Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 6 (1927-1928)
- Issue
- 3 (11.1927)
- Date
- 1927-11-01
- Page
- Seite 66 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3094266-3094324-3094326--1165-3095883- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zu den im Bericht der Finanzkommission der Gemeindevertretung enthaltenen Bemerkungen über die Einsicht in die Sitzungsprotokolle des Borstands stellt dieser fest, daß nach Auskunst der Stadtkanzlei die Ueberlassung solcher Protokolle den allgemeinen Parlamentarischen Gepflogenheiten nicht entspricht, daß insbesondere auch seitens der hiesigen Stadtverordnetenversammlung ein solches Verlangen nicht an den Magistrat gerichtet wird, daß serner der Magistrat lediglich seine Beschlüsse protokolliert und diese der Stadtverordnetenversammlung zustellt, daß aber Aufzeichnungen über den Gang der Diskussion im Magistrat nicht gemacht werden. Bezüglich des Kapitels Subventionen bedauert Herr Wolff die, wie er sagt, erhebliche Herabsetzung der Etatszisfer gegenüber dem Antrag der Finanzkommission der Gemeindevertretung, umsomehr, als gerade im gegenwärtigen Zeilpunkt die Not unter den minderbemitrelten Familien ungeheuer groß sei. Man dürfe die nach Ansicht des Vorstandes gebotene Zurückhaltung im Hinblick aus die S.euereingänge, nachdem man den Sienersatz zu weit ermäßigt habe, nicht an den Armen auslassen. Herr Wolfs beantragt einstimmige Ablehnung des Vorstandsbeschlusses unter Hinweis auf das Beispiel der Kölner Gemeinde, die für soziale Fürsorge einen Betrag von Mk. 200 000.— bereitgestellt habe. Herr Dr. Geiger beantragt Zustimmung zum Vorstandsbeschluß im Interesse der Beendigung des etatlosen Zustands und weil, wie der Vorstand angekündigt habe, die Entscheidung über dieses Etatkapitel ohnedies in nächster Zeit fallen werde. Es handle sich bei dem Vorstandsbeschluß auch nicht um eine Herabsetzung der Etatsziffer, wie Herr Wolff irrtümlich meine, sondern um die vorläufige Ablehnung einer wesentlichen Erhöhung. Außerdem sei die Kölner Gemeinde kein geeignetes Vergleichsobjekt, weil dort keine Schule und kein Krankenhaus subventioniert werde und infolgedessen für andere Zwecke mehr Mittel frei seien, als hier. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß schon aus dem Grunde Zustimmung zum Vorstandsbeschluß notwendig sei, damit endlich über die in den Etat eingestellten 100 000 Mark für Wohlfahrtszwecke im Interesse der beteiligten Anstalten verfügt werden könne. Syndikus Dr. Mayer: Der Vorstand prüfe die Frage mit dem gleichen Gefühl für Verantwortung gegenüber den sozialen Verpflichtungen der Gemeinde, wie dies der Gemeindevertretung geläufig sei, und habe in zahlreichen in der letzten Zeit an ihn herangetretenen dringenden Gesuchen (Tuberkulosefürsorge, Durchwanderersürsvrge ufw.) gezeigt, daß er rasch und wirksam durchzugreisen in der Lage ist. Wie der Beschluß des Vorstandes jetzt aussehe, handle es sich nicht nur nicht um eine Herabsetzung, wie Herr Wolff meine, sondern um eine bedeutende Erhöhung des betreffenden Postens gegenüber dem,Vorjahre. Darüber hinaus aber sei' die Etatgestaltung im ganzen für den Vorstand entscheidend, die einer geordneten Finanzgebarung entsprechen müsse. Es dürfe nicht vergessen werden, daß eine bedeutende Herabsetzung aller Gebührentarife (Platzmieten, Beerdigungskosten, Kasualien) Platz gegriffen habe, eine ebenso wichtige soziale Maßnahme wie die Subventionierung der Wohlfahrtspflege. Ferner halte sich der Vorstand für verpflichtet, in vielen Hunderten von Fällen, wo gegen die Höhe der Steuerveranlagung Einspruch erhoben sei, Ermäßigungen eintreten zu lassen. In Bezug auf die Ausgaben brauche nur auf die bevorstehende allgemeine Besoldungserhohung hingewiesen zu werden, die voraussichtlich einen im Etat nicht vorgesehenen Betrag von rund 130 000 Mark erfordere, außerdem sei ein etatmäßig ungedeckter Fehlbetrag von 150 000 Mark vorhanden. Dr. Mayer weist auf die Gefahr hin, daß in einem Zeitraum von 13 Monaten das Vermögen der Gemeinde aufgezehrt sei, wenn entgegen den Beschlüssen des Vorstandes Bewilligungen in dem von Herrn Wolfs gewünschten Ausmaß erfolgen sollen ohne Aufzeigung der Dekkungsmöglichkeit aus Mitteln des Ordinariums. Auf Antrag der Herren Fromm, Dr. Mainzer, Rechtsanwalt Simon und Wolff beschließt die Gemeindevertretung, um den etatlosen Zustand zu beendigen, dem Etat in der nunmehr vorliegenden Fassung zuzustimmen, ersucht aber den Borstand, wenn es nicht aus finanziellen Gründen unmöglich ist, schleunigst im Wege des Nachtragsetats weitere 50 000 Mark für Subventionierung der Wohlfahrtspflege zur Verfügung zu stellen. Damit find die in dem Borstandsbeschluß angegebenen Aenderungen der Kapitel 4, 9 und 12 angenommen. Von den weiteren Vorstandsbeschlüssen wird Kenntnis genommen. Was die vom Vorstand zum Etat des Philanthropins beschlossenen Resolutionen betrisft, die nach seiner Ansicht eine Zustimmung der Gemeindevertretung nicht erfordern, so gibt Herr Dr. Geiger der Meinung Ausdruck, daß nur solche Resolutionen damit gemeint sein können, die sich auf die Etatbewilligung und auf die Anstellung von Lehrern beziehen, nicht aber um Resolutionen allgemeiner Natur, die selbstverständlich der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, und die der Vorstand ganz ordnungsgemäß ihr auch vorgelegt habe. Wenn er trotzdem diese Resolutionen ohne Zustimmung der Gemeindevertretung weitergeben wolle, so sei das eine Maßnahme, die den Parlamentarischen Gepflogenheiten nicht entspreche. In Bezug auf die Nückäußerung des Vorstandes zu dem Verlangen der Finanzkommission auf Einsichtnahme in die Sitzungsprotokolle des Vorstandes stimmt die Versammlung den Ausführungen des Herrn Dr. Geiger zu, wonach der Rechtsstandpunkt des Vorstandes als mit den Bestimmungen der Gemeindeverfassung im Widerspruch erachtet wird. Eine weitere Vorlage des Vorstandes betrifft die Verpachtung der M a z z e n b ä ck e r e i an Bäckermeister Max Levi, welcher mit der Maßgabe zugestimmt wird, daß die Verpachtung für 2 Jahre unter der Bedingung erfolgen soll, daß Herr Levi einen Pachtzins von jährlich 5000 Mark an die Gemeinde entrichtet. Die Anfrage des Herrn Dr. Frank nach dem Grund des Ausscheidens des ursprünglich in Aussicht genommenen Mitpächters Josef wird von Herrn Bonwit beantwortet. Weitere Vorlagen betreffen Anträge der F r i e d h o f s b a u k o m m i s s i o n, Bewilligung eines Darlehens an die Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Tuberkulose, Anstellung des Herrn Dr. Seligmann Bär Esch Wege, Hamborn, als Neligionslehrer, sowie 'Uebernahme von Kosten für die Erteilung von Religions - und hebräischem Unterricht auf die Gemeindekasse und werden ohne Debatte angenommen. Ein Schreiben der G e s e ll s ch a f t f ü r jüdische Volksbildung vom 11. September 1927 nebst Abschrift einer unter dem 7. September 1927 an den Vorstand gerichteten Mitteilung werden zur Kenntnis gebracht. Es handelt sich, wie Herr Dr. Katzen st ein an Hand der Schreiben erläutert, um die Forderung der Errichtung eines Kulturdezernats innerhalb der Gemeinde, welches u. a. die Aufgabe haben soll, bei Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen die Teilnahme der Juden an dem deutschen Geistes- und Kulturleben in geeigneter Weise zu dokumentieren, damit in Zukunft beschämende Eindrücke, wie sie die jüdische Abteilung auf der Ausstellung „Musik im Leben der Völker" auf die Beschauer gemacht habe, vermieden werden. Soweit es sich um die sachliche Anregung in dem Schreiben handelt, I wird diese von einigen Rednern begrüßt. Die Fassung und der Ton des Schreibens, das von Herrn Dr. Geiger verlesen wird, wird dagegen einhellig abgelehnt, insbesondere bedauert Herr Dr. Geiger die Unterzeichnung durch einen Gemeinderabbiner. Der Vorsitzende ist der Ansicht, daß das Schreiben nicht in einer Form gehalten sei, wie sie Angehörige der jüdischen Gemeinde ihrer jüdischen Behörde gegenüber wahren sollten. Herr Dr. Mayer teilt mit, daß der Vorstand sich mit dem Schreibender Gesellschaft bereits eingehend befaßt habe, weil er sich für verpflichtet halte, die von der Gesellschaft vorgebrachten Gesichtspunkte ernstlich zu prüfen, und er verliest den Entwurf eines Antwortschreibens, das von der Versammlung einhellig gebilligt wird. Die Herren Dr. Hoffmann und Cohen erklären, daß sie an der Vorstandssitzung der Gesellschaft, in der das fragliche Schreiben beschlossen worden ist, nicht teilgnommen haben, während Herr Dr. Katzenstein mitteilt, daß er. zwar in der fraglichen Vorstandssitzung anwesend gewesen, jedoch an der Abfassung des Schreibens nicht beteiligt ist; auch die dem Vorstand der Gesellschaft für jüdische Volksbildung angehörigen Herren mißbilligen die Form des Schreibens. Der vom Vorstand beantragten Auszahlung einer einmaligen Wirtschaftsbeihilfe an die Beamten und Angestellten der Gehaltsgruppen 1—5 und an das nebenamtlich beschäftigte Personal wird zugestimmt und Kenntnis genommen von der vom Vorstand beabsichtigten Ermäßigung der Schächtgebühr für Großvieh. Hieran schloß sich eine nichtöffentliche Sitzung, in welcher Besoldungsangelegenheiten, sowie ein Antrag des Gemeindevertreters Dr. Hahn betr. die Veröffentlichung der Austrittserklärungen besprochen wurde.!-1 5l <>nli. Isnn) Qr. LscnenneimerstrslZe 39 l'elekon ttsnsa 1269 feine Kä5e, Lutter, Lier /Uleinverksuk: UneßS'L LüLrakmdutter HuslitSt unerreicht. Mitglieder kaust bei unseren Inserenten! LiUMSklgSSOilÄft Sorrfk-isci k^ost Ssnciweg So, Loke fl'ieäbkl'gki' Anlage Lsrolus 43S6S KI^SSIS^ k-»k?^IS^