der Zuwanderung zu verdanken. Israelitische Retigionsgesellfchast. In der letzten öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung ist u. a. der Entwurf des Gesetzes wegen Anerkennung der Synagogengemeinde ,,Jsraelitische Religionsgesellschaft" in Frankfurt am Main als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Sprache gekommen. Der Gesetzentwurf, der zurzeit dem Preußischen Staatsrat vorliegt und wohl demnächst an den Landtag kommen wird, hat im vorbereitenden Stadium zu Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden und dem Vorstand der Israelitischen Gemeinde geführt. Der Polizeipräsident hatte am 9. Februar 1927 den im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ausgearbeiteten Gesetzentwurf und die zugrunde liegenden Satzungsänderungen der Israelitischen Religionsgesellschaft dem Gemeindevorstand zur Einsichtnahme und Stellungnahme zugestellt. In seiner Rückäußerung vom 21. Februar brachte der Gemeinde- Vorstand zunächst zum Ausdruck, daß er der beabsichtigten Aenderung in keiner Weise entgegentreten werde, da die Israelitische Religionsgesellschaft einen begründeten Anspruch auf die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und das damit verbundene Besteuerungsrecht besitze. Im einzelnen wurden jedoch gegen die Begründung des Gesetzentwurfs und .die neue Satzung der Israelitischen Religionsgesellschaft einige Bedenken geäußert, von denen das Wesentlichste hier.im Wortlaut wiedergegeben sei: „Die neue Satzung der Israelitischen Religionsgesellschaft enthält in Artikel 3 folgenden aus ihrer Satzung vom 21. Februar 1875 übernommenen Satz: „Sie ist die alte jüdische Frankfurter Kehilla, die'Fortträgerin ihrer Zwecke, die Pflegerin ihrer Prinzipien und Aufgaben, die Erbin ihrer religiösen Rechte". In seinem Schreiben vom 16. November 1926 hat der Herr Polizeipräsident bereits erklärt, daß nicht anerkannt werden könne, daß die Israelitische Religionsgesellschaft rechllich die Israelitische Gemeinde in Frankfurt a. M. fortsetzt. Demgemäß hat die Israelitische Religionsgesellschaft am 23. Januar 1927 u. a. folgende „Erläuterung" zu Artikel 2 ihrer Satzung beschlossen: